Felgen verkauft Käufer droht mit Betrugsanzeige & will Geld
Hi, habe ein Problem hier in kurzer ForM🙁
habe ein Satz Kompletträder verkauft über Kleinanzeigen , sahen alle nicht mehr gut aus wegen Kratzer/Borsteinschäde aber sind gelaufen auf dem Auto bis zuletzt.
Deshalb günstigen Preis gemacht 149€ , (neupreis 1200€) der Käufer holte die Felgen ab, anch 1h fing er an zu beleidigen & droht nun mit Anzeige wegen Betrug weil eine Felge aussen (Bett) andere Farbe hat.
Auch sagt er die Felgenmasse stimmen nicht aber hat sich alles angeschaut , Maße steht in der Felge und Gutachten war auch dabei wo das drin steht. Er verlangt jetzt 75€ oder Rücknahme?? ich hätte ihm verschwiegen das eine Felge andere Farbe hat aber das sieht mann doch ?? Die Felgen sind so zerkratzt das es eh total egal ist?! Was mache ich jetz wenn er mich anzeigt?
74 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
2. dir flattert ein Brief eines Anwalts oder eine Vorladung als Beschuldigter ins Haus.
Dann sofort ebenfalls einen Anwalt kontaktieren.
Unsinn, das sind 2 völlig verschiedene Dinge!
Zitat:
Brief eines Anwalts
Wen interessiert das ausser der daran verdienenden Post? Richtig, niemanden! Und wenn hundert Anwälte schreiben und drohen, lochen und abheften , mehr macht man nicht. Und schon gar nicht in irgendeiner Form reagieren.
Zitat:
Vorladung als Beschuldigter
Das ist etwas völlig anderes, aber bei einer solchen Lapalie wird wohl erst einmal das Gericht eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Ob man dazu einen Anwalt braucht, muss jeder selber wissen. Aber dazu kommt es sowieso nicht.
mfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 30. September 2023 um 21:31:38 Uhr:
Unsinn, das sind 2 völlig verschiedene Dinge!
Das richtig. Ich hätte es gleich präziser schreiben müssen.
Auf den Anwaltsbrief braucht man nicht reagieren.
Aber zu einer Vorladung muß & sollte man niemals ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt erscheinen (!) Auch wenn gerne der Eindruck erweckt wird man muß dort hin & sich äussern - Nein.
Die Gefahr ist einfach zu groß sich in Wiedersprüche zu verstricken. Wenn da erstmal irgendwelche Dinge in den Akten drin sind als Protokoll - sind sie noch so vermeintlich unbedeutend - hat man den Brettschiss. Absagen kann man den Termin aus Höflichkeit aber mehr nicht.
Zitat:
aber bei einer solchen Lapalie wird wohl erst einmal das Gericht eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Ob man dazu einen Anwalt braucht, muss jeder selber wissen.
Wäre da trotzdem vorsichtig.
Als Laie würde ich mir zumindest in einem Erstgespräch Anwaltlichen Rat einholen in welcher Form man sich dort äussern soll. Auch hier sind unbedachte Sätze um " die Sache grade zu rücken" schnell gesagt und bringen vielleicht Dinge in Gang die man nicht möchte.
Zitat:
Aber dazu kommt es sowieso nicht.
Denke ich auch.
Aber >es gibt genügend Leute da draußen die fangen wegen solchen Dingen/Beträgen Streit an.
Der Käufer könnte ja auf die Idee kommen wegen eines Sachmangel zu klagen. zb. auf eine neue zerkratzte Felge in Wunschfarbe. Heutzutage weiß man nie.😉😮
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