Finanzierung Select?
Bietet BMW die Selectfinanzierung nicht mehr an? Kann sie auf der BMW seite nicht mehr finden.
Select war ja das mit dem 3 wege System. Auto kaufen nach z.b 3 jahren, Auto wieder zurückgeben oder die restliche Rate weiterfinanzieren!
Mfg
57 Antworten
Bei meinem 🙂 gibts kein Select für E92/93
Gruß
Peter
Das wichtigste Argument, warum Leasing/Finanzierung für den Privatmann äusserst lukrativ ist, wurde bereits genannt: Der völlig überzogene garantierte Rückkaufswert.
Wenn ich mir vorstelle, ich müsste für meinen 330d nach drei Jahren im Privatverkauf einen Verkaufserlös in Höhe von 63% des LISTENPREISES erzielen (genau der steht in meinem Vertrag), dann wird mir ganz mulmig....
@TouringHB
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe nicht von privater Finanzierung sondern von Schulden-Machen gesprochen.
Wenn Du das Geld hast und nur anders einsetzt, machst Du ja keine Schulden.
Das kann, wie Du richtig sagst, durchaus sinnvoll sein. Meistens ist es das aber nicht, weil es sehr schwierig ist, eine Rendite zu erzielen, die über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Unmöglich ist es aber natürlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von mikey51
@TouringHB
wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ich habe nicht von privater Finanzierung sondern von Schulden-Machen gesprochen.
Wenn Du das Geld hast und nur anders einsetzt, machst Du ja keine Schulden.
Das kann, wie Du richtig sagst, durchaus sinnvoll sein. Meistens ist es das aber nicht, weil es sehr schwierig ist, eine Rendite zu erzielen, die über dem aktuellen Zinsniveau liegt. Unmöglich ist es aber natürlich nicht.
LOL, dann erkläre doch bitte mal den Unterschied zwischen einer Kreditfinanzierung und "Schulden machen". Selbstverständlich macht auch derjenige "Schulden", der einen Kredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs aufnimmt, selbst wenn er die Kaufpreissumme zu Hause unterm Kopfkissen hat oder renditestärker anderweitig anlegt.
Und noch einmal zu Deinen unzutreffenden Ausführungen zum "effektiven Jahreszins", an denen Du rechthaberisch festhältst: In die Berechnung des effektiven Jahreszinses sind die GESAMTKOSTEN des Kredits miteinzubeziehen. Es gibt keine wirtschaftlich relevanten Positionen, die man aus der Berechnung herausmogeln könnte. Du solltest vielleicht mal einen Blick in § 6 Preisangabenverordnung (§ 6 PAngV) werfen... (Text ist auch für Nichtjuristen gut verständlich).
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Zitat:
Original geschrieben von TouringHB
Es gibt sehr gute Gründe auch für Privatleute eine günstige Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Aufrechterhaltung der Liquidität z.B..Ich kann mein gespartes Geld auch anderweitig anlegen , z.b . in Wertpapiere, Aktien anstatt es für einen Autokauf bar auf den Tisch zu legen.
Soviel zum Thema eine Finanzierung für Privatleute sei schwachsinnig. Das unterstellt ja, dass jemand, der finanziert, über keine flüssigen Mittel verfügt. Das mag für einige gelten, aber man kann es nicht verallgemeinern.
das kann auch für bilanztechnisch gut dastehende Leute gelten. Wenn du deine liquiden Mittel in sondertilgungen für dein Haus anlegst bist du auch keine arme S... obewohl du dein Auto finanzierst. Aber die ganze diskussion ist ziemlich müssig. Eine persönliche Wertigkeit anhand der flüssigen Mittel abzuleiten finde ich onehin moralisch ziemlich grenzwertig egal ob im positiven wie im negativen. Und es soll durchaus enthusiasten geben die sich ein Auto kaufen das eigentlich über ihren verhältnissen ist. die sind mir aber allemal lieber als die "immer das neueste Modell, andere versäg und Auto quäl Typen".
lg
Peter
glaubt doch was Ihr wollt.
Ein Beispiel für Kosten, die nicht im effekt. Zins angegeben werden müssen:
Viele Banken verlangen bei bestimmten Krediten oder Kreditnehmern die Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung o.ä.
Die Kosten dafür müssen lt. BGH nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszins eingezogen werden.
Es gibt noch deutlich mehr Möglichkeiten, den unbedarften Verbraucher an der Stelle über den Tisch zu ziehen.
Aber ich stehe nicht auf Glaubenskriege
Zitat:
Original geschrieben von mikey51
glaubt doch was Ihr wollt.
Ein Beispiel für Kosten, die nicht im effekt. Zins angegeben werden müssen:
Viele Banken verlangen bei bestimmten Krediten oder Kreditnehmern die Absicherung durch eine Kapitallebensversicherung o.ä.
Die Kosten dafür müssen lt. BGH nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszins eingezogen werden.
Es gibt noch deutlich mehr Möglichkeiten, den unbedarften Verbraucher an der Stelle über den Tisch zu ziehen.Aber ich stehe nicht auf Glaubenskriege
Du machst mir Spaß...
Seit wann "sichert" die BMW Bank bzw. eine andere für Automobilfinanzierungen bekannte Bank einen Kraftfahrzeugkredit über eine Lebensversicherung ab? Das ist doch Nonsens...
In der von Dir angesprochenen Entscheidung des BGH handelte es sich um ein endfälliges, mit Hilfe einer anzusparenden Lebensversicherung zu tilgendes Darlehen (Laufzeit: 15 Jahre). Hier hat der BGH (wie auch schon die Vordergerichte) zutreffend die Auffassung vertreten, die Prämienzahlung in die Lebensversicherung sei bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses nicht zu berücksichtigen. Dieses Ergebnis liegt förmlich auf der Hand, da der Darlehensnehmer neben dem eigentlichen Darlehensvertrag einen weiteren Vertrag (Kapitallebensversicherung) abschließt. Es muss in solchen Fällen für den Darlehensnehmer klar sein, dass es sich bei den Prämienkosten dann nicht um echte Kreditkosten handeln kann, sondern um Leistungen mit tilgungsersetzendem Charakter, die bei der Berechnung des Effektivzinses nicht zu berücksichtigen sind.
Kurzum: Derartige Darlehenskonstruktionen findet man lediglich dort, wo über einen längeren Zeitraum laufende Darlehen gewährt werden, z.B. Immobilienfinanzierung. Wer über die BMW Bank ein Fahrzeug finanziert, der hat mit solchen Sachen nichts zu tun...
Damit keine Missverständnisse auftreten: Die bei Finanzierungen regelmäßig angebotene Lebensversicherung/BU-Versicherung, die eine Rückzahlung des Kredits bei Tod, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers zum Ziel hat, ist in den effektiven Jahreszins miteinzubeziehen.
Case closed.
sorry, ich habe mich verschrieben.
Es muss natürlich "Risikolebensversicherung" heißen und nicht "Kapitallebensversicherung".
Ist aber eigentlich auch aus dem Kontext so zu verstehen
Zitat:
Original geschrieben von mikey51
sorry, ich habe mich verschrieben.
Es muss natürlich "Risikolebensversicherung" heißen und nicht "Kapitallebensversicherung".
Ist aber eigentlich auch aus dem Kontext so zu verstehen
Wenn Du die Risikolebensversicherung meinst, dann kann verstehe ich Deine Ausführungen noch weniger: Diese Kosten MÜSSEN bei der Berechnung des effektiven Zinses berücksichtigt werden.
Die Entscheidung des BGH bezog sich, wie ich in meinem vorigen Posting näher erklärt habe, auf die Verbindung eines endfälligen Darlehens mit einer Kapitallebensversicherung.
Was lernen wir daraus?
WENN MAN KEINE AHNUNG HAT, EINFACH MAL.... 😁
Was ist denn ein Vordergericht? 😁
Zitat:
Original geschrieben von southlight
Was ist denn ein Vordergericht? 😁
Das Ding vor dem leckeren Nachtisch. 😁
... oder aber das Gericht, das diie Sache durchgekaut hat, bevor der BGH sich damit befasst hat (also regelmäßig das Berufungsgericht).
Zitat:
Original geschrieben von BeÄmWe
Das Ding vor dem leckeren Nachtisch. 😁
... oder aber das Gericht, das diie Sache durchgekaut hat, bevor der BGH sich damit befasst hat (also regelmäßig das Berufungsgericht).
Der Ausdruck war mir neu, für mich war das immer die Vorinstanz.
Grüße south