Frage: A3 8P gekauft & Scheibe kaputt. Was tun?
Hallo Community,
meine Freundin hat sich einen A3 8P (2006, 80.000 km) über einen Händler gekauft.
Irgendwie wurde ein Steinschlag in der Scheibe (am Rand - siehe Bild 1) bei der Besichtigung nicht gesehen. Glücklicherweise wurden jedoch Bilder bei der Besichtigung gemacht, auf welcher der Steinschlag zu sehen ist und wir somit beweisen können, dass der Schaden nicht erst später eingetreten ist.
Über der Bruchstelle bzw. Aufsplitterung des Glases ist ein durchsichtiger, ovaler Aufkleber geklebt (siehe Bild 2), welcher wohl dafür da ist, dass die Stelle nicht weiter kaputt geht.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ist dies eine ordnungsgemäße Reparatur? Ich habe gelesen, dass eine Reparatur im Randbereich (innerhalb von 10 cm) nicht zulässig ist und die Scheibe getauscht werden muss.
2. Vor dem Kauf wurde ein DEKRA-Siegel für das Auto gemacht, in welchem der Zustand des Autos dokumentiert wurde. Hätte dieser Steinschlag aufgeführt werden müssen (es stand nur was von "leichte Kratzer und leichte Gebrauchsspuren der Scheiben" drin)?
3. Ist dieser Schaden ein Gewährleistungsfall oder wird er zu einem, wenn die Scheibe innerhalb der 6-Monatsfrist dadurch reißt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß,
Sterling_Berlin
Beste Antwort im Thema
Geh zum Händler und Reklamiere es... Wenn er sich weigert - Du hast doch sicher Teilkasko wie die meisten mit 150Euro selbstbeteiligung oder? Beweise ihm das mit dem Bild er soll über deine Versicherung eine Scheibe einbauen und die Selbstbeteiligung selber Zahlen...
Aber das wirst Du nur erfahren wenn Du Ihm das sachlich klar machst...
und wenn er es nicht Zahlt - tut mir leid aber grade im schwarzen Bereich soetwas nicht zu sehen... Habt Ihr euch das Auto nicht richtig angesehen? Dann ist die Selbstbeteiligung das Lehrgeld fürs nächste Auto...
24 Antworten
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BluField62
dann schau dir bitte nochmal Bild 1 an - da sind 2 Risse die deine vorgeschriebene Länge erreichen oder gar übertreffen.
1. Es ging grundlegend darum, dass Du behauptet hast, dass es bei der Beurteilung von Steinschlägen eine Randzone gäbe, welche ein KO-Kriterium sei. Dies habe ich widerlegt. Es ging nicht um die Scheibe des TE.
2. Es sind nicht die Kriterien, welche ICH vorschreibe, sondern der Gesetzgeber.
3. Wo erkennst Du auf dem Bild einen Riss, welcher 5cm lang ist? Ich sehe KEINEN.
Aber vielleicht habe ich ihn auch übersehen. Dann wäre es sehr nett und für Dich auch kein Problem diesen im Bild des TE anzuzeichnen und das Bild mit den Markierungen hier nochmals zu posten.
hier das Bild
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BluField62
hier das Bild
Und davon ist jetzt ein Riss 5cm lang???
Wenn dem so sei, dann hat der TE auch einen über 5cm breiten Finger.
Ausserdem kann man die Länge schön vergleichen, wenn man die Rastersiebdruckpunkte als Vergleich nimmt. Diese haben eine Gesamtbreite von 6mm.
Ich glaube, dass hier jemand Zentimeter (cm) und Millimeter (mm) verwechselt hat.
und ich glaube, dass da jemand eine Brille braucht
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Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BluField62
und ich glaube, dass da jemand eine Brille braucht
Für BluField62 habe ich das Bild nochmals editiert und ein Maßvergleich hinzugefügt.
Auf dem Bild sind zwei grüne Striche, welche auf der Scheibe original einen Abstand von 6mm haben.
Wenn man nun den 6mm-Abstand mit den eingezeichneten Ausläufern des Steinschlages vergleicht, dann frage ich mich wirklich, wie man dann darauf kommt, dass so ein Ausläufer dann 10 mal so lang sein soll?
Die Risschen sind ca 5mm lang und keine 5cm. Da brauche ich wirklich keine Brille.
Und wenn man auch noch weiss, das der schwarze Bereich, dort wo sich der Steinschlag befindet ca. 3,5cm breit ist, dann ist doch schon klar, dass ein einzelner Riss auf dem Bild gar nicht 5cm lang sein kann.
Und wenn jetzt immer noch Jemand behauptet, dass einer dieser Risse 5cm lang sein soll, dann kann ich Demjenigen auch nicht helfen.
Ich hoffe ja nicht, dass jemand das Bild auf den Bildschirm anschaute und dort dann die Länge des Risses abgemessen hat.
wenn der Riss so nah am Rand der Scheibe und auch noch außerhalb der Reparaturstelle liegt, muss die Scheibe raus! Glaubst du etwa, dass der Riss jetzt halt macht??? Erzähl doch hier keinen Unsinn. Nochmal, die Scheibe muss raus!!!
5 Zentimeter ist trotzdem falsch...das solltest auch du einsehen! 😉
Zum Thema Reparatur oder Wechsel: Die Scheibe muss nicht raus, sollte aber gewechselt werden, da im Randbereich größere Spannungen auftreten, die ggf zu einer Rissbildung führen könnten. Hier werden diese Spannungen aber dadurch teilweise abgeleitet, daß die Schadstelle im Klebebereich der Scheibe liegt.
Alles in Allem hat der TE eine einfache Frage gestellt, deren Antworten mittlerweile um ein gaaanz anderes Thema gehen (nämlich gesetzliche Grundlagen bzw Empfehlungen der Hersteller)
Mein Rat ist, wie schon ein paar Beiträge oberhalb erwähnt wurde: Rücksprache mit dem Verkäufer und Scheibentausch bzw Kaufpreisminderung im Bereich der Scheibenkosten. Wenn Du den Schaden über Deine eigene Versicherung abwickelst, musst Du angeben, wie der Schaden entstanden ist und da der Schaden schon vor dem Kauf da war, zahlt die Versicherung keinen Cent, es sei denn, Du machst ne falsche Angabe zum Schadenszeitpunkt.
Also hier sind mal die geltenden Vorschriften zur Scheibenreparatur:
Welche gesetzlichen Bestimmungen/Vorgaben zur Steinschlagreparatur gibt es?
Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben". Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4 - 1986 unter Nr. 55 (VkBI 1986 S. 130) veröffentlicht.
Die Reparatur ist demnach nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Nur Schäden an der Scheibenaußenfläche dürfen repariert werden, Innenscheiben und Kunststofffolien dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Die Reparatur muss möglichst bald nach dem Schadeneintritt erfolgen. In die Schadenstelle dürfen sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eingedrungen sein.
Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten
Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein.
Risse dürfen nicht im Scheibendichtgummi/Scheibenende enden.
Im Fernsichtfeld des Fahres darf nicht repariert werden.
Es gibt viele Falschaussagen zu diesem Thema. So ist es z.B. falsch,
dass nicht im Randbereich der Scheibe repariert werden dürfe
(Es darf im Randbereich repariert werden, wenn der Steinschlag/Riß noch nicht im Rand endet. Das Problem bei Reparaturen im Randbereich: Das Risiko des Weiterreißens des Steinschlages/Riß ist aufgrund der erhöhten Spannung am Scheibenrand höher als bei Reparaturen außerhalb des Randbereiches)
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von BluField62
wenn der Riss so nah am Rand der Scheibe und auch noch außerhalb der Reparaturstelle liegt, muss die Scheibe raus! Glaubst du etwa, dass der Riss jetzt halt macht??? Erzähl doch hier keinen Unsinn. Nochmal, die Scheibe muss raus!!!
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man es einfach mal gut sein lassen und denen glauben, welche es zu 100% wissen.
Wenn ich dann auch noch so einen Satz wie "und auch noch außerhalb der Reparaturstelle liegt" lese, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln.
So und nun eine ganz klare Frage an BluField62:
Wo hast Du diesen Unsinn her und wie willst/kannst Du diesen belegen???
Und wenn Du keinen Beweis für Deine Aussagen bringst (und das kannst Du nicht) dann, um Deine eigenen Worte zu benutzen, erzähl doch keinen Unsinn
Zitat:
Original geschrieben von Thorsten1973
Welche gesetzlichen Bestimmungen/Vorgaben zur Steinschlagreparatur gibt es?Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben". Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4 - 1986 unter Nr. 55 (VkBI 1986 S. 130) veröffentlicht.
Die habe ich schon weiter oben gepostet.
Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass einiges nicht verstanden wird.
Vielleicht hilft es ja wenn es zweimal dasteht. Schaden kann es ja nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Thorsten1973
Das Risiko des Weiterreißens des Steinschlages/Riß ist aufgrund der erhöhten Spannung am Scheibenrand höher als bei Reparaturen außerhalb des Randbereiches)
Wenn der Steinschlag perfekt repariert wurde, dann reisst er auch in der Randzone nicht weiter. Das haben mir 20 Jahre Berufserfahrung im reinen Autoglasbereich ausreichend belegt.
Zitat:
Original geschrieben von ballex
5 Zentimeter ist trotzdem falsch...das solltest auch du einsehen! 😉
Sorry, aber wie soll er dies einsehen, wenn er nicht an belegte Fakten glaubt, sondern in seiner eigenen Phantasiewelt.
Ich denke hier sind genug Freundlichkeiten ausgeteilt worden.
Wir wollen uns doch bitte auf die Frage des TE konzentrieren!
Danke
weolli0808
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