Felgen und Reifen unklarheit

Audi A6 C7/4G

Hey liebe Community,

ich suche aktuell nach 18 bzw 19 Zoll Felgen für den A6 Baujahr mit dem 150 kw 3.0 TDI.

Jetzt habe ich folgendes Problem: Es kann doch nicht sein, dass ich 245/45 R18 100Y XL kaufen muss?? Das ergibt doch gar keinen Sinn. Von der angegebenen Achslast würde doch 94W komplett reichen? Die liegen preislich immerhin teilweise 20 Euronen drunter. Sollte ich mich doch "schwächere" Reifen draufziehen, was muss ich dann beachten bzgl TÜV etc?

Noch eine Frage zu dem Mehrverbrauch der 255 Reifen bei den 19 Zöllern: Wie hoch würde dieser vermutlich ausfallen?

danke schon mal im voraus 🙂

Liebe Grüße needit

edit: wie finde ich raus welche einpresstiefe ich verwenden darf?

Beste Antwort im Thema

Reifen sind der elementare Teil, der den Dicken auf der Straße hält. Verstehe nicht wie man da wg. 20 EUR pro Reifen, je nach Fahrleistung alle x Jahre überhaupt solche tiefgreifenden Überlegungen anstellt. 🙂
Insbesondere wenn man über einen A6 redet, der jenseits der 200 km/h fahren kann/soll.
Da kommt das drauf, was der Hersteller empfiehlt und gut ist. Der Preisunterschied zwischen NoName und Markenhersteller dürfte da ja schon größer sein.

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Die Automobilhersteller berechnen den Lastindex nie an der Grenze, sondern mit einer gewissen Reifenbelastung die darunter liegt nach EG-Richtlinie (88%?!, habe ich mal gelesen).

Dadurch hat der Reifen Reserven.

Man sollte bedenken, dass es auch gefährlich werden könnte, wenn man an der Grenze fährt.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 2. Juli 2015 um 16:51:50 Uhr:


..Man sollte bedenken, dass es auch gefährlich werden könnte, wenn man an der Grenze fährt.

..stimmt Milfri, davon können nicht nur die

Ossis

ein Lied singen (sondern auch die

Berliner

!😁)

Der war nicht schlecht...😁😁
Aber nicht als Wessi....🙂

Zitat:

@Wumba schrieb am 2. Juli 2015 um 14:51:28 Uhr:


Bei Reifen mit höherer erlaubter Geschwindigkeit als 240km/h gilt nicht, dass der Gewichtsindex nur so hoch sein muss wie in den Papieren. Die Y Reifen erlauben die hohen Geschwindigkeiten immer in Abhängigkeit vom tatsächlich erlaubten Gewicht. Darum musst du die angegebenen 98er kaufen, da du sonst die Geschwindigkeit nicht fahren darfst. Eine niedrigere Geschwindigkeit als die eingetragene ist nur für Winterreifen erlaubt und erfordert die Anbringung eines netten Aufklebers. Die Einrichtung des Piepsers mag zwar effektiver sein, gilt aber im Sinne der StVo nicht als Kennzeichnung.

Ich muss Dir ein ganz klein wenig widersprechen, denn anders herum wird ein Schuh draus:

Natürlich ist der Buchstaben hinten ausschlaggebend für die zulässige Vmax des Reifens. Aber bis zum Erreichen des LoadIndex (den Zahlen) darfst Du die Geschwindigkeit auch fahren.

Ist Dein Fahrzeug mit einer Vmax von 240 angegeben, brauchst Du nur V Reifen, solange der LI stimmt. Du brauchst keinen höheren Geschwindigkeitsindex, nur weil Du an der Belastungsgrenze des LI kratzt. Speed Index und Load Index spielen letzten Endes zusammen, sind aber nicht in beide Richtungen voneinandeer abhängig. Du musst einen Load Index haben, der Deiner Achslast entspricht und Du musst einen Speed Index haben, der Deine Vmax abdeckt.

ABER: Nimmst Du einen höheren Speed Index und Dein Fahrzeug ist längst nicht so schnell, kannst Du bei diesem Reifen auch einen niedrigeren Load Index wählen. Beispiel: Meinen ehemaligen A4 B7

Avant

hatte ich mit 19ern ausgestattet. Auf den 18ern benötigte ich einen Load Index von 93. Nur fand ich keinen 235/35 19 93Y, sondern nur 235/35 19 91Y. Per Gutachten von Conti und von Birdgestone durfte ich aber 91Y fahren, da mein Fahrzeug leidglich mit 240 angegeben war.

Die Begründung: Der Reifen erfüllt den Load Index von 91 auch bei einer Vmax von 270 km/h. Da das Fahrzeug aber diese Geschwindigkeit nicht erreicht, reicht bei Y-Kennung auch ein LI von 91, der Reifen bei 240 auch erfüllt.

Kurzum: Geht man beim Speed Index auf das Minimum runter, muss man beim LI auch das Maximum erfüllen. Geht man beim Speed Index aber deutlich über die Forderung, reicht u.U. auch ein geringerer LI. Das geht aber nur per Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller und der Eintragung beim TÜV.

Kann aber auch sein, dass auch der TÜV solche Umrechnungstabellen hat und es ohne Gutachten einträgt.

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Dann hat Audi für den kleinen 3.0 TDI mit 204PS aber etwas viel Sicherheit mit eingerechnet, wenn in den Papieren ein Reifen mit 100Y XL angegeben ist.
Der Wagen hat eine eingetragene VMAX von 240 km/h und das Gewicht ist auch weit drunter.

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 3. Juli 2015 um 12:20:12 Uhr:


Das geht aber nur per Gutachten/Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller und der Eintragung beim TÜV.
Kann aber auch sein, dass auch der TÜV solche Umrechnungstabellen hat und es ohne Gutachten einträgt.

Es ist weder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller
noch eine "TÜV"-Änderungsabnahme
noch eine Berichtigung (Eintragung) der "Papiere" durch die Zul.stelle erforderlich,

wenn die höchste Achslast durch das Geschwindigkeitssymbol (GSY)
und den Lastindex ( LI)
unter Berücksichtigung der Traglastabschläge für Reifen ab 210 km/h (=V/W/Y/ZR) abgedeckt ist.

> siehe auch meinen Beitrag auf Seite 1 .

(Die "Sicherheitspuffer" der Fahrz.hersteller beim GSY und LI
sind nicht bindend sondern eine Empfehlung.)

Reifen sind der elementare Teil, der den Dicken auf der Straße hält. Verstehe nicht wie man da wg. 20 EUR pro Reifen, je nach Fahrleistung alle x Jahre überhaupt solche tiefgreifenden Überlegungen anstellt. 🙂
Insbesondere wenn man über einen A6 redet, der jenseits der 200 km/h fahren kann/soll.
Da kommt das drauf, was der Hersteller empfiehlt und gut ist. Der Preisunterschied zwischen NoName und Markenhersteller dürfte da ja schon größer sein.

Hallo bekommt man 265 35 R20 reifen auf einen 4G eingetragen?

Zitat:

@8454 schrieb am 30. Juli 2018 um 12:02:04 Uhr:


Hallo bekommt man 265 35 R20 reifen auf einen 4G eingetragen?

https://www.motor-talk.de/.../20-zoll-felgen-t4479872.html?...

https://www.motor-talk.de/suche.html?...

Hallo,

mir ist vor einer Weile aufgefallen, dass meine 19“ Räder eine falsche Dimension haben…

Und zwar 255/35 ZR19 (96Y), anstatt der vorgeschriebenen 255/40 R19.

Allerdings waren die Räder vorher auch bei einem A6-Fahrer drauf, also sind diese bereits eingefahren. Es hatte mich bereits gewundert, denn die Räder sahen trotz 19“ dennoch relativ klein aus.

Kann das nun so bleiben oder muss ich das ändern? Wenn ja, wie? Könnte ich beispielsweise auch einfach neue Pneus drauf ziehen?

Es handelt sich um Rotor-Felgen 8,5Jx19. ET müsste ich nochmal nachsehen.

Viele Grüße

Zubehör-Felgen? (Rotorfelgen gab es Serie nicht 19" auf'm 4G)
ABE?
Teilegutachten?

Habe ich nicht. Sind nur in den Papieren eingetragen. Bin davon ausgegangen, dass es originale also serienmäßige Audi-Felgen sind.

Zitat:

@Audianer00 schrieb am 13. August 2023 um 12:42:33 Uhr:


Habe ich nicht. Sind nur in den Papieren eingetragen. Bin davon ausgegangen, dass es originale also serienmäßige Audi-Felgen sind.

ja möglicherweise... aber nicht für den A6 4G..

Was genau ist denn eingetragen?

Vielleicht welche mit ET43 und vom A4 B8? 8K...-Teilenummer?
Dann würde auch wieder der 255/35er Reifen passen.

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