Felgenschaden bei Blaulicht

Mich treibt eine Frage um. Wer bezahlt den eigenen Felgen-Schaden und ggf noch mit Spurverstellung, wenn ich mit einem serienmäßigen Auto einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf der Straße Platz machen und schräg auf den Bordstein hochfahren muss.
Zum Einen bin ich verpflichtet Platz zu machen, zum Anderen bin ich nicht für zu schmale Straßen/Fahrspuren oder zu hohe/steile Bordsteine verantwortlich.
Wie ist hier die rechtliche Lage?

Beste Antwort im Thema

Du bist aber dafür verantwortlich, wie schnell du die Bordsteinkante hochbretterst (oder auch nicht bretterst, sondern langsam genug machst)

/Edit: Ich kann mir auch nicht vorstellen, das da kilometerweit keine Einfahrt/Kreuzung kommt, wohin man zurücksetzen könnte.

Du sollst dich ja nicht in Luft auflösen, sondern halt entsprechend der Gegebenheiten Platz schaffen. (Nicht ganz das Thema hier, aber weil es immer wieder genügend nicht machen: Dazu gehört auch, entsprechend vorsichtig soweit nötig über eine rote Ampel zu fahren!)

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. September 2019 um 13:08:25 Uhr:


@wpp07 Das sehen nun mehrere so und irgendwann sieht vorne niemand mehr den Rettungswagen und somit auch keinen Grund Platz zu machen. Auch gibt es dann die, die meinen einen daran hindern zu wollen vor dem Rettungswagen herzufahren.

@der_Nordmann du schriebst, dass du nie solche hohen Bordsteine gesehen hättest, ich lieferte nur Beispiele und manchmal sind in Städten die Bordsteine so hoch, dass man nicht einfach drauf fahren kann. Ich meine, dass es um den Hamburger Hauptbahnhof auch so ist, vermutlich damit ein Fahrzeug nicht so leicht versehentlich auf den Bürgersteig gerät.

Richtig.
Das Andere sind ja auch Kapsteine.

Kantsteine eine haben eine Sichthöhe von 5 bis 12 cm.
Um die geht es die ganze Zeit.

Kapsteine gehen bei 15cm los und sind so beschaffen, dass das Befahren verhindert werden soll.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 8. September 2019 um 13:17:19 Uhr:



Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. September 2019 um 13:08:25 Uhr:


@wpp07 Das sehen nun mehrere so und irgendwann sieht vorne niemand mehr den Rettungswagen und somit auch keinen Grund Platz zu machen. Auch gibt es dann die, die meinen einen daran hindern zu wollen vor dem Rettungswagen herzufahren

Schubbie.
Ju ar raid.
Glaube mir im Ernstfall würde ich eine Lösung finden ohne mein Auto zu zerstören. Vielleicht hilft es ja auch den Führerscheinneuling Zivi aus dem Rettungswagen zu verbannen und die Fahrt selbst zu Ende zu fahren.🙂
Ich weiß der letzte Satz ist provokativ und Zivis gibt es eh nicht mehr. Allerdings hatte man diese durchaus auf solche Fahrzeuge gesetzt. Da wundert es nicht warum dies oft nicht geklappt hat.

Gruß

Der Zivi wurde vor der ersten Fahrt entsprechend trainiert. Und wenn's nicht geholfen hat, im Innendienst etc. gehalten. Zumindest war es bei unserer Wache so.
Aber was das wieder damit zu tun hat, ob ein Schaden beim Ausweichen ersetzt wird...? 🙄

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 08. Sep. 2019 um 13:30:11 Uhr:


Richtig.
Das Andere sind ja auch Kapsteine.

Kantsteine eine haben eine Sichthöhe von 5 bis 12 cm.
Um die geht es die ganze Zeit.

Kapsteine gehen bei 15cm los und sind so beschaffen, dass das Befahren verhindert werden soll

Und ein Hochbordstein, die die ich ebenfalls angesprochen habe, sind bis 15cm hoch. An Kapsteinen machst du dir ja aufgrund der Abschrägung die Reifen nicht kaputt.

Ich habe eine Hebebühne, die 10cm aufträgt. Die E-Klasse von meinem Nachbarn liegt mit den Schwellern fast auf (unter 1cm Platz, keinen Tuningkarre). Unseren A4, mit Serienfahrwerk, muss ich am Kotflügel etwas anheben, um 4cm Gummiklötze drunter legen zu können, sprich unter 14cm Bodenfreiheit. Nun sind Schürzen, Tanks, Leitungen, Auspuff, Achsen eventuell noch tiefer.
Auch auf 12cm werden viele Fahrzeuge nicht kommen.

Kapsteine sind nicht befahrbar wegen der Beschaffenheit der Seitenwand. Sie bieten keinen Gripp.
Dadurch sollen sie verhindern, das der Bus die Strasse nicht verlassen kann und die an der Haltestelle wartenden Fahrgäste umfährt.
Auf Brücken sollen sie mit dazu beitragen, das Fahrzeuge nicht die Fahrbahn verlassen und im schlimmsten Fall von der Brücke stürzen.

Und da es hier um das Thema Felge geht, ein kleiner Text aus Wiki zum Hochbordstein:"...Damit der Reifen beim Fahren gegen den Bordstein oder beim Parken auf dem Gehweg nicht beschädigt wird, ist der Hochbordstein im Bereich der oberen Hälfte geschrägt...."

Hebebühne kann man nicht mit einem Kantstein vergleichen, denn den fährt man in der Regel erst mir dem vorderen rechten Rad eingeschlagen rauf. Sobald das Rad auf dem Kantstein steht wird der gesamte Vorderwagen mit angehoben und der Platz zum Schweller, Auspuff usw. bleibt erhalten.
Der Wagen steht weiterhin auf seinen Räder.

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Ach ne, schrieb ich das nicht? Frontal kann man trotzdem drauf fahren.

Die sollen verhindern, dass der Bus die Straße nicht verlassen kann - da würde ich eher abgesenkte Bordsteine empfehlen, wobei dein weiterer Text mit den Fußgängern dann keinen Sinn macht.

Du kannst gerne auf Krampf alles nicht verstehen, was ich versuche dir zu sagen. Schön, dass die Mitte des Fahrzeugs nicht aufliegt, nachdem man sich den Vorderwagen beschädigt hat, um den Bordstein hochzukommen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. September 2019 um 16:00:34 Uhr:


Ach ne, schrieb ich das nicht? Frontal kann man trotzdem drauf fahren.

Die sollen verhindern, dass der Bus die Straße nicht verlassen kann - da würde ich eher abgesenkte Bordsteine empfehlen, wobei dein weiterer Text mit den Fußgängern dann keinen Sinn macht.

Du kannst gerne auf Krampf alles nicht verstehen, was ich versuche dir zu sagen. Schön, dass die Mitte des Fahrzeugs nicht aufliegt, nachdem man sich den Vorderwagen beschädigt hat, um den Bordstein hochzukommen.

Geb ich gerne zurück.

In diesem Thread ging es um Felgenschäden beim Befahren von Kantsteinen zum Platz machen von RTWs .
Immerwieder wurden Szenarien erfunden, die mit dem Sachverhalt nichts zu tun haben.
Bushaltestellen, Brücken, Hebebühne....
Nennt man sowas nicht Nebelkerzen?

Hier nochmal die Textpassage aus Wiki zum Thema Kapstein:"...Durch einen zur Fahrbahn gerichteten glatt geschliffenen Anlauf (Kletterschutz) soll verhindert werden, dass der ankommende Bus bei Berührung des Bordsteins auf den Gehweg gerät. Nebenbei wird durch die geschliffene Flanke auch der Abrieb der Reifenflanken reduziert...."

Oh man...
Du warst der, der geschrieben hat, dass er solch hohen Kantsteine (seien es Bordsteine oder was auch immer) nicht kennt. Es wurde aufgezeigt, dass diese des Öfteren anzutreffen sind.
Bei deiner Medienintelligenz kann ich dir leider nicht weiter helfen, wenn du noch immer nicht verstanden hast, dass es bei der Hebebühne lediglich darum ging festzustellen, wie viel Bodenfreiheit ein PKW hat.
Dein zitieren Text bezieht sich lediglich auf ein sich parallel zum Kapstein bewegendes Fahrzeug. Und es gibt Felgen auf PKW, die selbst bei einer leicht seitlichen Berührung Schaden nehmen würden.

Hallo!

Dieses Hin und Her jetzt um Details, was der Eine noch für zumutbar hält und der andere aber nicht, führt doch zu nichts. Vor allem leistet es keinen wirklichen Beitrag mehr zur Ausgangsfrage.

Die ich im Übrigen für längst beantwortet halte. Für selbst verursachte Schäden durch das Ausweichen für ein Einsatzfahrzeug haftet allein der Ausweichende.

Aus genau diesem Grund ist auch niemand verpflichtet, seiner Meinung nach riskante Fahrmanöver zu vollziehen. Wer in seiner individuellen Beurteilung der Lage zu einem anderen Ergebnis kommt und meint, für alle Verkehrsteilnehmer problemlos die Fahrbahnbegrenzungen überfahren zu können, der darf das gerne tun. Und hat aber zugleich anderslautende Einschätzungen anderer Fahrzeugführer ohne abwertende Kommentare zu respektieren.

Gruß
.SD

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. September 2019 um 19:46:58 Uhr:


Oh man...
Du warst der, der geschrieben hat, dass er solch hohen Kantsteine (seien es Bordsteine oder was auch immer) nicht kennt. Es wurde aufgezeigt, dass diese des Öfteren anzutreffen sind.
Bei deiner Medienintelligenz kann ich dir leider nicht weiter helfen, wenn du noch immer nicht verstanden hast, dass es bei der Hebebühne lediglich darum ging festzustellen, wie viel Bodenfreiheit ein PKW hat.
Dein zitieren Text bezieht sich lediglich auf ein sich parallel zum Kapstein bewegendes Fahrzeug. Und es gibt Felgen auf PKW, die selbst bei einer leicht seitlichen Berührung Schaden nehmen würden.

Lass es gut sein.
Du verstehst es nicht.
Und wenn dir der Unterschied zwischen Kantsteinen und Kapsteinen immernoch nicht zugegangen ist, kann ich es such nicht ändern.
Zumal ich nicht einmal geschrieben habe das man nen Kapstein befahren kann, soll oder muss.
Im Gegenteil, ich habe So gar geschrieben warum es nicht funktionieren kann. Der Reibwert wird nicht nur beim Paralellfahren erreicht bzw. nicht erreicht.

Solltest du noch Diskussionsbedarf bzgl. der Unterschiede haben, gerne PN

Kantig sind sie alle, dann bleibe auch bei den Bezeichnungen.
Kapstein - Reibwert - frontal drauf - Schwung - Heckantrieb --> denken.

Auch hier darf ich die Herren dann mal an das Lesen der Überschrift erinnern.

Moorteufelchen

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. September 2019 um 21:06:38 Uhr:


Kantig sind sie alle, dann bleibe auch bei den Bezeichnungen.
Kapstein - Reibwert - frontal drauf - Schwung - Heckantrieb --> denken.

Nein sind sie nicht! Wie gesagt gerne per PN

Alles vollkommen egal...
Machst du dir die Karre - wie auch immer - kaputt beim Ausweichen bist du selbst schuld und trägst die Kosten.
Bordsteine, Kantsteine oder wie auch immer man sie gerade nennen will müssen nicht überfahren werden, wenn auch nur der Hauch einer Chance für einen Schaden besteht. Natürlich muss man im Rahmen der Möglichkeiten Platz für das Fahrzeug mit Wegerecht machen. Aber in Luft auflösen kann sich keiner.
Wer möchte, kann sich gern Reifen, Felgen, Schweller usw. am Bordstein (ob 10, 15, 20 oder welche Höhe auch immer kaputt machen). Sobald einer in der Reihe weiter vorn es (mit gutem Recht) nicht macht, steht der Wagen dann hinter demjenigen.

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