Firmenwagen - Frage zu Budget / Bruttolistenpreis / Leasingrate
Hallo zusammen,
zum 01.02. werde ich den Arbeitgeber wechseln und somit habe ich das erste Mal die Option auf einen Firmenwagen.
Ich steig bei einer Sache aber irgendwie nicht so ganz durch...
In Unterlagen, die ich erhalten habe, wird die Auswahl auf Golf / Astra / Focus / A-Klasse / 1er-BMW beschränkt.
Max Bruttolistenpreis 28.000 Euro / Leasing 450 Euro.
Ich finde das 28k für einen der genannten Fahrzeuge nicht gerade viel ist.
Ich hab mir jetzt einfach mal einen Golf Variante 1.6 TDI mit DSG konfiguriert und komme da ja schon über 30k. Die Leasingrate wäre allerdings unter 450Euro.
Ich frage mich jetzt ob nun der max Bruttolistenpreis Relevant ist oder die Leasingrate.
Für den AG sollte der Bruttolistenpreis eigentl. egal sein, da für Ihn doch eh nur die Leasingrate zählt.
Vielleicht könnt Ihr mal Licht ins Dunkel bringen und schreiben wie das bei Euch so ist.
(Würde mich mal interessieren bevor ich das bei meinem AG nachfrage)
Danke!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Auch wenn du jetzt hier eventuell Zahlreich, aber wenig verbindliche Aussagen bekommen wirst, wäre doch in der Tat dein neuer Arbeigeber der richtige Ansprechpartner zwecks Klärung der Frage.
32 Antworten
Zitat:
@ulu_cc schrieb am 14. Januar 2015 um 09:27:26 Uhr:
Ganz so ist es zumindest nicht überall.Zitat:
@M4630 schrieb am 13. Januar 2015 um 22:57:27 Uhr:
Das wird aber doch nicht nur einfach auf das Brutto aufgeschlagen und versteuert, oder?
Die 1 % werden dann ja 1:1 vom Netto wieder abgezogen.Sprich:
Bruttogehalt + 280
= Nettogehalt 1anschließend dann:
Nettogehalt 1
- 280
= endgültiges NettoBruttogehalt + 280,-
Darauf ganz normal Steuern zahlen, das was man jetzt aber mehr verdienen würde (netto) durch die 280 EUR mehr Bruttogehalt wird danach abgezogen, nicht nochmal netto genau 280 EUR, das wäre ja barbarisch und würde den Vorteil des Dienstwagens zu nichte machen.
?? Das würde ja auf das selbe Netto wie ohne Dienstwagen hinauslaufen. Wäre ja ein klassischer geldwerter Vorteil......sowas gibts wirklich ?
Die o.g. klassische 1%Methode ist doch nicht brutal. Rechenbeispiel: nehme 7er für 34k. Sind 340Eur im Monat mehr brutto. Vom neuen Netto gehen die 340Eur wieder ab. Differenz zum alten Netto ohne Dienstwagen -180Eur. Dafür einen Neuwagen, privat Kilometer frei, keine Werkstattkosten etc. Ist doch ein super Angebot. Privat hätte ich ne Leasingrate von 400Eur (35k/pa, sämtliche Dienstleistungen) + Sprit...also ich finde den den Deal schon in Ordnung so :-)
Wobei man zu dieser Rechnung noch vergleichen sollte, was der Arbeitgeber bei Nicht-Dienstwagen an Brutto draufschlagen würde, im Idealfall plus Kilometergeld für Dienstfahrten.
Wieso soll er was draifschlagen? Wer keinen Dienstwagen hat bekommt doch nicht als "Ausgleich" mehr Brutto.
Zitat:
@maatik schrieb am 15. Januar 2015 um 18:20:25 Uhr:
Wieso soll er was draifschlagen? Wer keinen Dienstwagen hat bekommt doch nicht als "Ausgleich" mehr Brutto.
Bei manchen Firmen schon.
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Hehe, da würde ich erstmal das erste Jahr ohne Dienstwagen arbeiten und dann einen Dienstwagen aushandeln. Doppelt gewonnen.:-)
Zitat:
@maatik schrieb am 15. Januar 2015 um 18:22:19 Uhr:
Hehe, da würde ich erstmal das erste Jahr ohne Dienstwagen arbeiten und dann einen Dienstwagen aushandeln. Doppelt gewonnen.:-)
So einfach ist das auch nicht, das Mehrbrutto ist ja eindeutiger Zuschlag für weil kein Dienstwagen.
Achso, also kein klassisches Mehrbrutto. Ein Zuschlag also. Ok, kannte ich noch nicht.
Zitat:
@maatik schrieb am 15. Januar 2015 um 17:08:45 Uhr:
?? Das würde ja auf das selbe Netto wie ohne Dienstwagen hinauslaufen. Wäre ja ein klassischer geldwerter Vorteil......sowas gibts wirklich ?Die o.g. klassische 1%Methode ist doch nicht brutal. Rechenbeispiel: nehme 7er für 34k. Sind 340Eur im Monat mehr brutto. Vom neuen Netto gehen die 340Eur wieder ab. Differenz zum alten Netto ohne Dienstwagen -180Eur. Dafür einen Neuwagen, privat Kilometer frei, keine Werkstattkosten etc. Ist doch ein super Angebot. Privat hätte ich ne Leasingrate von 400Eur (35k/pa, sämtliche Dienstleistungen) + Sprit...also ich finde den den Deal schon in Ordnung so :-)
Ich dachte Firmenwagen wäre zwangsweise ein Geldwerter Vorteil, daher ja auch die 1% Privatnutzungsversteuerung pro Monat vom Bruttolistenpreis.
Dein Modell hingegen würde ja bedeuten, dass dir der AG ein um 340,- EUR höheres Bruttogehalt zahlt, danach dann aber einen Nettoabzug i.H.v. 340,- EUR macht. Das macht in meinen Augen keinen Sinn für den AG, da er dann ja auch auf das höhere Bruttogehalt die ganzen AG-Abgaben für die Sozialversicherungen leisten muss. Mir fehlt hier auch komplett die 1% Versteuerung in deinem Modell.
Ich könnte mir es eher so vorstellen, dass man die 340,- EUR dann als Geldwerten Vorteil versteuert und der AG dann eben nochmal einen Nettoabzug von 340,- quasi als Leasingrate abzieht. Dann kommt man aber eben auf deutlich höhren Abzug, da ja auch den Abzug durch den geldwerten Vorteil nochmal der Nettoabzug erfolgt. Das meinte ich damit.
Zitat:
@ulu_cc schrieb am 20. Januar 2015 um 12:38:08 Uhr:
Ich könnte mir es eher so vorstellen, dass man die 340,- EUR dann als Geldwerten Vorteil versteuert
Bis dahin korrekt.
Du verdienst angenommen 1500€ Brutto. Dann werden auf der Abrechnung nur rein rechnerisch 340€ aufgeschlagen.
Nun kalkulieren sich die Steuern, Sozialabgaben, usw. auf die summierten 1840,-€.
Da es sich ja nur um einen kalkulatorischen Betrag handelt, und Du den nicht überwiesen bekommst, zieht man ihn nach Berechnung der Abgaben wieder ab.
1840€ Gehalt entspricht (
angenommen Steuerklasse 1, ledig, usw.) 1.260,00€ Netto. Nach Abzug der 340€ bleiben Dir nun noch 920€ übrig. Davon werden jetzt nochmal die pro Kilometer berechneten Steuern abgezogen und wir haben das Ergebnis. Sagen wir mal die Entfernung zur Arbeitsstätte sind lediglich 2 Kilometer (
Weil es sich so gut Rechnet), dann wären das 20 € und wir sind bei glatten 900€ die auf dem Konto landen.
Ohne Firmenwagen wären es 1090,-€.
Somit kommen wir zum Schluss: Der Firmenwagen kostet bei den oben angenommenen, fiktiven Gehalt ungefähr 170€ Netto.
Abgaben an den Arbeitgeber natürlich noch nicht berücksichtigt!
Nutzt man den Firmenwagen allerdings nicht privat oder nur im kleinen Maße (Fahrtenbuch) so ist das Ganze wieder hinfällig 🙂
Für die Berechnung habe ich mich an diesem Rechner vergriffen. Dort kann man auch den Geldwerten Vorteil berechnen lassen.
Ich habe nachgerechnet und stimme dir zu :-)
Deine Erklärung beschreibt genau wie man "von Hand" die Versteuerung ausrechnen kann. Man kann jedoch auch einfach wie von dir vorgeschlagen einen Brutto-Netto-Rechner verwenden. Da gibt es ein Feld "Geldwerter Vorteil", trägt man dort 1% vom Bruttolistenpreis ein, kommt genau das gleiche raus wie wenn man das Brutto um diese 1% erhöht und danach vom Netto wieder die gleichen 1% abzieht.
Vergesst bei der Beurteilung der Listenpreise, die der AG des Threaderstellers angibt, dass der AG unter Umständen satte Rabatte auf die Listenpreise erhält.
Einige Hersteller gewähren je nach Abnahmemenge schon mal an die 40% Rabatt...
Damit kann der Listenpreis, den Du in Deiner Konfig siehst durchaus über dem gedeckelten Wert liegen.
Einfach mal die Fuhrparkleitung anfragen, wie groß die Rabatte pro Model sind und bis zu welchem Listenpreis man konfigurieren dürfte, damit nach Abzug dann der gedeckelte Wert stehen bleibt.
ABER: Nicht vergessen, die Berechnung des GWV basiert immer auf dem Bruttolistenpreis, weder auf dem Nettopreis, noch auf dem rabattierten Preis auf dessen Basis die Leasingrate für den AG errechnet wird!
Übrigens: Wenn ich 1% (pls ggf. 3 Promille für den Arbeitsweg versteuere (das kann ich übrigens in der Steuererklärung angeben, um einen Teil davon zurück zu erhalten, so wie bei jedem AN, der mit dem privaten Wagen fährt), dann würde ich mich weder auf eine private KM-Grenze, noch auf eine Zahlung für KM oder Sprit während der Urlaubszeit einlassen!
Je nach privatem Anteil der Gesamtkilometer kann man auch nach Fahrtenbuch versteuern, dann zahlt man monatlich nichts, dafür nach Einreichen der Steuererklärung dann den privaten Anteil.
Hier sollte man sich dann aber Rücklagen schaffen, um die Summe dann liegen zu haben.
Es werden für die Betrachtrung dann ALLE Kosten, die auf das Fahrzeug gebucht wurden (z.B. auch Selbstbeteilugungen bei Unfällen - oft bei großen Furhparks Summen bis 7.500 Euro!!) herangezogen.
UND: Das Finanzamt kann das Fahrtenbuch auch ablehnen - also sehr akribisch führen!
Alternativ dazu kann man auch nach 1% versteuern und parallel Fahrtenbuch führen. Am Ende des Jahres wird dann verglichen (macht man selbst) und wenn es günstiger nach Fahrtenbuch wird, versucht man das sin der Einkommensteuererklärung unter zubringen... Nicht immer einfach!
Zitat:
@The Jester schrieb am 26. Januar 2015 um 12:34:27 Uhr:
Vergesst bei der Beurteilung der Listenpreise, die der AG des Threaderstellers angibt, dass der AG unter Umständen satte Rabatte auf die Listenpreise erhält.
Einige Hersteller gewähren je nach Abnahmemenge schon mal an die 40% Rabatt...Damit kann der Listenpreis, den Du in Deiner Konfig siehst durchaus über dem gedeckelten Wert liegen.
Einfach mal die Fuhrparkleitung anfragen, wie groß die Rabatte pro Model sind und bis zu welchem Listenpreis man konfigurieren dürfte, damit nach Abzug dann der gedeckelte Wert stehen bleibt.ABER: Nicht vergessen, die Berechnung des GWV basiert immer auf dem Bruttolistenpreis, weder auf dem Nettopreis, noch auf dem rabattierten Preis auf dessen Basis die Leasingrate für den AG errechnet wird!
Schön und gut, was der AG dann letztendlich zahlt hat aber oft nichts mit den internen Regelungen in der Firma zu tun, wer wie teure Autos fahren darf. Da wird dann eben doch am Bruttolistenpreis die Grenze gezogen. Daher muss man das dann individuell abstimmen.
Zitat:
[...]
Schön und gut, was der AG dann letztendlich zahlt hat aber oft nichts mit den internen Regelungen in der Firma zu tun, wer wie teure Autos fahren darf. Da wird dann eben doch am Bruttolistenpreis die Grenze gezogen. Daher muss man das dann individuell abstimmen.
Sicher, das kann durchaus vorkommen.
Sollte es in diesem Fall so sein, dann frage ich mich allerdings auch, wie man bei dieser Grenze ein schönes Auto aus diesen Klassen zusammenstellen soll. Da wird es schon eng und man muss Abstriche machen.,,, je nach dem, wie viel man fahren (muss) kann das schon nerven...
Im besten Fall nachfragen und als Punkt für die Vertragsverhandlung oder Gehaltsverhandlung berücksichtigen.
Zitat:
@The Jester schrieb am 26. Januar 2015 um 13:47:39 Uhr:
Sicher, das kann durchaus vorkommen.
Sollte es in diesem Fall so sein, dann frage ich mich allerdings auch, wie man bei dieser Grenze ein schönes Auto aus diesen Klassen zusammenstellen soll. Da wird es schon eng und man muss Abstriche machen.,,, je nach dem, wie viel man fahren (muss) kann das schon nerven...
Genau so ist es, häufig sind auch diese Limits seit gefühlten 20 Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst worden und schon gar nicht an die Aufpreispolitik der Hersteller, dann muss man eben schauen wie man zurecht kommt oder auf was man verzichten kann.
Vielleicht ist sein AG aber einfach nur der Meinung das ein einfacher Trendline ohne SchnickSchnack ausreicht.... Wobei es für 28k wohl auch schon ein Comfortline werden könnte.
Edit: Mein Dienstwagen (ohne Privatnutzung) ist übrigens ein 8 Jahre alter Sharan mit mehr als 300.000km auf der Uhr.
Spaß macht der schon lange nicht mehr, aber was soll ich mich da aufregen.
Ich wäre froh wenn ich nen Golf Variant Comfortline bekämme