Frage zu Behindertenparkplatz
Moin,
gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.
Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?
So long
Ghost
Beste Antwort im Thema
Welchen Grund ausser Faulheit gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?
273 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Richtige Einstellung für aufstrebende integrierende Feuerwehrleute.Behinderte werden weggeschickt trotz Behindertenausweis und die VIPS parken in der ersten Reihe. Das ist schon sehr nachdenkenswert.
Was hätte der Feuerwehrmann den deiner Meinung nach tun sollen? 🙄
Der Mann handelt auch nur nach seinen Anweisungen - die Schuld trifft jemand anderen.
Wobei sich mein Mitleid mit einer (geh-) behinderten Frau, welche Schimpfend und mit sicheren Schritt eine gute Strecke zurücklegen kann eher in Grenzen hält.
JA! Z.B. auf einem ziemlich freien Partkplatz ein "Eckgrundstück" anzufahren. DA hat man dann auch als Rollifahrer Platz genug zum aussteigen.
Allerdings bin ich dafür das JEDER Laden endlich auch eine Möglichkeit bietet a la Bauhaus! DA kann der potentielle Kunde mit dem Auto durchfahren und sein Ware einkaufen OHNE aussteigen zu müssen.
Es ist an der Zeit sowas grundsätzlich auch für Schulen, Kindergärten, SB-Märkte etc. einzuführen um die Bequemlichkeit der Autofahrer endlich zu unterstützen. Es ist einfach unzumutbar!
So gibt es an meinem alten Wohnort Tennisplätze. Vor Jahren war es noch möglich direkt vor dem Eingang zu parken. Das Schwimmbad nebenan wurde allerdings öfter vom Rettungsdienst angefahren und der musste nun mal die Zufahrt nutzen, in dem die Autos der Tennisspieler = PRIVELIGIERTE parkten die wiederum den Rettungsdienst behinderten.
Die Gemeinde ging dann hin und stellte Schilder mit ABSOLUTEM HALTEVERBOT auf. Wirkung gleich Null!
Dann wurde eine Schranke installiert ... mit dem Ergebnis, dass diese umfahren wurde. Dann wurden dicke Felsstücke dorthin gelegt, wo Autofahrer die Schranke umfuhren. Ergebnis: Der Schlüssel für das Schloß auf der Schranke wurde irgendwie vervielfältigt.
Mein Vorschlag an die Gemeinde, doch den Tennisspielern und ihren Gästen endlich den kostenlosen Sänftetragedienst anzubieten, damit die Spieler und ihre Gäste sowie einige Besucher des Freibades die unzumutbaren 50m bis zum Eingang nicht laufen müssten um nicht ausgepowert am Schwimmbad resp. Tennisplatz anzukommen und so um ihr Vergnügen gebracht werden!
So parken auch immer wieder, trotz Verbots, Leute auf einem Grünstreifen, obwohl der Parkplatz groß und leer genug ist! Auch hier würde sich der kostenlose (!) Sänftentragedienst anbieten!
Fast bin ich versucht, diese Idee Bundesweit umzusetzen um Fusskranken Kunden den Weg von ihrem Fahrzeug in den Supermarkt etc. so angenehm wie möglich zu machen und sie die unzumutbaren Wege vom Parkplatz zum Einkauf zurücklegen zu können um dann in Ruhe ihre Einkäufe etc. zu erledigen.
Ach ja, da hier gerade Kirmes ist ... DORT würde ich mit meinem Angebot des kostenlosen Sänftetragedienstes sicherlich arbeitslos sein, da die Leute Stundenlang über einen Kirmesplatz laufen können OHNE Ermüdungserscheinungen zu haben! Ein Phänomen!
Sorry, nur, bevor ich platze musste ich das endlichmal loswerden ...
Boah, wieder so viel Gutmenschengesülze hier .... stellt die Behindertenparkplatzparker doch gleich an die Wand. Und nein: Ich habe noch nie auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Mir wird nur schlecht bei so mancher Äußerung hier!
Oh, peinlich, mir ist neulich genau das gleiche passiert. Der Parkplatz war fast leer und ich dachte, na da kannst du ja direkt neben der Eingangstür parken. Ich habe auf die Wand geguckt, ob dort ein Schild ist, war aber keins. Das Rolli-Symbol war auf dem Boden angebracht und ich habe es schlicht übersehen.
Ein Glück, dass nicht so ein Autofahrer vorbeikam wie in dem Ausgangsbeitrag.
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Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Ein Glück, dass nicht so ein Autofahrer vorbeikam wie in dem Ausgangsbeitrag.
Sei lieber froh, daß keiner von denen vorbei kam, die Dich in eine Besserungsanstallt für Verkehrsrowdies stecken, steinigen, vierteilen und bis zum Ende Deiner Tage in den Hungerturm wegsperren wollen (in der Reihenfolge) 🙄
Hatte ich mich einige Beiträge zuvor nicht deutlich genug ausgedrückt 😠?
twindance/MT-Moderation
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Moin,gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.
Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?
So long
Ghost
Ich habe jetzt die letzten vier Seiten von " Fachbeiträgen " nicht gelesen.Die Sache ist ganz einfach: Sind das keine Schilder im Sinne der STVO hat weder Polizei noch Ordnungsamt hier was zu tun.Allerdings kann der Supermarktbetreiber hier tätig werden ( abschleppen ). Diese Plätze sind im STVO Sinne genauso uninteressant wie " Eltern-und Kindparkplätze " .Allerdings halte ich die immer frei, bisher habe ich immer noch was anderes gefunden.Jedoch sind diese Brüllorgien ja nichts besonderes.Hier werden immer " Rechte " eingefordert die es nicht gibt.Vernünftige Ausdrucksweisen kommen ja eh aus der Mode.
Gruß aus der Praxis
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Hatte ich mich einige Beiträge zuvor nicht deutlich genug ausgedrückt 😠?twindance/MT-Moderation
Ich habe alle Beiträge nur bis zu diesem Satz gelesen:
Zitat:
Wer ohne Berechtigung auf einen Behindertenparkplatz parkt sollte auch eine Behinderung verpasst bekommen.
Bei solchen Aussagen platzt mir einfach die Hutschnur. Sollen wir demnächst nicht einfach allen Falschparkern gleich beide Beine abhacken?
Ich sehe oft genug Leute ohne Behinderung auf diesen Stellplätzen parken. Vor dem Einkaufszentrum ... man will ja nur eben kurz Lotto spielen oder sich am Kiosk Kippen holen. Ja, ich kenne die Ausreden. Ich finde es immer gut, wenn dann ein bevollmächtigter Abschlepper, der schon vor Ort ist, gleich abschleppt und den Wagen nach 5 Minuten entfernt hat. Finde ich toll, aber da bin ich als VT nicht gefragt.
Die Strafen sind zu lasch, das stimmt. In Kalifornien parkt niemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz, das habe ich noch
niegesehen. Nicht weil die Kalifornier bessere Menschen wären ... hier liegt die Strafe bei einem solchen Vergehen einfach bei 1000 US$ (in manchen Countys gar bei 10.000 US$).
Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Ist doch ganz einfach. Wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf ist klar definiert. Das gilt auch, wenn ausreichend Parkraum oder weitere Behindertenparkplätze vorhanden sind. Allerdings würde ich es als Polizist bei einer mündlichen Belehrung belassen und an Stelle des Behinderten würde ich mich nicht so gebährden. Vorfall würde ich mit Rechthaberei umschreiben.das hat meine Frau vor kurzem ganz anders erlebt!
- genau so, wie beschrieben , ein behindertenplatz war noch frei,
nur bestellte Brötchen ab geholt, keine 3 min.,
Polizist schreibt auf, kein Pardon, keine Einsicht,
35€ Strafe für 3 Minuten auf den Behindertenparkplatz 🙄War auch vor einem Supermarkt, keine Chance.
Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,
und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!schönen Gruß
und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!
Soll wohl sicher "Die Stadt oder Der Staat" heißen, aber egal. Ein Freund von mir ist gehbehindert, geht entweder an Krücken oder ist mit Auto und eingepacktem Rollstuhl unterwegs. Wenn er mich besucht, sind wir zusammen unterwegs, Flohmarktbesuche, Plattenläden etc., so weit er eben gehen kann. Dann mit ihm im Auto (ich darf, ihn eingeladen, seinen Parkausweis benutzen, da der personengebunden und nicht fahrzeuggebunden ist) kann ich erleben, wie ein Behinderter oder die Behinderten sich fühlen, wenn die ihnen zugedachten Parplätze belegt sind. Und sei es nur für drei Minuten zum Brötchenholen. Kavaliersdelikt, sind ja nur drei Minuten. Schlicht und einfach gedankenlos und rücksichtslos. Und dann wird noch über die Stadt (geldgeil!) oder den Staat (noch geldgeiler!) geschimpft. Und selbst maßt man sich auch an, Regeln nicht einzuhalten. Die anderen machen es ja auch so und noch viel schlimmer. Da sind 35€ Strafe noch viel zu wenig. Die Lernfähigkeit steigt erst mit der Höhe der Geldstrafe, bei manchen allerdings ist Lernfähigkeit ein Fremdwort.
Herumfahrer grüßt!
Da reicht der Daumen nicht aus.
Daher nochmals auf diese Weise vielen Dank für Deinen Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von W201Freak
Man sollte vielleicht auch mal unterscheiden, dass nicht jeder eine Gehbehinderung haben muss um einen Behindertenausweis zu bekommen 😉 Ist hier glaube ich nicht jedem klar...
Anscheinend ist das hier nicht jedem klar.
Nur das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz
Wobei man nicht zwangläüfig Rollstuhlfahrer sein muß.
Das scheinen einige echt zu glauben wenn man einige hier reden hört.
Die Probematik mit den Behindertenparkplätzen (Benutzung durch Nichtberechtigte) ist hinlänglich bekannt.
Ein Nichtberechtigegter muß u.U. warten bis ich vom Einkauf zurückkomme.
Einer hat schon Mal einen Aufschlag von 35 € für 3 Semmel gezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Nur das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz
Das Merkzeichen Bl gilt ebenfalls als Voraussetzung für den blauen Parkausweis, der zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes berechtigt.
Am besten geparkt hat auf jeden Fall Homer Simpson. Und nach dem Aussteigen so schön das Bein nachgezogen - wer will da was gegen sagen?
Hallo,
das Problem besteht einfach darin, dass viele nicht wissen das ein Behindertenparkplatz keine Privileg für den Behinderten ist sondern bittere und üble Notwendigkeit.
Bis man hier in Deutschland eine Berechtigung dafür bekommt, benötigt man einen Behindertenausweis mit den Zeichen "G" und "B" sowie ein Behinderungsgrad von mindestens 70 %.
Wer das von Ärzten attestiert bekommt, ist alles außer froh und glücklich und würde sich wünschen nochmals den entferntesten Parkplatz gesund anzusteuern!
Daher finde ich es als sehr bedenklich und charakterlos auf einen Behindertenparkplatz zu parken!
Gruß