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Ford Transit Connect Kombi LKW-Zulassung

Ford
Themenstarteram 25. Januar 2014 um 7:32

Guten Morgen,

hat hier in diesen Forum schon einer Foto´s des

Ford Transit Connect Kombi mit LKW-Zulassung (5 Sitzer) zur Verfügung?

Mich würden die Innenaufnahmen des Trenngitters in Action interessieren.

Danke im vorraus

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26 Antworten
Themenstarteram 1. Februar 2014 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von Matti7777

Ich denke schon das er als LKW versteuert wird. Doch was hast du denn davon? Die Versicherung ist für ein LKW viel teurer als für PKW! Dazu kommt, dass das Finanzamt für das Fahrzeug die 1% Regel festlegen wird, da Ladefläche kleiner als Fahrgastraum ist.

Warum also ist dir denn die LKW-Zulassung so wichtig?

Grüße von Matti

Da ich als Gewerbetreibender je einen als PKW zugelassenen VW Caddy mit der 1% Steuerreglung (sinnvoll bei fast 100%iger privater Nutzung) und einen Renault Kangoo Kastenwagen mit LKW-Steuer (da gibt es keine! 1% Regelung) betreibe, weis ich um den Vorteil:

ich könnte im LKW auch notfalls mehr als einen Beifahrer mitnehmen.

Alles andere, wie Steuer und Versicherung sind im Ausgleich ähnlich - aber LKW zugelassene Fahrzeuge lassen sich halt ohne Fahrtenbuch für das Finanzamt führen - und die Versteuerung von 1% des Fahrzeugpreises je Monat als Gewinn zu versteuern, obwohl man eben für den Betrieb unterwegs ist - ist halt großer Mist!

am 1. Februar 2014 um 7:35

Dann solltest Du einen langen Sprinter, LT, Transit oder Daily nehmen, wenn Du auf legale Weise Steuern sparen willst.

Hinter der 2. Sitzreihe ist die Länge der Ladefläche ausreichend, um einen 5 oder 6 Sitzer als LKW zugelassen zu bekommen.

Themenstarteram 5. Februar 2014 um 7:18

Mir wurde gestern von der Ford-Hotlinie bekannt gegeben - das das betreffende Kombi-Modell in in absehbarer Zeit nicht für eine Probefahrt zur Verfügung steht: Also bauen sie erst einmal die Kästen für die Vorführfahrzeuge.

Themenstarteram 8. April 2014 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von labello1963

Mir wurde gestern von der Ford-Hotlinie bekannt gegeben - das das betreffende Kombi-Modell in in absehbarer Zeit nicht für eine Probefahrt zur Verfügung steht: Also bauen sie erst einmal die Kästen für die Vorführfahrzeuge.

Neue Meldung: Es gibt Probleme mit der Trenngitterausführung um als LKW zugelassen zu werden.

Anbei ein Pressefoto so wie ich mir den Transit Connect kaufen würde.....

Dsc-0311-prev560
am 16. Mai 2014 um 6:18

Das ist interessant, woher hast du die Meldung, auch Ford-Hotline?

Würde mich auch für diese Variante interessieren.

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von wozu!

Das ist interessant, woher hast du die Meldung, auch Ford-Hotline?

Würde mich auch für diese Variante interessieren.

Ja durch die Ford Hotlinie!

am 8. Dezember 2014 um 21:51

Hallo und guten Abend, also ich wäre froh, wenn ich meinen Ford Transit Connect als PKW und nicht als LKW zulassen könnte, die jährlichn KFZ- Vesicherungskosten belaufen sich auf 1300 Euro, also wo ist der Vorteil für eine LKW Zulassung????

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 16:24

Zitat:

@Oscar2402 schrieb am 8. Dezember 2014 um 22:51:44 Uhr:

Hallo und guten Abend, also ich wäre froh, wenn ich meinen Ford Transit Connect als PKW und nicht als LKW zulassen könnte, die jährlichn KFZ- Vesicherungskosten belaufen sich auf 1300 Euro, also wo ist der Vorteil für eine LKW Zulassung????

Als Selbständiger kann ich den "LkW" ohne Fahrtenbuch mit der 1% Regel (1% vom Brutto-Preis wird monatlich an das Finanzamt gereicht) - sonst geht alles in die Kosten: d.h. die 19 % MwSt. auf alles (auch Diesel) werden zurückerstattet.

Macht sich also als Vielfahrer ganz gut.

@labello1963

Du schenkst dem Finanzamt dein Geld? Die 1% Regel kann auf LKW gar nicht angewendet werden! Es sei denn es ist eben wie hier kein "echter" LKW.

Bei echten LKW wird die private Nutzung gar nicht gewinnerhöhend angerechnet, wenn dieser als Betriebsvermögen anerkannt ist.

Zitat Steuertipp.de

"Einen Lkw oder ein Firmenfahrzeug, das so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, darf das Finanzamt nicht der Ein-Prozent-Regelung unterwerfen. Eine eventuelle Privatnutzung eines solchen Fahrzeuges muss das Finanzamt beweisen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2008, VI R 34 / 07)."

Zitatende

Gruß Wozu!

Themenstarteram 8. Januar 2015 um 15:22

Stimmt vollkommen - ich habe mich mit meinen VW Caddy vertan, Sorry

Zitat:

@wozu! schrieb am 30. Dezember 2014 um 20:16:57 Uhr:

@labello1963

Du schenkst dem Finanzamt dein Geld? Die 1% Regel kann auf LKW gar nicht angewendet werden! Es sei denn es ist eben wie hier kein "echter" LKW.

Bei echten LKW wird die private Nutzung gar nicht gewinnerhöhend angerechnet, wenn dieser als Betriebsvermögen anerkannt ist.

Zitat Steuertipp.de

"Einen Lkw oder ein Firmenfahrzeug, das so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, darf das Finanzamt nicht der Ein-Prozent-Regelung unterwerfen. Eine eventuelle Privatnutzung eines solchen Fahrzeuges muss das Finanzamt beweisen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.12.2008, VI R 34 / 07)."

Zitatende

Gruß Wozu!

am 9. Januar 2015 um 18:29

Ist bei dem Custom Doka, also L2 der Ladebereich denn mindestens genau so lang, wie die Entfernung vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand hinter der 2 Sitzreihe (diagonal gemessen)?

-

Wäre für mich hinsichtlich der fälligen Neuanschaffung wichtig.

Gruß

Lz

Themenstarteram 14. Januar 2015 um 14:33

wo steht diese Vorschrift?

mit den Maßen von Laderaum zu Pedal bis Trenngitter ?

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