Felgengröße bei 190er
Hallo.
Weiß jemand ob mann auf einen 190er auch 16" Felgen montieren kann ohne die Kotflügel ziehen lassen zu müssen?
20 Antworten
16 Zoll x 7,5 Zoll ET 35 geht ohne Arbeiten bei Tieferlegung 50/30. Und TÜV war auch einverstanden :-) mit Bereifung 205 R 50
Hi,
fahr mal beim TÜV oder Dekra vorbei, die haben ganze Listen für Dein Fahrzeug,
Wir haben 2x 190er, einen Bj. 87, einen Bj. 92 und beide dürfen nicht dieselben Felgen bzw. Reifen fahren. Ist typisch Deutschland und deine Gesetze.
Kotflügel ausstellen mußt Du bei keiner 190er-Variante oder wolltest Du einen EVO-2 daraus machen?
Viel Erfolg.
bennie2911
unterwegs mit E320T
BJ 92 und die vorheringen Sportline oder AMGs hatten ab Werk ausgestellte Kotflügel. Die Teile dazu lassen sich auch noch bei MB kaufen, sind einfach dickere Unterlegscheiben für die Kotflügelbefestigung.
Der 87 hat demnach schlicht weniger Platz im Radkasten als der 92er und daher auch nur kleinere Reifengrössen die draufpassen.
http://www.mercedes-benz.de/.../190er_Typ_201.pdf
16"er gehen prinzipiell schon, der Reifen muss am Ende ja nicht grösser werden als bei 15"-Felgen. Der Reifenumfang darf eh nicht grösser werden, dann müsste eine Tachoangleichung erfolgen.
Was passt hängt dann von Felgenbreite, Einpresstiefe und Reifengrösse ab. Am besten einfach vorher den Typen beim Tüv fragen der das hinterher eintragen soll. Ist die problemloseste Variante.
Gruß Meik
Hat ein Sportline von 90 ausgestellte Kotflügel??
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Hat schon jemand von euch selber dickere Unterlegscheiben eingebaut? Habe irgendwo gelesen das die pro Seite 1cm mehr rausholen, geht auch mehr ohne das der Lack platzt?
Und wie lautet eigentlich genau die Vorschrift das der Reifen nicht unter der Karosserie herausschauen darf. Reicht da schon das der Reifen vom Kotflügel bedeckt ist oder muss auch die Frontschürze rausgestellt werden?
Zitat:
Original geschrieben von DTL - 431
Hat ein Sportline von 90 ausgestellte Kotflügel??
Kurz und knapp: Nein 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Chrisder1
Hat schon jemand von euch selber dickere Unterlegscheiben eingebaut? Habe irgendwo gelesen das die pro Seite 1cm mehr rausholen, geht auch mehr ohne das der Lack platzt?Und wie lautet eigentlich genau die Vorschrift das der Reifen nicht unter der Karosserie herausschauen darf. Reicht da schon das der Reifen vom Kotflügel bedeckt ist oder muss auch die Frontschürze rausgestellt werden?
Du meinst Distanzscheiben. Die braucht man, wenn die ET nicht ausreicht, bzw. passt. Die gibt es von 5mm bis 2cm pro Seite. Damit hollst du das Rad 'aus' dem Radkasten.
oder was meinst du?
Ne, ich brauch die andere Richtung, mein Rad soll Richtung Radkasten 🙂. Meine Felgen mit ET 24,5 stehen knapp mehr als 1cm raus. Ich meinte dickere Unterlegscheiben für die Kotflügelbefestigung wie es die großen 190er ab Werk hatten.
Zitat:
Original geschrieben von Chrisder1
Ne, ich brauch die andere Richtung, mein Rad soll Richtung Radkasten 🙂. Meine Felgen mit ET 24,5 stehen knapp mehr als 1cm raus. Ich meinte dickere Unterlegscheiben für die Kotflügelbefestigung wie es die großen 190er ab Werk hatten.
Das ist mir neu, dass es sowas gab 😕
Die besagte Reglung, die du wohl meinst, sagt, dass der Reifen max. 5cm (oder waren es 4cm???) rausstehen darf. Meine BCW-Felgen am alten Weißen standen auch (gerade vorne) einen Zentimeter aus...
Ernsthaft? Dachte immer das NICHTS überstehen darf, werd ich mal googeln
Zitat:
Original geschrieben von Chrisder1
Ernsthaft? Dachte immer das NICHTS überstehen darf, werd ich mal googeln
Ich würde meine Hand dafür nicht ins Feuer legen, aber ich meine, dass das so war. Schau dir mal die ganzen Golf´s und Opel´s an, mit ihren mörder dicken Reifen drauf. Die stehen sicher mehr als 1cm, sogar mehr als 2cm aus.
Ja die Autos habe ich schon gesehen, aber ich bezweifel das die legal sind.
Was ich bisher gelesen hab ist das manche schreiben das der komplette Reifen abgedeckt sein muss, andere sagen das nur die Lauffläche des Reifens im Radkasten stehen muss 😕
Anscheinend kommt es auf den Prüfer an, ob das komplette Rad abgedeckt sein muss oder nur die Lauffläche wie auf dem Bild hier
http://img133.imageshack.us/img133/9795/dscf1699th8.jpg
tach,
das ist von Tüvver zu Tüvver unterschiedlich, die haben ja gewissen eigen-ermessens spielraum, weil sie müssen nacher auch den Kopf hinhalten wenn etwas passiert.
Der eine sagt das es okay ist wenn die ein bisschen über den Radkasten hinauskucken.
beim anderen wiederum geht das garnicht da muss man bördeln oder andere Felgen ranmachen....
hab grade das problem was gut passt: meine felgen (AMG´s von anno dazumal die aufm 3.2 drauf waren) sind ET15 und die schauen extrem raus und da geht immoment nichts.... muss jetzt kucken was ich mach ??? warscheinlich bördeln aber das wird wohl nicht reichen !!!!
SON SCHICE 😠
achso und die ganzen opel und golf obi-tuner die fahren zu 70% uneingetragen durch die gegend und die sind dann auch die deppen wenn was ist, weil der versicherungsschutz erlischt !!!
Also war beim TÜV, es gibt tatsächlich 2 Richtlinien (Europäisch und Deutsch glaub ich). Die eine sagt das komplette Rad muss unter dem Radkasten sein, die andere sagt das die Lauffläche vom Profil abgedeckt sein muss. Wobei das einige Prüfer beim TÜV auch nicht wussten.
Aussage: Wenn die Reifen drauf sind schaunse mal obs erlaubt ist oder nicht 🙁