Frage an Versicherungsspezialisten - Sonderkündigungsrecht bei Schadensfall?
Hallo,
wenn ich einen Vollkaskoschaden (ohne Haftpflicht) habe und die Versicherung in Anspruch nehme, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Versicherungsvertrag? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Vielen Dank und Grüße
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sumsisum8
das wird Dir aber möglicherweise nicht viel bringen, die neue Versicherung wird eine Vorversicherungsanfrage machen über SFR und Schadenverlauf. Damit steigst Du bei gleicher SFR ein wie bei der alten Versicherung nach Hochstufung.
Bei einer Schadehöhe von 1000 Euronen, würde ich Dir raten den Schaden zurückzukaufen.
Ich würde der neuen Versicherung den Hergang schon erzählen, ich will ja keinen Versicherungsbetrug begehen.
Aber die Versicherung ist ja nicht gesetzlich verpflichtet, mich in einer bestimmten SF-Klasse einzustufen und vielleicht gibt es ja Spielraum wenn sie einen Neukunden haben wollen, bei dem eine Versicherungsleistung ein echter Seltenheitsfall ist.
Die Schadenshöhe ist 1700 Euro, nur die SB ist 500 Euro, daher die rund 1000 Euro. Der Beitrag steigt dadurch um 120 Euro pro Jahr. Nicht die Welt, aber es ist einerseits eine Prinzipenfrage und andererseits auch ein erhebliches Risiko bei einem weiteren Schaden, dann verliere ich richtig doll SF-Klassen.
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Arbeitest Du bei einer Autoversicherung?
Arbeite im Bereich der Betriebshaftpflicht, kenne mich dadurch auch etwas bei der Kfz-Versicherung aus bzw. habe ich Kollegen, die ich fragen kann.
Gruß Mu500
Zitat:
Original geschrieben von Mu500
Arbeite im Bereich der Betriebshaftpflicht, kenne mich dadurch auch etwas bei der Kfz-Versicherung aus bzw. habe ich Kollegen, die ich fragen kann.
Gruß Mu500
Ich berichte morgen dann mal, vielleicht kann ich Dich ja dann nochmal mit einer Frage betrauen. 🙂
Vielen Dank auf jeden Fall schon mal!
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Aber die Versicherung ist ja nicht gesetzlich verpflichtet, mich in einer bestimmten SF-Klasse einzustufen und vielleicht gibt es ja Spielraum wenn sie einen Neukunden haben wollen, bei dem eine Versicherungsleistung ein echter Seltenheitsfall ist.
Spielraum in den SFR glaube ich jetzt weniger, ich denke eher ein Sonderrabatt ist vielleicht drin, müßte selber bei uns nachfragen wie flexibel man in den SFR ist.
Den Sonderrabatt wirst dann wohl auch nur kriegen, wenn sie weitere Geschäfte bei Dir erwarten nur von der Kraftversicherung kann keine Gesellschaft leben, sie dient lediglich dazu an weiter Geschäfte ranzukommen die lohnender für sie sind.
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Die Schadenshöhe ist 1700 Euro, nur die SB ist 500 Euro, daher die rund 1000 Euro. Der Beitrag steigt dadurch um 120 Euro pro Jahr. Nicht die Welt, aber es ist einerseits eine Prinzipenfrage und andererseits auch ein erhebliches Risiko bei einem weiteren Schaden, dann verliere ich richtig doll SF-Klassen.
Hhhmmm...
Es dauert *ichglaube* 4 (unfallfreie) Jahre bis Du wieder runter gestuft wirst, also überleg Dir gut ob Du ihn nicht doch noch zurückkaufst. Bei welchem SF bist Du denn grad?
Moin,
ich möchte nochmal ein paar grundsätzliche Überlegungen zu bedenken geben.
Beim Schadenfreiheitsrabatt (SFR) handelt es sich streng genommen um ein Bonussystem, d.h. der Autofahrer, der nicht durch Schäden die Versichertengemeinschaft belastet erhält einen Preisnachlass.
Hier hat man ein System geschaffen, welches über insgesamt 25 schadenfreie Jahre den Beitrag auf bis zu 30% der Ursprungssumme reduziert. In vielen anderen Bonusbereichen führt ein Schaden zum Verlust des Gesamtbonus, nicht so bei der Autoversicherung.
Hier gibt es definierte Rückstufungen, die oftmals den Beitrag nur in einem moderaten Bereich ansteigen lassen. Grundsätzlich ist dies ja schon ein gewisses Entgegenkommen der Versicherer.
O.k. ich gestehe, man kann mir jetzt wieder eine zu versicherungsfreundliche Gesinnung unterstellen, bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage 😉
Beste Grüße