Frage zu Unfall mit Passat

VW Passat B8

Hallo,

meiner Frau wurde gestern die Vorfahrt genommen und der Verursacher ist uns in die Seite gefahren! Schaden wurde der Versicherung schon gemeldet, aber am Wochenende passiert ja leider nix! Auto ist fahrbar!
Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!
Könnt ihr mir Anhand der Bilder was dazu sagen! Hatte von euch schonmal jemand einen ähnlichen Schaden an der gleichen Stelle?

Danke im voraus und einen schönen Sonntag!

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andy-brv schrieb am 27. Mai 2018 um 08:28:02 Uhr:


Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!

Guten Morgen Andy,
ich bin selbständiger Kfz-Sachverständiger und Gutachten für diese Art von Schäden im Haftpflichtfall sind mein täglich Brot.
Ich selbst bin auch B8 Fahrer und deine Fotos geben einen guten Eindruck von der Beschädigung wieder. Allerdings ersetzen Fotos nie den persönlichen Eindruck vor Ort.

Deine Frage ob Totalschaden oder nicht - lässt sich nicht auf anhieb mit Ja oder Nein beantworten, denn es spielen mehrere Dinge eine Rolle.

Der erste Eindruck dass es sich um einen schlimmen Schaden handelt, bei dem der Rahmen krumm und schief sei ist typisch für Laien, denn so würde ich deinen Nachbarn titulieren. Die Stelle ist relativ ungeeignet bei der Art von Aufprallwinkel den Rahmen zu deformieren.

Natürlich kommen da 3 Euro zusammen wenn man nachher alles nötige an Arbeiten aufschreibt mit Ersatzteilen und Lackierung aber der Passat ist ja auch mehr wie 3 Euro wert, von daher sind die Voraussetzungen erst mal gut.

Dann ist zu beurteilen wie hoch der Wiederbeschaffungswert (WBW) war, d.h. wieviel Euro war der Wagen unmittelbar vor dem Knall wert, in Abhängigkeit von Ausstattung, Laufleistung und Alter. Dieser Wert ist 100%. Übersteigen die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung diese Summe, so ist der Wagen auf dem Papier ein Totalschaden, allerdings haben wir einen Sonderfall so dass bis zu einem Wert von 130% des
repariert werden darf.

Sprich wenn der Wagen 15.000 EUR wert war, könnte man bis 19.499 EUR reparieren, bei ggfs. Rep.Erweiterung auch noch drüber.

Dazu braucht man keine Tricks sondern das ist gesetzlich alles klar geregelt. Die meisten Gutachter kennen aber nur "ich mach 4 Fotos, such Teile raus und will 400 EUR für mein Gutachten haben"....

Ich biete Dir gerne meine Hilfe an, d.h. ich komme zu Dir hin (egal wo Du wohnst) und helfe Dir in dieser Sache.

Dass am Wochenende nix passiert bei der Versicherung stimmt so nicht - aber sei froh, bisher ist ja noch nichts schlimmes passiert. Man wird versuchen generell den Schaden klein zu reden, super freundlich zu sein, dir eine Werkstatt empfehlen, Leihwagen in Aussicht stellen und am Ende des Tages hättest Du dein Auto wieder - außen hui, innen pfui.

Du solltest dein Recht nutzen auf freie Wahl deiner Werkstatt, freie Wahl eines Gutachters und freie Wahl eines Anwalts für Verkehrsrecht. Das alles ist ebenfalls gesetzlich geregelt und geregelt ist auch dass die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss.

Wir können auch gerne telefonieren, ich schick Dir mal meine Nummer per PN.

Beste Grüße, André Mester

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Heute ist Montag. Der TE hat diesen Thread gestern (also Sonntag) erstellt und gesagt das "gestern" (also Samstag) der Unfall passiert sei.

Dass sich der Unfallgegener gestern (also Sonntag) noch nicht gemeldet hat, mag daran liegen, dass der Unfallgegener nicht damit gerechnet hat, am Samstag oder Sonntag jemand bei der Versicherung zu erreichen. Das mag eine Fehleinschätzung sein, ist aber jetzt nicht so abwegig. Da schonmal den Anwalt bemühen zu wollen, ist - würde ich sagen - voreilig. Auch, wenn es sein gutes Recht wäre.

Aber mir solls egal sein. Ich mache das anders und bin bisher damit nicht schlecht gefahren.

Mit Anwalt würde ich auch noch ein paar Tage warten. Wobei es in diesem Fall zu einem anderen Problem kommen kann: Die Versicherung weiß auf Grund der eigenen Kasko von der Werkstattbindung. Das bedeutet, dass der Geschädigte grundsätzlich keinen besonderen Wert auf eine Vertragswerkstatt legt. Eine Reparatur bei VW wäre damit unverhältnismäßig, wenn die Versicherung einen für sie deutlich günstigeren Partner vorschlägt. Um sein Recht auf freie Werkstattwahl zu verwirken, reicht schon ein Fremdstempel im Serviceheft. Aber das muss die Versicherung erst mal sehen und dann darauf pochen und dann gäbe es ja noch die Anwälte.

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 28. Mai 2018 um 07:34:46 Uhr:


Die Versicherung weiß auf Grund der eigenen Kasko von der Werkstattbindung. Das bedeutet, dass der Geschädigte grundsätzlich keinen besonderen Wert auf eine Vertragswerkstatt legt. Eine Reparatur bei VW wäre damit unverhältnismäßig, wenn die Versicherung einen für sie deutlich günstigeren Partner vorschlägt.

Das ist ja per se auch erstmal überhaupt nicht verwerflich, wenn die Versicherung einen Vorschlag macht, der ggf. die Kosten reduziert. Den kann man folgenlos ablehnen.

Erstens ist die VW Werkstatt bestimmt gut, aber nicht zwingend die beste Lösung.

Meine VW Vertragswerkstatt lackiert z.B. nicht selber, sondern lässt das von einer anderen Firma machen. Die Fremdwerkstatt in die ich bisher gegangen bin lässt von exakt der gleichen Firma lackieren. Da gibt es keinen Unterschied, außer bei der Rechnung.

VW verbaut nur Originalteile, die auch nicht immer das gelbe vom Ei sind. Wenn man also bei einem Kaskoschaden Teile von Drittherstellern einbauen lassen würde, dann kann man sich schon wundern, wenn es bei einem Haftpflichtschaden nur Originalteile sein dürfen. Da liegt es durchaus nahe, dass nicht Fakten entscheidend sind, sondern das es ruhig teuer sein darf, wenn jemand anderes zahlt.

Zitat:

Um sein Recht auf freie Werkstattwahl zu verwirken, reicht schon ein Fremdstempel im Serviceheft.

"Verwirken" tut man gar nichts. Die freie Werkstattwahl hat man immer. Auch bei KaskoSelect. Im Kasko-Fall kannst Du auch die vorgeschlagene Werkstatt ablehnen. Dann bekommst Du den gleichen Betrag erstattet, der in der vorgeschlagenen Werkstatt fällig gewesen wäre. Den Rest zahl man selber. Diese Werkstattwahl resultiert aber aus einem Vertragsbaustein der Kasko-Versicherung: die Versicherung wählt die Werkstatt und dafür spart man 20% bei der Prämie.

Dieser Vertragsbaustein der Kasko-Versicherung hat aber bei der Haftpflichtversicherung keine Bedeutung. Und bei der Haftpflichtversicherung des Gegners schon gar nicht.

Das vermischen die Versicherer auch nicht, auch nicht, wenn beide Parteien bei der gleichen Versicherung sind.

Zitat:

und dann gäbe es ja noch die Anwälte.

Das ist eine vernünftige Einstellung.

So unterschiedlich können Meinungen sein 😁
Meine VW Werkstatt wäre so ziemlich die letzte Adresse die ich anlaufen würde.
Wenn Ich Zahnweh habe geh ich ja auch nicht zum Hausarzt sondern zum Zahnarzt, sprich Unfallschäden sind das täglich Brot von Karosseriewerkstätten.
Die Betreuung (Unfallschadenabwicklung) dort ist Mittlerweile auch Top. Einzig die Gefahr dass man unter umständen einen Opel als Leihfahrzeug bekommt ist nicht so das gelbe vom Ei 😉😁 (Das war ein Scherz).
Dort wird auch mit Originalteilen repariert und man bekommt eine Rechnungskopie als Vorlage/Beweis für eine sachgerechte Reparatur beim Weiterverkauf.
Es ist ja in Ordnung dem TE seine Rechte und Möglichkeiten mitzuteilen, aber ob er die, und in welchem Umfang in Anspruch nehmen möchte ist glaub ich immer noch seine Sache 😉

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So, erstmal vielen Dank für eure Antworten! Nachdem ja gestern Nachmittag noch die Versicherung grünes Licht gab für freie Werstattwahl und auch heute Nachmittag gleich einen Ersatzwagen(Audi A4 Avant) von Sixt zu uns nach Hause geliefert wurde, steht der Passat jetzt bei VW! Heute späten Nachmittag wollte auch der von VW bestellte Gutachter vom KÜS noch ans Auto ran! Mal sehen wie es nun weiterläuft!
Der Unfallverursacher hat sich gestern Abend noch per Whatsapp bei uns gemeldet und mittgeteilt das er am WE immer nur in der Warteschleife der Versicherung hing und wollte es deshalb heute noch mal versuchen!

Moin,

Audi A4 Avant als Ersatz für den Passat ? Hat die Versicherung dieseLeihwagenkosten freigegeben ?
Nicht, dass Du auf einem Teil sitzen bleibst....

Ich kenne es so, dass man die Kosten i.d.R. voll erstattet bekommt, wenn man den Leihwagen eine Klasse kleiner nimmt. Ist vielleicht überholt.....

Ich habe sogar einen Audi A6 Avant vom Autohaus als Ersatzwagen bekommen.

Von der Größe her ist der A4 mindestens eine Klasse unter dem Passat 😉

Ja, die HUK hat den bei Sixt bestell! Als mich Sixt Sonntag anrief um einen Übergabetermin abzusprechen sagte der Herr das Bmw 3er/ Mercedes C-Klasse Kategorie freigegeben ist! Gekommen sind sie mit einem Suberb Handschalter obwohl wir der Versicherung und Sixt mitteilten bitte nur Automatik! Der wurde dann anstandslos gegen den A4 getauscht!

Zitat:

@uwes2403 schrieb am 29. Mai 2018 um 18:38:28 Uhr:


Ich kenne es so, dass man die Kosten i.d.R. voll erstattet bekommt, wenn man den Leihwagen eine Klasse kleiner nimmt.

So kann das laufen, wenn man der gegnerischen Versicherung nicht sofort per den Anwalt seine Recht erklären läßt. Manchmal geht dann einfach mehr...

Ich hatte einst einen Unfallschaden an meiner damaligen E-Klasse. Die Vertragswerkstatt (!) hatte leider kein anderes Ersatzfahrzeug als einen Smart4two. Nachdem sich die Vertragswerkstatt um den Unfall gekümmert hat, musste die gegnerische Versicherung für 3 Tage Smart fahren 1800€ zahlen (nur für den Ersatzwagen). Darauf angesprochen sagte mir die Versicherung, dass wenn die Leistung bereits erbracht wurde, müssen sie faktisch alles zahlen, was ihnen die Firmen auftischen. Deshalb sind die Prämien ja auch so wie sie sind.

Das fand ich eine solche Frechheit (von der Werkstatt), dass ich beim nächsten Unfall (Jahre später) mit einer C-Klasse mich zuerst mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt habe. Das Auto wurde auch in einer Vertragswerkstatt repariert, aber diesmal hat sich die gegnerische Versicherung komplett um die Abwicklung gekümmert (nicht die Werkstatt). Dafür haben sie mir einen Ersatzwagen mit "Upgrade" gezahlt.... so bin ich 4 Tage S-Klasse gefahren, was dann nicht ganz 900@ gekostet hat.

@andy-brv:

und wurde der Wagen ohne Probleme repariert? Weißt Du schon ob die Versicherung alles gezahlt hat? Rechnung und Wertminderung? Halt uns mal auf dem Laufenden. Danke

Hallo, ja der Passat wurde bei VW repariert und nichts ist davon mehr sichtbar! Kosten, Wertminderung etc. lt. Gutachten (Auszug siehe Bild)!
2 ganze Wochen stand er in der Werkstatt! Wir mussten dann doch unseren Anwalt einschalten der nun alles klärt! Der Verursacher hat sich bis letzte Woche noch nicht bei der Versicherung gemeldet! Sieht schon fast danach aus als würde da was nicht stimmen!
Mal sehen wie das weitergeht! Den Wertminderungsbetrag haben wir auch noch nicht überwiesen bekommen!

20180618-211751

Wow - hat die Werkstatt denn Ihr Geld erhalten? Hat man das Kniestück/ Seitenteil instandgesetzt oder neu gemacht ?

Zitat:

@laptop24 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:31:24 Uhr:



Zitat:

@cki77 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:18:13 Uhr:


Absolut, ab zu VW. Haben wir damals auch gemacht. Erfahrung ist, proffessionelles Schaden Management.
Anwalt wird sofort eingeschaltet. Wenn das schon so losgeht, das sich der Verursacher nicht meldet......
Kann natürlich 100 Gründe haben aber......

Das ist eine Kultur hier... sobald sich jemand im Recht glaubt, vergisst man hier jeden Anstand und Miteinander...

Sofort mit dem Anwalthammer draufkloppen, wenn der andere nicht augenblicklich spurt oder nach der eigenen Pfeife tanzt.

Meiner Erfahrung nach kriegt man mehr, wenn man vernünftig miteinander umgeht. Der Anwalt kann dann als letztes (!) Mittel eingesetzt werden, nicht als erstes.

Jaja, ich sag ja, immer diese Schlaumeier......

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