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Frage zu Behindertenparkplatz

Themenstarteram 16. Mai 2012 um 22:54

Moin,

gestern Abend habe ich folgende Situation beobachtet: Auf einem fast leeren Supermarktparkplatz waren in unmittelbarer Nähe des Markteingangs zwei Parktaschen durch ein Schild "Behindertenparkplatz" gekennzeichnet. Auf einem der Plätze parkte jemand, ohne eine Behindertenkennzeichnung im Auto zu haben und lud seine Einkäufe ins Auto. In diesem Moment kam ein Wagen mit einem Behindertenausweis, parkte auf dem freien Behindertenplatz daneben, und dann ging das Gebrüll auch schon los. Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf. Der andere VT meinte, daß a) noch ein Behindertenparkplatz frei, und b) der gesamte Parkplatz ohnehin fast leer war. Das stimmte auch, selbst wenn beide Taschen belegt gewesen wären, hätte ein Behinderter keinen Meter weiter laufen müssen, da wie gesagt Platz im Überfluss da war.

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

 

So long

Ghost

Beste Antwort im Thema

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

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Ist doch ganz einfach. Wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf ist klar definiert. Das gilt auch, wenn ausreichend Parkraum oder weitere Behindertenparkplätze vorhanden sind. Allerdings würde ich es als Polizist bei einer mündlichen Belehrung belassen und an Stelle des Behinderten würde ich mich nicht so gebährden. Vorfall würde ich mit Rechthaberei umschreiben.

am 16. Mai 2012 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von F.Kannenberg

Ist doch ganz einfach. Wer auf einem Behindertenparkplatz parken darf ist klar definiert. Das gilt auch, wenn ausreichend Parkraum oder weitere Behindertenparkplätze vorhanden sind. Allerdings würde ich es als Polizist bei einer mündlichen Belehrung belassen und an Stelle des Behinderten würde ich mich nicht so gebährden. Vorfall würde ich mit Rechthaberei umschreiben.

Moin,

 

das hat meine Frau vor kurzem ganz anders erlebt!

- genau so, wie beschrieben , ein behindertenplatz war noch frei,

nur bestellte Brötchen ab geholt, keine 3 min.,

Polizist schreibt auf, kein Pardon, keine Einsicht,

35€ Strafe für 3 Minuten auf den Behindertenparkplatz :rolleyes:

 

War auch vor einem Supermarkt, keine Chance.

 

Der Stadt braucht Geld, wir müssen die Banken,

und damit den € retten, Greece ist nur der Anfang!

 

schönen Gruß

 

am 16. Mai 2012 um 23:46

Sollte es da nicht noch einen Unterschied geben, ob man sich auf dem Behinderten-Parkplatz eines privaten Supermarktes befindet, also auf einem Privatgrundstück (auch wenn offiziell die StVo gilt) oder ob man sich auf einem Parkplatz befindet, der der Öffentlichen Hand gehört?

Läuft man Gefahr einen Strafzettel zu erhalten, wenn man den Behindertenparkplatz eines Supermarkt (Privatgrundstück) nutzt, ohne behindert (also ohne Ausweis hinter Windschutzscheibe etc.) zu sein? - Ist das nicht eher wieder so eine Geschichte, bei der der Supermarkt evtl. den Abschleppwagen rufen kann?

Welchen Grund ausser Faulheit  gibt es weswegen man Behindertenparkplätze blockiert?

am 17. Mai 2012 um 0:03

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Nicht das wir uns Falsch verstehen, natürlich parkt man als "Gesunder" nicht auf einem Behindertenparkplatz, aber trotzdem meine auf diese spezielle Situation bezogene Frage: Wie ist hier eigentlich die rechtliche Situation?

Einen Behindertenparkplatz darf nur benutzen, wer eine Sondergenehmigung beantragt und darauf den in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis erhalten hat. Dieser muss deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Wer nicht über diesen Parkausweis verfügt hat auf einem Behindertenparkplatz nichts verloren. Die unbefugte Nutzung kann eine Geldbuße von 35,-€ zzgl. Gebühren und das Abschleppen des Fahrzeugs nach sich ziehen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum jemand ausgerechnet auf dem Behindertenparkplatz parken muß, obwohl genügend reguläre Parkplätze frei sind...:rolleyes:

Also gibt's auf Privatparkplätzen sogar Geldbussen ? Gut zu wissen.

Zuerst einmal finde ich, genau wie andere hier auch, dass man Behindertenparkplätze grundsätzlich für Berechtigte frei halten sollte. Auf Parkplätzen an Supermärkten sind diese Flächen jedoch in der Regel vom Betreiber eingerichtet worden und verkehrsrechtlich nicht gewidmet, so dass die Stadt oder die Polizei dort nicht tätig wird. Zumindest ist es bei uns in der Stadt so. Dementsprechend gibt´s da auch keine "Knöllchen".

Rein rechtlich kann dort also jeder parken, sollte aber natürlich aus Gründen der Rücksichtnahme nicht gemacht werden.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Der Behinderte beschimpfte den andern VT wie blöde, von wegen er hätte kein Recht dort zu parken, drohte damit das Ordnungsamt / die Polizei zu rufen usw usf.

Da muss man halt einfach Ruhe bewaren. Wenn mich jemand anderes so angeht rufe ich nur: "Ja, ich bin böse!" ;) so wie hier

Zitat:

Original geschrieben von Vampirella

Einen Behindertenparkplatz darf nur benutzen, wer eine Sondergenehmigung beantragt und darauf den in der Europäischen Union einheitlichen blauen Parkausweis erhalten hat. Dieser muss deutlich sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Es gibt aber auch blaue Aufkleber, die man sich aussen ans Fahrzeug picken kann,

dann kann man gleich 2 Behinderten-Parkplätze auf einmal benutzen!

Manche Autofahrer haben aber auch eine echte Behinderung!

Viktor

Behindertenaufkleber 1
Behindertenaufkleber 2

Am liebsten würde ich diesen "Behinderten"

so einen Aufkleber draufpicken!

 

Viktor

Behinderten Aufkleber

JA - dass ist Deutschland.. im Jahre 2012!

Wir hinterfragen jede Regel

benutzen unsere Ellenbogen- wo wir sind ist vorne

wenn wir uns ungerecht behandelt fühlen- wird gebrüllt...

ABER wehe.. man hat einen Vorteil oder wird "erwischt"

dann wird gejammert und wehklagt!

Hier parkt ein Behinderter oder Rücksichtloser Mensch! (oft zu lesen beim Supermarktparkplatz)

Stimmt ich Rücksichtlos....

ICH parke niemals auf einem Behindertenparkplatz!

ICH parke auch nicht im Schatten beim Eingang vom Aldi (so dass alle mit dem Wagen ausen rum müssen) nur weil es in der Sonne so heiss im Auto wird...

in einer Geiz ist geil und ich bin doch nicht blöd ---- Gesellschaft gehöre ich zu einer austerbenden Art!

Es wird nur interressant, wenn wir uns alle an keine Regeln mehr halten!

Letzte Meldung: Griechenland. Montag 14. Mai- rund 850 Mio Euro wurden an diesem Tag von den Banken abgehoben...- wie lange kann dass gut gehn?

EGAL- HAuptsache... ICH!!!!!

Auf den Rest SCHEIXXE ich...

warum hat eingentlich der Herr nicht auf einen anderen Platz als auf dem für Behinderten geparkt?

Wenn schon alle frei sind....

Anarchie?

Alex

Wer ohne Berechtigung auf einen Behindertenparkplatz parkt sollte auch eine Behinderung verpasst bekommen ;)

Bei uns am Parkplatz zu beobachten, es gibt zwei ausgeschilderte Behindertenparkplätze, diese werden auch sehr oft ohne Berechtigung benutzt. "Essen auf Rädern", "Pflege Zuhause" und andere caritative Einrichungen stellen mit Vorliebe ihre Autos ab. Man sollte meinen solche Leute sind etwas sensibler.

Richtig dreist war die Dame die mit dem Ausweis ihrer verstorbenen Mutter den Parkplatz 2 Wochen blockierte, kurzer Hinweis an die Stadt und die Dame machte ein dummes Gesicht als sie aus dem Urlaub kam. Da war das Auto nämlich abgeschleppt.

Das Nichtberechtigte einen Behindertenparkplatz nicht nutzen sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Allein, die Aussage nur eben ist einfach nur erbärmlich.

Man stelle sich einmal vor ein Berechtigter kommt und sieht das der Behindertenparkplatz belegt. woher will der wissen, das der O.g. nur mal eben ganz kurz dort parken.

Manche scheinen echt zu glauben, das behinderte Menschen einfach ein kurze Zeit warten müssen, das Behindertenparkplatz frei wird.

Aus meiner Sicht sind solche Gedanken einfach egoistisch und bedürfen keinen weiteren Kommentares.

Eine Belehrung macht keinen Sinn. Wer auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt parkt soll zahlen, und zwar auch dann wenn es nur ganz kurz ist.

Faulheit muß nicht auch noch belohnt werden.

Anstatt dass die Menschen froh und dankbar sind, dass sie noch laufen können, nein, aus lauter Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit wird noch der Behindertenparkplatz zugeparkt.

Möchte nicht wissen, wie sie herumschreien würden, wenn sie selber in der Lage des Behinderten wären.

Erbärmliches Volk.

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