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Ford/Kuga und Anhänger-Nebelschlussleuchten

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 12. November 2018 um 17:12

Hallo Motor-Talker und Ford-Freunde!

Nach Lesen vieler Beiträge zu den Themen "Kuga und Wohnwagen" sowie "Galaxy und AHK" muss ich wohl auch was nachschieben.

Nach dem Vormodell habe ich jetzt einen Kuga 2,0 TDCI, 150 PS, 370 Nm, 4x4, EZ 29.08.17 mit schwenkbarer AHK, die zwar elektr. entriegelt, aber von Hand aus- bzw. eingeklappt wird sowie eine elektr. Heckklappe ohne Fußsensor.

Ich ziehe damit einen WW Fendt, 1700 Kg zGG, EZ 12.2017. Und wie viele andere auch bin ich mit dem Kuga, wie auch schon mit dem Vorgänger, als Zugfahrzeug bestens zufrieden. Fahrleistungen, Verbrauch usw. alles prima. Übrigens auch im Solobetrieb.

Aber:

Der WW hat zwei Nebelschlussleuchten, was heute fast bei allen WW üblich ist.

Schalte ich bei laufendem Motor die NSL ein, so blinken sie nur kurz auf und bleiben dann aus.

Trotzdem leuchtet im Multi-Funktionsdisplay die rote LED im Fahrzeugpiktogramm für die NSL und auch die orangfarbene Kontrollleuchte im Drehzahlmesser. Zwei Kontrollen zeigen also die korrekte Funktion der NSL, in Wirklichkeit sind sie aber aus.

Schalte ich aber bei stehendem Motor mit eingeschalteter Zündung die NSL ein, so brennen sie einwandfrei.

Bei einem Anhänger oder Fahrradträger mit nur einer NSL tritt das Problem nicht auf, die eine brennt dann einwandfrei.

Die Schilderung der Überzeugungsarbeit, die ich bei meiner Werkstatt und die Werkstatt und ich bei Ford leisten mussten, erspare ich uns an dieser Stelle. Und es liegt auch nicht am WW, was Tests mit mehreren anderen Zugfahrzeugen bewiesen haben.

Aber beim Test mit einem Neuwagen Ford EcoSport trat das Phänomen ebenfalls auf. Es scheint also kein Kuga-spezifischer Fehler zu sein.

Auf E-Mails antwortet Ford mir nicht, dem Meister gab man schließlich (und erst auf ausdrücklichen Wunsch schriftlich) die Weisung mir mitzuteilen, es läge an der "Strategie Stromaufnahme BCMII" und ob es Änderungen gäbe, kann man momentan nicht beantworten. Ich solle bitte das Leuchtmittel auf der rechten Seite entfernen und sollte ich mit dem WW in Land mit Linksverkehr fahren, so müsse natürlich das Leuchtmittel auf der anderen Seite entfernt werden.

Im Hinblick auf die Beitragsregeln ersparen ich mir eine Kommentierung dieser Idee, Ford ist ja nach eigener Aussage eine weiter!

Ich halte den Fehler für gefährlich und denke, jeder mit einem neueren Ford mit werksseitig montierter AHK sollte es mal testen.

Und wie Ford für diese Technik eine Betriebserlaubnis und/oder ABE erhalten konnte, wäre auch mal zu hinterfragen. M.E. entspricht das Fahrzeug so nicht der StVZO.

Zwischenzeitlich habe ich dem ADAC einen ausführlichen Bericht übergeben und bin mal auf Reaktionen (ADAC/Ford/KBA) gespannt.

Meinem Meister stehe ich natürlich weiter auf den Füssen.

Gruss an alle Leser

Seehund005

 

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Januar 2020 um 20:50

Update Nr. 16 ...und es werde Licht...

Nicht nur das neue Jahr hat nun das Licht der Welt erblickt, nein jetzt auch die NSL meines WoWa bei laufendem Ford-Motor!

Heute waren tatsächlich zwei Ford-Mitarbeiter hier vor Ort in Wilhelmshaven. Sie kannten zwar angeblich nicht den ganzen Vorgang und hätten nur kurzfristig den Auftrag erhalten, hier und heute die Software meines Kugas "up zu daten". Sagten sie (ich glaub`s auch), der Mann vom Telefon in der letzten Woche war jedenfalls entgegen seiner Ankündigung nicht dabei.

Nach ca. 30 Minuten PC- und Lenkradtasten drücken sowie Zündung an und aus war es geschafft.

Das Modul selbst blieb unangetastet, es wurde nicht ausgetauscht.

Leider konnte ich wenig zum eigentlichen Problem herauskriegen, aber die schon anfangs von hucky0611 erstellte Diagnose ist wohl korrekt. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde per Software jetzt die Stromversorgung für das Anhängermodul so geändert (BCM?), daß die anliegende Spannung geringer bleibt.

Die erforderliche Software soll neu sein und jetzt/demnächst den Händlern auf dem Ford-Server zur Verfügung stehen.

Ob es noch einen Rückruf bzw. eine Service-Info für die die zig-tausende anderen Betroffenen geben wird, konnten die Fordler nicht sagen.

Soweit so gut. Der WoWa ist jetzt beim fFH (freundlichen Fendt-Händler) zwecks Gas- und TÜV-Prüfung.

Der nächste Akt wird jetzt die Auseinandersetzung mit Ford über die Gerichts- und Anwaltskosten. Und an KBA und ADAC werde ich wohl auch noch mal einen Brief schreiben.

Update Nr. 17 wird dann nochmal folgen und wohl das letzte sein.

Gruß an alle MT-er und Ford-Fahrer

Seehund005

76 weitere Antworten
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76 Antworten
Themenstarteram 9. August 2019 um 16:23

Update Nr.11 ...und keine Überraschung...

Erwartungsgemäß hat das neuerliche Update keine Veränderung ergeben. Wie auch, wenn die Soft- und Hardware unverändert bleiben!

Und ADAC und KBA haben offenbar jegliche Kommunikation mit mir eingestellt, man hüllt sich in beredtes Schweigen.

Nun, der RA ist informiert und die Klage gegen Ford auf Nachbesserung geht in Kürze an das zuständige Gericht.

Vielleicht wird im Rahmen der Verhandlung dann auch die Rolle des KBA durchleuchtet, die Ford offenbar die Verwendung dieser der StVZO widersprechenden und damit unzulässigen und rechtswidrigen Technik gestattet.

Bei Dir was Neues, Gesi 6?

Ein schönes Wochenende Euch allen

Themenstarteram 28. August 2019 um 19:46

Update Nr. 12 ... Wunder gibt es immer wieder ...

Meist aber nur kleine! Jedenfalls hat das KBA sich gemeldet. Mit Schreiben vom 12.08.19 (!) teilt man mit, bezüglich der Bewertung des Sachverhalts stehe man weiterhin mit dem Fahrzeughersteller in Kontakt. Allerdings sei für die Bearbeitung noch eine Stellungnahme der Ford-Werke abzuwarten. (Stimmt ja, die hatten ja noch um etwas Geduld gebeten, aber schon im November 2018!)

Und hinsichtlich einer Ausnahmegenehmigung solle ich meine örtliche Zulassungsstelle kontaktieren, dafür sei das KBA nicht zuständig.

Hab`ich getan, bis zum Leiter. Natürlich keine Chance, höchstens vielleicht nach kompletter Entfernung der rechten NSL und TÜV-Gutachten. Ansonsten grosses Erstaunen und Verwunderung.

Daß sich Ford nach dem erfolglosen Update weder bei mir noch beim FFH gemeldet hat, sei nur am Rande erwähnt. Wenigstens insofern enttäuschen die SpezialistInnen nicht.

Und vom ADAC auch keine Nachricht. Woran das wohl liegen könnte?

Inzwischen ist die Klage auf Nachbesserung bei Gericht eingereicht, Termin ist natürlich noch offen.

Ab dem 31. sind wir erstmal wieder für ca. sechs Wochen unterwegs. In dieser Zeit muss ich also wieder laufend Ordnungwidrigkeiten begehen (§ 69 a (3) StVZO), aber leider wird mich wohl niemand erwischen.

Update Nr. 13 wird ganz sicher folgen. Bis dahin allen Ford-Freunden eine schöne Zeit.

Gruß an alle

seehund 005

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft und Geduld für dein Tun!

Meinen allergrößten Respekt dafür was du da treibst/versuchst.

Und einen schönen Urlaub. :)

Gruß, René

Dem TE kann eigentlich das Verhalten von Ford egal sein. Der Kaufvertrag ist mit dem Händler geschlossen. Mit dem muss der Kampf ausgefochten werden. Mittlerweile ist fast 1 Jahr verstrichen und verändert hat sich nichts. So wird das bis nächstes Jahr gehen. Dann sind Garantie runter und Wandlungsmöglichkeit weg.

Genug Nachbesserungsversuche gab es. Ich würde den Kaufvertrag rückabwickeln. Da eh schon ein Anwalt involviert ist, gäb es für mich kein Diskutieren mehr.

me3

Themenstarteram 30. August 2019 um 19:52

Hallo Fordstern und me3!

Erstmal danke für euer Feedback, ich freue mich natürlich über jede Beteiligung. Mir geht es inzwischen ersichtlich auch nicht nur um den rein technischen Aspekt bei meinem Auto/Gespann, sondern auch um das Verhalten von Ford und dem KBA. Liest man auf der Homepage des KBA nach, was das Amt für Aufgaben hat und wie gründlich sie die wahrnehmen, so kann man sich über deren Langmut mit Ford nur wundern. Natürlich hoffe ich nicht, daß dieses Phänomen mal irgendwo zu einem Unfall führt, aber es ist möglich. Und wie bereits mal ausgeführt: Diese Technik verstößt gegen die StVZO und hätte so nicht zugelassen werden dürfen. Also hat da jemand nicht korrekt und/oder ausreichend geprüft. Und jeder, der ein solches Gespann (Ah mit 2 NSL) betreibt, begeht permanent eine Ordnungwidrigkeit.

Die Nagelprobe wird der TÜV-Termin für meinen WW im Dezember. Ich werde dazu die gesamte Korrespondenz mit Ford und KBA mitnehmen. Aber vielleicht habe ich bis dahin ein Urteil, halte ich aber für unwahrscheinlich.

M.E. ist die Sache klar: Ford scheut die Kosten und den Imageschaden eines Rückruf und das KBA stellt sich schützend vor den Hersteller.

Eine Rückgabe des Kuga (EZ 28.08.2917!) ist für mich keine Option. Käme mich sicher ziemlich teuer und ich bin ansonsten mit dem Auto (mein 2., davor 2 Mondeos) sehr zufrieden. Sowohl Verkäufer als auch FFH vor Ort würden sofort und gerne helfen, aber ohne die Angaben pp. von Ford gehts nunmal nicht. Und wie schon gesagt, mir geht es auch um die vielen anderen Betroffenen, die vielleicht ihr Problem noch gar nicht kennen.

Grüsse und ich bin dann mal weg!

Seehund005

Grundsätzlich ist jeder für sein Handeln und seine Entscheidung selbst verantwortlich. Ich habe auch nur meine persönliche Meinung geäußert.

Wie ich schon geschrieben habe, versuchen Ford und dein Händler die ganze Sache auszusitzen. Dein bisheriges Verhalten bestärkt sie darin. Auch das KBA wird m.M. nichts zur Lösung deines Problemes beitragen. Dir bleibt eigentlich nur, den Kampf mit deinem Händler zu Ende zu bringen. Nur er ist dein Vertragspartner. Ich glaube auch nicht, das die HU deines WW dir weiter hilft. Der Hänger grundsätzlich ist in Ordnung. Im schlimmsten Fall wird ein anderes Fahrzeug für die Erteilung der Plakette davor gespannt.

Ich habe selber auch 2 Kugas gehabt. Einer davon wurde gewandelt. Grundsätzlich hat mir das Modell gut gefallen und ich bin beide gerne gefahren. Am Gewandelten wurde bei einem Firmwareupdate ein Softwarefehler eingebaut, durch den sich Start Stop immer wieder mit einem Fehler im MSG deaktiviert hat. Eigentlich ähnlich wie bei dir, Fehler nicht reparierbar. Der Händler hat viel Geld und Zeit in die Reparatur versenkt. Beseitigt wurde er nicht. Das Problem wäre bei mir geblieben, wenn der TÜV nach 3 Jahren die Plakette deswegen verweigert. Ich hätte das nicht reparierbare Fahrzeug an der Backe gehabt. Was nützt mir da das gute Verhältnis zum Händler.

Die Wandlung als solche ist auf keinen Fall ein Schaden für dich. Der Vertrag wird rückabgewickelt. Der Wagen geht zurück zum Händler. Du erhältst dein Kaufpreis incl. gezahlter Zinsen einer Finanzierung zurück. Du musst lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten. Bei mir waren das 0,65% pro 1000km.

Ich wünsche dir eine eine glückliche Hand bei deinen weiteren Entscheidungen. Bedenke auch, das nur sehr wenige das Problem so konsequent repariert haben wollen und die Erfolgsaussichten nicht allzu hoch sind. Ich würde an deiner Stelle mit deinem RA auch darüber reden und die Erfolgsaussichten abklären.

me3

Themenstarteram 13. Oktober 2019 um 14:28

Update Nr. 13 ... gut Ding will Weile haben ...

Wir sind wieder zurück. Kein Nebel, soweit alles prima. Habe auf dem Campingplatz "Wisseler See" (Nähe Kalkar) einem Camper aus Wuppertal mit Kuga EZ 01.2018 mit der hier in Rede stehenden Technik und einem schönen neuen Tabbert-WW das Phänomen an seinem Gespann vorgeführt. Der Mann war "begeistert" und will seinen FFH ansprechen. Es ist offensichtlich: Zig-tausende von Ford-Fahrzeugen fahren mit diesem Konstruktionsfehler umher.

Hier ist die Klage gegen Ford eingereicht und das Gericht (AG Wilhelmshaven) hat im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens Ford zu den vorgesehenen Stellungnahmen/Erklärungen aufgefordert. Ende Oktober müsste es dazu Neuigkeiten geben.

Gruß an alle

Seehund005

Themenstarteram 3. November 2019 um 17:31

Update Nr. 14 ... hoch lebe die Zuständigkeit...

Und nun streiten sich die Juristen über die gerichtliche örtliche Zuständigkeit: Hier vor Ort oder beim AG Köln. Ist m.E. für die Sache eigentlich egal, aber bekanntlich für die öffentliche Verwaltung stets ein wichtiges Kriterium und vielfach geregelt. Das hiesige AG scheint zu Köln zu tendieren, was mich im Hinblick auf die Diesel-Affäre etwas verwundert. Hier wurden die Verfahren bei dem für den jeweiligen Halter zuständigem Gericht (i.d.R. LG wegen der Schadenhöhen) geführt. Und warum soll man gegen VW vor Ort, gegen Ford aber nur in Köln klagen können?

Die Damen und Herren werden sicherlich zu einer Lösung finden. Wir warten mal ab.

Daß Ford sich zur Sache noch nicht geäußert hat, sei nur mal so am Rande erwähnt.

Grüsse an alle FF und MT`er

seehund005

Deine Schilderungen kann ich als Ford Mechaniker bestätigen,um bei Ford was zu bewegen,wegen technischen Fragen,Mängeln usw. da muss man manchmal schon ganz große Geschütze auffahren.

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg, vielleicht kommt ja dann irgendwann noch ein funktionierendes Softwareupdate,das wäre ja die einfachste Lösung.

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 12:38

Update Nr. 15 ... und ewig grüsst das Update ...

Man hat sich auf das AG Köln geeinigt. Ford lässt sich durch eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei vertreten, auch hier ist wieder eine Dame für die Sache zuständig.

Mit Schreiben vom 14.11.19 teilt sie mit, Ford würde sich als kundenfreundliches Unternehmen verstehen und sei nicht an Rechtsstreitigkeiten mit Kunden interessiert. Deshalb würden sie ein erneutes Software-Update durchführen wollen, und zwar unter Begleitung eines ihrer Techniker und wenn der Mandant (also ich) "... sowohl das streitgegenständliche Fahrzeug als auch den in Rede stehenden Wohnanhänger mitbringt."

Unter Hinweis auf die bisherigen erfolglosen Updates habe ich zugestimmt, wenn es denn eine aktuellere Version geben sollte. Mit Antwort vom 09.12.19 ( Zeit schinden? Wozu?) wurde dies bestätigt. Angeblich hat ihre Mandantschaft festgestellt, daß auf meinem Fzg. nicht die aktuellste Software installiert ist. Nun hat mein FFH aus betrieblichen Gründen (Krankheit, Urlaub, Inventur pp.) aber erst nach dem 07.01.20 Zeit, somit geht die Sache in die nächste Verlängerung. Den TÜV-Termin habe ich natürlich deshalb auch erstmal aufgeschoben.

Mit gleichem Datum (14.11.19) legt Ford`s RA`ìn dem AG Köln ihre Klageerwiderung vor, die man eigentlich m.E. nur als ver.... bezeichnen kann. So bestehe die Garantie nur sechs Monate ab Mangelfeststellung, sei also bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung (23.08.19) abgelaufen. Ebenso funktioniere das Fahrzeug einwandfrei und ich könne es auch unter Verwendung der NSL benutzen. Und welche "Zusatzprodukte" ich mit dem Fzg. verwende, sei meine Sache, darauf erstrecke sich die Garantie nicht. Aber klar, irgendwie muss die Dame ja was für ihr Geld tun. Überzeugen wird sie damit m.E. wohl kaum jemanden.

Daß ich vom KBA nichts weiter gehört habe und von dort auch kein Rückruf initiiert wurde, sei nur am Rande erwähnt.

Den ADAC hatte ich auch erneut angeschrieben und erfahren, daß man außer der Weiterletung an das KBA nichts getan hat. Also keine eigenen Tests oder so. Klar, die müssen ja Lego-Autos bauen und el. Tretroller testen.

Und überhaupt, sie müssen bei ihrer Arbeit immer auf die Gesamtheit der Mitglieder schauen. Deshalb empfehlen sie mir, zu einem Anwalt zu gehen. Diese Mitgliedschaft sollte man echt überdenken!!!

Laut "ford-zubehör.de/transportsysteme/anhängevorrichtung/anh..." gibt es diese Kupplung für den Kuga seit 09.2016. Lt. KBA wurden seit 01.01.2017 bis 30.11.2019 insgesamt in -D- 121.473 Kuga zugelassen. Wetten, ein Großteil davon verfügt über diese rechtswidrige und gefährliche Technik! Von den anderswo zugelassenen Fzg. mal abgesehen, wir haben den Fehler auch im Mondeo und EcoSport festgesttellt.

Ein Rückruf würde Ford mit Sicherheit einen Betrag in 2-stelliger Millionenhöhe kosten. Das dürfte einiges an Ford`s Verhalten und die Rückendeckung durch das KBA erklären.

Wir machen weiter.

Schöne Weihnachten und Guten Rutsch

bis zum nächsten Januar

Seehund005

Schöne Weihnachten wünsche ich dir auch!! Januar ist ja bald. Zum Glück fahre ich einen Fiesta ST,der hat keine Anhängekupplung. Aber dafür andere Sorgen! Jedem das Seine!! Jedem Tierchen ,sein Plesierchen!! :,-)

Themenstarteram 20. Januar 2020 um 20:50

Update Nr. 16 ...und es werde Licht...

Nicht nur das neue Jahr hat nun das Licht der Welt erblickt, nein jetzt auch die NSL meines WoWa bei laufendem Ford-Motor!

Heute waren tatsächlich zwei Ford-Mitarbeiter hier vor Ort in Wilhelmshaven. Sie kannten zwar angeblich nicht den ganzen Vorgang und hätten nur kurzfristig den Auftrag erhalten, hier und heute die Software meines Kugas "up zu daten". Sagten sie (ich glaub`s auch), der Mann vom Telefon in der letzten Woche war jedenfalls entgegen seiner Ankündigung nicht dabei.

Nach ca. 30 Minuten PC- und Lenkradtasten drücken sowie Zündung an und aus war es geschafft.

Das Modul selbst blieb unangetastet, es wurde nicht ausgetauscht.

Leider konnte ich wenig zum eigentlichen Problem herauskriegen, aber die schon anfangs von hucky0611 erstellte Diagnose ist wohl korrekt. Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde per Software jetzt die Stromversorgung für das Anhängermodul so geändert (BCM?), daß die anliegende Spannung geringer bleibt.

Die erforderliche Software soll neu sein und jetzt/demnächst den Händlern auf dem Ford-Server zur Verfügung stehen.

Ob es noch einen Rückruf bzw. eine Service-Info für die die zig-tausende anderen Betroffenen geben wird, konnten die Fordler nicht sagen.

Soweit so gut. Der WoWa ist jetzt beim fFH (freundlichen Fendt-Händler) zwecks Gas- und TÜV-Prüfung.

Der nächste Akt wird jetzt die Auseinandersetzung mit Ford über die Gerichts- und Anwaltskosten. Und an KBA und ADAC werde ich wohl auch noch mal einen Brief schreiben.

Update Nr. 17 wird dann nochmal folgen und wohl das letzte sein.

Gruß an alle MT-er und Ford-Fahrer

Seehund005

BCM Karosseriesteuergerät Body Control Module

TRM Anhängersteuergerät Trailer Module

Respekt für deine Hartnäckigkeit,sowas findet man selten! :,-)

Was für eine Geschichte.

Hab selber das Problem. Ist bei der Tüvabnahme des Wohnwagens (2017er Fendt mit zwei Schlussleuchten) aufgefallen. Kurz aufgeblitzt und ausgeblieben. Zitat Prüfer "Ist Ok. Leuchten gehen. Das sie aus sind liegt am Kuga (Bj. 06.2015).

Meine Tochter hat einen 2018er Kuga. Gleiches Problem.

Ich habe seit diesem Beitrag hier mit diversen Ford Meistern unterschiedlicher Händler gesprochen und selbst in Köln angerufen. Die Meister lassen einen merken, dass sie keinen Bock auf soetwas haben. Zitat alle:" Das höre ich zum erstem Mal" Selbst DEKRA und TÜV kennen das Problem nach eigenen Aussagen nicht. Nach Aussage beider Prüfstellen kann ich mit nur einer installierten Glühlampe fahren und der Wohnwagen würde so auch die Plakette bekommen obwohl zwei Schlussleuchten montiert sind. In Deutschland ist halt nur eine gefordert.

Ich dachte bei dem Problem direkt an Austausch der Glühlampen gegen LED Birnen. Die gibt es in ausreichender Stärke auch für den Bajonettsockel und haben dann je 3,5 bis 5 Watt und dürften somit beide leuchten wenn sie am Kuga hängen. Aber nein, die LED Technik ist in Deutschland nicht für den Aussenbereich von Fahrzeugen erlaubt. Aussage TÜV. Ausser Tagfahrlicht.

Ich habe jetzt einfach die rechte Birne aus der Nebelschlussleuchte rausgenommen und nutze die jetzt als Ersatzlampe; in der Hoffnung das sich in den nächsten Monaten mal etwas in Sachen Update Für alle tut.

Jetzt habe ich wenigstens EINE Nebelschlussleuchte am Wohnwagen; vorher keine.

Vielen Dank für Deinen Einsatz. Respekt.

Gruß Thorsten

Seehund 005 vielen Dank für die Rückmeldung, KBA und ADAC sind da wohl auch noch in der Pflicht.

Da sollte man aus Prinzip noch ne Rückrufaktion generieren, wenn bei laufendem Motor aus ist das doch Sicherheitsrelevant, bzw. one Funktion.

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