Firmenwagen Rückgabe Leasing (Leaseplan) - Steinschlag

BMW 3er F30

Hallo zusammen,

im November werde ich meinen F30 zurück geben. Bis dahin wird er ca. 80tkm gelaufen sein. Da es mein erster Firmenwagen ist, den ich zurück gebe mache ich mir ein wenig sorgen. Grundsätzlich ist der Wagen in einem guten Zustand. Alle Wartungsintervalle habe ich selbstverständlich eingehalten. In unserer Firmenrichtlinie steht irgendwo ein Satz: Entspricht der Wagen nicht seinen altersgerechten Zustand sind die Instandhaltungskosten oder der Minderwert vom Mitarbeiter zu tragen wenn diese 300 EUR übersteigen ...

Jetzt hat mein Wagen leider auf der Motorhaube und Stoßstange sehr viele Steinschläge. Teilweise auch größer 2mm. Die Frage ist wie gehe ich damit jetzt um?

Kann ich sowas als "Schaden" deklarieren und evtl. von der Vollkaskoversicherung zahlen lassen? Ich würde da auch die 500 EUR Selbstbeteiligung in Kauf nehmen. Ich möchte nur kein Schrecken bei der Rückgabe von wegen mehrere 1.000 EUR ...

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2016 um 16:42:14 Uhr:


eine solche Dienstwagenregelung ist für Führungskräfte absolut üblich. Ab einer bestimmten Hierarchiestufe ist der Dienstwagen Gehaltsbestandteil, auch wenn man als Leiter Buchhaltung keinerlei Außentermine hat und 0 km dienstlich fährt.

Es ist absolut klar geregelt, dass Arbeitnehmer für die Beschädigung von ihnen überlassenem Firmeneigentum bzw. Besitz nur aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Es ist ebenso mehrfach gerichtlich festgestellt, dass der AG das Beschädigungsrisiko bei Dienstwägen trägt und dieses über eine Vollkaskoversicherung absichern kann, so dass einem AN nicht mehr als der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung aufgebrummt werden darf.

Jetzt mal unabhängig von der rechtlichen Regelung eine ganz dumme Frage: was soll man denn von einer Führungskraft halten, die nichtmal gewillt ist das Risiko der eigenen privaten Nutzung eines KFZs zu übernehmen, wie es jeder Fahranfänger mit seinem Golf macht?

Das ist meines Erachtens genau der Stoff aus dem die ganzen Bankenkrisen und Skandale sind...

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Zitat:

@ebinow schrieb am 22. März 2016 um 15:14:37 Uhr:



Zitat:

@cypher2006 schrieb am 22. März 2016 um 15:03:59 Uhr:


von Steinschlag auf der Scheibe steht nirgends was. Jede nach Leasinggesellschaft ist es unterschiedlich ob eine externer Gutachter (TÜV, Dekra etc.) oder das Autohaus selbst den Wagen bei der Rücknahme begutachtet. Ich würde das abwarten und dann erst reagieren wie man es am besten händelt.

PS
es gibt sicher Leasing-AGB`s wo drin steht für welche Schäden der Leasingnehmer haften muss.

In unserer Vereinbarung steht, dass dies ein unabhängiger Gutachter macht. Und das die Richtlinie: Richtlinie für eine qualifizierte und objektive Fahrzeugbewertung des TÜV Rheinland gelten. In dieser steht das ausschließlich Laufleistungsbedingte Steinschläge < 2mm akzeptiert werden. Deshalb meine "Sorge"

Dann ist es so. Eine gewisse Menge an Steinschlägen bis zu einer bestimmten Größe werden als normale Gebrauchsspuren akzeptiert. Aber längst nicht alle, wie hier teilweise behauptet wird.

Im Grunde ist die Sachlage ganz einfach: nimm an, Dir würde das Auto gehören und Du wolltest es privat verkaufen. Würden dir ein Interessent aufgrund der Macken weniger als den marktüblichen Preis geben? Fall ja, so ist das ein Minderwert, den Du auch beim Leasing tragen musst - wobei Dir in Deinem Fall die Firma ja sogar noch 300 EUR abnimmt.

Wichtig ist aber, dass dir der Leasinggeber nur diesen Minderwert in Rechnung stellen darf, nicht die Reparaturkosten!

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. März 2016 um 08:05:39 Uhr:



Zitat:

@ebinow schrieb am 22. März 2016 um 20:23:23 Uhr:


In dem steht halt das Steinschläge ab einer gewissen Anzahl anteilig zu zahlen sind

Anteilig durch den Leasingnehmer, nicht durch den Nutzer.

Und der Leasingnehmer hat es laut TE auf 300 EUR begrenzt. Es ist auch nicht so, dass alle Steinschläge im vorderen Bereich in jeder Menge Gebrauchsspuren sind. Üblicherweise wird eine bestimmte Menge pro Fläche bis zu einer bestimmten Größe akzeptiert.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 23. März 2016 um 08:39:03 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. März 2016 um 08:05:39 Uhr:



Anteilig durch den Leasingnehmer, nicht durch den Nutzer.

Und der Leasingnehmer hat es laut TE auf 300 EUR begrenzt. Es ist auch nicht so, dass alle Steinschläge im vorderen Bereich in jeder Menge Gebrauchsspuren sind. Üblicherweise wird eine bestimmte Menge pro Fläche bis zu einer bestimmten Größe akzeptiert.

Ganz genau! Wenn bei den Wagen ein Minderwert festgestellt wird, wird dieser von meiner Firma bis zu 300 EUR getragen. Alles was darüber hinaus geht wird an mich weitergegeben.

Da es aus meiner Sicht wirklich viele Steinschläge sind, müssten die Teile neu lackiert werden.
_____

So weit die Sachlage. Die Frage ist wie agiere ich jetzt, so dass die Kosten möglichst gering sind? Einfach Wagen zurück geben und schauen was auf mich zu kommt? Oder kann ich irgendwas proaktiv machen wenn es sinnvoll ist?

Nehmen wir mal den worst case an, also sehr schlechte Beurteilung der Steinschlagschäden in der Front. Welche Minderkosten würden auf mich zukommen? Damit ich mich schon mal seelisch und moralisch darauf vorbereiten kann

Zitat:

@ebinow schrieb am 23. März 2016 um 09:46:38 Uhr:


Da es aus meiner Sicht wirklich viele Steinschläge sind, müssten die Teile neu lackiert werden.

Aber wie gesagt: die Lackierungskosten sind nicht der Minderwert. Was eine Lackierung kostet ist demnach nicht entscheidend, sondern nur um welchen Betrag das Fahrzeug im Marktwert gesunken ist, wenn man es nicht repariert.

Zitat:

So weit die Sachlage. Die Frage ist wie agiere ich jetzt, so dass die Kosten möglichst gering sind? Einfach Wagen zurück geben und schauen was auf mich zu kommt? Oder kann ich irgendwas proaktiv machen wenn es sinnvoll ist?

Nehmen wir mal den worst case an, also sehr schlechte Beurteilung der Steinschlagschäden in der Front. Welche Minderkosten würden auf mich zukommen? Damit ich mich schon mal seelisch und moralisch darauf vorbereiten kann

ich denke ohne zumindest ein Foto gesehen zu haben kann hier wohl niemand was dazu sagen - auch nicht, was man am sinnvollsten macht. 🙂

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@ebinow schrieb am 23. März 2016 um 09:46:38 Uhr:

Zitat:

So weit die Sachlage. Die Frage ist wie agiere ich jetzt, so dass die Kosten möglichst gering sind? Einfach Wagen zurück geben und schauen was auf mich zu kommt? Oder kann ich irgendwas proaktiv machen wenn es sinnvoll ist.

Man kann in solche Vereinbarungen viel hineinschreiben und so das Betriebsrisiko für dienstlich veranlasste Fahrten auf den AN abwälzen. Der AG sitzt ohnehin am längeren Hebel.

Du kannst jetzt proaktiv die Situation mit Chef oder Fuhparkmanagement thematisieren. Bring die Steinschläge in Zusammenhang mit einer bestimmten betrieblichen Nutzung, z. B. einer Strecke die Du regelmäßig gefahren bist mit einer räumlich und zeitlich ausgedehnten BAB Baustelle, wo gerne mal Steinchen vom LKW geweht werden und dann über zig Kilometer im Verkehr hochgeschleudert werden können. Solche Schäden sollten nicht an Dir hängenbleiben. Wenn erstmal eine Summe auf dem Papier steht sind die Chancen für Dich schlechter.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 23. März 2016 um 10:54:51 Uhr:


@ebinow schrieb am 23. März 2016 um 09:46:38 Uhr:Man kann in solche Vereinbarungen viel hineinschreiben und so das Betriebsrisiko für dienstlich veranlasste Fahrten auf den AN abwälzen. Der AG sitzt ohnehin am längeren Hebel.

kann man eben nicht, weil das arbeitsrechtlich gar nicht zulässig ist. Dazu würde schon der Nachweis gehören, dass der AN den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Ich würde vor der Rückgabe das Auto zu einem Gebrauchtwagenaufbereiter geben. Die Lackieren dann falls nötig Haube und Stoßstange. Die Rechnung von ca. 800.- € wird dann die Firma tragen oder an die VK-Versicherung weitergeben. Dann klappt es auch mit der Leasingrückgabe.

Also mich würde erstmal die exakte Formulierung der Klausel in der Dienstwagenregelung interessieren, um bewerten zu können, ob der TE vom AG, der der Leasingnehmer ist, für das allgemeine Betriebsrisiko anteilig in Haftung genommen werden kann.

Wenn mich mein AG für derartige Schäden, die ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hätte, in Regress nehmen wöllte, hätten wir Spaß ;-) Bisher kenne ich keinen solchen Fall.

Wir haben vor 4 Monate einen F01 740d nach 3 Jahren Leasingzeit zurückgegeben. Der wurde vom Dekra begutachtet und es gab eine Rechnung in höhe von rund 8000€ (zzgl mehr KM kosten)
Bevor die uns über die Rechnung informiert haben, sind die von sich aus auf 6500€ (zzgl mehr KM) runtergegangen. Ich fand es eine Frechheit. Da sind wirklich jede kleinste Detail aufgezählt worden. Obwohl mit dem Wagen immer ordentlich umgegangen wurde und vor der Abgabe eine wirklich teure, sehr intensive Komplettreinigung inkl mehrmalige Politur durchgeführt wurde, wurde z.B. beanstandet, dass der Handschuhfach verdreckt war - Reinigungskosten hierfür 80€ ?!?!
Wirklich jede kleinste Detail. Jede kleinste Steinschlag, mini micro Kratzerchen wurden aufgeschrieben. Um nichts zu zahlen müsste man den Wagen vermutlich 3 Jahre verschlossen in der Garage lassen und mit dem Trailer dann zum Freundlichen zur Rückgabe. Ich war wirklich enttäuscht. Der nächste wurde ein Bar bezahlter S Klasse.

Zitat:

@gogobln schrieb am 23. März 2016 um 12:18:55 Uhr:


Also mich würde erstmal die exakte Formulierung der Klausel in der Dienstwagenregelung interessieren, um bewerten zu können, ob der TE vom AG, der der Leasingnehmer ist, für das allgemeine Betriebsrisiko anteilig in Haftung genommen werden kann.

Wenn mich mein AG für derartige Schäden, die ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hätte, in Regress nehmen wöllte, hätten wir Spaß ;-) Bisher kenne ich keinen solchen Fall.

Unter dem Punkt der Rückgabe steht ganz genau drin, dass:

1. Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt
2. Die festgestellten Mängel werden von einem neutralen Gutachter bewertet
3. der Minderwert sind vom Mitarbeiter zu tragen (wenn dieser Minderwert 300 EUR übersteigt)

Zitat:

@gogobln schrieb am 23. März 2016 um 12:18:55 Uhr:


Also mich würde erstmal die exakte Formulierung der Klausel in der Dienstwagenregelung interessieren, um bewerten zu können, ob der TE vom AG, der der Leasingnehmer ist, für das allgemeine Betriebsrisiko anteilig in Haftung genommen werden kann.

Wenn mich mein AG für derartige Schäden, die ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hätte, in Regress nehmen wöllte, hätten wir Spaß ;-) Bisher kenne ich keinen solchen Fall.

Ich denke das hängt doch auch immer davon ab, wie sehr Du das Fahrzeug beruflich nutzen musst. Wenn ein Dienstwagen eher als zusätzlicher Bestandteil des Gehalts gewährt, aber überwiegend privat genutzt wird, ist es ja logisch, dass der AG nichts mit Wertminderungen zu tun haben will.

Zitat:

Ich denke das hängt doch auch immer davon ab, wie sehr Du das Fahrzeug beruflich nutzen musst. Wenn ein Dienstwagen eher als zusätzlicher Bestandteil des Gehalts gewährt, aber überwiegend privat genutzt wird, ist es ja logisch, dass der AG nichts mit Wertminderungen zu tun haben will.

Um Anspruch auf einen Firmenwagen zu haben muss man >12000km Dienstlich fahren. Und es sind auch nur in ähnlicher Größenordnung private KM erlaubt. Alles andere kostet mehr...

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 23. März 2016 um 13:14:04 Uhr:



Zitat:

@gogobln schrieb am 23. März 2016 um 12:18:55 Uhr:


Also mich würde erstmal die exakte Formulierung der Klausel in der Dienstwagenregelung interessieren, um bewerten zu können, ob der TE vom AG, der der Leasingnehmer ist, für das allgemeine Betriebsrisiko anteilig in Haftung genommen werden kann.

Wenn mich mein AG für derartige Schäden, die ich nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hätte, in Regress nehmen wöllte, hätten wir Spaß ;-) Bisher kenne ich keinen solchen Fall.

Ich denke das hängt doch auch immer davon ab, wie sehr Du das Fahrzeug beruflich nutzen musst. Wenn ein Dienstwagen eher als zusätzlicher Bestandteil des Gehalts gewährt, aber überwiegend privat genutzt wird, ist es ja logisch, dass der AG nichts mit Wertminderungen zu tun haben will.

Nein, das hängt von der Dienstwagenregelung ab.
Ich nutze meinen Firmenwagen fast ausschließlich privat, ca. 25-30Tkm pro Jahr und werde bei keinerlei Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurden, zur Kasse gebeten. Ich würde auch nicht einsehen, das allgemeine Betriebsrisiko eines Fahrzeuges meines AG zu übernehmen, solange ich es bestimmungsgemäß nutze.

Zitat:

@gogobln schrieb am 23. März 2016 um 13:26:42 Uhr:



Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 23. März 2016 um 13:14:04 Uhr:


Ich denke das hängt doch auch immer davon ab, wie sehr Du das Fahrzeug beruflich nutzen musst. Wenn ein Dienstwagen eher als zusätzlicher Bestandteil des Gehalts gewährt, aber überwiegend privat genutzt wird, ist es ja logisch, dass der AG nichts mit Wertminderungen zu tun haben will.

Nein, das hängt von der Dienstwagenregelung ab.

Nichts anderes schreibe ich doch. Und wie diese bei sich aussieht, hat der TE gepostet.

Zitat:

Ich nutze meinen Firmenwagen fast ausschließlich privat, ca. 25-30Tkm pro Jahr und werde bei keinerlei Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurden, zur Kasse gebeten. Ich würde auch nicht einsehen, das allgemeine Betriebsrisiko eines Fahrzeuges meines AG zu übernehmen, solange ich es bestimmungsgemäß nutze.

Wenn das für dich so machbar ist, ist es doch perfekt. Im Endeffekt schreibst Du aber nichts anderes, als dass Du nicht einsiehst das Risiko der privaten, bestimmungsgemäßen Fahrzeugnutzung zu übernehmen. ich denke nicht, dass dies ein allgemeingültiges Modell für alle Dienstwagenregelungen ist.

Aus der Sicht eines Controllers sind solche üppigen, AN-freundlichen Dienstwagen-Regelungen nur Sparpotential für die nächste Krise. 😁 Freut mich für dich, gibts aber in den meisten Konzernen so schon länger nicht mehr (jedenfalls bei Neuverträgen), aber sicher noch bei einigen gut laufenden größeren Mittelständlern. Wo es das noch gibt - drüber freuen und genießen!

Naja, Controller haben schon so manches Unternehmen erst richtig in die Krise geführt ;-)
Insofern glaube ich, dass sich Unternehmen, die Wert legen auf mobile, engagierte und oft auch seltene Fachkräfte, sich eher etwas im Bereich der Soft Skills wie z.B. einer Firmenwagenregelung einfallen lassen sollten, um an diese auch zukünftig ran zu kommen oder diese zu binden.

aber das ist ein ganzes Stück OT...

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