Felgen pulverbeschichten erlaubt oder doch nicht?

VW Sharan 2 (7N)

Hallo zusammen,

auf unserem Sharan sind die Jamara Felgen dabei gewesen. Da ich momentan schon nach neuen Sommerreifen schaue die alten sind quasi fertig habe ich gesehen dass an ein zwei stellen der ganzgedrehten/polierten Speichen Steinschläge drin sind und somit Wasser den Klarlack unterwandert hat und das Alu leicht angelaufen ist.

Darf ich die Felgen dann entlacken und neu pulvern lassen oder ist das wegen Wärmeeinwirkung auf das Materialgefüge verboten? Es gibt wohl Untersuchungen dabei kam raus das sich die Materialfestigkeit der Felge nach dem Pulvern und 5% reduziert hätte.

Wer kann mir dazu mehr sagen, die Pulverbeschichter die ich kontaktiert haben meinte alle keine Thema das ist erlaubt und einer meinte er sei verpflichtet mich darauf hinzuweisen das nachträglich gepulverte Felgen nur etwas für Showcars und nicht für die Straße seien.

Was ist nun stand der Dinge, wer hat davon Ahnung?

Danke

50 Antworten

Was haltet ihr davon, dass jemand bimmelt und es ins "Reifen & Felgen" Forum verschieben lässt?

„... dürfen Felgen nur so bearbeitet werden, dass der Wärmeeintrag maximal 90°C UND/ODER eine Dauer von ÜBER 40min beträgt.“

Häää??!! Macht keinen Sinn der Satz...

Sag ich ja. Vermutlich sollte es heißen, dass die nicht über 40 Minuten lang erwärmt werden dürfen. Ich Stelle mir da gerade eine schwarze Felge im Sommer vor. Es geht da ja nur um die Zeit unabhängig der 90°C. Bei einer Autobahnfahrt kann die Erwärmung dann auch länger andauern. Ich bin mir nicht sicher, dass der Ersteller des Textes selbst weiß, was er sich da von irgendwo her zusammengeschrieben hat.

Habe es mal verschoben.

Ähnliche Themen

Also mit der gesetzlichen Sache hab ich nicht viel am Hut...
ABER
Beim Pulverbeschichter meines Vertrauens hab ich für unsere Autos schon 4 Sätze pulvern lassen.
2 Sätze wurden beim TÜV Süd via Einzelabnahme eingetragen.
Es gab 0,0 Probleme (2x unterschiedliche Prüfer).

Zitat:

@Schubbie schrieb am 8. Januar 2020 um 17:51:17 Uhr:


Sag ich ja. Vermutlich sollte es heißen, dass die nicht über 40 Minuten lang erwärmt werden dürfen. Ich Stelle mir da gerade eine schwarze Felge im Sommer vor. Es geht da ja nur um die Zeit unabhängig der 90°C. Bei einer Autobahnfahrt kann die Erwärmung dann auch länger andauern. Ich bin mir nicht sicher, dass der Ersteller des Textes selbst weiß, was er sich da von irgendwo her zusammengeschrieben hat.

Welche Felge erwärmt sich dauerhaft bzw überhaupt auf über 90 Grad während der Fahrt.
Selbst mit heiß gefahrenen Bremsenwurd diese Temperatur in der Felge wohl kaum erreicht.

Der Text des TÜV-Menschen sagt auch, dass unabhängig der 90°C die Felge länger als 40 Minuten erwärmt werden muss bei einer Bearbeitung. Auch wenn man es wandelt und daraus macht, dass die nicht mehr als 40 Minuten lang erwärmt werden darf (wie gesagt, lt. dem Text auch unter 90°C, da "oder"😉, werden Felgen schon von der Sonne länger als 40 Minuten lang erwärmt. Daher macht der Text keinen Sinn und mein Text bedeutet nicht, dass dei Felge über die Dauer durch Fahrt oder Sonne auf 90°C erhitzt wird.

Hier mal eine Aussage zum Thema Pulverlack und Reparaturen einer Fachfirma auf meine Emailanfrage:

„...das mit den Pulverbeschichten ist richtig, da bei hohen Temperaturen ab ca.120 Grad sich das Aluminuim verziehen kann.
Daher pulvern wir auch unter 100 Grad bzw. lackieren Felgen mehrschichtig, wie die Hersteller auch.
Unsere Firma ist vom TÜV- Süd für die Verfahrensweise der Felgenreparaturen zertifiziert und wir sind vom Gesetzgeber daher auch verpflichtet,
für jede instandgesetzte Felge eine Garantie über alle mechanischen Arbeiten zu geben.
Schweißarbeiten an gerissenen Felgen führen wir natürlich auch nicht aus.“

Ich weiß von eine Hersteller das die ihr Produkte nur lackieren weil bei Pulver-beschichteten Felgen Risse bilden können ohne das der Oberfläche, also die Beschichtung, auch reißt. Das wäre bei Lackierte Felgen nicht der Fall - das Lack reisst genau wie das Material. Also wegen Sicherheit werden die Felgen nur lackiert, poliert oder eloxiert.

@ TE

Vielleicht hilft Dir ja das bei Deiner Entscheidung:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Hier mal 2 Links von dem, wo ich schon mehrere Sätze habe beschichten lassen.

Zum Entlacken:
https://www.helix-veredelung.com/chemisch-entlacken/

Leider steht dort nicht, mit welcher Temperatur der Ofen arbeitet, aber wenn bereits bei dem Entlacken darauf geachtet wird...
https://www.helix-veredelung.com/pulverbeschichten/

Moin,

der Thread ist zwar schon etwas älter, dennoch wollte ich keinen neuen eröffnen.

Gibt es bezüglich dem Pulverbeschichten von Alufelgen noch etwas wissenswertes zu berichten?

Bis gestern noch bin ich ja davon ausgegangen, dass das Pulverbeschichten von Fahrzeugteilen - auch von Alufelgen - nicht nur gang und gäbe, sondern natürlich weder Sicherheits- noch TÜV relevant ist.

Wie gesagt, bis gestern. Da ich eventuell vorhabe einen Satz Aulfelgen pulvern zu lassen, und ich nicht nur nach Erfolgsberichten, sondern auch nach etwaigen Problemen forsche, kam mir gestern wie gesagt der Gedanke, nach den Nachteilen dieses Verfahrens zu googeln.

Gelandet bin ich bei diversen Warnern, Bedenkenträgern, TÜV-Studien und hier.

Ich bin sicher, hätte ich nach Menschen gesucht, die von Außerirdischen entführt und zu einer Partie Bridge gezwungen wurden, ich wäre im WWW ebenfalls fündig geworden.

Dennoch bin ich nun verunsichert.

Meinen erstes Zwischenfazit ist, dass man zumindest bei der Wahl der Pulverei einen auf Felgen spezialisierten Anbieter bevorzugen sollte.
Entgegen aller Vermutungen aus älteren Berichten, dass das Pulvern von Felgen vom TÜV quasi per Dekret für unzulässig erklärt wurde, gibt es solche Fachbetriebe auch noch im November 2023.

Des weiteren sollte man bei der HU keinem auf die Nase binden, ein Fahrzeug mit nachträglich gepulverten Alufelgen zur Prüfung vorzustellen.
Beim Eintragen von Zubehörfelgen, bezüglich eine Pulverbeschichtung natürlich auch die Klappe halten.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten oder Erfahrungen aus jüngerer Zeit?

Mir ist nichts Neues bekannt, was nicht schon angesprochen wurde.

Weshalb eine den Vorschriften entsprechende Pulverbeschichtung von Rädern, der Geheimhaltung gegenüber Prüfinstanzen unterliegt, ist mir schleierhaft.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 11. November 2023 um 16:01:46 Uhr:


...

Weshalb eine den Vorschriften entsprechende Pulverbeschichtung von Rädern, der Geheimhaltung gegenüber Prüfinstanzen unterliegt, ist mir schleierhaft.

Weil man gegenüber dem TÜV womöglich nicht nachweisen kann, dass eine "den Vorschrifen entsprechende" Pulverbeschichtung vorgenommen wurde.
😉

Im Zweifel also besser schweigen. 🙂

Zudem: was genau sind diese Vorschriften (Wortlaut)?

https://www.krafthand.de/wissen/felgenaufbereitung/

Deine Antwort
Ähnliche Themen