Frage an die Profies
Erstmal guten nabend
Da ich hier eigendlich immer gut beraten werde denke ich ich frag euch mal bevor ich zum Rechtsanwalt gehe.
So ich habe ein Autogetauscht mit ein PRIVAT mann.
Wir haben uns getroffen auf ein Parkplatz ich alleine er hatte einen mit.So hin und herr dann haben wir getauscht ,ich nach hause er nach hause.Am anderen Tag rif er mich an und sagte er hat die Tüv bescheinigung nicht ich sollte sie ihm geben.Ich weiß 1000 % das ich sie ihm gegeben habe ,jetzt sagt er nein jetzt geht er noch nicht einmal am telefon um es zu klären.
Jetzt bekommt er das Auto nicht angemeldet wegen der tüv bescheinigung.Ich habe den Mondeo auch noch nicht umgemeldet.
Ich hatte ihn gesagt dann Tauschen wir zurück er wollte nicht hmmm was mache ich jetzt er meldet sich nicht ..........
Sorry wenn ich die frage kommisch vormuliert habe.
Danke schonmal für die antworten.
34 Antworten
Moin moin
So er war da und wollte ungelogen er wollte mit dem Auto nach hause fahren.Ich habe zu ihm gesagt das ich es nicht möchte weil meine kennzeichen und das Auto auf mich zugelassen ist.
Er sagte er hat die schnauze voll von das Auto ,und mietet sich heute einen Anhänger und kommt ihn morgen früh hollen und bringt ihn zum schrotti.Ich habe gefragt was er für das Auto auf dem schrott bekommt er sagte so 100 euro ,ich hatte ihn ein vorschlag gemacht und gesagt das ich das auto behalte und das er die hängerkosteten sparen kann.Hatte ihn 80 euro geboten die 80 euro die er mir schuldet lach...........
Ok sagte er machen wir.Ich rein zettel geholt reingeschrieben bastlerfahrzeug ohne Tüv für 80 euro gekauft ,ich fragte ihn nach die schlüssel und Papiere er gab sie mir.Ja wie soll ich sagen haben ihn und seiner frau schönen abend noch gewünscht unsw.......Er fragte dann wo die 80 euro sind da musste ich voll laut lachen und gesagt das er mir 80 euro schuldet und er vor ca. 15 min mir es schriftlich gegeben hat.
Der ist in sein Auto mit seiner Frau und weg war er totallllll unfreundlicher mensch................
Ende vom Lied die Karre steht hier immer noch und ich habe mein geld KOMPLETT zurück bekommen.
So schönen Tag euch allen noch denke das ich ihn schlachte und mehr wie 100 euro bekommen werde.
Zitat:
Original geschrieben von JL-Arek
Der Begriff Bastlerfahrzeug ist nichtig seit einigen Jahren.
Nein, nicht nichtig ... aber Bastlerfahrzeuge dürfen nicht mehr fahr- und tüv-fähig sein.
Das ist nun in diesem Fall gegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Power-Nrw
Ende vom Lied die Karre steht hier immer noch und ich habe mein geld KOMPLETT zurück bekommen.
Glückwunsch!
Clever gemacht - und es geht auch ohne Anwalt.