Frage an Versicherungsspezialisten - Sonderkündigungsrecht bei Schadensfall?
Hallo,
wenn ich einen Vollkaskoschaden (ohne Haftpflicht) habe und die Versicherung in Anspruch nehme, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Versicherungsvertrag? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Vielen Dank und Grüße
19 Antworten
Moin,
in den Versicherungsbedingungen steht:
Zitat:
§ 4b Kündigung im Schadenfall oder bei Insolvenz des Versicherungsnehmers
(1) Hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls der Versicherer die Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung anerkannt oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, so ist jede Vertragspartei berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Das gleiche gilt, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Weisung erteilt, es über den Anspruch des Dritten zum Rechtsstreit kommen zu lassen, oder wenn der Ausschuss (§ 14 AKB) angerufen wird.
(2) Die Kündigung im Versicherungsfall ist nur innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungspflicht oder der Verweigerung der Entschädigung, seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils oder seit der Zustellung des Spruchs des Ausschusses zulässig.
Für den Versicherungsnehmer beginnt die Kündigungsfrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, in welchem er von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Der Versicherungsnehmer kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt als dem Schluss des laufenden Versicherungsjahres (bzw. der vereinbarten kürzeren Vertragsdauer) kündigen.
Du kannst zwar kündigen hast aber keinen Vorteil dadurch, denn bis zum Ende des Versicherungsjahres steht Deiner Versicherung auch noch immer der Beitrag zu.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
in den Versicherungsbedingungen steht:
Du kannst zwar kündigen hast aber keinen Vorteil dadurch, denn bis zum Ende des Versicherungsjahres steht Deiner Versicherung auch noch immer der Beitrag zu.
Beste Grüße
Vielen Dank für die schnelle und genaue Auskunft Thorsten!
Bestehen denn die Versicherungen in der Praxis auf den Jahresbeitrag oder erfolgen in der Regel Rückerstattungen? Ansonsten ist das Kündigungsrecht ja wirklich ein Witz.
Viele Grüße
Moin,
im gleichen § steht dann weiter:
Zitat:
(3) Kündigt der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall, so gebührt dem Versicherer gleichwohl der Beitrag für das laufende Versicherungsjahr bzw. die vereinbarte kürzere Vertragsdauer. Kündigt der Versicherer, so gebührt ihm derjenige Teil des Beitrags, welcher der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Und daran halten sich die Versicherer, soweit ich das weiss immer...
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
im gleichen § steht dann weiter:
Und daran halten sich die Versicherer, soweit ich das weiss immer...
Beste Grüße
Stimmt, warum sollte die Versicherung auch auf etwas verzichten, wenn der Versicherte ohnehin kündigt, das wäre ja umsonst hinterhergeworfen.
Da Du Dich so gut auskennst.... 🙂
Die Hochstufung im Schadensfall ist eine Ermessenssache des Versicherers? Ich habe heute von meiner Versicherung die Auskunft bekommen, dass das von diversen Dingen abhängig ist wie Schadenshöhe und Ursache (Fremdverschulden, Eigenverschulden,.....). Stimmt das?
Ich nehme meine Versicherung mit etwa 1000 Euro in Anspruch, ich fände es auch heftig, wenn ich dadurch 4 Schadenfreiheitsjahre verlieren würde.
Kann man darüber mit der Versicherung reden?
Moin,
nein das ist soweit ich weiss in keinem Fall verhandelbar.
In den Tarifbestimmungen steht sogar exakt drin, in welche SF-Klasse man mit wievielen Schäden eingestuft wird. Mir sind keinerlei Abweichungen davon bekannt...
Beste Grüße
Es gibt Abweichungen. Die sind immer Verhandlungssache. Die Vers. darf was verschenken, aber von den ges. Bed. nichts wegnehmen Sie darf Euch ja auch, z. B. bei Erstversicherung, einstufen wie lustig (Vereinbarungssache) In der Auslegung der Kündigungsfrisst irrt Ihr. Nix is bis Jahresende. Ausserordendliches Kündigungsrecht gilt per Monat. Der muss komplett bezahlt werden. Ihr könnt allerdings nach einem Jahresende in solchem Fall auch rückwirkend kündigen. Dann muß bis zum Jahresende bezahlt werden.
Eine Kündigung z. B. im Mai, währe, wenn die Vers. noch bis Jahresende läuft und bez. werden muß, keine außerordentliche Kündigung. Zum Jahresende kann immer gekündigt werden. Die Vers. kann aber kein Geld ohne Leistung verlangen. Letzteres wäre der Fall wenn z.B. im Mai zum Juni gekündigt würde und Ihr müsstet noch bis Dez. bezahlen. Is nicht. Schadensfall, Kündigung, spätestens am nächsten Monat zum Monatsende ist Ende.
Zitat:
Original geschrieben von Hatse
In der Auslegung der Kündigungsfrisst irrt Ihr. Nix is bis Jahresende. Ausserordendliches Kündigungsrecht gilt per Monat. Der muss komplett bezahlt werden. Ihr könnt allerdings nach einem Jahresende in solchem Fall auch rückwirkend kündigen. Dann muß bis zum Jahresende bezahlt werden.
Aber die Nummer 3 sagt ja genau das Gegenteil.....}} ???
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin,
nein das ist soweit ich weiss in keinem Fall verhandelbar.
In den Tarifbestimmungen steht sogar exakt drin, in welche SF-Klasse man mit wievielen Schäden eingestuft wird. Mir sind keinerlei Abweichungen davon bekannt...
Beste Grüße
Das ist schon ärgerlich. Hätte ich das Auto mit ordentlich Dampf gegen einen Baum gesetzt, hätte ich jetzt also bessere Karten und bräuchte mir jetzt für das gleiche Geld nur ein neues Auto suchen?
Sollte meine Versicherung wirklich auf eine Rückstufung in dem Maße bestehen, werde ich mit einer anderen Versicherung sprechen und einen Wechsel zu besseren Bedingungen erfragen. Ich bekomme in zwei Monaten ein neues Auto, daher kann ich ja ohnehin auch einen VErsicherungswechsel vornehmen. Vielleicht gibt es ja auf diesem Wege eine Chance.
Viele Grüße
Zitat:
Hallo, wenn ich einen Vollkaskoschaden (ohne Haftpflicht) habe und die Versicherung in Anspruch nehme, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Versicherungsvertrag? Wenn ja, in welchem Zeitraum?
Hi,
Du kannst nur die Kasko kündigen, die Haftpflicht bleibt bestehen. Es sind zwei rechtlich selbständige Verträge.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monat nach Abschluss des Schadens bzw. nach der ersten Zahlung des Versicherers bzw. der Ablehung des Versicherers erfolgen, kann jedoch mit sofortiger Wirkung bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Nur der Versicherer darf mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Bezüglich dem Beitrag schau einmal in deine Bedingungen. Die meisten Versicherer ersetzen inzwischen die Beiträge anteilgt zurück, wenn man vorzeitig kündigt.
Die Rückstufung erfolgt immer, außer Du bist bereit den Schaden selbst zu zahlen (die ist in den Fällen güngstiger, wo die Hochstufung mehr an Beitrag kostet als der Schaden - die Versicherer haben entsprechende Rechner, die dies ausrechnen - spricht einfach einmal mit denen).
Gruß
P.S. Ich bitte um Entschuldigung, falls ich etwas falsch gemacht habe - aber dies ist mein erster Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Mu500
Hi,
Du kannst nur die Kasko kündigen, die Haftpflicht bleibt bestehen. Es sind zwei rechtlich selbständige Verträge.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monat nach Abschluss des Schadens bzw. nach der ersten Zahlung des Versicherers bzw. der Ablehung des Versicherers erfolgen, kann jedoch mit sofortiger Wirkung bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Nur der Versicherer darf mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Bezüglich dem Beitrag schau einmal in deine Bedingungen. Die meisten Versicherer ersetzen inzwischen die Beiträge anteilgt zurück, wenn man vorzeitig kündigt.
Die Rückstufung erfolgt immer, außer Du bist bereit den Schaden selbst zu zahlen (die ist in den Fällen güngstiger, wo die Hochstufung mehr an Beitrag kostet als der Schaden - die Versicherer haben entsprechende Rechner, die dies ausrechnen - spricht einfach einmal mit denen).
Gruß
P.S. Ich bitte um Entschuldigung, falls ich etwas falsch gemacht habe - aber dies ist mein erster Beitrag.
Vielen Dank! Hast doch nichts falsch gemacht! Willkommen im Forum!
Ja, ich werde mal mit denen sprechen, dass eine Rückstufung nicht zu vermeiden ist, sehe ich ein. Was ich allerdings nicht akzeptieren werde ist eine Rückstufung um 5 Schadenfreiheitsjahre wie in den Bedingungen aufgezeigt. Dafür ist die Schadenhöhe einfach zu gering.
Sollte mir die Versicherung hier nicht entgegenkommen, werde ich mir eine andere suchen, diegesprächsbereiter ist. Ich habe so viel Geld selber bezahlt in den letzten Jahren, ob das zwei Scheibenreparaturen waren oder der vorherige Parkrempler. Ich habe auch nicht auf jeden Euro bestanden, der mir laut Vertrag zustand und nun kann ich das auch mal erwarten, oder?
Ich werde morgen mal mit denen reden.
Viele Grüße
Viel Glück.
Ich glaube aber nicht, dass der Versicherer mit sich reden läßt - versuchen kann man es aber auf jeden Fall. Er wird Dir nur anbieten, dass Du den Schaden selbst übernimmst, damit es zu keiner Rückstufung kommt.
Kannst ja morgen bekannt geben, was sie gesagt haben.
Falls Du Hilfe brauchst, kann ich Dir versuchen zu helfen, da ich bei einer Versicherung arbeite.
Gruß Mu500
Zitat:
Original geschrieben von Mu500
Viel Glück.
Ich glaube aber nicht, dass der Versicherer mit sich reden läßt - versuchen kann man es aber auf jeden Fall. Er wird Dir nur anbieten, dass Du den Schaden selbst übernimmst, damit es zu keiner Rückstufung kommt.
Kannst ja morgen bekannt geben, was sie gesagt haben.
Falls Du Hilfe brauchst, kann ich Dir versuchen zu helfen, da ich bei einer Versicherung arbeite.
Gruß Mu500
Vielen Dank! Ich werde morgen mal berichten.
Mein Vorgehen wird wie folgt sein. Morgen bekomme ich einen schriftlichen Kostenvoranschlag und werde diesen der Versicherung mitteilen. Ich akzeptiere die Rückstufung um 2 Schadenfreiheitsklassen, Argumente habe ich genügend. Zudem, ich habe sowohl das Auto als auch das Motorrad und eine Unfallversicherung dort laufen.
Sollte sich die Versicherung weigern, werde ich bei einer anderen Versicherung anfragen, ob sie mich zu einer besseren Schadenfreiheitsklasse übernehmen und wenn ich ein Angebot erhalte, werde ich den Versicherer beim bevorstehenden Fahrzeugwechsel ändern.
Meine Versicherung hat somit die Wahl, ob sie die Gelegenheit behalten wollen, dass ich den Schadensbetrag in einem Jahr über die Beiträge zurückzahle oder nicht.
Arbeitest Du bei einer Autoversicherung?
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von BeEmWe
Sollte sich die Versicherung weigern, werde ich bei einer anderen Versicherung anfragen, ob sie mich zu einer besseren Schadenfreiheitsklasse übernehmen und wenn ich ein Angebot erhalte, werde ich den Versicherer beim bevorstehenden Fahrzeugwechsel ändern.
das wird Dir aber möglicherweise nicht viel bringen, die neue Versicherung wird eine Vorversicherungsanfrage machen über SFR und Schadenverlauf. Damit steigst Du bei gleicher SFR ein wie bei der alten Versicherung nach Hochstufung.
Bei einer Schadehöhe von 1000 Euronen, würde ich Dir raten den Schaden zurückzukaufen.