Frage zu tagfahrlicht
Hallo,
also vorab habe die Suche benutzt und nichts erhalten.
Also ich habe bei meinem Sportback das Tagfahrlicht . Finde es aber blöd dass die Rückleuchten nicht mitangehen. Kann man dies per Vagcom umprogrammieren und wenn ja wie.
Vielen Dank
MFG,
Luc
Ähnliche Themen
25 Antworten
Codiere Skandinavien Tagesfahrlicht,dann leuchten die hinteren Lampen mit.
Gruß
expassi 71
Zitat:
Original geschrieben von Baart
Hä? Wo steht da, dass es verboten ist?
In dem von dir Zitierten steht lediglich, dass "Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein."
Der Zusatz indem du das NICHT gekennzeichnet hast bedeutet nur, dass das TFL EINE AUSNAHME darstellt, dass diese Einrichtung auch ohne Rücklichter leuchten bzw. eingeschalten werden DARF.
Da steht keineswegs, dass es verboten ist.
Entweder gibt es noch Zusätze, oder sonst was, aber aus dem zitierten geht KEIN Verbot hervor.
An die Zweifler:Zitat:
Original geschrieben von MAve110
so siehts aus![]()
Lt.
ADACdürfen Rückleuchten in Deutschland bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht brennen.
Also schau ma mal!

Schade, dass die keinen Paragraphen der Straßenverkehrsordnung, oder sonst was zitieren, denn einfach mal was sagen kann ich auch und aus deinem Text geht das eben nicht hervor.
Ich will dir ja nichts böses, aber im Regelungsland Deutschland werden solche Sachen Buchstäblich ausgeführt und wenn ich den zitierten Teil Buchstäblich ausführe, dann geht daraus kein Verbot hervor.
Ich kenn mich damit auch nicht so aus, ich hab auch nichts umprogrammiert (was übrigens der Grund ist, warum der Audi Typ was von Verlust der ABE gesagt hat. Das hatte weniger was mit nicht erlaubt, sondern vielmehr mit selber "rumbasteln" zu tun) und werde es auch nicht.
Ich hab nur den Text da oben ins Deutsche übersetzt.
Deshalb fragte ich ja auch nach Zusatztexten, oder genaueren Beschreibungen.
Es kann ja durchaus stimmen, dass es wirklich nicht erlaubt ist. Ich las mich ja gerne eines besseren Belehren. Man lernt eben nie aus, nur will ich das dann auch schwarz auf weiß
Zitat:
Original geschrieben von expassi 71
Codiere Skandinavien Tagesfahrlicht,dann leuchten die hinteren Lampen mit.
Gruß
expassi 71
Sind dann nicht auch vorne die Scheinwerfer an?

Ich meine jetzt nicht in der Helligkeitsstufe der Tagfahrlichtschaltung, sondern volle Beleuchtung inkl. hell leuchtender Xenons (was natürlich doof wäre)!
@input ct
Ups,
ich glaub ich hab das eventuel falsch gelesen,
wenn´s Serie ist,werden sie hinten aus bleiben.
Wenn man es via VGA-COM nachcodiert geht
beides vorn und hinten.
Gruß
expassi 71
Das ganze ist doch so oder so schwachsinn!
In der Fahrschule lernt heute jeder "Dass der Gesetzgeber empfiehtl auch Tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren".
Wenn ich das mache, dann Leuchten die Lampen hinten auch, da frag ich mich doch welcher Eumel in der Gesetzgebung oder beim ADAC der Meinung ist, nur weil das TFL ein anderes Licht ist das nach vorne scheint die Rückleuchten nicht mitleuchten dürfen!?!
.
Ich sehe die Sache so:
§49a sagt, "(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
...
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Also: "Alle ... lichttechnischen Einrichtungen ..." bedeutet, dass alle werksmäßig an deinem Fahrzeug vorhandenen, aber auch alle nachgerüsteten lichttechnischen Einrichtungen, die nach vorn wirken, nur zusammen ...
D.h., dass dein Abblendlicht bzw. Nebelscheinwerfer, dass du zum TagfahrLICHT umprogrammierst, mit den Schlussleuchten ... zusammen einschaltbar sein MUSS.
Punkt 5 regelt, dass TagfahrLEUCHTEN (das sind nachträglich angebrachte und mit einem 12V/6W-Leuchtmittel ausgerüstete LEUCHTEN) davon ausgenommen sind.
Das ist der Unterschied zwischen TagfahrLICHT und TagfahrLEUCHTEN.
Also: Programmierst du vorhande LEUCHTEN um, muss es hinten mitleuchten. Montierst du nachträglich LEUCHTEN an, braucht es hinten nicht leuchten.
Hallo,
ich versuche mal etwas vereinfacht darzustellen:
1. Tagfahrlicht, durch einschalten des Fahrlichtes (Abblendlicht) -> muss alles brennen
2. Tagfahrlicht, durch zusätzliche Tagfahrleuchten -> darf hinten alles, muß aber nicht.
3. Tagfahrlicht, ab Werk homologiert (Bestandteil der ABE) -> darf nur, was in der ABE steht, sonst erlischt die ABE. Dies gilt auch, wenn für Lieferung in andere Länder etwas anderes vorgesehen und daher technisch möglich ist.
Und bevor jemand ganz böse schreibt: ICH habe die Gesetze nicht gemacht !! :-))
Gruß Helmut
Ja, aber
wieviel Tagfahrlicht lassen die Uniformierten denn vorne und hinten zu ?
Wer von euch hat denn vorne was als TFL ?
Nur Abblendlicht als TFL ?
Nur Nebelscheinwerfer als TFL ?
Oder hat jemand Abblendlicht UND NSW als TFL ?
(Hat jemand Blinker als Standlicht ?)
Wer von euch hat denn hinten was programmiert ?
Nebelschlussleuchte als Rücklicht ?
Nebelschlussleuchte als Bremslicht ?
Welche Erfahrungen habt ihr mit TÜV/Polizei ?
Als Tagfahrlicht ist vorne nur zulässig: das normale Abblendlicht,
separate Tagfahrleuchten (mit der Kennzeichnung RL) oder vom Werk eingestelltes Licht.
mehr nicht
Gruß Helmut
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Nur Abblendlicht als TFL ?
in verbindung mit rücklicht legal..
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Nur Nebelscheinwerfer als TFL ?
unzulässig
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Oder hat jemand Abblendlicht UND NSW als TFL ?
(Hat jemand Blinker als Standlicht ?)
unzulässig
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Nebelschlussleuchte als Rücklicht ?
unzulässig
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Nebelschlussleuchte als Bremslicht ?
unzulässig
Zitat:
Original geschrieben von ulimie
Welche Erfahrungen habt ihr mit TÜV/Polizei?
dem tüv, ist soziemlich alles egal...
die polizei ist bei mir in der gegen sehr kleinlich (zum glück!), deshalb fahren hier auch keine "extrem-umbauten" etc. rum...