Felgenschaden bei Blaulicht

Mich treibt eine Frage um. Wer bezahlt den eigenen Felgen-Schaden und ggf noch mit Spurverstellung, wenn ich mit einem serienmäßigen Auto einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf der Straße Platz machen und schräg auf den Bordstein hochfahren muss.
Zum Einen bin ich verpflichtet Platz zu machen, zum Anderen bin ich nicht für zu schmale Straßen/Fahrspuren oder zu hohe/steile Bordsteine verantwortlich.
Wie ist hier die rechtliche Lage?

Beste Antwort im Thema

Du bist aber dafür verantwortlich, wie schnell du die Bordsteinkante hochbretterst (oder auch nicht bretterst, sondern langsam genug machst)

/Edit: Ich kann mir auch nicht vorstellen, das da kilometerweit keine Einfahrt/Kreuzung kommt, wohin man zurücksetzen könnte.

Du sollst dich ja nicht in Luft auflösen, sondern halt entsprechend der Gegebenheiten Platz schaffen. (Nicht ganz das Thema hier, aber weil es immer wieder genügend nicht machen: Dazu gehört auch, entsprechend vorsichtig soweit nötig über eine rote Ampel zu fahren!)

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. September 2019 um 18:20:42 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 05. Sep. 2019 um 18:16:53 Uhr:


Unabhängig davon: Ja, ich auch. Wer sich eine Kiste für 100 TS EUR kauft und im Zweifelsfall keine Kohle hat dann in eine Schadensbehebung 5000 EUR zu investieren hat eben definitiv die falschen Prioritäten gesetzt. Da muss man dann auch nicht rumjammern.

Mein Nachbar bekommt ca. alle 3 Jahre einen Nagelneuen Firmenwagen (Leasing). Sein jetziger hat einen Wert von ca. 55'€. Der kann sich nicht mal eine Ausgabe von 2500,-€ leisten, selbst an den 500,-€ Selbstbeteiligung hattet er ganz schön zu knappern. Von daher kann man es nicht so pauschal festlegen.

Sorry, mach ich aber. Dann muss er halt den Wagen eine Nummer kleiner nehmen. Seh ich kein Problem. Es ist ein Stück Blech. Nicht mehr und nicht weniger.

@NeuerBesitzer die Beschädigung deines Eigentumes zum Platz schaffen kann dir nicht vorgeschrieben werden.
Auch kann es nicht am Wert deines KFZ festgemacht werden was zumutbar ist.
Der Arbeitslose ist genau so verpflichtet in seinem Corsa nach seinen Möglichkeiten Platz zu schaffen wie der Unternehmer in seiner E-Klasse. Beide brauchen ihr Auto aber dazu nicht zu beschädigen.
Wo möchtest du mit deinen Forderungen anfangen und wo aufhören?
Soll der Ferari in den 3m tiefen Graben fahren müssen wo es für den Space Star reicht Spoiler und Felge zu beschädigen?
Nein, das ist Unfug.

Sicherlich ist es ein Stück Blech, darum geht es ja auch nicht. Mir geht es nur um die Unterstellung, dass jeder mit einem teuren Fahrzeug sich eine dementsprechende Ausgabe leisten kann. Es gibt schon Vorgaben zu den Wagen, damit man das Fahrzeug auch zum Zwecke der Erfüllung seiner Tätigkeit nutzen kann und die Firma will sicherlich nicht, dass die Mitarbeiter mit einem "billigen" Fahrzeug vorfahren.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. September 2019 um 18:44:19 Uhr:


Sicherlich ist es ein Stück Blech, darum geht es ja auch nicht. Mir geht es nur um die Unterstellung, dass jeder mit einem teuren Fahrzeug sich eine dementsprechende Ausgabe leisten kann. Es gibt schon Vorgaben zu den Wagen, damit man das Fahrzeug auch zum Zwecke der Erfüllung seiner Tätigkeit nutzen kann und die Firma will sicherlich nicht, dass die Mitarbeiter mit einem "billigen" Fahrzeug vorfahren.

1. Sehr komische Firma die auf so einen Quatsch wert legt.Wenn interessiert sowas ernsthaft ?!
2. Wenn dieser Firma das so wichtig ist muss sie ganz einfach ihre Mitarbeiter finanziell entsprechend ausstatten

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Erstmal hat ein Fahrzeug nur mit Blaulicht kein Wegerecht. Ausweichen muss man da nicht.
Zweitens musst du dein Fahrzeug nicht beschädigen, um Platz zu schaffen. Platz machen ja, um jeden Preis nein. Da ist es egal ob Bordstein, Mauer oder anderes Auto.
Und drittens ist der Wert vollkommen belanglos. Ob 5000 oder 500000€ Auto.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 05. Sep. 2019 um 18:57:13 Uhr:


@Schubbie schrieb am 5. September 2019 um 18:44:19 Uhr:
Sicherlich ist es ein Stück Blech, darum geht es ja auch nicht. Mir geht es nur um die Unterstellung, dass jeder mit einem teuren Fahrzeug sich eine dementsprechende Ausgabe leisten kann. Es gibt schon Vorgaben zu den Wagen, damit man das Fahrzeug auch zum Zwecke der Erfüllung seiner Tätigkeit nutzen kann und die Firma will sicherlich nicht, dass die Mitarbeiter mit einem "billigen" Fahrzeug vorfahren.

1. Sehr komische Firma die auf so einen Quatsch wert legt.Wenn interessiert sowas ernsthaft ?!
2. Wenn dieser Firma das so wichtig ist muss sie ganz einfach ihre Mitarbeiter finanziell entsprechend ausstatten

Ist das jetzt echt Thema? Der Mitarbeiter soll ein Projekt für mehrere 100'€ an Land ziehen und fährt dann mit einem Dacia vor? Kommt für einige, die Geld investieren wollen wohl so komisch, als wenn der Versicherungsvertreter mit einem Ferrari vor fährt. Zudem muss das Platzangebot stimmen und mit 55'€ fährt man keinen teuren Neuwagen.
Die Firma stattet die Mitarbeiter mit den Fahrzeugen aus, die dann auch privat genutzt werden dürfen - 1% Regelung oder Fahrtenbuch.

Ich hoffe aber, dass das nun ausreichend diskutiert ist.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 5. September 2019 um 19:06:50 Uhr:


Erstmal hat ein Fahrzeug nur mit Blaulicht kein Wegerecht. Ausweichen muss man da nicht.
Zweitens musst du dein Fahrzeug nicht beschädigen, um Platz zu schaffen. Platz machen ja, um jeden Preis nein. Da ist es egal ob Bordstein, Mauer oder anderes Auto.
Und drittens ist der Wert vollkommen belanglos. Ob 5000 oder 500000€ Auto.

1. Hat auch keiner behauptet
2. Ebensowenig
3. Nö, ist er im Sinne der Zumutbarkeit eben nicht unbedingt.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 5. September 2019 um 19:19:10 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 5. September 2019 um 19:06:50 Uhr:


Erstmal hat ein Fahrzeug nur mit Blaulicht kein Wegerecht. Ausweichen muss man da nicht.
Zweitens musst du dein Fahrzeug nicht beschädigen, um Platz zu schaffen. Platz machen ja, um jeden Preis nein. Da ist es egal ob Bordstein, Mauer oder anderes Auto.
Und drittens ist der Wert vollkommen belanglos. Ob 5000 oder 500000€ Auto.

1. Hat auch keiner behauptet
2. Ebensowenig
3. Nö, ist er im Sinne der Zumutbarkeit eben nicht unbedingt.

Doch ist er.
Du verrennst dich da.
Ansonsten bitte ich darum das jetzt nicht endlos weiter auszuwalzen.
Jedem sei da seine eigene Ansicht gegönnt.
Hier ist es dann wohl genug zu diesem gewesen, die Meinungen sind ausgetauscht und keine Einigung in Sicht.

Moorteufelchen
MT-Moderator

@Schubbi: Also wenn ich Aufträge vergebe ist es mir sowas von egal mit was für einem Auto oder von mir aus auch Straßenbahn kommt. Mich interessiert das Angebot. Was nützt mir ein Möchtegern der mit einem hochpreisigen Auto vor fährt, ich mir sicher bin dass die Kiste eh geleast ist oder von der Firma gestellt 0und damit nicht
im Ansatz auch nur eigene Leistung herausstellt und es kommt nur "heisse Luft" raus ?! Und ja: Im Zweifelsfall würde ich, bei gleichwertigen Angeboten dann vielleicht doch den "Dacia-Fahrer" bevorzugen weil ich da eher sicher sein kann dass die Firma nicht sinnlos Kohle für Firmenwägen raushaut sondern sich auf ihr eigentliches Geschäft konzentriert. Die Zeiten als hochpreisige Autos noch wirklich ein Ausdruck von persönlicher Leistung waren... die sind seit 20-30 Jahren vorbei. Also ist darauf nichts mehr zu geben. Ändert auch nichts an meiner Meinung dass wenn jemand schon an der potentiellen SB zu knabbern hat er definitiv ein Wagen fährt den er sich besser nicht leisten sollte.

Das ist aber nur deine persönliche Meinung, die ich weitestgehend teile. Nur wenn die Chefetage es anders sieht, dann ist es so.
Fertig?

Man kann man eigentlich immer kratzerfrei den Bordstein hoch fahren, man muss die Räder nur ordentlich einschlagen. Also für mich sind verkratzte Felgen definitiv ein Fahrfehler. Wenn man vorsichtig hochfährt. passiert auch sonst nichts am Fahrwerk oder den Reifen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 5. September 2019 um 19:37:00 Uhr:


Das ist aber nur deine persönliche Meinung, die ich weitestgehend teile. Nur wenn die Chefetage es anders sieht, dann ist es so.
Fertig?

Eben. Sehr fragwürdige "Chefetage" :-) Aber wir sind eh zu weit vom Thema weg

Zitat:

@400.000km schrieb am 05. Sep. 2019 um 19:49:17 Uhr:


Man kann man eigentlich immer kratzerfrei den Bordstein hoch fahren, man muss die Räder nur ordentlich einschlagen. Also für mich sind verkratzte Felgen definitiv ein Fahrfehler. Wenn man vorsichtig hochfährt. passiert auch sonst nichts am Fahrwerk oder den Reifen.

Und wie weit musst du ausholen und in den eventuell nicht einmal vorhanden Grünstreifen fahren, um auch das hintere Rad in einem entsprechenden Winkel auf den Bordstein zu bekommen?
Zudem reicht auch nicht bei jedem die Bodenfreiheit aus.

@Moorteufelchen.
Wir reden immer noch von wahrscheinlich imaginären Fällen, letztendlich ist es eh unwahrscheinlich dass so ein Fall vor Gericht landet. Aber dennoch wäre es dann eben nicht unerheblich. Es ginge ja um die Frage was im Sinne vom 14er zumutbar wäre. Machen wirs prozentual: Ich fahre einen abgehalfterten Dacia, fahr mir die Felge kaputt und ziehe deshalb vor Gericht. Schadenshöhe meinetwegen 50 EUR, gemessen am Fahrzeugwert 1%. Richter sagt Zumutbar. Du fährst einen Porsche. Felge kaputt, Schaden 1300 EUR. Gemessen am Fahrzeugwert also auch 1%. Richter sagt ebenfalls zumutbar und nicht etwa unzumutbar weil er gestern den Fall mit dem Dacia auf dem Tisch hatte und da der Schaden nur 50 EUR betrug. Dürfte dem Richter egal sein ob du auch nur 50 EUR in der Tasche hast.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 5. September 2019 um 19:19:10 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 5. September 2019 um 19:06:50 Uhr:


Erstmal hat ein Fahrzeug nur mit Blaulicht kein Wegerecht. Ausweichen muss man da nicht.
Zweitens musst du dein Fahrzeug nicht beschädigen, um Platz zu schaffen. Platz machen ja, um jeden Preis nein. Da ist es egal ob Bordstein, Mauer oder anderes Auto.
Und drittens ist der Wert vollkommen belanglos. Ob 5000 oder 500000€ Auto.

1. Hat auch keiner behauptet
2. Ebensowenig
3. Nö, ist er im Sinne der Zumutbarkeit eben nicht unbedingt.

1. Steht das so im Eingangspost. Einsatzwagen mit Blaulicht. Nichts von Martinshorn. Ist eben ein Unterschied und sollte man auch unter dem Aspekt besonders berücksichtigen. Wer macht sich erst recht um sonst die Karre gern kaputt?
2. Was soll hier ebensowenig bedeuten? Sieh den Bordstein als Mauer an. Ich kann gegen fahren, der Spiegel bricht, der Lack zerschrammt, aber das Einsatzfahrzeug kann durch. Den Schaden habe ich. Das gleiche bei "nur" der Felge.
3. Lasse ich dir einfach deine falsche Meinung und respektiere, dass du bereitwillig deine Geldwerte opferst. Nicht ironisch.

Das Auto ist nunmal das Aushängeschild der Firma. Eventuell noch mit Werbeschriftzug. Spiegelt in gewisser Art und Weise auch eine erfolgreiche Firma wider. Deswegen werden da viele Chefs entsprechend Wert drauf legen. Ob das dem Kunden egal ist, ist dann jeweils ein Einzelfall. Der nächste Kunde findets toll. Bewusst oder unbewusst. Ich würde schmunzeln, wenn ein Anzugträger aus dem Twingo (nur als Beispiel) käme und mir für eine halbe Million was verkaufen möchte.

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