Firmenwagen Listenpreises Versteuerung

Mercedes A-Klasse W177

Hallo zusammen,

ich habe im Mai 2022 eine A180 Limousine (alt Modell) als Firmenwagen bestellt. Der Bruttolistenpreis (Grundpreis) war 30.624,65 Euro. Danach kommt ein Facelift. Der Bruttolistenpreis (Grundpreis) der neuen A180 ist auf 37.639,70 erhöht. Der neuen A-Klasse hat einen anderen Motor, Polsterung, 7G-DCT, Alufelgen sowie viele weitere Upgrade gegen alte Modelle.

Ich fahre seit Januar 2023 den alt Modell A180, aber muss den Bruttolistenpreis der neuen A-Klasse versteuern. Das ist etwa 70 Euro mehr geldwerten Vorteil pro Monat.
Ich habe mich schon bei Mercedes beschwert, leider sagt Mercedes, dass mein altes Modell auch gleich Listenpreis hat.

Was kann ich noch machen? Vielen Dank.

Liebe Grüße,
Romvlvs

18 Antworten

Vielen Dank für deine Antwort. Die Ausstattungen von Vor-Mopf und Mopf sind schon unterschiedlich (Leistung, Drehmoment, 7G-DCT, Alufelgen sowie viele weitere Upgrade) Ist es normal, dass beide den gleichen Listenpreis haben?

@romvlvs
Nein, die haben nicht den gleichen Listenpreis.

Wie ich geschrieben hatte, ist das egal. Es zählt der Listenpreis vom Tag der Erstzulassung. Und da gibt es nur noch den Listenpreis des Mopf. Damit zählt steuerlich dieser höhere Preis.

P.S. Die aktuelle Preisliste mit dem erhöhten Preis ist seit dem 13. Dezember 2022 gültig. Alle Fahrzeuge, die an oder nach diesem Datum erstmalig neu zugelassen wurden müssen steuerlich den dort genannten Preis berücksichtigen.

Zitat:

@Shark58 schrieb am 1. März 2023 um 14:12:58 Uhr:


Nach Infos vom normalerweise gut informierten jesmb wurde in Rastatt die Mopf Produktion in der ersten Dekade Dezember 2022 aufgenommen. Ab dem Datum wurden dort keine Vor-Mopf mehr produziert.

Ich war am 16.12.22 zur Abholung und habe bei der Werksführung konkret nach der Produktion des Mopf gefragt.

Dort wurde geantwortet "seit gut zwei Wochen..."

Gruß

Zitat:

@Shark58 schrieb am 28. Februar 2023 um 19:32:18 Uhr:


Und grundsätzlich stelle ich keine Vermutungen darüber an, ob sich der Betroffene 30-50€ Mehrkosten netto pro Monat leisten kann oder will.

Es hindert den Arbeitnehmer ja niemanden daran auf die Privatnutzung zu verzichten oder ggf. anstatt mit 1%-Methode über Vollkostenermittlung und Fahrtenbuch den geldwerten Vorteil zu berechen und zu versteuern.

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