Frage wegen erlaubten Felgen/Reifengrößen
Hallo zusammen,
ich habe nun meine Kuh, bin sehr zufrieden, ohwohl ich noch eine richtige Sitzposition finden muss - anderes Thema...
Ich würde mir gerne größere Felgen/Reifen gönnen, und habe 0 Plan von der Materie!
Daher bitte ich um Hilfe!
Mein Fahrzeug: Baujahr 2016, 2.0 TDI Q3
1. Wo sehe ich was für Reifengrößen/Felgen für meinen Q3 erlaubt sind?
2. Wenn ich welche rausgesucht habe, die erlaubt sind, muss ich die eintragen? Wenn ja wo?
3. Was muss ich denn sonst noch beachten? Habt ihr Tipps?
Wie gesagt ich hab wirklich kein Plan davon, sorry wenn das Thema für viele hier x-mal durchgekaut wurde... ;-)
Danke für Antworten und allzeit gute Fahrt!
Nachtrag: ich habe ein Bild angehängt, von den original Audi 19 Zoll Felgen. Dürfte ich die ohne Eintragung montieren?
30 Antworten
Zitat:
@ampfer schrieb am 23. April 2019 um 13:59:49 Uhr:
Vorausgesetzt die ABE trifft tatsächlich für dein Fahrzeug zu musst du diese nur mitführen und selbstverständlich die Auflagen beachten, die in der ABE enthalten sind.
Auch, wenn die Größe nicht im COC-Papier aufgeführt ist?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Ja, auch dann.
Mit der ABE hat der Hersteller der Felgen ja für dich bereits eine Abnahme für dein Fahrzeug erwirkt. Das nun nochmal überprüfen zu lassen wäre doppelt gemoppelt.
Wichtig ist noch, dass das Fahrzeug noch im Originalzustand sein muss. Das Konfirmititätsmerkmal im Fahrzeugschein muss entweder "K" (=konform) oder "A" (=abweichend) lauten. Steht dort ein "E", würde ich zumindest mal bei einer Prüforganisation nachfragen.
Link: http://www.felgenabc.de/.../
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Zitat:
@ampfer schrieb am 23. April 2019 um 14:06:32 Uhr:
Ja, auch dann.Mit der ABE hat der Hersteller der Felgen ja für dich bereits eine Abnahme für dein Fahrzeug erwirkt. Das nun nochmal überprüfen zu lassen wäre doppelt gemoppelt.
Wichtig ist noch, dass das Fahrzeug noch im Originalzustand sein muss. Das Konfirmititätsmerkmal im Fahrzeugschein muss entweder "K" (=konform) oder "A" (=abweichend) lauten. Steht dort ein "E", würde ich zumindest mal bei einer Prüforganisation nachfragen.
Okay, das klingt schon mal sehr gut.
Am Fahrzeug wurde nichts verändert, weder am Fahrwerk noch an anderer Stelle.
Hier ist der Link zur ABE der Felgen: https://felgen.jfnet.de/abe/WH28-85019_19_abe.pdf
Konnte da nichts finden, was zur Eintragung bzw. Abnahme auffordert.
Wo finde ich dieses Merkmal genau im Fahrzeugschein?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Und noch eine Frage, die ABE bezieht sich ja auf die Felgen, dass sollte alles so passen ohne Abnahme.
Wie ist es aber bei den Reifen? Dafür reicht dann das Teilegutachten der Felge, weil diese Reifengröße dort aufgeführt ist?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
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Zitat:
@Q3Q3Q3 schrieb am 23. April 2019 um 14:10:37 Uhr:
Wo finde ich dieses Merkmal genau im Fahrzeugschein?
Feld 17 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Zitat:
@Q3Q3Q3 schrieb am 23. April 2019 um 14:19:18 Uhr:
Und noch eine Frage, die ABE bezieht sich ja auf die Felgen, dass sollte alles so passen ohne Abnahme.
Wie ist es aber bei den Reifen? Dafür reicht dann das Teilegutachten der Felge, weil diese Reifengröße dort aufgeführt ist?
Die ABE ist für die Kombination Räder/Reifen, steht in der ABE ja auch auf Seite 2 ausdrücklich so drauf.
Wenn du wirklich noch unsicher bist, nimm die ABE und deinen Fahrzeugschein und fahre zum TÜV. Wenn man freundlich fragt sind die sehr hilfsbereit, die sitzen nicht mehr auf dem hohen Ross wie vielleicht noch vor 25 Jahren.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Zitat:
@ampfer schrieb am 23. April 2019 um 14:48:09 Uhr:
Zitat:
@Q3Q3Q3 schrieb am 23. April 2019 um 14:10:37 Uhr:
Wo finde ich dieses Merkmal genau im Fahrzeugschein?Feld 17 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Okay, im Feld 17 steht ein "K". Sollte doch dann so passen ohne Abnahme?
Sorry wegen der vielen Fragen.
LG
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Zitat:
@Q3Q3Q3 schrieb am 23. April 2019 um 15:02:35 Uhr:
Zitat:
@ampfer schrieb am 23. April 2019 um 14:48:09 Uhr:
Feld 17 im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Okay, im Feld 17 steht ein "K". Sollte doch dann so passen ohne Abnahme?
Sorry wegen der vielen Fragen.LG
"K" bedeutet konform, somit übereinstimmend mit dem Fahrzeug, für welches Audi die Betriebserlaubnis für die EU erwirkt hat. CoC heisst ja übersetzt nix anderes, als dass Audi bestätigt, dass das Fahrzeug welches du hast identisch ist zu dem "Musterfahrzeug", welches die EU hatte zur Begutachtung.
Wichtig ist wie eingangs gesagt nur, dass die ABE auch zum Fahrzeug passt.
Es muss also im Schein im Feld K die Typgenehmigungsnummer mit der übereinstimmen, die in dem Anhang den du gepostet hattest enthalten ist bzw. sind, waren ja zwei Typgenehmigungen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Zitat:
@ampfer schrieb am 23. April 2019 um 16:11:00 Uhr:
Zitat:
@Q3Q3Q3 schrieb am 23. April 2019 um 15:02:35 Uhr:
Okay, im Feld 17 steht ein "K". Sollte doch dann so passen ohne Abnahme?
Sorry wegen der vielen Fragen.LG
"K" bedeutet konform, somit übereinstimmend mit dem Fahrzeug, für welches Audi die Betriebserlaubnis für die EU erwirkt hat. CoC heisst ja übersetzt nix anderes, als dass Audi bestätigt, dass das Fahrzeug welches du hast identisch ist zu dem "Musterfahrzeug", welches die EU hatte zur Begutachtung.
Wichtig ist wie eingangs gesagt nur, dass die ABE auch zum Fahrzeug passt.
Es muss also im Schein im Feld K die Typgenehmigungsnummer mit der übereinstimmen, die in dem Anhang den du gepostet hattest enthalten ist bzw. sind, waren ja zwei Typgenehmigungen.
Okay, die Typgenehmigungsnummer habe ich überprüft, die stimmt mit der oberen der zwei Nummern überein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zubehörfelgen - Abnahmefrei?' überführt.]
Mein Audi Q3 8U 2,0 TDI Quattro S-Line wurde mit 8 1/2J x 20 ET36 Audi Felgen und 255/35 R20 97Y xl Reifen vom Werk ausgeliefert.
In der Zulassungsbescheinigung sind die nicht eingetragen - in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) schon, zusammen mit reichlich anderen Kombinationen unter Pos.52
Lediglich bei den Winterreifen mit Felgen 225/50 R18 99H mit 8,0J 18 H2 ET 34 (Original RS Q3 Felge) hat der Vorbesitzer ein Einzelgutachten machen lassen, die Größe war in der CoC Papieren nicht drin.
Sind in der Zulassung noch nicht drin, muss ich noch eintragen lassen, das Mitführen des Gutachtens reicht wohl nicht aus ?
Viele Grüße
Martin
Im Allgemeinen steht auf den Einzelgutachten drauf, ob und wann eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.
Ich kenne dabei die Formulierungen "unverzüglich" oder "bei der nächsten Befassung". Im zweiten Fall ist die Zulassungsstelle gemeint, dann hätte es eigentlich mit der Ummeldung des Fahrzeuges auf dich erfolgen müssen.
Ich würde also mal das Gutachten von A bis Z durchlesen und ggf. halt einfach nochmal beim TÜV-/Dekra-Prüfer anrufen wenn Unklarheiten verbleiben. Die geben bei höflicher Anfrage fast immer auch eine höfliche Auskunft.
Ich könnte vier S-Line Radläufe günstig bekommen und bin am überlegen diese zu montieren.
Passen die mit den nicht S-Line Verkleidungen und Stoßstangen?
Danke
PS. Möchte diese Felgen montieren
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'S-Line Felgen nachrüsten' überführt.]
Ich habe vor Jahren bei einem Q3 die Kunststoff Radläufe gewechselt.
Zu wechseln war es leicht,die sind nur geclipst und in einem kleinen Bereich mit einem zweiseitigen Klebeband befestigt.
Der Preis war glaube ich schon 600 Euro für alle viere,war die Variante ,die vom Werk aus in Steingrau lackiert sind,und für ab 19 Zöller montiert werden