Fotos: A3 8P Unfall wegen Postauto
Ich fahre nachdem ich seit drei Tagen meine schicken Sommerfelgen draufgeschraubt hab in meiner Straße (eine 30 Zone) und fahre an einem Postauto vorbei! Und genau im richtigem Moment macht dieses A.. seine Tür auf! Krieg jetzt eine neue BBS-Felge, einen neuen Reifen und einen neuen Kotflügel!
Aber seht selbst auf den Fotos!
Zahlt mein Auto jetzt als "Unfallauto" ?
18 Antworten
Du kriegst ne neue Felge und neuen Reifen? Warum, da ist doch nix dran, oder sieht man es nur auf dem Foto nicht?
Das sieht man auf den Fotos nur nicht! Der Kotflügel hat sich etwas augebogen und hat sich mit ner scharfen Kante in den Reifen gebohrt! Auf dem Foto ist es schon wieder "fahrbar" gemacht worden von der Werkstatt!
Und die Felge hat Kratzer am Horn vorne! Und da die rotationsgeschliffen ist, kriegt man die ja nie wieder so hin! Also neu!
Ist das jetzt ein Unfallwagen??
Wenn wieder mit Original Audi Teilen ausgetauscht wird so das kein Teil repariert wurde gilt das Auto nicht als Unfallwagen. Anders wenn gespachtel, geschweißt etc wird.
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Ein Unfallwagen ist es nur,wenn an der Karosse geschweißt wurde oder etwas verzogen ist und er auf die Richtbank muß."Kleinere" Beulen/Dellen",auch wenn gespachtelt wird,zählen nicht dazu.
das ist kein Unfallwagen
aber wenn du den Wagen verkaufen willst würde ich die Fotos mit abgeben dann sieht der neue Besitzer das es "nur" ein kleiner Kratzer war
Re: Fotos: A3 8P Unfall wegen Postauto
Zitat:
Original geschrieben von JO555
Ich fahre nachdem ich seit drei Tagen meine schicken Sommerfelgen draufgeschraubt hab in meiner Straße (eine 30 Zone) und fahre an einem Postauto vorbei! Und genau im richtigem Moment macht dieses A.. seine Tür auf! Krieg jetzt eine neue BBS-Felge, einen neuen Reifen und einen neuen Kotflügel!
Wie ist da die Schuldfrage? Ist die Eindeutig? Hier bei uns "warte" ich eigentlich auch jedes mal drauf, dass sowas passiert ...
trotzdem würd ich auf Wertminderungsausgleich bestehen, dh. also wenn ich das richtig hab!
und Nutzungsausfall, das bringt noch mals Geld in die Kasse :-))))
Also ich bin hier in der 30-Zone eh nur 25 gefahren, weil der Postmann die Straße ein wenig verengt hat! Und Schuld ist ganz klar ER!! Er hat sogar von der Polizei noch ein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommen!
Was und vor allem WO, kann ich denn das alles beantragen??
- Wertminderung
- Die Zeit die ich verschwende zum Autohaus zu fahren
Kann man da Geld für bekommen? Habt ihr vielleicht Tipps für mich? ;-)
Da liegen die Vorschreiber aber daneben:
Natürlich ist der Wagen jetzt ein Unfallwagen. Sobald Karosserieteile asugetauscht werden, handelt es sich um einen Unfallwagen (statt vieler OLG Köln, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1999, S. 381). Maßgebend ist schon alleine, daß keine Werkslackierung mehr vorliegt und die werksseitige Karosseriestruktur verändert wurde (wenn auch wieder auf Neuwagenstandard in der Fachwerkstatt).
Deswegen gibt es auch "merkantilen Minderwert" als weiteren Schadenersatz. Ebenso für die Dauer der Reparatur (wenn kein Mietwagen genommen wurde) Nutzungsausfall und Ersatz nach den steuerlichen Höchstwerten (pauschal, mehr gegen Nachweis) für die "Fahrzeugverbringungskosten". Deine Zeit dafür wirst Du nicht vergütet bekommen, es sei denn, Du weist Verdienstausfall nach (Akkordarbeiter, der drei Stunden weniger gearbeitet hat z.B.).
Markus
Zitat:
Original geschrieben von triuemphel
Da liegen die Vorschreiber aber daneben:
Natürlich ist der Wagen jetzt ein Unfallwagen. Sobald Karosserieteile asugetauscht werden, handelt es sich um einen Unfallwagen
Aber nicht bei GESCHRAUBTEN Teilen,nur wenn etwas neu eingeschweißt werden muß.
Schlichte Antwort der Gerichte:
N E I N.
Unfallschaden ist Unfallschaden ist Unfallschaden.
"Volksmund" hilft da nichts - die Rechtslage ist eindeutig (schon wegen der fehlenden Werkslackierung). Nach Deiner These wäre jeder Austausch einer kompletten Türe/Motorhaube/Kofferklappe nie ein anzeigepflichtiger Unfallschaden?!??
Markus
Zitat:
Da liegen die Vorschreiber aber daneben:
Natürlich ist der Wagen jetzt ein Unfallwagen. Sobald Karosserieteile asugetauscht werden, handelt es sich um einen Unfallwagen (statt vieler OLG Köln, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1999, S. 381). Maßgebend ist schon alleine, daß keine Werkslackierung mehr vorliegt und die werksseitige Karosseriestruktur verändert wurde (wenn auch wieder auf Neuwagenstandard in der Fachwerkstatt).
Deswegen gibt es auch "merkantilen Minderwert" als weiteren Schadenersatz. Ebenso für die Dauer der Reparatur (wenn kein Mietwagen genommen wurde) Nutzungsausfall und Ersatz nach den steuerlichen Höchstwerten (pauschal, mehr gegen Nachweis) für die "Fahrzeugverbringungskosten". Deine Zeit dafür wirst Du nicht vergütet bekommen, es sei denn, Du weist Verdienstausfall nach (Akkordarbeiter, der drei Stunden weniger gearbeitet hat z.B.).:
Völlig korrekt! Das ist die derzeitige Rechtsprechung.
Urteile von OLG gehen in s.g. "Kommentare" ein und gelten als Richtschnur für andere Gerichte.
Bei leichten Schäden dieser Art wird es ca. 10 -15 %
Wertminderung von der Schadensumme geben.
Also trifft für mich, die Wertminderung zu und während mein Auto repariert wird, dieser Pauschal-Satz! Noch mehr?
Und wie muss ich das machen? Krieg ich das automatisch, oder wo muss ich das fordern??