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Frage(n) zum Verhalten der Linienbusse

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 11:46

Hallo,

mir ist vorhin beinahe ein Linienbus in die Beifahrertüre gekracht. Er wollte die Haltestelle verlassen.

Ich kam aus einer Nebenstrasse (Bushaltestelle ist dort gleich an der Ecke Nebenstrasse-Hauptstrasse) und bog hinter dem Linienbus nach rechts auf die Hauptstrasse ein. Ich musste noch ein Fahrzeug abwarten und als ich losfuhr sah ich, dass der Bus noch nach rechts in die Haltestelle blinkte. Als ich ca. 2 mtr. vor dem Fahrerstand war ging plötzlich der Blinker nach links an und der Bus fuhr im selben Moment los und zog ohne in den Spiegel zu schauen auf die Hauptstrasse. Ich musste auf die Gegenfahrbahn ausweichen und hupte vom Busfahrer bekam ich ebenfalls die Hupe zur Antwort und wilde Gesten. Wenn mich nicht alles täuscht schrieb er anschliessend noch was auf (in dem Fall freue ich mich jetzt schon riesig auf eine Anzeige)

Sollte da was kommen, wie sieht es aus ? Meines erachtens erzwang sich da der Busfahrer seine Vorfahrt, wobei ich auch nicht verpflichtet bin in solch einer Situation anzuhalten.

Zeugen gab es genug in meinem Auto. Sollte da wirklich was kommen, frage ich mich allen ernstes ob dieser Busfahrer überhaupt geeignet ist Personen zu befördern.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von nn6591

Hallo,

wenn es jemand im Berufsleben nur zu einem Personenbeförderungsschein gebracht hat, das tut weh. Irgendwo muss der Frust abreagiert werden und da bietet sich der "Schutz eines dicken Busses" geradezu an.

Grüße von N.N.

Hui, da sitzt aber jemand auf einem ganz hohem Roß .....

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Ja, den Vorrag darf er sich nicht erzwingen.

Evtl. warst du bei Ihm auch im toten Winkel.

Seis drum, bei ner Anzeige kommt eh nichts bei rum.

Beim Unfall hättest allerdings wohl die Hauptschuld.

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

Beim Unfall hättest allerdings wohl die Hauptschuld.

Wenn er mir die Vorfahrt nimmt, dann bin ich schuld ?!

§20 Absatz 5 StVO

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

der Rest des § ergibt mehr oder weniger auch dass du sofort anhalten können musst wenn du einen Bus passierst, ergo trifft den PKW fahrer die Hauptschuld

Warum sollte die Hauptschuld bekommen? Das Vorbeifahren an stehenden (!) Linienbussen ist erlaubt, wenn der Bus sich die Vorfahrt erzwingt und ihm in die Seite fährt, ist der Bus Schuld.

am 4. Februar 2010 um 13:14

Klingt ganz nach Berlin.:D

Wobei, der Bus hatte auch zum Anhalten geblinkt. Das spart man sich hier.

Wenn man vom Bus in der Seite getroffen wird, ist man aus dem Schneider.

Denn wie schon erwähnt:

erzwingen dürfen die sich die Abfahrt nicht. Und wenn man den Bus in die Seite bekommt, war anhalten wohl nicht mehr möglich. Nur leider leiten 99% aller Busfahrer den zitierten §20 StVO so ab, dass sie beim Blinken auch gleich losfahren. Komme, was wolle.

Ob man dafür eine Vollbremsung hinlegen darf, ist denen scheißegal.

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke

Warum sollte die Hauptschuld bekommen? Das Vorbeifahren an stehenden (!) Linienbussen ist erlaubt, wenn der Bus sich die Vorfahrt erzwingt und ihm in die Seite fährt, ist der Bus Schuld.

Das Vorbeifahren an haltenden Bussen ist erlaubt, jedoch nur mit mäßiger Geschwindigkeit.

Wenn der Bus dem in die Seite fährt so kann es auch sein, dass derjenige zu schnell war.

Der Busfahrer bekommt natürlich eine Teilschuld, weil er evtl. nicht ausrechend abgesichert hat.

Um das jedoch objektiv zu beurteilen, müsste man alle Fakten kennen.

Wenn ich das so höre, denke ich fast du wohnst bei mir im Ort. Ich habe darauf hin schon ein paar mal den Unternehmer an gerufen.

- Erzwingen sich das Abfahren von der Bushaltestelle

-eingebaute Vorfahrt, hauptsächlich wenn sie aus der Fußgängerzone kommen(denken immer alle rechts vor links, Radfahrer auch alle)

-wenn sie haltepflichtig sind, wegen parkenden Autos, bremse ich jetzt immer lieber gleich

-auch nicht so schön finde ich das Schleichen mit 30, da sie so ihren Fahrplan einhalten.

Bei den Anrufen wurde mir mit geteilt das die Fahrer Anordnung haben sich sehr umsichtig gerade beim Losfahren zu verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

- Erzwingen sich das Abfahren von der Bushaltestelle

das ist mehr oder weniger auch nachvollziehbar.....weil "freiwillig" lässt die keiner raus... :D

Das Busfahrerphänomen kann ich bei mir auch bestätigen. Viele fahren mit der Brechstange, nehmen teils die Vorfahrt, quetschen sich trotz Wartepflicht durch, fahren los, wenn man diese gerade überholt, schneiden die Kurven u.s.w.

am 4. Februar 2010 um 13:58

Noch etwas zur Abfahrermöglichung:

Ich scheiße drauf, wenn hinter mir sowieso keiner mehr kommt.:)

Naja, das aggresive Fahren ist oft auch durch den knappen Fahrplan bedingt, da heizen die Busse gerne auch mal in Geschwindigkeiten durch Engstellen, die ich nicht mal mit dem Auto so schnell nehmen würde.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

§20 Absatz 5 StVO

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Ermöglichen kann man das Abfahren aber nur, wenn man weiss, dass der Busfahrer losfahren will. Manche Busse fahren los und schalten dann den Blinker von rechts nach links um.

am 4. Februar 2010 um 14:19

auch für busfahrer gilt:

Zitat:

§10 Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

wenn er also beweisbar mit dem blinken gleich rauszieht, dürfte das auf 100% für den busfahrer hinauslaufen

wenn er rechtzeitig geblinkt hat, aber der andere gepennt hat, wird das je nach geschwindigkeit usw. auf eine schadensteilung hinauslaufen.

nichtbusfahrer sind beim rausziehen so gut wie immer dran;)

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

§20 Absatz 5 StVO

Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

der Rest des § ergibt mehr oder weniger auch dass du sofort anhalten können musst wenn du einen Bus passierst, ergo trifft den PKW fahrer die Hauptschuld

Soweit zur Theorie. Macht der Busfahrer aber keine Anstalten, blinkt weiterhin rechts oder gar nicht und fährt erst dann unmotiviert los (wie in 90% der Fälle), wenn man fast an dem vorbei ist, ist nichts mit Schuld. Da würde ich mich vor Gericht streiten bis auf das Messer. Rücksichtnahme ist nicht nur eine Einbahnstraße und man kann nicht erwarten, daß man auf der Straße stehen bleibt nur um abzuwarten ob und wann der Bus denn nun losfährt.

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