Ford/Kuga und Anhänger-Nebelschlussleuchten

Ford Kuga DM3

Hallo Motor-Talker und Ford-Freunde!
Nach Lesen vieler Beiträge zu den Themen "Kuga und Wohnwagen" sowie "Galaxy und AHK" muss ich wohl auch was nachschieben.
Nach dem Vormodell habe ich jetzt einen Kuga 2,0 TDCI, 150 PS, 370 Nm, 4x4, EZ 29.08.17 mit schwenkbarer AHK, die zwar elektr. entriegelt, aber von Hand aus- bzw. eingeklappt wird sowie eine elektr. Heckklappe ohne Fußsensor.
Ich ziehe damit einen WW Fendt, 1700 Kg zGG, EZ 12.2017. Und wie viele andere auch bin ich mit dem Kuga, wie auch schon mit dem Vorgänger, als Zugfahrzeug bestens zufrieden. Fahrleistungen, Verbrauch usw. alles prima. Übrigens auch im Solobetrieb.
Aber:
Der WW hat zwei Nebelschlussleuchten, was heute fast bei allen WW üblich ist.
Schalte ich bei laufendem Motor die NSL ein, so blinken sie nur kurz auf und bleiben dann aus.
Trotzdem leuchtet im Multi-Funktionsdisplay die rote LED im Fahrzeugpiktogramm für die NSL und auch die orangfarbene Kontrollleuchte im Drehzahlmesser. Zwei Kontrollen zeigen also die korrekte Funktion der NSL, in Wirklichkeit sind sie aber aus.
Schalte ich aber bei stehendem Motor mit eingeschalteter Zündung die NSL ein, so brennen sie einwandfrei.
Bei einem Anhänger oder Fahrradträger mit nur einer NSL tritt das Problem nicht auf, die eine brennt dann einwandfrei.
Die Schilderung der Überzeugungsarbeit, die ich bei meiner Werkstatt und die Werkstatt und ich bei Ford leisten mussten, erspare ich uns an dieser Stelle. Und es liegt auch nicht am WW, was Tests mit mehreren anderen Zugfahrzeugen bewiesen haben.
Aber beim Test mit einem Neuwagen Ford EcoSport trat das Phänomen ebenfalls auf. Es scheint also kein Kuga-spezifischer Fehler zu sein.
Auf E-Mails antwortet Ford mir nicht, dem Meister gab man schließlich (und erst auf ausdrücklichen Wunsch schriftlich) die Weisung mir mitzuteilen, es läge an der "Strategie Stromaufnahme BCMII" und ob es Änderungen gäbe, kann man momentan nicht beantworten. Ich solle bitte das Leuchtmittel auf der rechten Seite entfernen und sollte ich mit dem WW in Land mit Linksverkehr fahren, so müsse natürlich das Leuchtmittel auf der anderen Seite entfernt werden.
Im Hinblick auf die Beitragsregeln ersparen ich mir eine Kommentierung dieser Idee, Ford ist ja nach eigener Aussage eine weiter!

Ich halte den Fehler für gefährlich und denke, jeder mit einem neueren Ford mit werksseitig montierter AHK sollte es mal testen.
Und wie Ford für diese Technik eine Betriebserlaubnis und/oder ABE erhalten konnte, wäre auch mal zu hinterfragen. M.E. entspricht das Fahrzeug so nicht der StVZO.

Zwischenzeitlich habe ich dem ADAC einen ausführlichen Bericht übergeben und bin mal auf Reaktionen (ADAC/Ford/KBA) gespannt.
Meinem Meister stehe ich natürlich weiter auf den Füssen.

Gruss an alle Leser
Seehund005

Beste Antwort im Thema

Update Nr. 16 ...und es werde Licht...

Nicht nur das neue Jahr hat nun das Licht der Welt erblickt, nein jetzt auch die NSL meines WoWa bei laufendem Ford-Motor!
Heute waren tatsächlich zwei Ford-Mitarbeiter hier vor Ort in Wilhelmshaven. Sie kannten zwar angeblich nicht den ganzen Vorgang und hätten nur kurzfristig den Auftrag erhalten, hier und heute die Software meines Kugas "up zu daten". Sagten sie (ich glaub`s auch), der Mann vom Telefon in der letzten Woche war jedenfalls entgegen seiner Ankündigung nicht dabei.
Nach ca. 30 Minuten PC- und Lenkradtasten drücken sowie Zündung an und aus war es geschafft.
Das Modul selbst blieb unangetastet, es wurde nicht ausgetauscht.
Leider konnte ich wenig zum eigentlichen Problem herauskriegen, aber die schon anfangs von hucky0611 erstellte Diagnose ist wohl korrekt. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde per Software jetzt die Stromversorgung für das Anhängermodul so geändert (BCM?), daß die anliegende Spannung geringer bleibt.
Die erforderliche Software soll neu sein und jetzt/demnächst den Händlern auf dem Ford-Server zur Verfügung stehen.
Ob es noch einen Rückruf bzw. eine Service-Info für die die zig-tausende anderen Betroffenen geben wird, konnten die Fordler nicht sagen.
Soweit so gut. Der WoWa ist jetzt beim fFH (freundlichen Fendt-Händler) zwecks Gas- und TÜV-Prüfung.

Der nächste Akt wird jetzt die Auseinandersetzung mit Ford über die Gerichts- und Anwaltskosten. Und an KBA und ADAC werde ich wohl auch noch mal einen Brief schreiben.
Update Nr. 17 wird dann nochmal folgen und wohl das letzte sein.

Gruß an alle MT-er und Ford-Fahrer
Seehund005

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Danke für euer feedback. Schön zu hören, daß auch anderen der Fehler aufgefallen ist. Klar, die FFH waren mit dem Phänomen überfordert, zumindest bis jetzt und auch aufgrund der unverständlichen und m.E. unverschämten Haltung von Ford. Und auch bis dato habe ich nichts von einem Rückruf oder einer Service-Info gehört. Dabei fahren allein in Deutschland zig-tausende Kugas (vgl. update Nr. 15 ) und andere Ford-Modelle mit dieser ungesetzlichen Technik umher.
Klar, man nimmt erstmal die rechte Lampe raus. Zwei Retro-LEDs gehen auch, aber illegal ist beides.
§§ 49a und 69a (3) Ziff. 18 StVZO sind eindeutig. Stichwort: Was dran ist, muß funktionieren.
Brennt nur ein Hauptscheinwerfer gibts keine Plakette!
Das Verhalten von TÜV und Dekra sind ebenso wie das des KBA wohl nur so erklärbar, daß man keinen Ärger mit Ford möchte. Was die Presse angeht, einschl. ADAC-Motorwelt, so denke ich, will man keinen Anzeigenkunden verprellen.
Ich habe bewusst jetzt einen Monat auf eine Reaktion von Ford oder KBA gewartet, aber jetzt geht ein erneutes Schreiben mit einer ausdrücklichen Anzeige an das KBA. Seh`n wir mal, was die Herren zu der neuen Entwicklung sagen.
Gruß an alle MT`er und Kuga-Camper
Seehund005

Ich hatte den gleichen Fehler auch.
Habe dann, nicht ganz Regelkomform, eine der zwei 21 Watt Glühlampen gegen eine 18 Watt ausgetauscht. Jetzt funktioniert es wieder und der Unterschied, der Helligkeit, ist so marginal, das er so gut wie nicht zu erkennen ist.
Die Nebelschlussleuchte leuchtet meistens eh nur zur HU, beim Prüfer, da wir auf unseren Fahrten immer schönes Wetter haben und keinen Nebel unter 50 Metern Sichtweite ;-).
Somit werde ich das Thema in meinem Fall nicht weiter verfolgen und drücke dem Themenersteller trotzdem die Daumen, seine Auslagen wieder zu bekommen.

Update Nr. 17: ... auf Hoher See und vor Gericht...
ist man bekanntlich in Gottes Hand. Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe. So sagt es der Volksmund. In meinem Fall heißt das:
Nach dem erfolgreichen Update vom 20.01.20 war meine Klage hinsichtlich des Mangels (NSL) erledigt. Mit Urteil vom 13.03.20 wies das AG Köln meine Klage ab und verurteilte mich zur Kostentragung. Das Ganze im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 495a ZPO), obwohl ich dem nicht zugestimmt habe und hätte und nie befragt wurde.
Begründet wird das Urteil u.a. mit der Verjährung der Garantie wegen unterlassener Wartung und verspäteter Mängelanzeige. Beides falsche Angaben, die die RA`in von Ford in ihrer Klageerwiderung (vgl. Update Nr.15) behauptet hatte. Insofern muss ich mich revidieren, sie hat wohl doch jemanden mit dem Unsinn überzeugt!
04./05.18 erkannt, daß NSL mal leuchten, mal nicht. 05.+06.18 unterwegs. 02.08.18 erster Termin beim FFH. 15.08.18 Mail von Ford: "Mit Bedauern haben wir zur Kenntnis genommen, dass ab Ihrem Ford Kuga eine Beanstandung an der Anhängerkupplung aufgetreten ist ..." In der Folge Ursachenermittlung nicht einfach und erst dank Tips von Gesi0611 (danke) sicher festgestellt. Damit greift die Verjährungshemmung nach BGB §203 nach meiner Meinung und der meines RA.
Die erste Wartung war die Auslieferungsinspektion am 20.07.2017 bei der Auslieferung an die Fa. AVIS.
Intervalle lt. Plan Ford: 2 Jahre oder 30.000 KM. Also bei Fertigung des Werkstattauftrags für die Garantie am 10.08.18 mit KM 21276 bis dato keine weitere Wartung fällig. 03.04.19 bei KM 27928 beim FFH Inspektion für 531,64 € durchgeführt. Alles nachgewiesen und in der Ford-Datenbank festgehalten. Trotzdem macht der Richter aus der lächerlichen Behauptungen der Ford-RA`in Fakten für die Klageabweisung.
Ich füge die Begründung mal an, hoffentlich kann man sie lesen.
Das AG hat hier nicht nur sämtliche Beweise (Mails/Schreiben/Zeugen pp) außer acht gelassen, sondern auch falsche Tatsachenfeststellungen getroffen.
Beide erfolglosen Updateversuche geschahen nachgewiesen auf Wunsch von Ford. Der Richter unterstellt mir aber, ich hätte sie abgelehnt, also die Gelegenheit zur Nachbesserung verweigert. Eine Frechheit!
Auch das stets verwendete Attribut "behauptet" im Zusammenhang mit "Mangel" zeigt seine voreingenommene Haltung. Will er doch andeuten bzw. ausdrücken, daß gar kein Mangel vorlag. Nur so ist nämlich das Kostenurteil möglich, gilt doch im Zivilrecht der Grundsatz: Wer verliert, zahlt alles.
Dann haben also die Ford-Mitarbeiter am 20.01.20 einen imaginären, nur behaupteten Mangel behoben. Könnte er sich ansehen, die Männer haben ein Video "vorher + nachher" gemacht.

Das Urteil ist m.E. noch eine Karnevalsfolge, eine Darbietung des Kölschen Klüngels oder wurde nach mehreren Kölsch in der Ford-Kantine gefertigt.
Da ich aber auch gegenüber meiner RS-Vers. zur Schadensminderung verpflichet bin, werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen.

Und: Der ADAC antwortet mir nicht mehr. Das KBA teilt mit Schreiben vom 03.03.20 mit, sie stünden mit dem Hersteller in Kontakt.

Ich fürchte, es wird noch ein Update Nr. 18 geben.
Bis dahin grüsse ich alle Ford-Fans, Kuga-Camper und MT`er
und Finger weg von Corona!

Halte durch und bleibe Gesund.
Unglaubliche Rechtssprechung.

Gruß Dirk

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Kölner Klüngel :,-)

Update Nr. 18: ...alles hat ein Ende...

und so will ich die Sache mal abschließen:
Das AG Köln hatte keine Berufung zugelassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Behauptet zumindest der Richter. Da das KBA der Fa. Ford nach wie vor die Verwendung unzulässiger Technik gestattet, könnte man das auch anders sehen. Außerdem hat der Richter den Beschwerdewert (nicht gleich Streitwert!) auf unter 600 € festgesetzt, womit per Gesetz (ZPO) eine Berufung ausgeschlossen ist. Hat mein RA alles geprüft, also keine Chance mehr, was gegen das Urteil, welches angeblich sogar im Namen des Volkes ergangen ist, zu unternehmen.
Evtl. geht noch was über das Strafrecht, würde dann aber m.E. nicht in dieses Technikforum gehören.
Jedenfalls habe ich jetzt den einzigen Kuga, der Anhänger mit zwei NSL gesetzeskonform mit Strom versorgen kann.
Das ist doch auch was, oder! Und wer möchte, kann meinen Leidensweg als Vorlage für eine Reklamation beim FFH nehmen.
Danke nochmal für Eure Hilfe, besonders Hucky0611 und Gesi6, und das Interesse. (Ich lösche Euch erstmal wieder.)

Gute (Kuga-)Fahrt
Gruß Seehund005

Seehund005,

nein, du bist nicht der einzige Kuga, der Anhänger mit zwei NSL gesetzeskonform hat. Ich habe letzte Woche ein Softwareupdate aufgespielt bekommen. Jetzt funktionieren beide NSL am Wohnwagen.

Viele Grüße

Moin seehund005
Habe am 17.06 die 2 Inspektion. Es soll eine neue Software aufgespielt werden so dass beide Nebelleuchten funktionieren sollen. Werde berichten ob es gelungen ist.
Gruß Dirk

Moin, ich hänge mich mal eben mit dran , habe bei meinem 15 er Kuga 2,0 Diesel beim Kauf bei Ford gleich eine Abnehmbare AZV ( Anhänger Kupplung) verbauen lassen. Vorgestern habe ich mir Nachbar‘s Anhänger geborgt... Lampen hinten gingen nicht, rechter Blinker und beide Bremslichter gingen nicht. Keine Fehlermeldung im BC, Lampengläser abgeschraubt, alle Birnen ganz, habe dann Kontaktspray in den Stecker gesprüht... danach ging es... 1 Tag später und ohne Anhänger kommt die Fehlermeldung „ Bremslicht und Blinker Lampe „ Defekt... da ist doch etwas Faul oder?

Mal mit anderem Hänger testen, und die Steckdose von dem Schmotter reinigen den du mit dem Stecker reingeschoben hast.

Meine Dose ist ca. 1 Jahr alt, der Stecker vom Nachbar 9 Jahre alt sah eigentlich nicht schlecht aus... ( bei meinem Anhänger gehen alle Lampen...) was mich wunderte war, dass die Fehlermeldung erst einen Tag später kam als ich gar keinen Anhänger mehr dran hatte....

Hallo Kuga Gemeinde !
Also bei meinen Kuga BJ 7/2017 das gleiche Problem mit dem NSL . Mein Ford Händler hat auch noch nie was gehört darüber :-) Werde eine Lampe ausbauen beim Wohnwagen.

Bei 13 pol Stecker ist Masse nicht gleich Masse!! Da muss man vorher wissen ob da alles richtig verkabelt ist. Und solltet Ihr einen 7-13 Kupplungsstecker dazwischen machen ist dieser oft auch ein Problem.

Hallo Seehund,

habe einen Kuga 2.0/150PS Diesel BJ 18 und genau das gleiche Problem.
Allerdings scheinen die FFH noch nicht mit diesem Problem vertraut zu sein. (meiner jedenfalls nicht, hat aber die Vermutung einer zu hohen Stromaufnahme - Lösung: eine Birne raus)

Da noch Garantie, will ich das gemacht haben (allein schon dem lieben TÜV wegen)

Was ist aus Deiner Streiterei geworden? Ist das nun ein Garantiefall für Ford oder nicht?
mein FFH will Termin machen und muß dann "mit den Kosten mal sehen"

Moin JetztKuga,
wenn Du den ganzen Sermon gründlich liest, wirst Du im Bilde sein. Nicht nur Du, es fahren noch tausende Ford mit diesem Fehler umher. Er ist bei Ford bekannt, sie haben das Software-Update erstellt, machen aber keinen Rückruf. Das KBA hält weiterhin Ford die Hand vor den Arsch, keine Reaktion auf meine Anzeige.
Daher kennt auch kein FFH das Problem, man muss ihn/sie mit der Nase draufstoßen. Das Entfernen einer Lampe (der rechten) ist nur eine Krücke, keine Lösung. Was dran ist, muß funktionieren! Das Problem ist der Spannungsanstieg auf 14,8 V beim Motorlauf. Damit leuchten die Lampen heller und ziehen mehr Strom, was das Steuergerät als Fehler erkennt und die NSL abschaltet. Die neue Software hilft, damit funktionieren beide NSL. Und ganz klar Garantiefall, weil hier eindeutig ein konstruktiver Fehler vorliegt. Alle vorherigen Fehlversuche und der Besuch von zwei Ford-Ings aus Köln zwecks Update waren kostenlos. Hat alles Ford brav bezahlt. Schau Dir einfach nochmal die Beiträge von Gesi0611 an oder schreibe ihm `ne PN, er kann`s Dir prima erklären. Und siehe oben, bei greenmonday hat es auch geklappt. Mich wundert ohnehin, daß sich nicht wesentlich mehr Kuga-Camper gemeldet haben. Ich habe das Phänomen bestimmt `nem Dutzend Campern an ihren eigenen Gespannen vorgeführt, sogar mal auf einem Autobahnparkplatz. Die Freude war stets groß.
Also lass Dich auf nichts ein, fordere mit Hinweis auf die Garantiebedingungen ein kostenloses Update. Meines Wissens haben die FFH inzwischen auch selbst Zugriff darauf, die Kölner können zuhause bleiben.
Halte mich/uns alle auf dem Laufenden. Wird bestimmt interessant.
Gruß
Seehund005

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