Felgen pulverbeschichten erlaubt oder doch nicht?
Hallo zusammen,
auf unserem Sharan sind die Jamara Felgen dabei gewesen. Da ich momentan schon nach neuen Sommerreifen schaue die alten sind quasi fertig habe ich gesehen dass an ein zwei stellen der ganzgedrehten/polierten Speichen Steinschläge drin sind und somit Wasser den Klarlack unterwandert hat und das Alu leicht angelaufen ist.
Darf ich die Felgen dann entlacken und neu pulvern lassen oder ist das wegen Wärmeeinwirkung auf das Materialgefüge verboten? Es gibt wohl Untersuchungen dabei kam raus das sich die Materialfestigkeit der Felge nach dem Pulvern und 5% reduziert hätte.
Wer kann mir dazu mehr sagen, die Pulverbeschichter die ich kontaktiert haben meinte alle keine Thema das ist erlaubt und einer meinte er sei verpflichtet mich darauf hinzuweisen das nachträglich gepulverte Felgen nur etwas für Showcars und nicht für die Straße seien.
Was ist nun stand der Dinge, wer hat davon Ahnung?
Danke
50 Antworten
und selbst die Krafthand-Veröffentlichung aus dem April stimmt nicht 100% mit der (für die Überwachungsorganisationen verbindlichen) Verkehrsblattverlautbarung aus dem Januar überein 🙁
Etwas Schwund ist immer… und wo gearbeitet wird, fallen Hobel.. ;-)
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 11. November 2023 um 16:34:04 Uhr:
https://www.krafthand.de/wissen/felgenaufbereitung/
Danke für den Link.
Wenn (Zitat) die maximale Einwirktemperatur von 90 °C nicht länger als 40 Minuten andauern darf und Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten daher nicht zulässig sind, ist das Pulverbeschichten generell untersagt.
Selbst Niedrigtemperatur Pulverlacke brennen bei 140° ein.
Womit dann eigentlich auch pulverbeschichtete OEM Felgen unzulässig wären.
Interesant ist auch, dass der Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik diese Anweisungen bereits 2010 beschlossen hat.
Relevante Auswirkungen auf die Praxis scheint das bisher nicht gehabt zu haben. 😕
PS
Mir scheint das ein spezifisch deutsches Problem zu sein.
Bei den mir bekannten TÜV Studien war von Temperaturen jenseits der 200 Grad die Rede.
Nun sind also 90 Grad der Grenzwert.
Vielleicht halbieren wir den nochmal. Sicher ist schließlich sicher.
Zitat:
@Swallow schrieb am 11. November 2023 um 17:22:46 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 11. November 2023 um 16:34:04 Uhr:
https://www.krafthand.de/wissen/felgenaufbereitung/Wenn (Zitat) die maximale Einwirktemperatur von 90 °C nicht länger als 40 Minuten andauern darf und Pulverbeschichtungen mit höheren Temperaturen und Einwirkzeiten daher nicht zulässig sind, ist das Pulverbeschichten generell untersagt.
Selbst Niedrigtemperatur Pulverlacke brennen bei 140° ein.
Deswegen sagt man auch allgemein "nachträgliches Pulverbeschichten ist verboten".
Zitat:
Womit dann eigentlich auch pulverbeschichtete OEM Felgen unzulässig wären.
nein.
Wenn die Pulverbeschichtung vor den Zulassungsprüfungen durchgeführt wurde ist sie ja Teil der Genehmigung und deswegen kein Problem. Sowohl für OEM- wie auch für Zubehörfelgen.
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Zitat:
@hk_do schrieb am 11. November 2023 um 16:41:52 Uhr:
(für die Überwachungsorganisationen verbindlichen) Verkehrsblattverlautbarung aus dem Januar
Welches Du sicher gerne verlinken möchtest?
Ja, das möchte ich wirklich gerne.
Da aber seit 1953 und bis zu einer möglicherweise anstehenden Änderung das Verkehrsblatt nur kostenpflichtig zu beziehen ist kann ich das auf legalem Weg nicht.