Felgengröße - Einpresstiefe

Opel Insignia A (G09)

Hallo zusammen,

ich blick bei den ganzen Daten um Felgen- und Reifengrößen nicht mehr durch. Zu meiner Situation: Ich bekomme demnächst meinen ST 1.6T. Darauf montiert werden die 17" Q00-Felgen (7Jx17) mit den Reifen 225/55 R17 sein.

Bevor ihr mich wegen den 17"-ern steinigt möchte ich kurz erklären warum ich mich dafür entschieden habe: Die Reifenpreise zwischen den 225/55 R17 und den 18"ern wie den 245/45 R18 schwanken erheblich. Da ist bei einem Markenreifen schnell mal 100€ Mehrpreis pro Reifen drin. Ich möchte daher bei den 17"-ern bleiben.

Nun ist es aber ja nicht unbedingt so dass die Q00-Felgen eine direkte Augenweide sind, deshalb spiele ich mich mit dem Gedanken evtl. die Originalfelgen im Winter zu verwenden und mir für den Sommer Felgen aus dem Zubehör zu kaufen (Rial, etc.). Auf diesen sollen dann die originalen Reifen montiert werden. Hier schon die erste Frage, sind die Originalfelgen überhaupt wintertauglich?

Es gibt ja nun bei den Herstellern von Alufelgen sehr viele Typen, ich weiß dass die Lochanzahl und der Lochkreis (5/120) passen muss. Was mich aber verwirrt ist die Felgengröße und Einpresstiefe.
Die original 225/55 R17 Reifen sind auf einer 7Jx17-Felge montiert. Betrachtet man aber nun z.B. die Rondell 0029 steht dort geschrieben: 7,5Jx17 ET44 und bei der Rad-Reifenkombination ist ebenfalls der 225/55R17 Reifen aufgeführt. Wie kann das sein dass der gleiche Reifen auf Felgen verschiedener Maulweiten montiert werden darf? Und darf ich eine derartige Felge verwenden wenn zwar der Reifen passt, die Felgengröße und/oder die Einpresstiefe aber nicht im Serienreifenkatalog von Opel steht?
Kurz und knapp: Nach welcher Felge genau muss ich denn nun suchen?

Danke
boina

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von boina


Das bedeutet also dass ich mir eigentlich überhaupt keine Gedanken machen muss wenn ich eine Felge finde wo es eine ABE für den entsprechenden Insignia gibt und die Reifengröße zugelassen ist... völlig egal welche Felgengröße und Einpresstiefe...
das ist ja fast zu einfach 🙂

Ne ne so einfach ist es dann doch nicht

Gedanken mußt du dir schon machen , denn nicht jede Felge hat eine ABE.
Wenn du aber eine Felge gefunden hast mit ABE dann hat diese in der Regel die gleiche Breite und ET. Die Größe mußt du eh beibehalten ansonsten passen ja die Reifen nicht. 😁

Du wirst doch sicherlich einen Reifendealer um die Ecke haben.

Für dich sollte eigentlich nur folgendes wichtig sein

A)
Die Felge muss dir gefallen und auf dein Insignia passen.

B)
Die Reifen müssen passen und freigegeben sein, ansonsten brauchst du neue Reifen

C)
Der Preis, muss natürlich in dein Budget passen

Solltest du A+B gelöst haben, dann sollte es dir egal sein ob du die TüV Gebühren von rund 50 € noch extra bezahlst es sei denn du hast Probleme mit C. Die TüV Bescheinigung musst du dann mitführen und bei der nächsten Gelegenheit läßt du dir die Felge im Brief/Schein eintragen.

Gruß Cleo66 😎

Wie mir scheint gibt es für fast jede Felge eine ABE. Die haben die Hersteller ja sogar auf ihren Seiten. Jetzt verstehe ich auch warum die nahezu alle einen Konfigurator haben, da kommt dann nämlich gleich die entsprechende ABE. Aber trotzdem haben die fast alle unterschiedliche Einpresstiefen....

Und warum muss ich mit einer Felge mit ABE und passender (und eingetragener) Reifengröße zum TÜV?

boina

Hier der Unterschied:

Fahrzeug Betriebserlaubnis
Man kann davon ausgehen, daß jedes "normal" und neu gekaufte Sierienfahrzeug eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis besitzt. Dies bedeutet, daß das Fahrzeug in dem erworbenen Zustand im Straßenverkehr genutzt werden darf.
Werden nun jedoch Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt, die einer Genemigung bedürfen (dies sind nahezu alle Modifikationen), so erlischt die Fahrzeug Betriebserlaubnis, solang nicht alle anforderungen der Genehmigung erfüllt sind oder wenn natürlich überhaupt keine Genehmigung für diese Modifikation existiert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
Kennzeichnung auf Teilegutachten:
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46987 nach §22 StVZO
Anlage 26 zum Gutachten Nr. 55806407 (1. Ausfertigung)

TÜV Teilegutachten
Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Kennzeichnung auf Teilegutachten:
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Das bedeutet also, dass wenn man Felgen mit Gutachten & ABE kauft und die ABE dabei hat eigentlich nichts weiter begutachtet werden muss (vom TÜV etc.)???

Es geht jetzt nicht um die TÜV Gebühr, aber andernfalls könnte man ja überhaupt keine Felgen kaufen (also auch nicht z.B. Original Opel Stahlfelgen) ohne beim TÜV vorzufahren da man ja den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs verändert hat....

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Zitat:

Original geschrieben von boina


Das bedeutet also, dass wenn man Felgen mit Gutachten & ABE kauft und die ABE dabei hat eigentlich nichts weiter begutachtet werden muss (vom TÜV etc.)???

RIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIICHTIG

Es geht jetzt nicht um die TÜV Gebühr, aber andernfalls könnte man ja überhaupt keine Felgen kaufen (also auch nicht z.B. Original Opel Stahlfelgen) ohne beim TÜV vorzufahren da man ja den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs verändert hat....

Falsch, die original Opel Felgen haben bereits eine Freigabe(ABE) vom Hersteller und TüV. Deshalb brauchst du dann keine gesonderte TüV Abnahme.

Gruß Cleo66

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