Frage zu Behindertenparkplatz

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

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Zitat:

Original geschrieben von Herumfahrer



Zitat:

Original geschrieben von testmal

Moin,
das hat meine Frau vor kurzem ganz anders erlebt!
- genau so, wie beschrieben , ein behindertenplatz war noch frei,
nur bestellte Brötchen ab geholt, keine 3 min.,
Polizist schreibt auf, kein Pardon, keine Einsicht,
35€ Strafe für 3 Minuten auf den Behindertenparkplatz 🙄

War auch vor einem Supermarkt, keine Chance.

Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,
und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!

schönen Gruß

Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,
und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!
 
 
Soll wohl sicher "Die Stadt oder Der Staat" heißen, aber egal. Ein Freund von mir ist gehbehindert, geht entweder an Krücken oder ist mit Auto und eingepacktem Rollstuhl unterwegs. Wenn er mich besucht, sind wir zusammen unterwegs, Flohmarktbesuche, Plattenläden etc., so weit er eben gehen kann. Dann mit ihm im Auto (ich darf, ihn eingeladen, seinen Parkausweis benutzen, da der personengebunden und nicht fahrzeuggebunden ist) kann ich erleben, wie ein Behinderter oder die Behinderten sich fühlen, wenn die ihnen zugedachten Parplätze belegt sind. Und sei es nur für drei Minuten zum Brötchenholen. Kavaliersdelikt, sind ja nur drei Minuten. Schlicht und einfach gedankenlos und rücksichtslos. Und dann wird noch über die Stadt (geldgeil!) oder den Staat (noch geldgeiler!) geschimpft. Und selbst maßt man sich auch an, Regeln nicht einzuhalten. Die anderen machen es ja auch so und noch viel schlimmer. Da sind 35€ Strafe noch viel zu wenig. Die Lernfähigkeit steigt erst mit der Höhe der Geldstrafe, bei manchen allerdings ist Lernfähigkeit ein Fremdwort.
 
Herumfahrer grüßt!

Moin,

hast natürlich recht, war auch 1:25 Uhr.

- Das mit Deinem Freund kenn ich zur Genüge.

Habe meine gehbehinderte Eltern immer wieder zum Arzt, Einkaufen,

usw, gefahren.

- Wo Du es jetzt näher beschreibst, fällt mir auf,

das ich niemals einen Behindertenparkplatz benutzt habe!

Kam mir nie in den Sinn, vielleicht weil ich zum Glück,

nicht behindert bin.

( Entsprechende Ausweise hatten sie, G und H )

Deine Forderungen nach höheren Strafen bringen nur dem Staat etwas,

geparkt wird weiterhin auch da, wo Fußgänger und Mütter mit ihrem

Kinderwagen nicht mehr durchkommen,

und die Fahrbahn benutzen müssen.

- Ruf doch mal in so einem Fall mal die Gesetzeshüter an,

Null Intresse,

kein Wunder, bei den frustierenden Arbeitsverbedingungen.

Nun genug, meine Frau hat "shit" gebaut,
bezahlt, und parkt da nicht mehr,
auch wenn es keine anderen Plätze mehr gibt!

Das Nachsehen haben die Geschäfte, die grundsätzlich zu wenig
Parkmöglichkeiten bieten,
aber nach 2h alle Abschleppen lassen wollen!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Nur das Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) berechtigt zum Parken auf einem Behindertenparkplatz
Das Merkzeichen Bl gilt ebenfalls als Voraussetzung für den blauen Parkausweis, der zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes berechtigt.

Stimmt !

Aber dennoch glauben wahrscheinlich einige hier, das ein G ausreicht um auf einem Behindertenparplatz zu parken.

Durfte auch ich vor rund 10 Jahren erleben:
5 Motorräder auf einem Behinderten Parkplatz-
auf einer Raststätte BAB...
Kommt ein Freundlicher Herr von der Rennleitung auf uns zu
und frägt freundlich was dass soll?
Ich antworte: ist doch egal ob einer hier steht oder 5!
es hat da überhaupt kein Motorrad zu stehen- MEINTE er...
Der alte Mann (ein Freund Motorradfahrer von mir damlaa 72 Jahre)
mit aG belehrte ihn eines besseren...

Alex

PS war nach einem schwerem Unfall (Motorrad- selbstschuld)
schwer gehbehindert. Auto- hat er nie besessen...

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


... und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

...

Zu b)

Das ist natürlich der Brüller schlechthin 😉. Dem anderen zu sagen, da sei ja noch massig frei, wenn man selbst offenkundig einfach nicht willens ist, selber nen paar Meter weiter zu fahren um nicht verkehrswidrig zu stehen, ist an dümmlicher Egozentrik eigentlich kaum zu überbieten.

Es gibt aber auch einen konkreten Grund, weswegen das nicht nur unverschämt sondern auch noch dämlich ist:

ein Behindertenstellpaltz ist ja nicht umsonst breiter als "normale". Es muss ja die seitliche Anfahrbarkeit mit Rollstuhl gewährleistet sein. Stellt sich der Rollifahrer nun mit seinem Auto auf einen normalen Stellplatz, ist es ja nicht ausgeschlossen, dass sich wärhend des Einkaufs einer fahrerseitig daneben stellt und dieser in sein Auto gar nicht mehr reinkommt 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Da meine Eltern mir beigebracht haben: Wer schreit ist im Unrecht, hat der arme behinderte Mann die Parkaktion doch legalisiert.

Und im Grunde hat er ja noch Glück gehabt. Wer sich benimmt wie ne Wildsau, darf sich nicht beschweren wenn er einen in die Zähne bekommt.

Egal was Du nimmst... nimm weniger davon-es schadet Dir!

Bitte zurück zum Thema!

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

Du hast volkommen Recht.

Interessant ist auch mitzubekommen, welches Unrechtbewusstsein diese Fahrer/innen haben.

Teilweise fahren die mit ihrem Riesen-SUV so auf den Behindertenparkplatz, dass sie sogar noch einen Teil des daneben markierten Behinderten Parkplatzes in Anspruch nehmen.

Habe ich alles schon erlebt. Aber das Aufregen über diese Verhaltensweise lohnt sich nicht. Man muss sich insgeheim nur denken:"Die haben halt eine geistige Behinderung".

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v ....................
........................................................................
........................................................................
Manche Autofahrer haben aber auch eine echte Behinderung!
Viktor

Der Link führt zu einem Super-Video. Muß man einfach gesehen haben.

Vielen Dank dafür.

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von viktor12v ....................
........................................................................
........................................................................
Manche Autofahrer haben aber auch eine echte Behinderung!
Viktor

Der Link führt zu einem Super-Video. Muß man einfach gesehen haben.

Vielen Dank dafür.

Viele Grüße

quali

Arsch mit Segelohren ... das Video muss man bis zu letzt sehen, das ist ja der Hamma 😉

Zitat:

Original geschrieben von W201Freak


Man sollte vielleicht auch mal unterscheiden, dass nicht jeder eine Gehbehinderung haben muss um einen Behindertenausweis zu bekommen 😉 Ist hier glaube ich nicht jedem klar...

Eben! Es gibt auch zwei verschiedene Ausweise: grün und grün/rot. Auf der Rückseite des Ausweises (meistens bei den grün/roten) sind Hinweise über die Behinderung eingetragen. Zum Beispiel "G" wie Gehbehindert und "aG" wie außergewöhnlich gehbehindert. Die Gs dürfen NICHT auf dem Parkplatz parken, nur die aGs in Verbindungmit dem blauen Ausweis.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA .............................
.................Arsch mit Segelohren ............................
...........................................................................

Was meinst Du damit? Ist mir nicht klar.

Zitat:

Original geschrieben von quali



Zitat:

Original geschrieben von bigLBA .............................
.................Arsch mit Segelohren ............................
...........................................................................

Was meinst Du damit? Ist mir nicht klar.
Das Wort: Ausdrock der Verwunderung !
Grund: Der letzte Typ im Video ... !

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Also gibt's auf Privatparkplätzen sogar Geldbussen ? Gut zu wissen.

Die Supermarktparkplätze sind, da öffentlich und ohne irgendwelche Schranken usw. zugänglich, dem öffentlichen Verkehrsraum gleichgestellt! D.h. es gilt die StVO!

Ist wirklich wichtig das zu wissen, z.B. wenn Söhnchen glaubt, er dürfte dort ohne FS rumgurken, um sich ein paar Stunden Fahrschule zu ersparen. Wird er von der Polizei kontrolliert gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis! Mit den dementsprechenden Konsequenzen für ihn und evtl. auch für den Fahrzeughalter.

Und das Gerede von wegen:"Nur drei Minuten" ist einfach nur unverschämt. Wie es der Deubel nämlich will, tritt hier oft dasselbe Phänomen wie an der Einkaufskasse an der man steht, auf! Ausgerechnet in der vermeintlich kurzen Schlange geht plötzlich gar nichts mehr. Und ausgerechnet die Behindertenparkplätze werden genau dann angefahren, wenn du nur 3 Minuten brauchst.

Daß der vom TE zitierte Fahrer mit Berechtiguingsausweis möglicherweise überreagierte, könnte mit seinen Erfahrungen vieler gedankenloser Autofahrer und B.parkplätze Zuparker begründet sein.

Denn wo ist denn das Problem, wenn ohnehin alles oder fast alles frei ist, dort auch zu parken, statt nen Parkplatz der für Bere3chtigte frei zu halten ist, zuzuparken? 😕

Moin,

ich mache morgen mal ein Bild von dem Schild und dem Parkplatz, das wird wohl für die rechtliche Betrachtung am besten sein.

😉

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Da meine Eltern mir beigebracht haben: Wer schreit ist im Unrecht, hat der arme behinderte Mann die Parkaktion doch legalisiert.

Und im Grunde hat er ja noch Glück gehabt. Wer sich benimmt wie ne Wildsau, darf sich nicht beschweren wenn er einen in die Zähne bekommt.

Tja, nicht alles, was von Papa kommt ist für jede Lebenslage geeignet. Schreist du etwa nicht, wenn Dir einer aufs Hühnerauge tritt, weil jemand denken könnte:"Kann ja nicht weh tun, wenn der schreit! Denn wer schreit hat Unrecht!"

Manch einer brüllt einfach nur, weil er langsam die Schnauze voll hat und dann einfach nur das Fass überläuft!

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