Fenster an Fahrer- und Beifahrerseite tönen

Opel Astra H

Hallo...

Ist es erlaubt die Fenster von Fahrer-und Beifahrerseite zu tönen???

Habe schon gehört, dass es mit 5% erlaubt ist!Aber sogenau konnte mir das keiner sagen.

Mir ist natürlich auch klar, dass wenn ich dann nachts unterwegs sein sollte ich nach außen hin fast nix sehe.Deswegen einfach mal die Frage ja oder nein und wenn ja bis zu wieviel % erlaubt und auch noch sinnvoll und nicht zu übertrieben???

Mir gefällt dieser US-Style einfach total und würde es sofort machen - wenn erlaubt!!!!;-)))

Danke im vorraus...

Lg

31 Antworten

Muss leider sogut wie allen wiedersprechen. Seit neustem darf man AUCH vorne Tönen.
Allerdings nur ne Spezielle Folie. Weiss nur das Foliatec diese hat. Müsst da mal auf der HP schauen steht was drüber.

Allerdings bezweifle ich das sich das den überhaupt lohnt. Die Folie müsste man sich mal vor Ort ansehen.

MFG

@stnliness: Das ist aber keine TÖNUNGSfolie. Das ist diese Einbruchs-/Splitterhemmende Folie.
Es bleibt dabei: Vorne tönen ist nicht erlaubt!

Bitte??!!??

Hallo.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealBlizzard


TÜV ist DEFINITIV nicht maßgebend. Mein Bruder ist bei den Tschakkos und hat schon so maches TÜV-zertifitiertes stillgelegt.

Bitte???? Ich wüsste nicht das die Polizei ein TÜV Zertifikat außer Kraft setzen kann!!

Ein Bekannter ist bei der Polizei, solang TÜV Gutachten vorliegt Gute Weiterfahrt! Ggf.kann es vorkommen sagt er das man sich erst über Gutachten etc. erkundigen muss um sich von der "Echtheit" zu überzeugen!

Schaut aber mal hier: http://www.ohnefolie.de/

Zitat auf der Webseite:
"Scheibentönung ohne Folie
CAR-STYLING mit TÜV Sonderabnahmen
auch im vorderen Bereich mit TÜV Eintragung"

Genaueres müsste man jedoch klären!

Hallo!

Jez lässt mal direkt der TÜV grüßen.

Eine Beklebung der Vorderen Seitenscheiben ist bei folgenden Punkten erlaubt:

1. Die Seitenscheibe vorne, darf werkseitig noch keine Tönung aufweisen. (Die ist im Regelfall ca. 30 %)

2. Tönung nur bis zu einer Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 %

Und die Folie ist von FoliaTec. Müsste die Chromlux sein. Kann mich aber auch täuschen.

Aber da ja die meisten Seitenscheiben von ab Werk diese 30%ige Tönung haben, entweder Scheiben ohne Tönung neu einbauen lassen, bzw. von einer Tönung abstand nehmen.

astra417

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Re: Bitte??!!??

Zitat:

Original geschrieben von Caravan_Fan


Hallo.

Bitte???? Ich wüsste nicht das die Polizei ein TÜV Zertifikat außer Kraft setzen kann!!
Ein Bekannter ist bei der Polizei, solang TÜV Gutachten vorliegt Gute Weiterfahrt! Ggf.kann es vorkommen sagt er das man sich erst über Gutachten etc. erkundigen muss um sich von der "Echtheit" zu überzeugen!

Schaut aber mal hier: http://www.ohnefolie.de/

Zitat auf der Webseite:
"Scheibentönung ohne Folie
CAR-STYLING mit TÜV Sonderabnahmen
auch im vorderen Bereich mit TÜV Eintragung"

Genaueres müsste man jedoch klären!

Neulich ist hier einer mit seiner tiefergelegten Schüssel auf einem zugegebenermaßen unebenen Bahnübergang hängen geblieben. Der hatte zw. 3 und 4 cm bodenfreiheit, mit TÜV. mein Bruder hat die Schüssel sofort stillgelegt und in Verwahrung gegeben. Zum Abschleppen mussten vor Ort die Schürzen weg, sonst wäre der nie auf den LKW gekommen.

Laut Polizei muß ein zugelassenes Fahrzeug verkehrstauglich sein, also z.B. problemlos die genormten 7-cm-Huckel überqueren können. Kann er s nicht, nützt das beste und echteste TÜV-Siegel nichts. Dann aht eben der TÜV gepennt, notfalls kann der Halter dann den zur Rechenschaft ziehen.

Andere Möglichkeit: Verstellbares fahrwerk rein, zum TÜV, dann runterschrauben. Dann wird die Schleuder eben stillgelegt.

Anderes Beispiel: Auspuff, wenn zu laut, dann weg. Der TÜV bescheinigt ja "nur" den einwandfreien Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme. Wenn dann er Topf ausgeräumt wird, oder in die gleiche Auspuffanlage vom gleichen Hersteller ein anderer Topf dazwischen gehängt wird, dann tschüssikowski.

Mein Bruder hatte auch schon ne Schleuder, da konnte er den Zollstock bis zum Kat durchschieben. Mit Tüv. Auch ab in die Verwahrungstelle. Der TÜV setzt eben nicht geltende Gesetzte und bestimmungen außer Kraft. Der TÜV ist letztenendes "nur" ein öffentlich-rechlicher Dienstleister, ähnlich wie die ARD.

Re: Re: Bitte??!!??

Zitat:

Original geschrieben von TheRealBlizzard


Neulich ist hier einer mit seiner tiefergelegten Schüssel auf einem zugegebenermaßen unebenen Bahnübergang hängen geblieben. Der hatte zw. 3 und 4 cm bodenfreiheit, mit TÜV. mein Bruder hat die Schüssel sofort stillgelegt und in Verwahrung gegeben. Zum Abschleppen mussten vor Ort die Schürzen weg, sonst wäre der nie auf den LKW gekommen.

Laut Polizei muß ein zugelassenes Fahrzeug verkehrstauglich sein, also z.B. problemlos die genormten 7-cm-Huckel überqueren können. Kann er s nicht, nützt das beste und echteste TÜV-Siegel nichts. Dann aht eben der TÜV gepennt, notfalls kann der Halter dann den zur Rechenschaft ziehen.

Andere Möglichkeit: Verstellbares fahrwerk rein, zum TÜV, dann runterschrauben. Dann wird die Schleuder eben stillgelegt.

Anderes Beispiel: Auspuff, wenn zu laut, dann weg. Der TÜV bescheinigt ja "nur" den einwandfreien Zustand zum Zeitpunkt der Abnahme. Wenn dann er Topf ausgeräumt wird, oder in die gleiche Auspuffanlage vom gleichen Hersteller ein anderer Topf dazwischen gehängt wird, dann tschüssikowski.

Mein Bruder hatte auch schon ne Schleuder, da konnte er den Zollstock bis zum Kat durchschieben. Mit Tüv. Auch ab in die Verwahrungstelle. Der TÜV setzt eben nicht geltende Gesetzte und bestimmungen außer Kraft. Der TÜV ist letztenendes "nur" ein öffentlich-rechlicher Dienstleister, ähnlich wie die ARD.

Deshalb schrieb ich auch das "Ggf.kann es vorkommen sagt er das man sich erst über Gutachten etc. erkundigen muss um sich von der "Echtheit" zu überzeugen!"

Damit wollte ich sagen das man sich technischen Beistand holt und prüft ob dies noch der Zustand wie zur Abnahme ist!!

Somit kommen wir zum selbigen Ergebnis.....

Richig!!!

Ich könnte jedesmal wieder Kotzen wenn so ein Schneeschieber vor mir fährt und mich wegen jeder noch so kleinen unebenheit ausbremst.

amerika und deutschland kann man ja auch nicht vergleichen. was da erlaubt ist, ist hier meist nicht so. hier ist ja auch dieses unterlicht verboten

auch wenn man ein auto hat was komplett getönte scheiben hat und man tüv hat (wie auch immer) ist es trotzdem nciht erlaubt. also tönen ist glaub ich schon erlaubt vorn, aber nur n gewisser tönungsrad. man muss zumindest vorn reinsehen können. wie irgendjemand oben schon sagte gibts ab werk ja auch etwas getönte scheiben für sonnenschutz. nur man darf halt nicht wie hinten beispielsweise komplett schwarz machen, so dass man nicht hineingucken kann.

Also wäre eine Spiegelfolie verboten!
Ist Sie aber nicht. Die Durchlässigkeit muß nicht von Aussen nach Innen gewährleistet sein sondern umgekehrt.

Was die Auspuffanlage angeht ist das auch so ne Sache!
Kollege hat ein Honda Boldor, schlagt mich wegen dem Baujahr, ist auf alle Fälle nicht mehr die Neueste Maschine, aber ein wirkliches Schmuckstück. Eingetragen ist eine Zweite Auspuffanlage von Sebring und die ist mal wirklich richtig übelst laut! Wenn in den Papieren ist tatsächlich bei der db-Wert angabe zu der Anlage eingetragen *unbegrenzt*.

Ich hab nicht schlecht gestaunt als ich das gelesen habe. Und die Grünen im Umkreis vom Nürburg-Ring haben wohl auch schon des öfteren mal blöd aus der Uniform geschaut. Die letzten 7 Jahre durfte er immer schön brav weiter fahren nachdem er den Jung in Grün fast immer mal auf bitten hin den Gashahn aufgedreht hat.

Also ganz ohne Rechtliche Kraft ist der TÜV auch nicht. Er hat unter bestimmten Voraussetzungen sogar polizeiliche Rechte bzw. Pflichten. Wobei das nicht viel heißen muß oder soll. Die habe ich in meinem gelernten Beruf auch.
Aber auch die Grünen haben nicht das Recht eine Fahrzeug, wenn es im vom TÜV abgesegneten Zustand ist, einfach mal so Still zulegen.

Wenn Dein Bruder das wirklich macht und er mal an den Richtigen gerät, wird das bestimmt ne warme Nummer für Deinen Bruder. Und Glaub mir in dem Fall weiß ich wovon ich hier rede!

Die Frage ob TÜV oder Polizei "zuständig" ist, ist nicht geklärt.
Die Beispiele die genannt würden sind gegenstandslos, da es dort darum geht etwas einzutragen was dann verändert wird, Stichwort Gewindefahrwerk oder die später auftachenden Defekte etc.
Dass die TÜV-Plakette nicht aussagt "dieses Auto darf in 2 Jahren mutieren, hiermit geben wir 2 Jahre diplomatische Immunität" versteht sich wohl.
Die Frage ob eine bestimmte Sache, obwohl vom TÜV abgesegnet und unverädert, von der Polizei anders interpretiert werden kann hinsichtlich der Legalität, bleibt.

Davon unabhängig wie die Rechtslage ist (evtl. meldet sich noch einer der das genau weisst) macht es wenig Sinn wenn die sachunkundigen oder zumindest weniger sachkundigen Polizisten dann Eigeninterpretationen leben. Wieso gehe ich zum TÜV und nicht der Polizei, wenn der TÜV dann im Endeffekt nicht entsheidet was legal ist?

p.s. Bei der Tönung der Seitenscheiben vorne (bis 30% seitlich, 25% Windschutzscheibe und TÜV-Segen versteht sich), würde ich allerdings das Gesetzbuch mitführen 😉 (ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)) Das sind solche Sachen die die Polizei selten weisst, aber gerne auf etwas besteht und dann hat man vor Ort Ärger.
Später hat man nichts davon dass die Weiterfahrt untersagt wurde, das Taxigeld kann man versuchen einzuklagen, aber das ist wohl nicht die Lösung.

ich sags mal so, wenn du mit deinen Eintragungen 2x durch München kommst und nicht stillgelegt wirst, dann passt das.

Aber es gibt genug Beispiele.

Dekra trägt offenen Luftfilter ein, Auspuff wird von der Dekra ignoriert - hat ABE. ABE gilt aber nur in Verbindung mit Serienluftfilter. (hab ich schon gesehen - voller Stolz gekommen und geschrien Ätsch Dekra hats mir so eingetragen - was steht drin in der Abnahme? Berücksichtigte vorherige Änderungen - KEINE - d. h. der Dekra-Prüfer kriegt auch keinen Ärger, versuch doch mal nachzuweisen, daß dein Auspuff zum Zeitpunkt der Eintragung eingebaut war)
Damit bist du dran.

Oder dein Auspuff hält neu gerade so die db-Werte ein, nach 5.000 km aber schon nicht mehr. (war bei Bastuck oder Ragazzon mal Thema)
Dann bist du dran obwohl das Ding eingetragen ist.
Zu laut ist zu laut, selbst wenn du nichts verändert hast.
Kannst ja versuchen den Hersteller zu verklagen.

Oder manche die Aluheckspoiler eingetragen haben. Diese Eintragungen sind nicht erlaubt - da bekommt der Prüfer auch noch Probleme.

Und jeder Polizist kann Zweifel an Eintragungen äußern.
Im schlimmsten Fall wird dann eben abgeschleppt und ein amtlich anerkannter Sachverständiger beim TÜV München (NICHT dein Prüfer) schaut sich diese Eintragungen nochmal an.

Und wenn der sagt so nicht...
Hast du ein Problem obwohl es eingetragen ist.

Morni.

Vielleicht sollten sich die Überwachungsvereine mal auf einen nationalen Standard einigen!!

Man fährt brav zu TÜV/DEKRA lässt alles ordnungsgemäß eintragen und lässt es dann in diesem Zustand! Man kommt in eine Polizeikontrolle, Auto wird von einem Sachverständigen begutachtet und dieser sagt dann so geht das net!! Und wer ist dann wieder der DUMME?????
Ja so ist das halt in Deutschland.....

"Oder dein Auspuff hält neu gerade so die db-Werte ein, nach 5.000 km aber schon nicht mehr. (war bei Bastuck oder Ragazzon mal Thema)
Dann bist du dran obwohl das Ding eingetragen ist.
Zu laut ist zu laut, selbst wenn du nichts verändert hast.
Kannst ja versuchen den Hersteller zu verklagen."

Das würde ich dann auch machen, schließlich kann man prüfen lassen ob die Anlage noch original ist!! Aber wie oben scho geschrieben, der eine sagt so der andere so......womit wir wieder beim Thema wären!!

Zitat:

Original geschrieben von Eagleeye2207


Also wäre eine Spiegelfolie verboten!
Ist Sie aber nicht. Die Durchlässigkeit muß nicht von Aussen nach Innen gewährleistet sein sondern umgekehrt.

ja gut dass ist denk ich mal klar oder 😉 also man muss auf jeden fall was sehen können :-P aber selbst wenn man hinten so ne folie drauf hat durch die man von aussen nichts sieht, kann man doch von innen nach aussen immer gucken. ich kenn mich da eh nicht so aus aber dachte mir dass es ja was mit der sichtbarkeit zu tun haben muss. wenn man nix mehr sieht isses verboten, das is klar denk ich.

hätte sonst noch gedacht dass die vorn durchsichtig sein müssen wegen erkennen usw. also ka wenn man geblitzt wird oder vonner polizei angehalten wird oder sowas 😁

Also alles gut und schön ne Lösung werden wir hier so schnell nicht finden! Ich werd im laufe der nächsten Woche mal beim TÜV anrufen und mal nachfragen wie sich das verhält.

Die Grünen sollten sich aber lieber um andere Sachen kümmern als um getunte Auto´s. Wenn ich auf der BAB seh wenn ein KFZ so voll geladen ist das sogar die Sicht auf den rechten Aussenspiegel verwehrt ist weil ein Schrank oder Koffer so auf dem Beifahrersitz gesetzt wurde und die restliche Ladung so im Auto untergebracht ist das es bei ner Vollbremsung definitiv zum Geschoss werden muß kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Aber da sind die Grünen dann wahrscheinlich beim Kaffeekränzchen.

Naja, was solls die Welt war halt noch nie wirklich gerecht.

Nun es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Nur weil der jetzt nicht rausgezogen wurde (kann später immer noch passiert sein) bedeutet das nicht, daß du ebenfalls Anspruch auf Ungeschorenheit hast.

Wenns dich beruhigt kannst ihn ja anzeigen.
Oder falls du den auf nem Parkplatz siehst hilfsbereit bei der Ladungssicherung helfen. Manche wissen einfach nicht wie gefährlich es ist.

Noch nen Zitat aus nem Forum wo oft kommt "Warum ich, reine Abzocke, haben die nichts besseres zu tun?"

Antwort: "Kinderschänder waren grad keine da."

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