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Ford und "Garantie" - eine Mogelpackung !?

Themenstarteram 30. Mai 2007 um 18:58

Für alle Interssierten : http://www.stiftung-warentest.de/.../1123771.html

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18 Antworten

Re: Ford und "Garantie" - eine Mogelpackung !?

 

Zitat:

Original geschrieben von murksl

Für alle Interssierten : http://www.stiftung-warentest.de/.../1123771.html

Mannomann, geht's noch?!

Das ist ein Artikel aus Sept. 2003!!

Ford hat schon lange wieder die echte Garantie!

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 6:19

Re: Re: Ford und "Garantie" - eine Mogelpackung !?

 

Zitat:

Original geschrieben von ledewo

 

Mannomann, geht's noch?!

Allerdings ! Bis auf die Beweislastumkehr ist alles beim Alten.

2003 hin oder her !

Re: Re: Re: Ford und "Garantie" - eine Mogelpackung !?

 

Zitat:

Original geschrieben von murksl

Allerdings ! Bis auf die Beweislastumkehr ist alles beim Alten.

2003 hin oder her !

Kannst Du Deine Aussage mal erläutern!!

Was ist aktuell bei Ford schlechter als bei anderen (deutschen) Herstellern??

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 16:40

ADAC

Stand: 09/05

Durchblick im Gewährleistungs-Dschungel

Garantie oder Sachmängelhaftung?

Für Außenstehende kaum mehr zu durchschauen ist der Wirrwarr zwischen Garantie, Gewährleistung

und Sachmängelhaftung. Der ADAC sorgt für Durchblick.

Was ist der Mindeststandard?

Seit Einführung der Sachmängelhaftung Anfang 2002 ist ausschließlich der Händler Ansprechpartner

für den Kunden. Er muss zwei Jahre ab Kauf die Haftung für Sachmängel übernehmen. Nach Ablauf

der ersten sechs Monate hat freilich der Käufer nachzuweisen, dass der von ihm angeführte Mangel

bereits bei Übernahme des Wagens bestanden hat („Beweislastumkehr“). Freilich sind dem ADAC

bisher keine Fälle bekannt geworden, dass dies vom Käufer gefordert wird. Vielmehr läuft es in der

Praxis zumeist so, dass die Mängel in den ersten beiden Jahren auch ohne solchen Nachweis kostenlos

beseitigt werden.

Vergleich Sachmängelhaftung - Garantie

Darüber hinaus bieten einige Fabrikate zusätzlich eine Herstellergarantie an. Hier die Unterschiede:

Sachmängelhaftung

• EU-weit vorgeschrieben

• Leistungserbringer: Händler !!!

• 24 Monate kostenlose Mängelbeseitigung

• nach 6 Monaten Beweislastumkehr

Garantie

• freiwillig

• Leistungserbringer: Hersteller !!!

• längere Fristen möglich

• frei vereinbar

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung muss also der Händler 24 Monate lang dafür

gerade stehen, dass Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren, beseitigt werden. Der

Händler darf sich nur weigern, wenn er bei Reklamationen innerhalb der ersten sechs Monate nachweisen

kann, dass der Mangel bei Auslieferung noch nicht bestanden hat. Ab dem siebten Monat

wiederum hat der Kunde zu belegen, dass der Mangel von Anfang an da war. Darauf wird in der Praxis

aber zumeist verzichtet.

Anders verhält es sich bei einer Garantie: Sie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers und bezieht

sich in der Regel auf die einwandfreie Beschaffenheit bestimmter Bauteile während der Dauer

der Garantie. Im Zuge dieser Garantie hat der Kunde lediglich Anspruch auf Nachbesserung.

Was gibt es außerdem?

Manche Hersteller geben noch zusätzliche Garantien, etwa für Lack oder bei Durchrostung. Diese

sind zumeist an eigene Bedingungen geknüpft.

Herstellergarantien

Die einzigen Hersteller in diesem Schreiben des ADAC, die keine Garantie anbieten, sind BMW und FORD .

Zitat:

Original geschrieben von murksl

...

Die einzigen Hersteller in diesem Schreiben des ADAC, die keine Garantie anbieten, sind BMW und FORD

Thema verfehlt, setzen, sechs!

Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist klar, nur hättest Du Dich besser schlau gemacht, bevor Du so einen Mist behauptest! Ford bietet eine Garantie an!

http://www.ford.de/ns7/suche/fordfaq/faq_garantie/-/-/-/-

http://www.ford.de/ns7/garantie/garantie/fsgar03/-/-/-/-

http://www.ford.de/ns7/garantie/-

Zitat:

Bei der Sachmängelhaftung laut Gesetz kann ein Verkäufer nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr anwenden. D.h. der Käufer muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache bestanden hat. Jedoch liegt die Betonung auf "kann". Um diese Unsicherheit für unsere Kunden abzuschaffen, kommt bei Ford mit der Ford-Partner-Garantie diese Beweislastumkehr nicht zur Anwendung.

Für unsere Kunden bedeutet diese vertraglich vereinbarte Garantie noch mehr Sicherheit.

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 18:44

Manche begreifen es nie.

Rufe doch mal beim ADAC an und laß Dir Rechtsberatung zu dem Thema geben.

Wer keinen Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung eines HÄNDLERS !!! (FORD) und der GARANTIE eines HERSTELLERS!!! ( z.B.VW,OPEL ect.) erkennen kann, sollte sich schleunigst beraten lassen...

Übrigens heißt die sogenannte Garantie bei Ford :"Ford Partner Garantie" Das Wörtchen "Partner" also Händler , ist hierbei für die Fragen zum Thema Vertragspartner in Garantiefällen ausschlaggebend.

P.S. Der ADAC bemängelt auch aktuell die "Garantieleistungen von Ford. Zitat : " Noch immer gewährt Ford keine Werksgarantie "

Nachzulesen im Test v. S-Max

Ja, und???

Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung! Diese ist an eigene Bedingungen geknüpft! Da kann dir Ford vorschreiben dass du wenn du diese FREIWILLIGE Leistung willst, bestimmte Richtlinien zu erfüllen hast! Machst du das nicht, verfällt diese FREIWILLIGE Leistung.

Anspruch auf die Gewährleistung bleibt dennoch erhalten!

Ende vom Lied: Hallo! Eure Garantie ist mir nicht geheuer/geht mir nicht weit genug/zu viele Bedingungen! Antwort: OK, dann streichen wir sie ganz!

Niemand muss auf irgendetwas Garantie geben! Daher sollte soetwas auch nicht bemängelt werden. Wenns einem nicht passt, muss er sie nicht in anspruch nehmen! Rechtlich kannst du da garnichts verlangen!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von murksl

Manche begreifen es nie.

...

Mein letzter Beitrag zu dem Thema:

Du hast den Thread eröffnet mit einem völlig veralteten Link aus einer Zeit, in der (nicht nur) Ford keinerlei Garantie gewährt hat.

Du schreibst etwas zum Unterschied Garantie zu Gewährleistung (u.a. Beweislastumkehr), was niemand bezweifelt hat und behauptest weiter, es hätte sich nichts gegenüber 2003 geändert (was falsch ist)

Du zitierst den ADAC mit erneutem Vorwurf, dass Ford keine Werksgarantie anbietet.

Und ich frage Dich erneut, wo für den Käufer der Nachteil ist?

Ich habe 2002 einen Mondeo gekauft, der anschließend einige Arbeiten auf "Garantie" erforderte (nach 6 Monaten), die ein anderer Händler völlig problemlos erledigt hat (und mit Ford abgerechnet).

Z.Zt. haben wir einen Focus II: wiederum bei einem anderen Händler gekauft (der ihn auf Lager hatte) und wiederum wurden Garantiearbeiten bei einem anderen Händler auf Kosten von Ford erledigt.

Da frage ich mich, was Deine effekt-haschende Thread-Überschrift hier soll? Das hat aber nun auch überhaupt nichts mit sachlicher Schilderung zu tun!

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 19:18

Wie gesagt, eine noch detailiertere Beschreibung erspare ich mir.

Wer wirklich etwas über die Nachteile erfahren will. sollte sich mal beim ADAC kundig machen.

FORD-Garantie

 

Mein Dad hat sich im Oktober 2004 einen Eu-Mietwagenrückläufer Focus 1.6 Turnier bei einem freien Händler zugelegt. Der Ford läuft prima, allerdings hatte er eine Panne, Wapu kaputt in Meck-Pom nach 30.000 km in der Garantiezeit. Reparatur auf Ford-Kosten überhaupt kein Problem. Bei der letzten Inspektion zeigte sich das leidige Türkantenrost-Problem. Das dies jedes Jahr bei einem Ford-Händler gechecked werden muß, finde ich in der heutigen Zeit verzinkter Bleche allerdings mehr als lästig.

Der ADAC ist auch nicht allmächtig.

Auch beim ADAC gibt es Leute, die wenig Ahnung haben...........

gruß

rainbas

Jupp! Habe letzt nen Pannenhelfer bei ner Panne geholfen! Er stand ratlos vor nem MK.I...

MfG

am 31. Mai 2007 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von murksl

Wie gesagt, eine noch detailiertere Beschreibung erspare ich mir.

Danke ! Da tust Du uns einen großen Gefallen mit...

Themenstarteram 1. Juni 2007 um 5:24

Manche Kommentare klingen wie aus dem Mund von Fordmitarbeitern .....

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