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Fernlicht umprogrammieren

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen , ich bin neu hier , was ja nich schlimm ist , kommen wahrscheinlich täglich neue dazu. ??
Meine Frage an euch , ich hab einen a64f Facelift, mit Bi-xenon Scheinwerfer und TFL als LED, kann man die halogenscheinwerfer so programmieren das sie bei fernlicht mit an gehen . Das normale fernlicht reicht mir nicht aus .

23 Antworten

ja, das könnte funktionieren, aber es würde dennoch eine Fehlermeldung geben da das Zusatzfernlicht überwacht wird. Dagegen könnte man vielleicht eine Diodenentkopplung basteln und die original Verdrahtung beibehalten. Das Alles wäre allerdings etwas mehr Aufwand wie ein einfaches "Umklemmen" und was der Prüfer bei der HU dazu sagt müsste man auch erst mal antesten 🙂

Wieso sollte das eine Fehlermeldung geben? Das Zusatzfernlicht könnte ja über das zusätzliche Relais und die normale Leitung angeschlossen werden. Dann sollte die Überwachung nicht anschlagen.

ich bin mir nicht sicher aber ich stelle mir das dann so vor: wenn die Fernlichtfunktion in Betrieb ist und die Lampenkontrolle durchgeführt wird sollte das STG merken das die Lampe leuchtet obwohl die aus sein sollte. Außerdem werden so 2 Ausgänge aufeinander geschaltet (kurzgeschlossen) was das STRG eventuell auch nicht so toll findet.

Sind ja beides Plus Anschlüsse, sodass nur die Stromstärke aufgeteilt wird. Ich glaube, das Steuergerät erkennt nur, ob Durchgang besteht bzw. misst den Widerstand. Aber das können andere eher beantworten. Mit der Ansteuerung über ein Relais könnte das relativ problemlos klappen.

Ob das aber gemäß StVZO legitim ist, ist ne andere Frage!

Ähnliche Themen

Das Dumme ist eben, das die Scheinwerfer im 4F wirklich nicht dolle leuchten. Nach meinem Unfall im letzten Jahr hab ich einen neuen eingebaut bekommen. Der leuchtet auch nicht heller als der ältere. Also kann man sich das ganze Gesockse mit dem Reflektor reinigen sparen. Muss man wohl so hinnehmen. Aber es gibt so einige Sachen wo ich niemals rumspielen würde. Die Scheinwerfer gehören dazu. Hier kann zu viel Licht den Gegenverkehr blenden, der Dir vielleicht ins eigene Auto fährt. Braucht bloß ein Opa mit Hut drin sitzen der die Kontrolle verliert. Das will niemand.

Zitat:

@RudiS schrieb am 28. Juni 2020 um 20:32:22 Uhr:


Das Dumme ist eben, das die Scheinwerfer im 4F wirklich nicht dolle leuchten. Nach meinem Unfall im letzten Jahr hab ich einen neuen eingebaut bekommen. Der leuchtet auch nicht heller als der ältere. Also kann man sich das ganze Gesockse mit dem Reflektor reinigen sparen. Muss man wohl so hinnehmen. Aber es gibt so einige Sachen wo ich niemals rumspielen würde. Die Scheinwerfer gehören dazu. Hier kann zu viel Licht den Gegenverkehr blenden, der Dir vielleicht ins eigene Auto fährt. Braucht bloß ein Opa mit Hut drin sitzen der die Kontrolle verliert. Das will niemand.

Hallo ?
Es handelt sich hier nur um das Aufblendlicht... das wird gefälligst bei Gegenverkehr deaktiviert !!
Was soll da also noch blenden ?

Wenn oich auf einer Landstraße mit 100 fahre möchte ich (ohne Gegenverkehr) ordentlich was sehen Nachts !
Zusatzscheinwerfer sind auch erlaubt.. warum soll das dazuschalten ein Problem sein ?

@Valbene :
das mit dem Widerstand usw. war in einem anderen Thread vor Kurzem Thema. Es sieht wohl so aus, dass das STG den Widerstand aus Strom und Spannung berechnet, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Frage wäre also wie sehr sich der Gesamtwiderstand dieser speziellen Parallelschaltung (Glühobst mit Magnetspule) ändert und was das STG dazu sagt.

Das mit der StVZO weiß ich auch nicht genau, ich denke das sowas nicht erlaubt ist. Vielleicht weiß es ja jemand genau und meldet sich noch. Ansonsten sehe ich das genauso wie @RudiS und würde es nicht machen.

Zitat:

Wenn oich auf einer Landstraße mit 100 fahre möchte ich (ohne Gegenverkehr) ordentlich was sehen Nachts !
Zusatzscheinwerfer sind auch erlaubt.. warum soll das dazuschalten ein Problem sein ?

Hallo? 😁

Im Scheinwerfer Modifikationen durchzuführen die nicht dem Originalzustand entsprechen sind wohl nicht erlaubt. Schon aus diesem Grund kann man die auch nicht so einfach öffnen. Ich denke mal ein guter TÜV Prüfer merkt das sofort.

Ich will mich nicht als Moralapostel hinstellen. Bin auch kein Heiliger. Aber es gibt Dinge die verändert man nicht. Und Zusatzscheinwerfer sind etwas anderes. Die kann er gerne anbauen wenn die erlaubt sind.

Zitat:

@RudiS schrieb am 28. Juni 2020 um 21:19:39 Uhr:



Zitat:

Wenn oich auf einer Landstraße mit 100 fahre möchte ich (ohne Gegenverkehr) ordentlich was sehen Nachts !
Zusatzscheinwerfer sind auch erlaubt.. warum soll das dazuschalten ein Problem sein ?


Hallo? 😁
Im Scheinwerfer Modifikationen durchzuführen die nicht dem Originalzustand entsprechen sind wohl nicht erlaubt. Schon aus diesem Grund kann man die auch nicht so einfach öffnen. Ich denke mal ein guter TÜV Prüfer merkt das sofort.
Ich will mich nicht als Moralapostel hinstellen. Bin auch kein Heiliger. Aber es gibt Dinge die verändert man nicht. Und Zusatzscheinwerfer sind etwas anderes. Die kann er gerne anbauen wenn die erlaubt sind.

Und dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen!

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