Felgen pulverbeschichten erlaubt oder doch nicht?
Hallo zusammen,
auf unserem Sharan sind die Jamara Felgen dabei gewesen. Da ich momentan schon nach neuen Sommerreifen schaue die alten sind quasi fertig habe ich gesehen dass an ein zwei stellen der ganzgedrehten/polierten Speichen Steinschläge drin sind und somit Wasser den Klarlack unterwandert hat und das Alu leicht angelaufen ist.
Darf ich die Felgen dann entlacken und neu pulvern lassen oder ist das wegen Wärmeeinwirkung auf das Materialgefüge verboten? Es gibt wohl Untersuchungen dabei kam raus das sich die Materialfestigkeit der Felge nach dem Pulvern und 5% reduziert hätte.
Wer kann mir dazu mehr sagen, die Pulverbeschichter die ich kontaktiert haben meinte alle keine Thema das ist erlaubt und einer meinte er sei verpflichtet mich darauf hinzuweisen das nachträglich gepulverte Felgen nur etwas für Showcars und nicht für die Straße seien.
Was ist nun stand der Dinge, wer hat davon Ahnung?
Danke
50 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 7. Januar 2020 um 16:58:24 Uhr:
Wo liegt der Unterschied? An der Temperatur beim Beschichten liegt es ja anscheinend nicht.
Bei Pulverbeschichtungen ist die Schichtstärke tendenziell höher als bei Nassbeschichtungen, so dass beschichtete Passflächen sich stärker auswirken. Außerdem kann man mit Pulverlack wunderbar kleine Schäden (Risse) kaschieren.
Das könnten eher Gründe sein, warum der TÜV nachträgliches Pulverbeschichten kritisch sehen könnte.
Wenn ich eine Macke in der Felge habe, dann nimmt mein Beschichter Aluspachtel. Das kann man sicherlich auch, wenn man die Felgen lackiert.
Also wenn pulvern nicht erlaubt ist, dann bin ich der Meinung, dass lackieren ebenfalls nicht erlaubt sein dürfte.
Wenn dem so wäre, müsste man jede Felge mit Kratzer sofort entsorgen.
Es geht hier um Veränderungen im Werkstoffgefüge.
Ist das deine Annahme oder irgendwo belegt? Theoretisch könnte man die Form der Speichen durch Schleifen oder Fräsen verändern und neu beschichten, um es zu übertreiben.
Ich denke, dass es daher eher um nicht nachvollziehbare Änderungen und Reparaturen geht sowie, dass die Ablageflächen nicht mit beschichtet werden, was bei meinem Nachbarn gemacht wurde, obwohl es keine Raketenwissenschaft (ist die überhaupt anspruchsvoll?) ist.
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Der Link oben von Seppl012, da steht:
„...technische Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bezüglich der Reparatur von Leichtmetallrädern. Hier sind wir schon beim Knackpunkt angekommen. Alles, worauf sich die DEKRA stützt, ist eine technische Mitteilung, welche die „Reparatur“ von Felgen regelt. Dort steht:
„[…] dass Reparaturen, die Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlung und Rückverformung beinhalten, grundsätzlich abzulehnen sind.““
Zu dem Lackierspezislist:
Wie Meister Eder schon zu sagen pflegte: „Es muaß a Bläde gem, aber es wean owei mehra...“
Aber wann fängt eine Wärmebehandlung an, also wie ist die definiert? Die Wärme wird ja nicht eingesetzt, um die Felge zu richten oder sonst was.
Das würde ja heißen, dass wenn man Mal sehr stark Bremsen muss, die Felgen zu entsorgen sind, da die Bremsscheiben dann auch mal glühen können und an den Auflageflächen auch sicherlich mal 200°C anliegen können. Zudem sind die Felgen ständig der Erwärmung durch die Bremsscheiben ausgesetzt.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 7. Januar 2020 um 18:46:42 Uhr:
Wenn dem so wäre, müsste man jede Felge mit Kratzer sofort entsorgen.
Es geht hier um Veränderungen im Werkstoffgefüge.
🙄
Die Einbrenntemperatur bei einer Pulverlackierung verändert überhaupt nichts im Werkstoffgefüge. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Ja, meine Rede. Hab auch mal Werkstofftechnik in den Vorlesungen gehabt.
Das kam eben vom TÜV-Süd auf meine Anfrage.
Hallo Herr ...,
generell dürfen Felgen nur so bearbeitet werden, dass der Wärmeeintrag maximal 90°C und/oder eine Dauer von über 40min beträgt.
Leider ist der Wärmeeintrag höher, so dass Pulverbeschichten leider nicht möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
[Personenbezogene Daten entfernt, NoGolf, MT-Team | Moderation]
Hmmm???
Also wenn man Felgen behandelt, dann muss man die über 40min erwärmen, kürzer geht nicht?
90°C sind nicht viel, aber eine Vollbremsung dauert unter 40 Minuten, falls das gemeint ist.
Zitat:
@golf_brasil schrieb am 8. Januar 2020 um 14:53:22 Uhr:
[Vollzitat mit personenbezogenen Daten entfernt, NoGolf, MT-Team | Moderation]
Schwachsinn.
Dann arbeiten der hier und der hier wohl komplett illegal. Beides ehemalige Kunden von mir. Und auch den Herstellern der Felgen sollte mal dringend einer sagen, dass sie ihre Produkte nicht pulverlackieren dürfen...
Es mag Gründe geben, nachträgliches Pulverlackieren kritisch zu sehen. Der Temperatureintrag ist definitv keiner davon.
Edit:
B.Eng. Da sieht man mal, was der Bologna-Prozess für verheerende Auswirkungen hat. Früher musste man als Ingenieur noch Grundkenntnisse der Metallurgie und Wärmebehandlung nachweisen...
Illegal nicht. Mein Pulverbeschichter ließ mich unterschreiben, dass er mich darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass meine Felgen ihre Zulassung verlieren.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Januar 2020 um 16:08:23 Uhr:
Dann arbeiten der hier und der hier wohl komplett illegal. Beides ehemalige Kunden von mir. Und auch den Herstellern der Felgen sollte mal dringend einer sagen, dass sie ihre Produkte nicht pulverlackieren dürfen...
Wie mans halt sehen will.
Die Firmen hinter deinen Links geben auch an, auf Kundenwunsch die Auflageflächen an den Naben mit zu pulvern.
Jeder Laie und erst recht jeder erfahrene Experte wie Du weiß, dass das ein absolutes NoGo ist.
Allzu genau scheint mans dort also nicht zu nehmen.
Gemacht wird nach eigenen Angaben das, was der Kunde bestellt, und wer zahlt schafft an.
Ich kann auch leere Katalysatoren, Melodiefanfaren oder - aus gegebenem Anlass - Himmelslaternen bestellen und kaufen.
Ohne dass daran irgendetwas illegales wäre. Weder für den Käufer, noch für den Verkäufer oder Hersteller.
Kann ich mir übers Bett nageln, oder ich kann Blumen drin anpflanzen.
Nur im öffentlichen Raum benutzen darf ich das Zeug halt nicht.
DasZitat:
@Matsches schrieb am 8. Januar 2020 um 17:12:23 Uhr:
Wie mans halt sehen will.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Januar 2020 um 16:08:23 Uhr:
Dann arbeiten der hier und der hier wohl komplett illegal. Beides ehemalige Kunden von mir. Und auch den Herstellern der Felgen sollte mal dringend einer sagen, dass sie ihre Produkte nicht pulverlackieren dürfen...
Die Firmen hinter deinen Links geben auch an, auf Kundenwunsch die Auflageflächen an den Naben mit zu pulvern.
Jeder Laie und erst recht jeder erfahrene Experte wie Du weiß, dass das ein absolutes NoGo ist.
Allzu genau scheint mans dort also nicht zu nehmen.
Gemacht wird nach eigenen Angaben das, was der Kunde bestellt, und wer zahlt schafft an.
habe ich ja auch explizit geschrieben. Der sogenannte Experte sprach aber von Temperaturbelastungen >90 °C. Und dafür gibt es eben keinen technischen Grund.
Deine Meinung hilft dir halt nichts bei einer Beanstandung.
Ob Du das jetzt einsehen willst oder nicht.