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Finanzierung von Golf 7 vorzeitig beenden?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 14. Januar 2019 um 16:05

Hallo,

ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.

Ich würde gerne mal die Meinung der Fachleute wissen:

Seit 01/15 finanziere ich einen Golf 7 1,6 TDI BMT (Vorführwagen, Erstzulassung 10/13, Anzahlung 2.500 Euro, verbrieftes Rückgaberecht nach 54 Monaten (also im 07/19), mon. Rate ca. 181 Euro, festgeschriebene Schlussrate 8317,61 Euro). Von vornherein habe ich kommuniziert, dass ich den Wagen nach 54 Monaten wieder zurückgeben, also nicht auslösen oder weiterfinanzieren würde.

Nun habe ich folgendes Problem... ich erreiche in den nächsten Tagen meine festgeschriebene Kilometerlaufleistung (85.500 km). Jeder Kilometer darüber kostet mich bis Juli 6,7 Cent. Hochgerechnet sind das am Ende etwa 500-600 Euro.

Kürzlich habe ich bei der VW Bank angerufen und nachgefragt, welche Kosten entstehen, wenn ich meinem Händler den Golf quasi jetzt wieder auf den Hof stelle. So würde ich die Kilometer-Kosten sparen.

Außerdem hätte ich, ehrlich gesagt, lieber gestern als heute, was anderes spritzigeres. Aber das tut nix zur Sache.

Die Dame von der Bank meinte, das wäre überhaupt kein Problem. Ich müsste das zwar mit meinem Autohaus klären, aber es spräche grundsätzlich nichts dagegen. Es käme dann lediglich eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 Prozent der Nettodarlehens (15.000 Euro, nach meiner Rechnung also 150 Euro, wobei es eigentlich laut Vertrag bei unter 1 Jahr Restlaufzeit 0,5 Prozent sein müssten...naja, erstmal egal). Aber VFE würde sogar noch mit Zinsen ggf. um ein paar Euro sinken.

Wenn ich das gegen mein drohendes Plus bei den Kilometern gegenrechne, macht mein Vorhaben eigentlich Sinn, oder mache ich hier einen Denkfehler.

Aber als ich bei meinem Händler leise angeklopft habe, klang der not so amused. Er fragte, was für ein Modell als Nachfolger vorstellen würde. Da habe ich ihm meine 3 Kandidaten genannt. Da meinte er, dass er mal schauen würde und sich in den nächsten 3 Tagen melden würde. Das ist jetzt knapp 14 Tage her. Kam nix mehr.

Kann mir jemand seine Bedenken nahe bringen? Klar, er müsste wohl wegen dem festgelegten Rückkaufpreis die restlichen 6 Raten selbst drauflegen, oder?

Dagegen habe ich ausgerechnet lassen, dass das Auto jetzt mit den aktuellen Kilometern noch etwa 500 Euro mehr wert ist als dann im Sommer mit den rund 8000-9000 km mehr auf der Uhr. Außerdem ist jetzt der TÜV/HU erst drei Monate alt, zwei neue Winterreifen sind drauf usw.

Gibt es hier Erfahrungen aus ähnlichen Fällen.

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Wie kommst du auf die Idee, dass der Händler die verbleibenden 6 Monatsraten aus eigener Tasche begleichen muss?

 

Das verbriefte Rückgaberecht zum garantierten Preis bezieht sich explizit auf das vorher vereinbarte Datum samt zuvor geleisteter Zahlungen.

 

Gibst du den Wagen vorher in Zahlung, kann es passieren, dass unterm Strich sogar eine verbleibende Schlusszahlung aus der Finanzierung auf dich zukommt.

 

Aber vielleicht wiegt der Mehrwert der Minderkilometer und das jüngere Fahrzeugalter die verbleibenden 6 Raten auf.

 

Aber da es sich bei einem 2013er Diesel nur um einen mit Euro 5 handeln kann, kommt es auf den Händler an. Jubeln wird er aber tendenziell nicht.

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Themenstarteram 16. Januar 2019 um 12:24

Danke für die bisherigen Antworten.

Na, das klingt ja eher ernüchternd. Naja, deshalb hab ich ja auch hier angefragt.

Tja, in einer perfekten Welt müsste VW jedem Dieselkunden, der vor dem Skandal abgeschlossen hat, einen problemlosen Ausstieg oder ein Alternativfahrzeug anbieten.

Aber wo klein Kläger, da kein Richter...

Naja, DUH und Schummelsoftware sind 2 Baustellen.

Sei doch froh, überhaupt das verbriefte Rückgaberecht zu haben.

Du (dein Auto) bist aber nicht vom dem Skandal betroffen und das Einfahrverbot für Euro 5 Diesel hat nichts mit VW alleine zutun, sondern betrifft alle Euro 5 Diesel, egal von welchem Hersteller.

Zitat:

@Blockwart82 schrieb am 16. Januar 2019 um 13:24:10 Uhr:

Tja, in einer perfekten Welt müsste VW jedem Dieselkunden, der vor dem Skandal abgeschlossen hat, einen problemlosen Ausstieg oder ein Alternativfahrzeug anbieten.

das ist aber jetzt eine ziemlich einseitige (Traum-) Sicht der Sachlage;)

am 17. Januar 2019 um 11:50

Das sehe ich auch so.

Selbst bei meiner Rückgabe setzten die Herrschaften aus WOB darauf das ich keinen Anwalt zu Rate ziehe und ihre Abschläge akzeptiere.

Allerdings kenne ich auch einen Fall, wo der Kunde geklagt hat, EU 5, Wertminderung. Er bekam 800 € zugesprochen, VW ging in Revision. Urteil also nicht rechskräftig, Kd bekam als Vergleichsangebot 4 500 €.

Logo, hat er zugestimmt.

VG Thommi

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