Frage zu Achsvermessungsprotokoll

VW Käfer 1303

Hallo,
Anbei das Protokoll zur Achsvermessung von meinem 1303. Wenn ich das richtig lese, sind die Nachherwerte nicht in den Sollwerten bei dem Sturz vorne und hinten.
Ich benötige das Protokoll auch für eine Eintragung des Gewindefahrwerk. Gibt es von eurer Seite einen Grund, warum die Sollwerte nicht eingehalten wurden?

Protokoll
35 Antworten

Zitat:

@rubberduck0_1 schrieb am 13. Mai 2021 um 02:18:35 Uhr:


Auch wird bei Loesen irgendwelcher Schrauben bei einem auf vier Raedern stehendem Kaefer kaum ein hinterer Schraeglenker nach oben gehen

Doch wird er. Wenn der Schräglenker mit dem Drehstabschwert in der Geraden verschraubt ist und nicht im vorgeschriebenen "Knick nach oben", wird sich dieser Knick einstellen, wenn man die drei Schrauben löst.

Zitat:

@rubberduck0_1 schrieb am 13. Mai 2021 um 02:18:35 Uhr:


Ich habe keine Ahnung, was du da gemacht hast! Auf jeden Fall wird bei einer Achsvermessung kein Schraeglenker nach oben gehoben!!!
Es wird nur gemessen!!!
Auch wird bei Loesen irgendwelcher Schrauben bei einem auf vier Raedern stehendem Kaefer kaum ein hinterer Schraeglenker nach oben gehen und schon garnicht beide, weil dann auch die Reifen keinen Kontakt mehr zum Boden haben. Der Kaefer muesste dann hinten "in der Luft" schweben.
Einzige Erklaerung koennte sein, dass der Kaefer so extrem tiefer gelegt ist, dass er aufliegt. Das wuerde dann auch die sehr stark negativen Sturzwerte an der Hinterachse erklaeren.
Mach mal paar Bilder von deinem Kaefer, damit wir eine Vorstellung von ihm haben, wie er aussieht.

Ich hatte beim Einbau 180Grad, weil entlastet eingebaut. Beim Vermessen steht das Auto auf seinen Rädern, wodurch der Schräglenker etwas angehoben wird (siehe Bild).
Und hier mein Käfer vor der Tieferlegung. Jetzt ist er 6mm tiefer.
https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/1405966/vw-kaefer-1303

Schräglenker

Ich wollte heute das Fahrwerk bei Dekra eintragen lassen. Der Prüfingenieur meinte gleich, dass das nicht mehr geht. Eintragungen gehen nur innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung. Das wäre sein Kenntnisstand.
Kann das jemand bestätigen?

Zitat:

@Suzukagrauer schrieb am 14. Mai 2021 um 11:35:27 Uhr:


Eintragungen gehen nur innerhalb der ersten 10 Jahre des H-Kennzeichens.

Was wollte er damit sagen, dass man nur innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erteilung des H-Kennzeichens noch irgendwas am Auto eintragen kann?

Von der Variante hätte ich noch nie gehört (was selbstverständlich nichts besagt).

Ich hatte es so verstanden (ich habe es oben im Beitrag gerändert). Er meinte bestimmt, dass innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung keine Eintragungen möglich sind.

Er hat meiner Meinung etwas durcheinander gebracht. Das Teil muss es 10 Jahre nach Erstzulassung gegeben haben.

Habe gerade beim TÜV Süd angerufen. Sie sehen kein Problem für die Eintragung.

Da hat er wohl nivht richtig aufgepasst bei der Schulung.

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