Firmenwagen Rückgabe Leasing (Leaseplan) - Steinschlag

BMW 3er F30

Hallo zusammen,

im November werde ich meinen F30 zurück geben. Bis dahin wird er ca. 80tkm gelaufen sein. Da es mein erster Firmenwagen ist, den ich zurück gebe mache ich mir ein wenig sorgen. Grundsätzlich ist der Wagen in einem guten Zustand. Alle Wartungsintervalle habe ich selbstverständlich eingehalten. In unserer Firmenrichtlinie steht irgendwo ein Satz: Entspricht der Wagen nicht seinen altersgerechten Zustand sind die Instandhaltungskosten oder der Minderwert vom Mitarbeiter zu tragen wenn diese 300 EUR übersteigen ...

Jetzt hat mein Wagen leider auf der Motorhaube und Stoßstange sehr viele Steinschläge. Teilweise auch größer 2mm. Die Frage ist wie gehe ich damit jetzt um?

Kann ich sowas als "Schaden" deklarieren und evtl. von der Vollkaskoversicherung zahlen lassen? Ich würde da auch die 500 EUR Selbstbeteiligung in Kauf nehmen. Ich möchte nur kein Schrecken bei der Rückgabe von wegen mehrere 1.000 EUR ...

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2016 um 16:42:14 Uhr:


eine solche Dienstwagenregelung ist für Führungskräfte absolut üblich. Ab einer bestimmten Hierarchiestufe ist der Dienstwagen Gehaltsbestandteil, auch wenn man als Leiter Buchhaltung keinerlei Außentermine hat und 0 km dienstlich fährt.

Es ist absolut klar geregelt, dass Arbeitnehmer für die Beschädigung von ihnen überlassenem Firmeneigentum bzw. Besitz nur aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Es ist ebenso mehrfach gerichtlich festgestellt, dass der AG das Beschädigungsrisiko bei Dienstwägen trägt und dieses über eine Vollkaskoversicherung absichern kann, so dass einem AN nicht mehr als der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufgebrummt werden darf.

Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Regelung eine ganz dumme Frage: was soll man denn von einer Führungskraft halten, die nichtmal gewillt ist das Risiko der eigenen privaten Nutzung eines KFZs zu übernehmen, wie es jeder Fahranfänger mit seinem Golf macht?

Das ist meines Erachtens genau der Stoff aus dem die ganzen Bankenkrisen und Skandale sind...

75 weitere Antworten
75 Antworten

Zitat:

@gogobln schrieb am 24. März 2016 um 12:14:19 Uhr:


und dann gibt es noch AG, die ihre Mitarbeiter im Innenverhältnis von der 1%-Regel "freistellen", in dem sie ihnen unter bestimmten Voraussetzungen den Steueranteil, der aus der Versteuerung des GWV entsteht, erstatten.
So fahre ich auch freiwillig F30 und zwar völlig kostenfrei und nicht wie meine Kollegen F10/11. 😁

Ja, klar. Es will ja auch keiner an deine Kohle, ruhig bleiben. Es gibt ja auch Arbeitgeber die zahlen 200K oder 300K Jahresbruttogehälter. Es will ja niemand dass es irgend jemanden schlechter geht. ; )

Es gibt nur zwei Themen:
(1) welche unterschiedlichen Gestaltungsräume gibt es grundsätzlich zwischen AG und AN. Genauso wie manche Unternehmen an Gehältern sparen, sparen andere eben an anderweitigen sachlichen Vergütungen.
(2) Welche Sachen werden steuerlich begünstigt und welche nicht.

Solange die Zuwendungen die eben nicht steuerlich begünstigt sind trotzdem vom AG an den AN getätigt werden aber gleichzeitig steuerlich richtig berücksichtigt werden, ist es tatsächlich Jacke wie Hose ob der AG nun das Geld direkt an den AN bezahlt, oder ob er stattdessen den Mitarbeiter mit sachlichen Zuwendungen begünstigt. Natürlich ist ein AG klug, wenn er dann lieber etwas weniger Gehalt bezahlt (solange es noch wettbewerbsfähig ist), und den AN nicht wegen kleinen Zuzahlungen hinterherläuft weil er ein Loch in den Autositz gemacht hat. Mit solchen Nichtigkeiten kann man leicht Leute vergraulen. Und trotzdem: Wenn Kostendruck da ist, dann kommen eben solche Änderungen, weil man natürlich leichter solche Änderungen durchsetzen kann, als wenn man plötzlich niedrigere und womöglich eben nicht mehr wettbewerbsgerechte Gehälter zahlt.

Es sind völlig unterschiedliche Welten ob man in einem Unternehmen arbeitet was wächst und em es gut geht, oder in einem was von Krise zu Krise geht und wo die Zukunft ungewiss ist. Das gibts teilweise sogar innerhalb eines Unternehmens zwischen verschiedenen Bereichen wo manche eben den Umsatz und Gewinn fahren, und andere nichtmal mehr Kostendeckend arbeiten. Die meisten Konzerne die es schon lange gibt, haben eben mindestens 1-3 Krisen hinter sich. Ergo dort auch andere Regelungen als Bei Unternehmen die einen Wachstumsrekord nach dem anderen geschrieben haben.

@Sencer
keine Sorge, hab ich schon verstanden. An meine Kohle kommste auch nicht ;-)

Zitat:

@gogobln schrieb am 24. März 2016 um 11:56:44 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 24. März 2016 um 09:28:06 Uhr:



Wir sprachen hier aber von Dienstwagen, die mehr oder weniger ausschließlich privat genutzt werden.

Und während Steinschläge noch eindeutig sind, würde ich Bordsteinschäden nicht mehr so eindeutig sehen - denn das kann der AN in großem Maße beeinflussen. Abnutzung der Sitze ist albern, denn es wird ja nur eine Abnutzung relevant, die über den normalen Gebrauch hinausgeht. Und die hat ja wohl in aller Regel der AN und nicht der AG zu verantworten, oder? 😉

ich persönlich finde deine Diskussionspunkte albern.

Ich gehöre wie schon geschrieben zu den Mitarbeitern, die ihren Firmenwagen fast ausschließlich privat nutzen. Dies tue ich mit ausdrücklicher Genehmigung meines AG ohne dass der eine Korrelation zwischen der privaten Nutzung und meinem Willen, eine übermäßige Abnutzung aus meiner eigenen Tasche zu zahlen, herstellt.
Der AG erhofft sich mit dieser "Freizügigkeit" ein gewisses gesteigertes Maß an Motivation, Engagement, Identifikation, Außenwirkung (Stichwort: Arbeitgebermarke"😉 etc. In der Regel erhält er diese "Gegenleistung" auch, sonst hätte er diese Freizügigkeit längst reduziert.

und wenn der Arbeitgeber dies eben nur in einem skalierten Maße machen will? Dein Alles-oder-Nichts-Ansatz ist ja nur das, was ich anmerke.

Zitat:

Demzufolge kann ich deine Argumentation mit grundsätzlichen Zweifeln an einer Führungskraft, die eine finanzielle Beteiligung ablehnt, nicht ansatzweise nachvollziehen.

Das ist doch genau das Problem. 😉 Der Punkt ist ganz einfach: wenn Du heute mit den Alufelgen am Bordstein vorbeischrammst, die Kinder drei Liter Cola über den Sitzbezug leeren und beim Fußballspielen eine Delle in's Auto schießen und Du dann bei der Leasingrückgabe zum Arbeitgeber gehst und sagst, dass Du gar nicht einsiehst das allgemeine Betriebsrisiko des Firmenfahrzeugs zu tragen, dann wäre das für mich ein Mangel an persönlicher Integrität, welcher die Ausführung einer Führungsposition in Frage stellt. Falls nicht, dann nicht. 🙂 Das hat nichts mit Gesetzen oder Recht zu tun.

Nur um den Bogen zurück zum Eingangspost zu kriegen:
Der TE ist in der Situation, dass er das Risiko tragen soll, ob der Leasinggeber gebrauchsüblichen Abnutzung als solche anerkennen möchte oder nicht.
Ob denn ein Steinschlag auf der Motorhaube nun < 2 mm oder 3 mm Durchmesser hat lässt sich weder steuern noch ist es ein Indiz für fahrlässigen Umgang mit dem Kfz.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 24. März 2016 um 13:45:18 Uhr:



und wenn der Arbeitgeber dies eben nur in einem skalierten Maße machen will? Dein Alles-oder-Nichts-Ansatz ist ja nur das, was ich anmerke.

Nein, du betrachtest es als Mangel an persönlicher Integrität, die die Eignung als FK grundsätzlich in Frage stellt, wenn ein Mitarbeiter sich vertragskonform verhält. Siehe unten.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 24. März 2016 um 13:45:18 Uhr:



Zitat:

Demzufolge kann ich deine Argumentation mit grundsätzlichen Zweifeln an einer Führungskraft, die eine finanzielle Beteiligung ablehnt, nicht ansatzweise nachvollziehen.

Das ist doch genau das Problem. 😉 Der Punkt ist ganz einfach: wenn Du heute mit den Alufelgen am Bordstein vorbeischrammst, die Kinder drei Liter Cola über den Sitzbezug leeren und beim Fußballspielen eine Delle in's Auto schießen und Du dann bei der Leasingrückgabe zum Arbeitgeber gehst und sagst, dass Du gar nicht einsiehst das allgemeine Betriebsrisiko des Firmenfahrzeugs zu tragen, dann wäre das für mich ein Mangel an persönlicher Integrität, welcher die Ausführung einer Führungsposition in Frage stellt. Falls nicht, dann nicht. 🙂 Das hat nichts mit Gesetzen oder Recht zu tun.

Du vermischt und konstruierst.

Wenn Schrammen in die Felgen kommen, dann geschieht dies beim bestimmungsgemäßen Gebrauch, nämlich bei der Nutzung als Transportmittel im öffentlichen Straßenverkehr.

Davon kann bei der Verschmutzung mit Cola oder bei der Beschädigung durch Dritte keine Rede sein.

Wie ich eingangs erwähnte, ist es für mich selbstverständlich, dass ich Schäden selbst trage, die nichts mit dem bestimmungsgemäßem Gebrauch zu tun haben. Allerdings würde ich niemals Schäden übernehmen, auch nicht zum Teil, die in Folge dieses bestimmungsgemäßen Gebrauchs, auch über ein bestimmtes Maß hinaus, auftreten.

Zitat:

@gogobln schrieb am 24. März 2016 um 14:06:45 Uhr:


Wie ich eingangs erwähnte, ist es für mich selbstverständlich, dass ich Schäden selbst trage, die nichts mit dem bestimmungsgemäßem Gebrauch zu tun haben. Allerdings würde ich niemals Schäden übernehmen, auch nicht zum Teil, die in Folge dieses bestimmungsgemäßen Gebrauchs, auch über ein bestimmtes Maß hinaus, auftreten.

exakt. Und wenn der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen ist, dann spielt es keinerlei Rolle, ob solche Schäden auf einer Dienst- oder Privatfahrt auftreten. Von irgendwelchem pseudomoralischen Blabla mal gar nicht zu sprechen.

´tschuldigung für das falsche Zitat.

Also da "mein" Thema jetzt in verschiedene Richtungen ging nochmal eine kurze Zusammenfassung:

- Ich nutze das Fahrzeug ca. 50/50 Privat/Dienstlich (insgesamt ca. 30k/a)
- In der Firmenüberlassung steht, dass ab einer Wertminderung von 300 EUR ich den Rest privat tragen soll/muss (habe im übrigen nichts unterschrieben, die Überlassung ist nur so im Intranet hinterlegt. Keine Ahnung ob das relevant ist)
- Ich gehe natürlich pfleglich mit den Wagen um. Und würde auch Schäden im Rahmen der Selbstbeteiligung tragen.

Meine Eingangsfrage war, wie gehe ich mit der "Beschädigung Steinschlag" um. 1. Versicherung scheidet aus meiner Sicht aus. 2. Aufbereitung würde denke ich nichts bringen. 3. Reperatur vs. Minderwert akzeptieren -> Einschätzung von euch mit was kann man rechnen nur mal so eine Hausmarke?

20160324-090807993-ios
20160324-090813948-ios
20160324-090820637-ios

Wir hatten bei den letzten Leasingrückgaben keine Probleme, eine Lackierung von Schäden im Vorfeld der Rückgabe über die VK-Versicherung abzurechnen.

Du hast alle Möglichkeiten aufgezeigt bekommen. Wenn natürlich jeder unserer Tipps aus Deiner Sicht ausscheidet, musst Du wohl nicht weiter fragen, oder?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. März 2016 um 11:01:31 Uhr:


Wir hatten bei den letzten Leasingrückgaben keine Probleme, eine Lackierung von Schäden im Vorfeld der Rückgabe über die VK-Versicherung abzurechnen.

Du hast alle Möglichkeiten aufgezeigt bekommen. Wenn natürlich jeder unserer Tipps aus Deiner Sicht ausscheidet, musst Du wohl nicht weiter fragen, oder?

Erstmal Danke für deine Antwort. Ich nehme jeden Tipp dankend an. Könntest du mir welche aufzeigen? Ich habe noch keine lesen können. Zum Thema VK wurde gesagt das dies nicht möglich ist weil kein konkretes Ereignis gegenüber steht und für jeden Kratzer quasi die Selbstbeteiligung fällig wäre. Wie hast du das bei Steinschlag gelöst?
Die anderen Tipps zielten darauf ab das nicht zuzahlen weil die Firma das Betriebsrisiko nicht weitergeben kann / soll...

Du musst das Heft des Handelns in die Hand nehmen und herausfinden welcher der Beteiligten Spielräume hat um notfalls über den eigenen Schatten zu springen. Dein AG in Gestalt von Chef oder Fuhrparkmanager, Versicherung, Gutachter, Leasinggeber oder Neuwagenverkäufer.
Den besten Zugang wirst Du zum AG haben, der kann den Rest orchestrieren.
Eine simple Lösung wie e-mail schreiben, alles wird gut ohne dass wer verschnupft reagiert gibt es nicht.

Ja ich werde natürlich mit meinen Chef sprechen das steht ja ausser Frage. Da ich ja aber bestimmt nicht der einzige Firmenwagen Fahrer bin der sich ähnliche Fragen stellt, hätte es ja sein können das es eine Art best practise gibt.... oder das man sagt naja selbst wenn der Steinschlag massiv ist kostet das nicht mehr als xxx Eur minderwert ... dann könnte man ja überlegen ob man überhaupt irgendeinen aufwand betreibt...

Prinzipiell ist die Höhe Deiner persönlichen Haftung für Wertminderung nicht eindeutig beziffert,
damit ist sie arbeitsvertraglich rechtlich nicht haltbar. Anders wäre es, wenn Du maximal für
einen Betrag X haftest.
Dass der Überlassungsvertrag nich tunterschrieben wurde, hätte vor Gericht auch Gewicht.

Prinzipiell hat der AG das Risiko für zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel zu tragen.

Das große Problem ist nur, dass Du dieses Recht im Zweifen einklagen musst und damit ist Dir
die Kündigung sicher.
Habt Ihr einen Betriebsrat? Der könnte und sollte sich darum Kümmern, weil Eure Dienstwagenrichtlinie
prinzipiell die Ordnung den Betriebs regelt und damit keine Individualvereinbarung ist.

Lease Plan ist eine sehr pingelige Leasingfirma, um es mal politisch korrekt zu formulieren.
Die Unabhängikeit des versprochenen unabhängigen Gutachters würde ich nachprüfen.

An und für sich sind Steinschläge, Microkratzer, abgenutzte Sitze, Pedale und Lenkräder normaler Verschleiß bzw. übliche Gebrauchsspuren.

Sollte alles schiefgehen und Du musst tatsächlich persönlich haften, so kannst Du diese Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Durch die 1% Versteuerung sind alle Ansprüche des Staates abgegolten, weitere Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen können meistens steuerlich geltend gemacht werden. Das reduziert zumindest die Nettobelastung.

Ich hoffe, Du kannst bei dieser DW-Regelung auf einen neuen DW verzichten und stattdessen einen Privatwagen nutzen und km-Pauschale abrechnen. Dann einen Golf IV kaufen und vom Kilometergeld finanzieren.
Alternativ jede noch so kleine Beschädigung sofort melden und nach einer Reparatur fragen. Sonst sammelst Du über die Laufzeit einen großen Reparaturposten, für den Du dann haftest.
Die Regelung ist sehr AN feindlich, aber das wurde schon mehrfach erläutert,
Ich wollte so einen DW nicht haben. Dann repariere ich doch lieber Schäden am eigenen Auto, denn dann gehört das Reparierte hinterher mir.

Moin.

Ich habe 2013 meinen E90 320d nach 30 Monaten und 120.000 km von einem Leaseplan Mitarbeiter bei mir zuhause abholen lassen und er führte eine "Kurzabnahme" durch.
2-3 grössere Steinschläge in der Front und Motorhaube, rest "sandgestrahlt", Frontscheibe 3 Wochen vorher ausgetauscht, also neu.
Ich habe kein Folgefahrzeug genommen.

Nach ca. 3 Wochen bekam ich eine detailiertes Protokoll von der DEKRA und ich musste exakt 0,00E zahlen.

Ich meinem Fall kann ich Leaseplan als durchaus fair beschreiben.

Frohe Restostern

Kali

@ebinow geh mal zum Fuhrparkmanager und zeige Ihm das Auto und die Steinschläge. Bis zur Rücknahme im November ist ja noch Zeit.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2016 um 16:42:14 Uhr:


eine solche Dienstwagenregelung ist für Führungskräfte absolut üblich. Ab einer bestimmten Hierarchiestufe ist der Dienstwagen Gehaltsbestandteil, auch wenn man als Leiter Buchhaltung keinerlei Außentermine hat und 0 km dienstlich fährt.

Es ist absolut klar geregelt, dass Arbeitnehmer für die Beschädigung von ihnen überlassenem Firmeneigentum bzw. Besitz nur aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Es ist ebenso mehrfach gerichtlich festgestellt, dass der AG das Beschädigungsrisiko bei Dienstwägen trägt und dieses über eine Vollkaskoversicherung absichern kann, so dass einem AN nicht mehr als der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufgebrummt werden darf.

bei professionals auch, war bei mir Teil der Gehaltsverhandlung. Nebenbei ist das für beide gut, der MA bekommt günstig ein gutes Auto und der AG kann das direkt als Betriebsausgabe absetzen. Der gleiche Betrag als Gehaltserhöhung ist dauerhaft teuerer.

Deine Antwort
Ähnliche Themen