Ford Mondeo BWY Reifengröße

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Guten Abend zusammen,
Ich habe da ein minimales "ein"deutsch Problem.
Ich hatte meinen Ford mit aus der UK gebracht und nach reichlich Abänderungen für den TÜV (Bsp. Bremsleitungen komplett aus Kupfer) hatte ich mir letzten Winter erstmal neue Winterreifen + Stahlfelgen gekauft in der Größe 205/55/R16.
Auf meinen Alus die vom Besitzer vorher waren, waren 205/60/R16er.

Ich bin weiblich und habe gedacht:
Hey dann kaufst du dir direkt einen neuen Satz Sommerreifen.
Natürlich in der Größe wie sie drauf waren.
Der Mann von einer reinen Reifenwechsel-Garage bestellte sie mir ihre Daten und die zog sie mir danach auf.
Heute wo ich dann von Winter auf Sommer wechseln wollte in meiner Bosch Werkstatt, schaute mich mein Mann des Vertrauens an und sagte, die Größe sei nicht? erlaubt.
Entsetzen meinerseits und Ratlosigkeit bei ihm.
Da ich letzten Monat die Rechnung hatte um sie Deutschland-tauglich zu machen und diesen Monat eben Steuer und Vollkasko kommen, ist ein neuer Satz+Felgen (da ist ne Delle im Rand/Lenkrad schlackert bei 120) einfach nicht machbar.

Ich habe mit dem Tachorechner Mal so grob ie Differenzen berechnet und sehe da eigentlich keinen Grund für.
Bei 30Kmh ist es nicht mal 1Kmh zuviel und bei 180Kmh keine 6Kmh mehr.

Wer hat da eine souveräne Lösung oder weiß, ob man diese nicht doch eintragen lassen kann.
Ein Tachoanpassung fällt weg.

Wäre für Tipps und Hilfe dankbar.

LG
Highlander87

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@susann2013 schrieb am 11. April 2017 um 12:38:20 Uhr:


Hallo Highlander,

hast du schon Deutsche Papiere ?
Was steht in deinen KFz.Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung ?

Ich würde die Reifen drauf lassen, solange du nicht zu TÜV mußt !
In einer Polizeikontrolle würde ich auf ganz Dumm spielen.
Gemäß ich komme aus dem Ausland, habe keine Ahnung usw.

Gruss Susanne

Glaubst Du das wirklich? Oder bist Du nur ein kleines blondes Dummchen?

Unsere Polizei ist doch nicht doof, die bilden sich auch weiter. Und auf Frauenrabatt zu hoffen, no way.

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Zitat:

@Reaven145 schrieb am 11. April 2017 um 12:14:48 Uhr:


theorethisch möglich heist nicht automatisch zulässig. Fact ist nunmal falsche Reifengrösse. Könnte somit schon zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen und somit kein Versicherungsschutz. Letztlich deine Entscheidung mit allen Konsequenzen.

Sehe ich genau so. Deutschland ist nicht UK oder Scotland, und bei uns gelten eben andere Gesetze.

Wenn es dem TE nicht gefällt, soll er wieder nach Scotland fahren, dort sind wahrscheinlich die Gesetze etwas freizügiger.

Aber wie schon beschrieben, bei einem Unfall bleibste auf allen Kosten sitzen. Mir wäre dieses Risiko zu hoch.

Zitat:

@susann2013 schrieb am 11. April 2017 um 12:38:20 Uhr:


Hallo Highlander,

hast du schon Deutsche Papiere ?
Was steht in deinen KFz.Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung ?

Ich würde die Reifen drauf lassen, solange du nicht zu TÜV mußt !
In einer Polizeikontrolle würde ich auf ganz Dumm spielen.
Gemäß ich komme aus dem Ausland, habe keine Ahnung usw.

Gruss Susanne

Glaubst Du das wirklich? Oder bist Du nur ein kleines blondes Dummchen?

Unsere Polizei ist doch nicht doof, die bilden sich auch weiter. Und auf Frauenrabatt zu hoffen, no way.

Zitat:

@Torsti 99 schrieb am 12. April 2017 um 11:35:01 Uhr:



Zitat:

@susann2013 schrieb am 11. April 2017 um 12:38:20 Uhr:


Hallo Highlander,

hast du schon Deutsche Papiere ?
Was steht in deinen KFz.Schein bzw. in der Zulassungsbescheinigung ?

Ich würde die Reifen drauf lassen, solange du nicht zu TÜV mußt !
In einer Polizeikontrolle würde ich auf ganz Dumm spielen.
Gemäß ich komme aus dem Ausland, habe keine Ahnung usw.

Gruss Susanne

Glaubst Du das wirklich? Oder bist Du nur ein kleines blondes Dummchen?

Unsere Polizei ist doch nicht doof, die bilden sich auch weiter. Und auf Frauenrabatt zu hoffen, no way.

Bitte nicht so hart, sie hatte noch keine Möglichkeit Ihre Bekannten zu befragen.

Hallo Highlander,

was steht in deinen V5 Papieren ?
Ist dort die Reifengröße beschrieben ?

Gruss Susanne

PS. Für die unwissenden, mit V5 ist nicht der Motor gemeint !

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Zitat:

@rabe2701 schrieb am 12. April 2017 um 12:03:29 Uhr:



Zitat:

@Torsti 99 schrieb am 12. April 2017 um 11:35:01 Uhr:


Glaubst Du das wirklich? Oder bist Du nur ein kleines blondes Dummchen?

Unsere Polizei ist doch nicht doof, die bilden sich auch weiter. Und auf Frauenrabatt zu hoffen, no way.

Bitte nicht so hart, sie hatte noch keine Möglichkeit Ihre Bekannten zu befragen.

Glaubst Du echt, das unsere Polizei zu doof ist, sowas festzustellen?

Die rüsten auch auf, und Dummheit schützt vor Strafe nicht. Heißt im Umkehrschluß, wer eine falsche Reifengröße fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern das die Dir auch Dein Auto vor Ort stilllegen können.

Ob es dem TE nun passt oder nicht.

Es gibt Regeln für Alle, da kann man nicht mal so Einige davon ausschließen.

Zitat:

@susann2013 schrieb am 12. April 2017 um 12:43:45 Uhr:


Hallo Highlander,

was steht in deinen V5 Papieren ?
Ist dort die Reifengröße beschrieben ?

Gruss Susanne

PS. Für die unwissenden, mit V5 ist nicht der Motor gemeint !

Zumindest nicht 205/60 r16

Nur 205/55 r16

Hallo,

ihr gebt es mir aber auch Heute !
Mein lieber Mann, was soll ich sagen ?

Ich gebe mal ein Beispiel: Wenn ich(z.b. England) mit meinen im Ausland zugelassenen Wagen in Deutschland fahre.
Dann können meine Reifen aus Holzbauklötze bestehen, wenn sie in dem Land wo ich Wohne zugelassen sind fahren.
Oder meint ihr etwa im ernst, das Ami-Schlitten(US-Soldaten die hier stationiert sind) gleich die Reifen abbbauen oder
ihr Standlicht(Orange) ausschiessen, wenn eine Polizeikontrolle kommt ?
Wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird, sieht die Sache dann schon anders aus. Muß aber nicht.

Deshalb meine Frage was steht in den V5 Papieren ?
Wurde der Wagen schon umgemeldet ?

Gruss Susanne

PS. An so einige ,kriegt euch mal wieder ein !

Zitat:

@Highlander87 schrieb am 10. April 2017 um 20:52:03 Uhr:


Guten Abend zusammen,
Ich habe da ein minimales "ein"deutsch Problem.
Ich hatte meinen Ford mit aus der UK gebracht und nach reichlich Abänderungen für den TÜV (Bsp. Bremsleitungen komplett aus Kupfer) hatte ich mir letzten Winter erstmal neue Winterreifen + Stahlfelgen gekauft in der Größe 205/55/R16.
Auf meinen Alus die vom Besitzer vorher waren, waren 205/60/R16er.
LG
Highlander87

Daraus kann man lesen, das der Wagen schon in Deutschland zugelassen ist.

Es ist m.W. egal, ob der Wagen jetzt in D zugelassen ist. Für das Fahrzeug gelten weiter die Bedingungen für den Markt, in dem es in der EU erstmals zugelassen wurde und dessen COC oder Zulassungsbedingungen. Was dort drinsteht, gilt auch in D und ist zulässig. Abgesehen von den Ländertypischen Anpassungen wegen Rechts-Linksverkehr und dem Licht zB. (Lichtkegel). Wenn Du das COC hast, schau mal dort rein. Aber vermutlich wird es diese Reifengröße /60 auch nicht ausweisen, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ford so viele Unterschiede macht, das kostet doch alles Geld ;-)

Das mit den Bremsleitungen finde ich seltsam (war die Ford-Leitung bei dem Ford in SC wirklich aus reinem Kupfer oder niht doch aus einer zulässigen Legierung CU-NI-FE ?).

Es gibt allerdings immer wieder Leute die bei der Zulassung etwas anderes behaupten. Hab dies schon sehr oft mit den Motorrädern erlebt zb bei Doppelscheinwerfern, die beide Abblendlicht zeigen.

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