Felgen mit ET35 eintragungsfrei zulässig?
Hallo zusammen,
Ich will mir die nächsten Tage neue Winterfelgen bestellen.
Nun meine Frage: Sind Felgen mit der Bezeichnung 8x18 ET35 eintragungsfrei zulässig, oder soll ich mir lieber 8x18 ET45 Felgen aussuchen?
Beste Antwort im Thema
In der Regel hängt es von Felge und Gutachten ab ob sie eingetragen werden müssen.
17 Antworten
Ich fahre im Winter 8 X 18 ET 38 mit 225/40ern
Diese sind ohne Probleme vom Tüv eingetragen worden
Abnahmefrei sind eigentlich nur Zubehörfelgen mit Abmessungen der Serienfelgen
Zitat:
@Tappi 64 schrieb am 2. Januar 2020 um 20:47:39 Uhr:
...Abnahmefrei sind eigentlich nur Zubehörfelgen mit Abmessungen der Serienfelgen
Abnahmefrei sind alle Zubehörfelgen welche keine Auflagen (A01) diesbezüglich in der ABE stehen haben. Nicht mehr und nicht weniger. 8x18 ET45 entspricht auch nicht den Abmessungen der Serienräder gleichen Durchmessers und kann ohne weitere Auflagen gefahren werden.
Gruß
RSLiner
Zitat:
.Abnahmefrei sind eigentlich nur Zubehörfelgen mit Abmessungen der Serienfelgen
Räder Mit Teilegutachten, auch wenn sie den Serienabmessungen entsprechen, sind immer sofort abnahmepflichtig und sofort oder »Bei nächster Befassung« eintragungspflichtig.