Frage: Verkehrsrecht (Beweisfoto)

BMW 3er E46

Hallo zusammen, folgendes Problem:

Alle Autos unserer Familie laufen auf meine Mutter, drei Personen haben jeweils Schlüssel zu allen Autos.

Geblitzt worden ist unser Focus. Es kommt nun ein Zeugenanhörungsbogen, weil "die Halterin aufgrund der Feststellungen nicht als Fahrerin in Frage kommt", mit der Bitte um Nennung des Fahrers.

Allerdings war ich mit meinem eigenen Auto bei der Arbeit, Daddy war in Kur!! Also kommt in Wirklichkeit nur die "Halterin" in Frage, sie schließt es auch gar nicht aus... 😉

Doch sie will den offensichtlichen Fehler des Ordnungsamts nicht einfach hinnehmen!

1.) Wie kann es sein, dass sie ausgeschlossen wird?

2.) Kostet die Zusendung des Fotos Gebühren?

3.) Wenn auf dem Foto niemend klar zu erkennen ist - kann sie zum Führen eines Fahrtenbuchts verpflichtet werden, wie es in dem Schreiben heißt?

Danke im Voraus für eure Meinungen und Ratschläge!

Gruß, Timo

30 Antworten

Hi Timo.

Mein Auto läuft auch über Mami.

Sie wird ausgeschlossen da die Person auf dem Blitzfoto (meine Wenigkeit) eindeutig als männlich zu identifizieren ist.

Vielleicht trug deine Mutter ne Baseballcap, das Foto war unscharf und deswegen dachte das Ordnungsamt an einen männlichen Fahrer?

Zusenden des Fotos kostet Geld (sofern sie es überhaupt machen) allerdings konnte ich zum Ordnungsamt fahren und es mir direkt anschauen auf dem PC.

Wenn niemand klar zu erkennen ist und der Halter das Schuldanerkentniss verweigert, kann die auflage eines Fahrtenbuchs erteilt werden.

Gruss M.D.

Wir hatten in der Firma auch den Fall, dass der Fahrer ermittelt werden musste.

Zusendung des Fotos war kostenlos (sogar 2-fach) und Androhung des Fahrtenbuchs gilt nach Auskunft der Kölner Stelle, wenn ein Halter mehrmals auffällig wurde. Vielleicht eine Extra-Regelung für Firmenwagen?

..also bei mir gab´s mal folgendes: bin geblitzt worden, hatte Baseballkappe auf, neben mir fuhr beim blitzen ein zweiter Wagen. Ich bekam Post und sollte zahlen (mein Auto war noch nie auf Mutti angemeldet, bin selber gross :-)) ). Ich hab dann bei der angegebenen Stelle angerufen und hab gefrgt, ob sie mir das Bild können. Ein paar Tage später kam dann der Bescheid, dass sich die Sache erledigt hat :-)))))) .

Entweder haben die also bei Dir (der Fahrerin) kein gescheites Photo machen können, oder deren "Referenzbild" ist so alt bzw. Deine Mutter ist ausserlich so stark verändert, dass sie sie nicht erkannt haben.

Re: Frage: Verkehrsrecht (Beweisfoto)

Zitat:

Original geschrieben von MoKa


1.) Wie kann es sein, dass sie ausgeschlossen wird?

Dann liegt in der Regel ein Bild vor, welches wohl zu 99.99 % einen Mann am Steuer zeigt.

Achso, wenn Deine Mutter den Fahrer nicht nennen will, dann bekommt sie in vielen Faellen ein Fahrtenbuch aufgedrueckt. Das ist aber dann nicht so dolle.

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dumme frage weils mich bisher noch nicht erwischt hat was ist ein fahrtenbuch ist damit der nachweis gemeint wer wann das auto bewegt hat

gehöre bisher zu der sorte die wie heute morgen mit nen breiten lächeln am blitzwagen vorbeifährt nebenbei die anderen warnt und auf höhe des blitzwagens den motor mal aufheulen lässt

mfg

manuel

@ Wolf

In Fahrtenbücher muss man jeden Kilometer genau dokumentieren, den man gefahren ist, also wohin, Zeitraum, km-Stand nach einer Fahrt und die zurückgelegten km. Müssen in der Regel nur Firmen machen (steuerlich Gründe).

@ MoKa

Mein Tip: Foto beim Ordnungsamt anschauen. Wenn Deine Mutter (bzw. der Fahrer) wirklich nicht zu erkennen sind, dann dagegen Einspruch einlegen (Rechtsschutz wäre hierbei angebracht). Fahrtenbuch kann ich mir wegen einen Verstoß nicht vorstellen.
Wahrscheinlich der bessere Tip: Wenns nicht zuviel war, dann halt die Strafe bezahlen und gut ist; schließlich ist nunmal jemand von Euch zu schnell gefahren. Ist ja kein Beinbruch, bin auch schon zweimal geblitzt worden obwohl ich immer versuche, mich an die Limits zu halten.
Wie Du siehst lebe ich immer noch 😉

Schöne Grüße aus dem sonnigen Franken

in Normalfall kommt die Polizei vorbei und klingelt.
Ist niemand da wird die Nachbarschaft befragt, ob sie die Person auf dem Bild erkennen - das ist ziemlich beschissen, ich hab' es aber mehrere Mal bereits selbst erlebt.
Ich selbst musste zwar nur einmal 25 Steine zahlen, aber die Verwandschaft oder Freunde... au weia!)

Danke für Eure Berichte.

Wie gesagt: Meine Mutter war es ja... Keine Frage!

Nur sagt sie: "Warum soll ich das zahlen, wenn die selbst behaupten, ich sei's nicht gewesen?!"

Irgendwie hat sie ja Recht, oder? 😉

Viele Grüße, Timo

PS: Sie lässt sich jetzt das Foto zuschicken - spaßeshalber. Der Betrag ist minimal, also keine weiteren Einsprüche o.ä. geplant...

also soweit mir bekannt ist verjährt das ganze schon nach 3monaten das heisst wenn die es nicht schaffen in dieser zeit den fahrer zu ermitteln dann kommt da gar nichts mehr .....aber am besten fragste mal deinen Anwalt der wird dich da sehr gut beraten können....

Bei mir war es genauso.

Auto auf Mutter und ich geblitzt auf BAB.

Normalerweise interssiert die garnet wer gefahren is wenn nur ne Ordnungswidrigkeit besteht .

Also wenns in die Punkte (Flensburg) geht dann schauen die wer ist gefahren.

War bei mir so.

Hab es dann mal auf ganz blöd versucht die "Strafe" meiner Mutter anzuhängen 😁 aber hat net gehauen.

So mußte ich zur Nachschulung.

Gruß

Murat

P.S.Würde mir auf jeden Fall das Foto zusenden lassen, vielleicht hat sich ein Dieb den Focus "ausgeliehen" 🙂

Bart

Zitat:

1.) Wie kann es sein, dass sie ausgeschlossen wird?

Trägt sie jetzt Damenbart? 😁

Die Verjährung von 3 Monaten wird durch Nachforschungen gehemmt bzw. unterbrochen.

Bei uns in Österreich rennt das so:
Da heißt das Ganze "Lenkererhabung", basierend auf der gesetzlich geregelten Grundsache, daß jeder Halter eines Fahrzeugs genau zu wissen hat, wann wer mit seinem Auto fährt, wenn nicht er selbst.
Kommts zum Blitz bei erheblicher Geschw.Üb. wird der Halter mittels Lenkererhebung angeschrieben, den Lenker zu nennen. Mit Falschaussagen macht man sich strafbarverjährt glaub ich auch nach 3Mon.
Wenn die bei dir MoKa, nun meinen, deine Mutter könnts nicht gewesen sein, obwohl sies war, hast du entweder Glück und sie checkens nicht bis es verjährt, oder es werden genauere strafrechtliche Nachforschungen eingeleitet, siehe 1.Satz.

@MoKa

"Die Halterin" könnte aber auch eine Firma sein, dann würde man das auch schreiben. Ist Euer Auto vielleicht über eine Firma angemeldet?

Ansonsten würde ich um die Zusendung des Fotos bitten. Einsicht in Beweismittel darf meines Erachtens nach nichts kosten.

Moin,

Also ist schon witzig 😁

Aber, Es bekommt JEDER einen Anhörungsbogen auf dem steht, bitte benennen sie den Fahrer des Fahrzeuges auf dem Foto. Das liegt daran, das bis alles geklärt ist die Unschuldsvermutung ziehen muss.

Deshalb wird auch jeder als Zeuge vernommen, egal wie eindeutig die Schuldfrage ist. Halt solange bis die Tat bewiesen ist.

Fotos von Blitzern dürfen kostenlos eingesehen werden. Problem dabei ist, das Privatmenschen dazu üblicherweise dorthin müssen, wo die Fotos sind. Nur Anwälte können sich die KOSTENLOS zuschicken lassen. Wenn du das Foto als Privatmann sehen willst, und es dir zuschicken läßt, KANN es Bearbeitungsgebühr kosten (muss aber nicht, kommt drauf an wie kulant der Verein ist).

Und ein Fahrtenbuch ... naja ... gibt es sicher nicht nach einem einzelnen Verstoß. Da müssen schon mehrere Verstöße zusammenkommen oder etwas sehr haarsträubendes.

MFG Kester

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