Ford-Focus vs. Tageszulassung vs. Wartung vs. Garantie

Ford Focus Mk3

Guten Tag 🙂

ich doktor nun eine ganze Weile mit meinem Fordhändler an diversen Problemchen rum. Nach diversen Beschwerdebriefen ist man nun endlich gewillt mir zu helfen.

Die Garantie ab Werk ist abgelaufen, aber ich habe eine einjährige Garantieverlängerung. Nun möchten wir die Schäden natürlich gerne darüber abwickeln. In dem Zuge kamen wir auf das Thema Wartungen, was von mir sträflicherweise vernachlässigt wurde.

Wie ist die Lage?

Ich kaufe den Wagen in 04.2013, Erstzulassung und damit Garantiebeginn ist ab 09.2011 gewesen.

Folglich wäre 09.2012 die erste Wartung fällig.

Ich kaufte das Auto damals mit 15km gemäß der Tageszulassung.

Was ich nun weiß ist, dass es wohl eine Übergabeinspektion gab, aber von einer Wartung wollte man nichts wissen. Dass ich die machen hätte müssen oder ähnliches wurde weder mitgeteilt, noch vertraglich festgehalten also bin ich erstmal davon ausgegangen, dass das so in Ordnung ist. Ich hatte noch nie einen so jungen Wagen, wo ich mich um sowas hätte kümmern müssen.

Erste Garantieleistungen wurden bereits im Mai 2013 umgesetzt, als der Wagen eine klappernde Lüftung hatte. Damals wurde weder auf Wartung hingewiesen noch das Garantieheft abverlangt, bin aber beim gleichen Autohaus und bin nun doch etwas verwirrt...

Hätte ich die 1. Inspektion durchführen müssen oder der Händler nach einem Jahr? ._. Ich weiß, dass eine Inspektion vom einem Zwischenhändler gemacht wurde aber da ich den Wagen direkt bei Take-Your-Car und nicht bei dem Händler gekauft habe (des Preises wegen...) gibt es zu dieser Inspektion natürlich nix an Unterlage.

Ich bin ratlos 🙁

Viele Grüße

19 Antworten

Naja die Durchsichten/Inspektionen sind einmal pro Jahr oder alle 20 000 Km festgelegt, je nach dem was eher erreicht wird.
Ja auch wenn dein Auto zur Übergabe erst 15 Km runter hatte, so könnte sich Ford/Händler aber auf die Hinterbeine stellen.
Da dein Auto EZ 09/11 ist hätte doch der Händler beim Verkauf 04/13 zumindest dort diese nachholen müssen.
Die Übergabeinspektion ist ja die Erstabnahme beim Händler und die muss natürlich auch eingetragen sein.
Im Prinzip fehlen dir 2 Inspektionen, nämlich die 09/12 und 09/13 und wenn Ford oder der Händler auf die Hinterbeine stellt, dann wird es schwierig gewisse Mängel abstellen zu lassen.
Was sind den das für Mängel?

Der Türkontakt an der Fahrertür ist Kaputt (Radio, Boardcomputer bleiben bei Verlassen des Wagens an), und irgendwas an der Elektronik im Bereich des Autoradios (fängt erst 20 Sekunden nach Wagenstart an zu leuchten).

Also hätte der Verkäufer die Inspektion machen müssen?

Weil dann würde ich das via Anwalt klären lassen. Aber ich bin mir eben unsicher, ob nicht ich das hätte tun müssen, wobei mich dann wieder wundert, dass das von Ford damals, als ich die ersten Garantieleistungen erhalten hab, gar nicht eingefordert hat. Damals war ich mit 300km da ^^ Also wirklich direkt nach dem Kauf. Da ging alles ohne Nachweis auf die Garantie und niemand dort gab mir den Tipp mit der Wartung... bin leider ein sträflicher Neuwagen-Neuling 🙁

Für die 2. Inspektion konnte ich das aber klären, d.h. der Händler sagt es genügt, wenn wir die jetzt machen. Also da kommt man mir entgegen - vermutlich weil man eben schon 1 Jahr damit rumtorft und nicht danach suchen wollte, von daher wäre nur die 1. Inspektion das große Fragezeichen 🙁

Wenn er den Wagen zulässt und dann 1,5 Jahre rumstehen hat muss er die Inspektion machen bzw. Zumindest abstempeln.

Also diese 2 kleinen Mängel sollte dein Händler schon auf seine Kappe nehmen, zumal er ja auch was falsch gemacht hat.

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Naja, da stellen die sich nun seit Monaten recht stark an. Nachdem sie die Nummre mit dem Türkontakt ja erstmal auf die Batterie schoben und diese gegen Garantie ausgetauscht haben, wollten sie ja nicht mehr danach suchen.

Ein Entgegenkommen war es ja fast schon, dass sie sich nach mehreren Beschwerden nun endlich kümmern wollen, fordern aber den Nachweis für die Inspektionen.

Letzten Endes hätten sie eigentlich im April letztes Jahr, wo ich das erste mal da war, aber ja schon darauf hinweisen müssen... iwie seh ich mich schon mit dem Anwalt reden >.>

Der Verkäufer hat dir einen Gebrauchtwagen verkauft, ob nun mit 15 km oder 15.000 Km.
Er hätte vielleicht, im eigenen Interesse und in deinem Interesse eine Inspektion bzw. Stempel eintragen können.
Aber hier von MUSS zu reden?
Müssen muss er gar nichts wenn er dir die Eigenschaft nicht zugesichert hat.
Inwieweit dein Verkäufer in der Gewährleistungspflicht steht, regelt dein Vertrag mit ihm.
Das der Verkäufer und der Händler der die die Reparatur durchführen soll, nicht identisch sind, macht die Sache nicht gerade einfacher.
Wenn der Schaden über die einjährige Garantieerweiterung abgewickelt werden soll muss dein jetziger Händler eh die Freigabe- Kostenübernahme von Ford reinholen.
Wird die abgelehnt, wegen Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften wirst du wohl erstmal auf den Kosten sitzen bleiben.
Nachweis für die Wartungsarbeiten ist in erster Linie das Serviceheft, kein Eintrag, Nachweis deinerseits schlecht zu erbringen.

Na da ist dein Händler aber eine ganz schöne Filzpiepe, denn erst verseumt er die erste Inspektion und verlangt anschließend ein lückenloses Scheckheft???
Also da würde ich ihm aber gehörig auf die Füße treten.
Kannst du nicht eventuell männlichen Beistand mobilisieren?
Das klingt mir sehr nach Frauenabzocke.

Ich habe das anders verstanden: Das Auto wurde bei Take-Your-Car gekauft, also hätte Take-Your-Car die Inspektionen durchführen müssen...
Das sich die Werkstatt den Schuh nicht anzieht verstehe ich.

Also:

Hergestellt: 09.2011
Tageszulassung: 09.2011
Take-your-car abgekauft: 04.2013

falls das zur Übersicht hilft ^^

Take-your-car ist ein Reimporthändler mit Sitz in Buchholz, ich lebe aber in Bremen, daher habe ich mich hier an eine Vertragswerkstatt gehalten. Take-your-car selbst hat glaube ich gar keine eigene Werkstatt, arbeitet aber mit diversen Zwischenhändler-Werkstätten zusammen.

Und ja, männlichen Beistand habe ich, der verhandelt auch immer die Preise 😛

Aber ich habe schon befürchtet, dass es an denen scheitern wird bzw. könnte. Scheue mich im Zweifel aber auch nicht, einen Anwalt einzuschalten. Denn wenn durch die Kollegen dort die Garantie, die sie ja Vertragsseitig garantieren, nicht mehr möglich machen müssen die eben dafür herhalten - so würde ich das halt auffassen.

Ok das ändert natürlich so einiges. Da kann dir natürlich Ford und auch der FFH die fehlende Inspektion ankreiden.
Der FFH ist dir gegenüber natürlich zu nichts verpflichtet und alles was er tut basiert auf seiner Freundlichkeit.

Hast du die Anschlussgarantie von Ford oder von Take your Car?

Da brauchst Du keinen Anwalt. Das hast Du ganz eindeutig selbst versaut.

Moin,

also um bei den Fakten zu bleiben.

Dein Autoverkäufer hat versäumt die erste Inspektion zu machen. Die wäre 04/2012 dran gewesen.
Die zweite Inspektion hast DU versäumt die wäre 04/2013 dran gewesen.

Was mich nur bei der Sache wundert das Deine Werkstatt Dich nicht hingewiesen hat das das Auto eine Inspektion braucht. Wobei man ehrlich zugebenm muss das die 1. und 2. Inspektion nur eine reine Durchsicht mit Ölwechsel ist. Erst bei der 3. Inspektion geht es zur Sache.

Ich würde versuchen mich mit dem Autohaus gütlich zu einigen und Ihnen anbieten das man doch das nächstemal zur Inspektion kommt und auch interesse hat demnächst bei Ihnen ein neues Auto zu kaufen. Oft hilft das.

Gruß

Guten morgen,

wie gesagt, die 2. Inspektion ist in der Mache, und stellt kein versäumtes Problem dar, es ist nur die erste Inspektion, die mir Bauchschmerzen macht. Hätte ich das mit der Inspektion gewusst wäre ich natürlich schon im September da gewesen, aber mein Autohaus kommt mir da wie gesagt entgegen.

Ich hatte halt noch nie so ein neues Auto und mich mit derlei Dingen nie auseinandersetzen müssen. Ich hab mich ja nun vorher viel schlau gemacht aber auf diesen dusseligen einen Stempel zu achten hab ich halt verpennt >.>

Immer langsam. Die Werkstatt konnte das ja anscheinend nicht wissen. Das es Vorschriften gibt an die man sich halten muss (jährliche Inspektion) ist auch bekannt. Das sich das Autohaus / die Werkstatt den Schuh nicht anzieht ist auch klar. Ich als Autohaus und Werkstatt würde mich da zu nichts breitschlagen lassen. Und wenn mir einer was von "neuem Auto" kaufen erzählen würde, würde ich ihm den Stinkefinger im Geist zeigen.....
Take-Your-Car hat den schwarzen Peter....

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