Frage zu 5-Sitzer / 7-Sitzer

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo nochmal,

sorry, aber heute sind für mich nochmal so viele Fragen aufgekommen. Es gibt den Caddy ja als:

a) 5-Sitzer
b) 5-Sitzer mit Option 3. Sitzreihe nachzurüsten
c) 7-Sitzer

Eigentlich benötige ich nur einen 5-Sitzer. Bei den Gebrauchten tauchen natürlich auch oft die beiden anderen Typen b) und c) auf - wenn der preis ok ist grundsätzlich ja nicht schlecht.

Aber jetzt stelle ich mir die Frage, ob ich mir damit nicht eventuell sogar Nachteile einfangen würde.
Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn bei den 3 Typen unterschiedliche Angaben in den Papieren stehen - besonders hinsichtlich Gewichten, Zuladungen, Anhängelast , Gesamtzuggewicht (Stützlast ist wohl nicht in den Papieren).

Logisch wäre natürlich, dass ein 7-Sitzer ohne 3. Sitzbank wie ein 5-Sitzer behandelt wird, aber die Eintragungen in den Papieren sind nicht immer logisch.
Wer kennt sich da aus ?
Unterschiedlich ist ja sicherlich auch die eingetragene Anzahl an Sitzplätzen - oder ?

Gruss Kalli

19 Antworten

Hallo Gemeinde,

nun gibt es ja schon diverse Threads zu diesem Thema, was mich aber mal brennend interessieren würde ist folgendes:

Gibt es hier irgend jemanden, der bei einem 1,9 TDI, 77 KW,  mit eingetragenen 7 Sitzplätzen ein Zuggewicht von 3751 kg bis 8% Steigung in den Papieren eingetragen hat ?

Ich habe dieses Modell, EZ 3/2006 und habe zwar die Anhängelast von 1500 kg bis 8 % eingetragen, nicht aber das höhere Zuggewicht.
Mein Zuggewicht ist ohne Steigungsangaben begrenzt auf 3601 kg ??

In den entsprechenden Tabellen von VWN ist hier das Zuggewicht entsprechend höher ausgewiesen.

VW Caddy technische Daten, Anhängelast/Zuggewicht siehe Seite 4

Blickt da jemand richtig durch ?

EDIT:  Mein Caddy hat kein DSG

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässiges Zuggewicht - Anhängelast 1,9 TDI 77 KW' überführt.]

In meinem Teil 1 steht ....*Zul.Ges-Gew.d.Zuges max 3780kg*.....

aber keine Angaben zur Steigung

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässiges Zuggewicht - Anhängelast 1,9 TDI 77 KW' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von thorcaddy68


In meinem Teil 1 steht ....*Zul.Ges-Gew.d.Zuges max 3780kg*.....

aber keine Angaben zur Steigung

Das ist aufgrund des DSG so eingetragen und steht auch so in den technischen Daten, passt also.

Ich habe kein DSG und meinen Beitrag soeben editiert.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässiges Zuggewicht - Anhängelast 1,9 TDI 77 KW' überführt.]

Hallo,

ich quäle mich grade durch den neuen FZ-Schein und das Internet und finde nichts vernünftiges zu dem, was früher mal Gesamtzuggewicht hieß.

Im Schein steht was von Leermasse und Gesamtmasse des Caddy und später dann die gebremste bzw. ungebremste Last des Anhängers.

Ich addiere die Maximalwerte und kann ein Gespann mit 3,780 to bewegen?

Oder greift die StVO und begrenzt mich irgendwie?

Im Schein steht dazu nichts oder bin ich blind?

Oder greifen meine Führerscheinklassen? Die ich auch nicht verstehe.

Hat jemand eine leicht verständliche Seite im Netz? Ich bin (heute) zu blöd!

Grüße

Thomas

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässiges Zuggewicht - Anhängelast 1,9 TDI 77 KW' überführt.]

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Das zulässige Gesamtzuggewicht bezieht sich auf die tatsächlich vorhandenen Gewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers.

Es kann durchaus sein, dass es bei erhöhter Anhängelast / geringerer Steigung ein niedrigeres Gesamtzuggewicht eingetragen ist.

Man muss sein Zugfahrzeug und den Anhänger getrennt wiegen bzw. das Gewicht ermitteln.

Man kann problemlos einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 tonnen anhängen - der Anhänger darf dann tatsächlich aber nicht mehr als die zulässige Anhängelast wiegen.... Also ein paar Schaufeln weniger Sand.

Und Führerschein BE braucht man natürlich auch bei so einem Gespann.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässiges Zuggewicht - Anhängelast 1,9 TDI 77 KW' überführt.]

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