Feuerlöscher über Golf ausgesprüht
Hallo zusammen,
hab am Samstag abend meinen Golf in der Tiefgarage unserer Wohnanlage auf meinem Stellplatz abgestellt. Als ich Sonntag nachmittag wieder losfahren wollte, habe ich gesehen, dass wohl der "Nikolaus" unsere Garage besucht hatte:
Irgendwelche A......cher haben einen Pulver-Feuerlöscher von der Wand abgenommen und es dann in der Tiefagrage schneien lassen: 10 - 12 Autos und 3 Motorräder bzw. -roller plus eingelagerte Sommerreifen und anderes Zubehör waren komplett mit einem feinen weißen Löschpulver zugesprüht. Darunter natürlich auch meiner. Die haben sich sogar die Mühe gemacht, von einer abgestellten Kawasaki die Schutzhülle abzuehmen, sie komplett einzusprühen und dann wieder zuzudecken. Leider gibts keine Videoüberwachung. Das Problem bei meinem Auto ist, dass es am Samstag wegen Dauerregen nass abgestellt wurde und sich das Wasser mit dem Löschpulver zu einer schmierigen Schicht verbunden hat. Der Hausmeister meinte, das müsste schleunigst abgewaschen werden, da das Löschpulver sehr agressiv wäre und in Verbindung mit Wasser den Lack sowie Dichtungen, Wischergummis usw. angreift. Hab somit den restlichen Sonntag damit verbracht, das Auto sauber zu kriegen.
Weiß jemand, ob dieses Pulver tatsächlich so aggressiv ist und was man dagegen machen kann (Politur, Lackreiniger??). Bin für jeden Hinweis dankbar.
Beste Antwort im Thema
Bin kein Feuerwehrmann, aber in Deinem Fall würde ich mal bei der örtlichen Feuerwehr anrufen und dort fragen, die können Dir sicherlich kompetent Auskunft gegen.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
mit einer politur wird nix versiegelt!Zitat:
Original geschrieben von TDI1987
würde dich empfehlen mit einer gescheiten lackpolitur den ganzen wagen zu versiegeln.
die schleift lediglich die oberste lackschicht ab!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zu 99,9999% nicht!Zitat:
Original geschrieben von X.Xenon
Da kann man den Betreiber der Anlage sicherlich zur Verantwortung ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und dort wird sinngemäß stehen "für die benutzung der tiefgarage wird keine haftung übernommen"......Zitat:
Da musst Du mal in den Mietvertrag bzw. in die AGB´s schauen.
@te: solange das kein uralter fl war sondern einer neuerbauart brauchst du dir keine allzugroße angst zu machen, das löschpulver ist zwar durch die darin enthaltenen stoffe leicht sauer (der ph wert ist ähnlich wie der von bier) aber wenn du den wagen mit viel wasser und vorallendingen auch in den ganzen kleinen ritzen (abläufe etc.) sauberspülst sollten eigentlich keine weiteren schäden zu erwarten sein......bei schnee hinter nem streuwagen herzufahren ist da sicherlich schlimmer..
....also ich wohne in einem Mehrparteienhaus mit Tiefgarage. Stellplatz gehört zur jeweiligen Wohnung. Das Tor schließt nach dem einfahren in die Garage automatisch. Dieser Schließmechanismus war kaputt und mein Wagen wurde aufgebrochen. Es kam zum Rechtstreit zwischen meiner Versicherung und dem Vermieter. Letztendlich musste die Versicherung des Vermieters für die entstandenen Schäden (es wurden mehrere Wagen aufgebrochen) aufkommen. Vielleicht hast Du ja glück....
Hab hier noch Folgendes zum Löschpulver gefunden: 😰
"Löschmittelschäden treten vor allem auf, weil das Pulver durch die entstehende Pulverwolke aus Löschsalzen weit über den Brandherd hinaus getragen wird und sich praktisch in jeder Ritze und jedem Winkel absetzt.
Wegen seiner Eigenschaften als Salzgemisch kann es durch diese Ablagerungen in Verbindung mit (Luft-)Feuchtigkeit zu starken Korrosionsschäden kommen. Diese Korrosionsschäden treten manchmal erst nach mehreren Wochen oder Monaten auf, je nach Luftfeuchtigkeit und Menge des Löschpulvers."
___________________________
Quelle: Wikipedia zu Löschpulver
Wenn ich das so lese, 😠 mag mitunter der Ausbau der Dichtungen sinnvoll sein, um wirklich auch die Ablagerungen dahinter entfernt zu bekommen.
Vielleicht gibt es ja Firmen, die eine Reinigung mit Rostschutzgarantie anbieten?
Sollte man so einen Straftäter auf frischer Tat antreffen, empfehle ich unter den engen Voraussetzungen vom Jedermannsrecht gem. § 127 STPO Gebrauch zu machen. 😉
Meist sind das übermütige Grünschnäbel, die man schnell mit solch juristischem Vortrag und entscheidendem Auftreten in die Schranken weist.
Gruß Axcell
P.S.
Dies ist keine Rechtsberatung sondern grundgesetzlich geschützte Meinung. Ich meine nämlich, dass man gegenüber solchen Tätern eine gesetzliche Handhabe hat.
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Original geschrieben von TDI1987
würde dich empfehlen mit einer gescheiten lackpolitur den ganzen wagen zu versiegeln.mit einer politur wird nix versiegelt!
die schleift lediglich die oberste lackschicht ab!
[Wenn man ne politu mit schleifmittel nimmt ja dann nimmt man was von der lackschicht ab.!
aber sofern die politur ohne schleifzumittel sind dann versiegelt man den lack!
Zitat:
[Wenn man ne politu mit schleifmittel nimmt ja dann nimmt man was von der lackschicht ab.!
aber sofern die politur ohne schleifzumittel sind dann versiegelt man den lack!
Politur ohne Schleifmittel = Wachs, schon klar.
Haftung ist so gut wie ausgeschlossen, da die automatischen Tore bzw. alle anderen Ausgänge in Ordung sind. Und da bei wie gesagt 80 Stellplätzen nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer der anderen Mieter der Täter war, haftet keiner.
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Zitat:
Original geschrieben von TDI1987
aber sofern die politur ohne schleifzumittel sind dann versiegelt man den lack!
eine politur ohne schleifmittel ist aber keine politur mehr, sondern eine versiegelung wie z.v. wachs etc.!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eine politur ohne schleifmittel ist aber keine politur mehr, sondern eine versiegelung wie z.v. wachs etc.!Zitat:
Original geschrieben von TDI1987
aber sofern die politur ohne schleifzumittel sind dann versiegelt man den lack!
manche leute kann man nicht belehren.!oder manche wollen es auch nicht.!