Frage zu Unfall mit Passat
Hallo,
meiner Frau wurde gestern die Vorfahrt genommen und der Verursacher ist uns in die Seite gefahren! Schaden wurde der Versicherung schon gemeldet, aber am Wochenende passiert ja leider nix! Auto ist fahrbar!
Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!
Könnt ihr mir Anhand der Bilder was dazu sagen! Hatte von euch schonmal jemand einen ähnlichen Schaden an der gleichen Stelle?
Danke im voraus und einen schönen Sonntag!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@andy-brv schrieb am 27. Mai 2018 um 08:28:02 Uhr:
Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!
Guten Morgen Andy,
ich bin selbständiger Kfz-Sachverständiger und Gutachten für diese Art von Schäden im Haftpflichtfall sind mein täglich Brot.
Ich selbst bin auch B8 Fahrer und deine Fotos geben einen guten Eindruck von der Beschädigung wieder. Allerdings ersetzen Fotos nie den persönlichen Eindruck vor Ort.
Deine Frage ob Totalschaden oder nicht - lässt sich nicht auf anhieb mit Ja oder Nein beantworten, denn es spielen mehrere Dinge eine Rolle.
Der erste Eindruck dass es sich um einen schlimmen Schaden handelt, bei dem der Rahmen krumm und schief sei ist typisch für Laien, denn so würde ich deinen Nachbarn titulieren. Die Stelle ist relativ ungeeignet bei der Art von Aufprallwinkel den Rahmen zu deformieren.
Natürlich kommen da 3 Euro zusammen wenn man nachher alles nötige an Arbeiten aufschreibt mit Ersatzteilen und Lackierung aber der Passat ist ja auch mehr wie 3 Euro wert, von daher sind die Voraussetzungen erst mal gut.
Dann ist zu beurteilen wie hoch der Wiederbeschaffungswert (WBW) war, d.h. wieviel Euro war der Wagen unmittelbar vor dem Knall wert, in Abhängigkeit von Ausstattung, Laufleistung und Alter. Dieser Wert ist 100%. Übersteigen die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung diese Summe, so ist der Wagen auf dem Papier ein Totalschaden, allerdings haben wir einen Sonderfall so dass bis zu einem Wert von 130% des
repariert werden darf.
Sprich wenn der Wagen 15.000 EUR wert war, könnte man bis 19.499 EUR reparieren, bei ggfs. Rep.Erweiterung auch noch drüber.
Dazu braucht man keine Tricks sondern das ist gesetzlich alles klar geregelt. Die meisten Gutachter kennen aber nur "ich mach 4 Fotos, such Teile raus und will 400 EUR für mein Gutachten haben"....
Ich biete Dir gerne meine Hilfe an, d.h. ich komme zu Dir hin (egal wo Du wohnst) und helfe Dir in dieser Sache.
Dass am Wochenende nix passiert bei der Versicherung stimmt so nicht - aber sei froh, bisher ist ja noch nichts schlimmes passiert. Man wird versuchen generell den Schaden klein zu reden, super freundlich zu sein, dir eine Werkstatt empfehlen, Leihwagen in Aussicht stellen und am Ende des Tages hättest Du dein Auto wieder - außen hui, innen pfui.
Du solltest dein Recht nutzen auf freie Wahl deiner Werkstatt, freie Wahl eines Gutachters und freie Wahl eines Anwalts für Verkehrsrecht. Das alles ist ebenfalls gesetzlich geregelt und geregelt ist auch dass die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss.
Wir können auch gerne telefonieren, ich schick Dir mal meine Nummer per PN.
Beste Grüße, André Mester
43 Antworten
Moin,
warum Deine Versicherung das als Vollkaskoschaden angelegt hat würde ich ebenfalls klären (bevor dein SF Rabatt darunter leidet).
Vielleicht, weil Schuldfrage noch ungeklärt, weil sich der Verursacher noch nicht gemeldet hat ?
Oder Eingabeirrtum ?
Oder interne Gründe ?
Die Werkstattempfehlung der HUK ist ja nicht zwingend schlecht, mir ging es nur darum, dass Du entscheidest, wer das Auto repariert.....
Grüße
Zitat:
@andy-brv schrieb am 27. Mai 2018 um 09:47:03 Uhr:
Hallo Andre,danke für deine ausführliche Antwort! Bei mir läuft das über Kasko Select bei der Huk24! Leider habe ich bei der Schadensmeldung tel. gleich erfahren das der Unfallverursacher ebenfall dort versichert ist! Also interne Abwicklung! Die Dame am Telefon will sich morgen melden bzgl. Werkstattauswahl und weitere Vorgehensweise! Ich habe ja die Werkstattanbindung, das heißt die Versicherung nennt mir eine Werkstatt in meiner Nähe! Ich hab leider auch keine Verkehrsrechtsschutz und brauchte einen Anwalt(Notar) nur damals zum Hauskauf. Ich muß mal gucken was für Leistungen beim ADAC Plus inkl. sind, da bin ich seit über 20 Jahren Mitglied!
Hallo Andy,
meine Erfahrung ist, dass es in diesem Fall keine Werkstattbindung gibt (hab sie auch bei
der HUK24) Grundsätzlich hast du das Recht, im Zuge der Abwicklung einen Rechtsanwalt zu beauftragen,
diesen trägt die gegnerische HPF. Dies kann durchaus Sinn machen, die Versicherer bzw. die Schädiger
versuchen leider immer mit einfachen Tricks, nicht Schuld u zu sein und die Sachlage zu verdrehen.
Dass hier der Verursacher auch bei der HUK ist, sehe ich hier aber als Vorteil.
Bei uns gings mal um 1000,00 €, die Nummer ging fast bis vors Amstgericht......(Blödheid
des Verursachers und der gegn. Versicherung (nicht HUK))....
Ich hatte mal die HUK24 als gegnerische Versicherung. Nervenkostüm behalten, weil mit Anwalt gewehrt. Die Kostenminimierung ist bei denen maximal verinnerlicht. Deshalb mussten sie auch noch die Anwaltskosten tragen.
Wenn beide Unfallbeteiligte bei der gleichen Versicherung sind, sehe ich eher als Nachteil, auch aus eigener Erfahrung. Da wird aus versicherungsrechtlicher Sicht eine gewisse Mitschuld konstruiert (allgemeine Betriebsgefahr). Hat den Vorteil, das man bei beiden die Rabattstufe verringern kann.
Also Augen ganz weit auf und Anwalt an der Seite.
So, habe gerade nochmal bei der Versicherung angerufen! Es wurde eine neue Schadennummer angelegt, ist jetzt Haftpflichtschaden! Der Verursacher hat sich bisher nicht bei der HUK gemeldet und die haben ihn auch mehrfach nicht erreicht! Er reagiert auch nicht auf unsere Anrufe und auch nicht per Whatsapp! Ich habe nun freie Werkstattauswahl und in der nächsten Stunde ruft mich auch Sixt an wegen eines Leihwagens!
Nun stellt sich natürlich die Frage ob ich den Wagen morgen direkt zu VW bringe! Bisher waren wir noch nicht da, da bisher noch keine Inspektion oder Reparatur anstand! Habe aber den Vertrag Wartung-und Verschleißreparaturen abgeschlossen und die 120.000 Inspektion steht in 2 Monaten an! Dann würde ich da eh hin! Unseren alten B6 hatten wir immer in einer freien Werkstatt!
Ähnliche Themen
Das ist auf jeden Fall ein Nachteil, die Versicherung muß zahlen egal wer Schuld ist, das Geld wird nur verschoben, die VS schaut so günstig wie möglich aus der Sache rauskommt
Bring ihn zu VW. Dann taucht der Schaden in der Fahrzeughistorie auf und es ist somit für einen zukünftigen Käufer nachvollziehbar, dass er "fachgerecht" repariert wurde. Heißt natürlich nicht, dass es eine freie Werkstatt schlechter machen würde, für den Wiederverkauf bei so einem relativ jungen Fahrzeug ist es aber besser es bei VW machen zu lassen. Unfallwagen ist es auf jeden Fall, wie jemand oben schon schrieb, ein Totalschaden auf keinen Fall! Wird aber höchstwahrscheinlich geschweißt werden müssen. Hier ist immer das Problem dass die Verzinkung an der Schweißnaht weg ist und es, wenn nicht sehr genau lackiert und konserviert wird, irgendwann anfängt zu gammeln.
Absolut, ab zu VW. Haben wir damals auch gemacht. Erfahrung ist, proffessionelles Schaden Management.
Anwalt wird sofort eingeschaltet. Wenn das schon so losgeht, das sich der Verursacher nicht meldet......
Kann natürlich 100 Gründe haben aber......
Zitat:
@cki77 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:18:13 Uhr:
Absolut, ab zu VW. Haben wir damals auch gemacht. Erfahrung ist, proffessionelles Schaden Management.
Anwalt wird sofort eingeschaltet. Wenn das schon so losgeht, das sich der Verursacher nicht meldet......
Kann natürlich 100 Gründe haben aber......
Das ist eine Kultur hier... sobald sich jemand im Recht glaubt, vergisst man hier jeden Anstand und Miteinander...
Sofort mit dem Anwalthammer draufkloppen, wenn der andere nicht augenblicklich spurt oder nach der eigenen Pfeife tanzt.
Meiner Erfahrung nach kriegt man mehr, wenn man vernünftig miteinander umgeht. Der Anwalt kann dann als letztes (!) Mittel eingesetzt werden, nicht als erstes.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:31:24 Uhr:
Zitat:
@cki77 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:18:13 Uhr:
Absolut, ab zu VW. Haben wir damals auch gemacht. Erfahrung ist, proffessionelles Schaden Management.
Anwalt wird sofort eingeschaltet. Wenn das schon so losgeht, das sich der Verursacher nicht meldet......
Kann natürlich 100 Gründe haben aber......Das ist eine Kultur hier... sobald sich jemand im Recht glaubt, vergisst man hier jeden Anstand und Miteinander...
Sofort mit dem Anwalthammer draufkloppen, wenn der andere nicht augenblicklich spurt oder nach der eigenen Pfeife tanzt.
Meiner Erfahrung nach kriegt man mehr, wenn man vernünftig miteinander umgeht. Der Anwalt kann dann als letztes (!) Mittel eingesetzt werden, nicht als erstes.
Das ist leider nicht der Anwaltshammer, sondern dein gutes Recht. Schon wegen 1000 €
vergessen leider viele ihren guten Charakter. Hier gehts nicht ums freundlichsein, sondern um einen Passat mit einem Schaden von mindestens 5000,00. Also ab zu VW, proffessionell abwickeln und dabei
ruhig schlafen....
Zitat:
@cki77 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:38:13 Uhr:
Das ist eine Kultur hier... sobald sich jemand im Recht glaubt, vergisst man hier jeden Anstand und Miteinander...
So ist das leider hier in D, anderst kommst du nicht zu deinem Recht.
Das fängt schon an wenn man vom AH ein Unfalschaden nicht mitgeteilt bekommst, und die Wertminderung über den RA regeln musst, weil die meinen sie seien im Recht.
Zitat:
@raudi52 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:58:20 Uhr:
Zitat:
@cki77 schrieb am 27. Mai 2018 um 19:38:13 Uhr:
Das ist eine Kultur hier... sobald sich jemand im Recht glaubt, vergisst man hier jeden Anstand und Miteinander...So ist das leider hier in D, anderst kommst du nicht zu deinem Recht.
Das fängt schon an wenn man vom AH ein Unfalschaden nicht mitgeteilt bekommst, und die Wertminderung über den RA regeln musst, weil die meinen sie seien im Recht.
Na in Deinem Fall hast Du ja zuerst mit dem Autohaus gesprochen und erst im Anschluss Dein Recht mit dem Anwalt durchgesetzt.
Die Empfehlungen hier gehen aber teils in die Richtung, den Anwalt schonmal im Voraus zu aktivieren, wo noch gar keine Rechte verletzt wurden, rein auf der blanken Vermutung, dass die Versicherung einen bestimmt übers Ohr hauen will. Nach dem Motto: gleich mal vorsorglich aufs Maul hauen und falls der dann noch zuckt, dann nochmal nachtreten.
Das liegt vielleicht an der Erfahrung?
Es ist doch heutzutage so, daß der kleine Bürger überall versucht wird über den Tisch zu ziehen, das musst du doch auch schon mitbekommen haben.
Jetzt wirds aber zu politisch.
Zitat:
@laptop24 schrieb am 27. Mai 2018 um 22:03:01 Uhr:
...
Die Empfehlungen hier gehen aber teils in die Richtung, den Anwalt schonmal im Voraus zu aktivieren, wo noch gar keine Rechte verletzt wurden, rein auf der blanken Vermutung, dass die Versicherung einen bestimmt übers Ohr hauen will. Nach dem Motto: gleich mal vorsorglich aufs Maul hauen und falls der dann noch zuckt, dann nochmal nachtreten.
Mittlerweile ist das meine Erfahrung und ich schlafe viel ruhiger.
Damals wollte die gegnerische Versicherung meinen Gutachter anzweifeln, das Ersatzfahrzeug kleiner vorschreiben und die Markenwerkstatt verhindern. Da muss man draufhauen (lassen).
Ich lebe sonst vollkommen ohne Rechtsanwälte, aber rund ums Auto nicht mehr.
hallo laptop,
nein, da liegst du leider falsch.
das Vw autohaus hat das ganze management inkl. gutachten sowie einschaltung des RA gemacht. ich wusste dies damals auch nicht, das dies zum Recht dazugehört.








