ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zweifelhaftes Bußgeld wegen Parken auf Behindertenparkplatz?

Zweifelhaftes Bußgeld wegen Parken auf Behindertenparkplatz?

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 11:44

Hallo zusammen,

 

ich würde gerne eure Meinung einholen. Leider habe ich heute ein Bußgeld wegen Parken auf einem Behindertenparkplatz bekommen. Meiner Meinung nach stehe ich aber nicht mehr auf diesem, da rechts von meinem Auto ausreichend Platz für zwei weitere Fahrzeuge vorhanden ist. Wie seht ihr den Fall?

Viele Grüße

Ähnliche Themen
47 Antworten

Behindertenparkplätze sind normalerweise breiter wie normale Parkplätze.

Ich schätze der rechte Parkplatz geht bis Schildhöhe und damit stehst du halb auf dem zweiten.

Edit: Auf dem Foto sind andesfarbige Steine auf Schildhöhe schwach zu sehen. Könnte eine Markierung sein....

Doch, Du stehst genau auf dem linken der beiden Plätze. Ein Platz ist links vom Schild und einer rechts. Zwei normale Autos von Personen die keine Behinderung haben passen da noch nebeneinander, aber wenn da nur einer der beiden einen Rollstuhl dabei hat (evtl. zb ein VW Caddy mit so nem Kran dran, der den Rollstuhl von hinten ran fährt) dann kommt der nicht aus seinem Auto raus. Deswegen sind Behindertenparkplätze deutlich breiter wie normale.

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 11:56

Danke für eure Meinungen. Ist leider nach 4 Jahren Fahren mein erstes großes Knöllchen überhaupt, sehr enttäuschend, da mir hier wirklich null bewusst war, dass ich mich auf dem Behindertenparkplatz befinde. Aber man lernt nie aus...

Zitat:

@Noktarius schrieb am 16. Dezember 2022 um 12:56:17 Uhr:

Danke für eure Meinungen. Ist leider nach 4 Jahren Fahren mein erstes großes Knöllchen überhaupt, sehr enttäuschend, da mir hier wirklich null bewusst war, dass ich mich auf dem Behindertenparkplatz befinde. Aber man lernt nie aus...

Du bist nun um eine Erfahrung reicher und manchmal kostet es etwas. Es ist gut investiertes Geld. Du kannst dich glücklich schätzen, dass dein Fahrzeug nicht abgeschleppt wurde. Das Geld hast du gespart.

Schild steht genau in der Mitte der beiden Behindertenparkplätze. Also stehts du halb auf einem solchen Parkplatz. Abhaken und zahlen. Abschleppen wäre teurer geworden.

Die Markierungen die ja eigentlich auf dem Boden vorhanden sein müssten sind zumindest auf dem Bild nicht zu erkennen.

Aber wenn man sich so die Situation betrachtet und nach dem Schild geht könnte man davon ausgehen das der Wagen den linken der beiden Behindertenplätze halb belegt.

Das mit der Beschilderung bzw. Markierung ist nicht wirklich gut gemacht. Da sollte nachgebessert werden und das sollte man der zuständigen Stelle auch mitteilen.

r

Der TE könnte mal ein Foto der Gesamtsituation einstellen. Da würde man wahrscheinlich sehen, dass der linke Platz neben dem Fahrzeug auch mit einem Randstein eingefasst ist. Dann braucht man auch keine weiteren Markierungen oder Meldungen an die zuständige Stelle zu machen.

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 15:57

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Dezember 2022 um 16:51:42 Uhr:

Der TE könnte mal ein Foto der Gesamtsituation einstellen. Da würde man wahrscheinlich sehen, dass der linke Platz neben dem Fahrzeug auch mit einem Randstein eingefasst ist. Dann braucht man auch keine weiteren Markierungen oder Meldungen an die zuständige Stelle zu machen.

Nö, linker Seite zu gab es noch mehrere Parkplätze, die waren jedoch alle besetzt. Kein Randstein

Das ist in der Tat sehr schlecht gelöst. Wenn daneben noch mehrere Stellflächen sind, würde das Schild auch dort gelten. Es gibt keine Regelung, wonach sich die relevanten Stellenflächen nur links und rechts neben dem Schild befinden.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 16. Dez. 2022 um 17:28:34 Uhr:

Wenn daneben noch mehrere Stellflächen sind, würde das Schild auch dort gelten. Es gibt keine Regelung, wonach sich die relevanten Stellenflächen nur links und rechts neben dem Schild befinden.

Es ist eindeutig. Links und rechts vom Schild.

Behindertenparkplätze müssen mind. 3,5 m breit sein. Damit steht der TE falsch.

Als Betroffener eines Familienmitgliedes mit Rollstuhl, der häufig auf Schwerbehinderten-Parkplätze angewiesen ist, finde ich die Auslegung rechts und links des Schildes je ein Parkplatz absolut logisch. Ansonsten könnte ich die Türen nicht vollständig öffnen und den Rollstuhl nicht heranführen. Ich habe aber einen anderen Bezug zum Thema und bin, was Behindertenparkplätze anbelangt äußerst sensibel. Auf Behindertenparkplätze unberechtigt Parkende sind sich gar nicht bewusst, welche Folgen das für den Behinderten haben kann. Ich denke da unter anderem an lebenswichtige Arztbesuche.

Zwei Pfeile rechts und links auf dem Zusatzschild "2 Plätze" wären aber grundsätzlich verständlicher.

Und gescheite Bodenmarkierungen die man auch bei solchen Verhältnissen noch erahnen kann.

Da liegen ja keine 10cm Schnee.

Wieso bekommst du ein Bußgeld? Wenn du die Verwarnung ignoriert hast, bist du selbst Schuld. Du stehst auf einem von zwei Plätzen, damit wäre die Verwarnung rechtens.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zweifelhaftes Bußgeld wegen Parken auf Behindertenparkplatz?