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Felgen kaputt gefahren, kein Warnschild!!

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 9. Dezember 2007 um 22:54

Ich bin Sonntag früh um 6 auf dem Weg nach Hause, fahr erst durch eine längere Baustelle mit Ampelregelung. Dann ist es wieder zweispurig und fahr in eine Ortschaft rein. Genau beim Ortsschild war ein Absatz von 3,5cm zwischen neuer grober Teerschicht und der alten Teerdecke. KEIN WARNSCHILD DORT!! Da es dunkel und nass war hat man es überhaupt nicht gesehen. Ich hatte ungelogen (nur) 50 km/h auf der Uhr, und es machte 2 gewaltige Schläge. Danach haben jetzt alle Felgen einen Schlag weg. Es sind 18"Felgen gewesen, der Reifen war mit 225/40 auch kein sehr hoher.

 

 

Meine Frage: Kann ich diese Baufirma anzeigen und eine Entschädigung einklagen, oder hab ich jetzt pech gehabt??

 

 

Es kann ja auch nicht sein dass man von der Disco heim fährt und dann kommt man schuldlos mit 4 kaputten Felgen nach Hause.

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24 Antworten

So ähnlich erging es meinem Vater,der auch auf einer neu entstehenden Straße unterwegs war und kein Hinweisschild auf schlechte Fahrbahnverhältnisse bzw. Absätze in der Fahrbahn sehen konnte.

Er also mit der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60km/h drübergejaucht und sich nen schönen Höhenschlag in den Felgen eingefangen. Sauer auf die Bauarbeiter hat er angehalten und die "Facharbeiter" zurechtgewiesen. Dann kam die Aussage, er hätte besser aufpassen müssen.

Nicht mit meinem Vater! Ab nach Hause Digicam geholt, Bilder von der Örtlichkeit und der Nichtbeschilderung mit Uhrzeit und Datum, den Namen der vor Ort arbeitenden "Fachleute" und ab zum Anwalt.

48 Std. später telefonische Entschuldigung vom Obermacker des zuständigem Amtes und 4 neue Felgen. :D:D:D

Jupp, so geht das:

- genau die Örtlichkeit dokumentieren mit

- Fotos von der ganzen Baustelle

- der fehlenden Beschilderung (Baustellenschild und Geschwindigkeitsbegrenzung müssten da sein sowie ggf. das Schild für Querfuge)

- der Höhe der Kante (Zollstock im Foto

- und am besten Zeugen

bei der Dokumentation darauf achten, sich selbst und die anderen im Verkehr nicht zu gefährden.

Erstmal beim Amt anrufen und die Sache mit dem AMTSLEITER (niemand anderes hat hier Verfügungsmöglichkeiten!) versuche gütlich zu regeln; er hat als Vertreter des Trägers der Verkehrssicherungspflicht falsch gehandelt oder die Baufirma hat sich nicht an die ausgereichte verkehrsrechtliche Anordnung gehalten, oder die war falsch oder alles zusammen...

Bei Unwillen des Amtes: sofort Anwalt nehmen.

War die geschwidnigkeit allerdings begrenzt, sieht es nicht so gut für Dich aus. Viel Glück!

Merke: Wenn die Felge einen Schlag hat, ist auch der Reifen definitiv defekt. Auch wenn er (noch) hält. Unbedingt mit ersetzen! Durch die Hitze und den Druck am Auffahrpunkt bricht meist das Gewebe und die Verbindung zwischen Karkasse und Gummi wird aufgelöst. Zu erkennen auch an den seitlichen leicht dunklen Verfärbungen , wo die Sietenwand auf das Felgenhorn gepresst wurde und ggf. bei Zweicfeln unter einem Röntgengerät.

Und neu vermessen muss das Fahrzeug danach auch werden. Zudem sollte ein Check der Servolenkung und des Lenkgetriebes erfolgen.

Und wie sieht es dann mit dieser Bestimmung aus ?

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 

 

Für schlechte Fahrbahnverhältnisse braucht man kein Hinweisschild, man darf nur so schnell fahren, dass man bei auftretenden Verkehrshindernissen oder unklaren Verkehrssituationen auch davor sein Fahrzeug anhalten kann.

Um den Strassenerhalter zu belangen, müsstest du als Geschädigter per Gutachten nachweisen, dass auch bei geringerer Geschwindigkeit der Schaden hätte nicht verhindert werden können.

 

naja, schon aber:

der Fahrzeugführer darf auch mit einem den Regeln der Technik entsprechenden Fahrbahnzustand rechnen.

Eine mehrere cm hohe Querkante gehört da eher nicht dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Megaquack

naja, schon aber:

der Fahrzeugführer darf auch mit einem den Regeln der Technik entsprechenden Fahrbahnzustand rechnen.

Eine mehrere cm hohe Querkante gehört da eher nicht dazu.

 Könntest du deine Angabe auch rechtlich fundiert begründen, evtl mit §§ ?

am 10. Dezember 2007 um 18:01

Auch wenn in D vieles in Paragraphen geregelt ist, so wird wohl niemand einen Paragraphen (!) finden, der definiert, was genau eine fachgerechte, der Technik entsprechende Strasse ist.

Andererseits besteht nunmal die Verkehrssicherungspflicht der Kommune.

Und wenn die fuer derartige Schaeden nicht aufkommen muesste, mit der Begruendung, die Du oben geschildert hast (Paragraph 1 STVO), dann braeuchte auch keine Kommune Schilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung wg. schlechter Strasse, Querfuge oder was auch immer aufestellen.

Themenstarteram 10. Dezember 2007 um 18:31

Erstmal DANKE für die Tipp´s!

 

Aktualisierung des Falls:

 

Ich war heute beim Reifenprofi, der hat bei 3 der 4 Felgen gleich abgewunken als er die Felgen auf der Wuchtmaschine drehen lassen hat, mit der Bemerkung dass ich die Reifen auch erneuern muss... Der Rand innen war bei 3 Felgen stark aufgeworfen, bei 2 Reifen ist sogar die Seitenwand leicht eingerissen.

 

Desweiteren war ich heute wieder an der Unglücksstelle und hab mal im hellen Fotos der Baustelle, der Kante... gemacht.

Hab nochmal den Zollstock angesetzt, 5cm an der größten Stelle, das sollte reichen um Felgen auch bei 50km/h zu zerstören.

 

Morgen werde ich versuchen dass ich zum Gutachter komm und der mir schriftlich bestätigt dass 3 Felgen +Reifen defekt sind. Dann brauch ich noch ein Angebot was das neue Material kosten wird... und das AMT natürlich.

 

Das Wochenende war ein sehr teures!!! Vom ganzen Aufwand nicht zu sprechen!!

Hallo !

 

Da wünsch ich dir viel Glück und Erfolg ! Hatte mal einen ähnlichen Fall, ausgewaschenes Seitenbankett mit 2-6cm herausstehenden spitzen Steinen ausserhalb geschlossener Ortschaft ohne Warnschild,Verbindungsweg zwischen zwei Ortschaften durch ein Waldstück ! Mir kommt einer bei Tempo 60 auf meiner Spur entgegen,ich rechts rüber ins Bankett und im gleichen Moment tut's einen Mordsschlag und der Wagen,damals ein Heizölgolf,war danach fast nicht mehr lenkbar ! Ich halte an und schaue mir die Bescherung auf der Beifahrerseite an,vorne rechts sah die Felge aus,als wenn jemand mit dem Vorschlaghammer reingeschlagen hätte und hinten in etwa genau so,die Reifen waren erst 5 Wochen alt (195/50/15 Good Year Eagle NCT) ! Der andere PKW Fahrer natürlich über alle Berge,ich schnell nach Hause,Kamera geholt und dat ganze bildlich festgehalten,den "Corpus Delicti" danach ausgegraben und am nächsten Tag zur Stadt meine Ansprüche geltend gemacht ! Die schaun sich die Bilder an und erzählen mir,das der Schaden selbstredend von der Stadt zu tragen sei ! Ich trotzdem zum Anwalt und nach einem halben Jahr wurde dann das Urteil gesprochen.

 

KLAGE abgewiesen und zur Begründung hiess es : Ein PKW-Fahrer MUSS ausserhalb geschlossener Ortschaften auf einem nicht befestigten Seitenbankett mit Auswaschungen rechnen und dementsprechend seine Geschwindigkeit anpassen. Da war ich erstmal sprachlos !!!!!

 

Und das dicke Ende kommt noch,8 Wochen nach dem Vorfall hat die Stadt das Seitenbankett von allen Steinen befreit und begradigt...;)

 

 

A6le

Ich denke das gerade in einer Baustelle die Tafel "Querfuge" oder "Frässkante" aufgestellt werden muss.

Es ist wie immer auslegungssache. Hoffen wir das beste für dich.

Hast Du keinen Rechtschutz den Du vorschicken kannst? Ich denke Anwälte machen da gleich einen entsprechenden Einduck und können dir im Dschungel der Gesetze ein bisschen weiterhelfen.

Von meiner Seite Viel Glück und halte uns auf dem laufenden!

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

 

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

Zitat:

Original geschrieben von Megaquack

naja, schon aber:

der Fahrzeugführer darf auch mit einem den Regeln der Technik entsprechenden Fahrbahnzustand rechnen.

Eine mehrere cm hohe Querkante gehört da eher nicht dazu.

Könntest du deine Angabe auch rechtlich fundiert begründen, evtl mit §§ ?

Hierzu müsste man mal im Straßenverkehrsgesetz sowie in der zugehörigen VwV sowie ggf. der VwV-StVO und in der RechtSPREECHUNG kramen, aber ich bin (leider?) kein Anwalt und habe momentan bissl wenig Zeit.

Der Stand der Technik ist aber in den div. Richtlinien für die Anlage von Straßen beschrieben; bei Bedarf kann ich da mal bei den Kollegen fragen. Spontan fällt mir die RSTO ein (RiLi Str.-Oberbau) sowie die div. Bauvorschriften, welche z.B. die Regelungen zu Hoch- und Tiefborden beinhalten, sowie die RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen).

Da das Vorhandensein der Kante bekannt war, handelt es sich um m.E. nachggf. sogar um grobe Fahrlässigkeit seitens der Baufirma, wobei meist zuerst der Baulastträger dafür gerade stehen muss und sich dieser wiederrum mit der Baufirma auseinander setzen muss.

Ich glaube auch nicht, dass diese Art der Unebenheit - auch nur temporär während der Bauzeit - genehmigungsfähig ist. Und wenn dann nur mit entsprechender Beschilderung. Ansonsten ist die VRA aus meiner Sicht fehlerhaft und das Problem hat wieder der Baulastträger.

Reicht das erstmal als Anhaltspunkt? Falls nicht, muss ich nochmal nachschauen; wie gesagt...

Themenstarteram 11. Dezember 2007 um 23:13

Aktualisierung des Falls:

 

Ich habe heute mit einem Gutachter der DEKRA gesprochen, der hat mir gesagt dass ein ordentliches Gutachten um die 250€ kostet. Das stünde nicht in Relation mit dem tatsächlichen Schadenvolumen. Ein Gutachten, so sagte er, wird in der Regel erst ab ca. 5000€ angefertigt. Für meinen Fall sollte es reichen beim Reifenprofi bescheinigen zu lassen, dass 3 Räder defekt sind und mir einen Kostenvoranschlag machen lasse über dasselbe in NEU.

 

Habe mir beim ATU (wo ich davor auch die Felgen gekauft habe) das so geben lassen, dass die 3 Felgen +Reifen defekt durch Strassenschäden sind. Ein Angebot über 3 neue Räder wurde geschrieben, also 3x Felge 8x18... +3x WR-Reifen 225/40R18 +Montage, Wuchten..... macht 1181,64€ nach Angebot.

 

So, eine Schilderung der Sache und eine Forderung in Höhe des Kostenvoranschlags hab ich daraufhin geschrieben, natürlich mit Fristsetzung... und habe alles zum Straßenbauamt geschickt (habe erfahren dass die dafür zuständig sind). Die nächsten paar Tage warte ich jetzt auf eine Antwort, kommt keine werde ich meine Verkehrsrechtschutz in Anspruch nehmen müssen.

 

Und weiter geht´s!!

Hallo,

dann wünsche ich Dir viel Glück.

Also ich hatte mir im April 2006 eine Felge meines Motorrades an einem hervorstehendem Kanaldeckel zerbeult und habe nach langem Hin und Her (es ging bis vors Amtsgericht) erst dieses Jahr im August meinen Schaden ersetzt bekommen.

Wenn man bedenkt welche Kosten entstanden sind (Gutachten des Kanaldeckels, Anwaltskosten, Gerichtskosten, usw.) nur weil die Versicherung des Trägers sich weigert einen dem gegenüberstehenden Schaden von ca. 600 € (bei mir jetzt) zu begleichen.

Gut, die hoffen halt, dass der kleine Mann schnell aufgibt.

Also ich kann Dir nur raten, wenn Du ja eine Verkehrsrechtsschutz hast, sofort mit anwaltlicher Beihilfe zu arbeiten.

Gruss Thorsten

am 12. Dezember 2007 um 7:43

Hallo,

also um es kurz zu machen, es ist immer doof wenn einem so etwas passiert!

Könnte man sich echt totärgern über die Fahrlässigkeiten mancher Staatsmitarbeiter - aber das sind wir ja schon gewohnt:D

Generell ist ist - nach meinen Erfahrungen - stark von dem zuständigen Amt abhängig ob der Schaden erstattet wird oder nicht.

In meinem Fall hat die Gemeinde mit einer Motorsense eine Wiese direkt neben meinem damaligen parkplatz gemäht worauf mein damaliger mit Gras und Erde übersät war. Und diese Motorsensen werfen ja auch schöne Steinchen ab....

Also ich hin zur Gemeinde und wollte die Mitarbeiter lediglich darum bitten die Anwohner beim nächsten Mal zu Informieren, damit dies nicht wieder vorkommt. Daraufhin entschuldigte sich die Gemeinde und bot mir an für den - durch eventuellen Steinschlag - angefallenen Schaden aufzukommen (war eigentlich nicht meine Absicht, aber wenn schon so ein Angebot kommt:p). Daraufhin wurde mein Golf auf Gemeindekosten vornerum neu lackiert...

Also es kann auch so laufen!

*Greetz*

Hallo zusammen,

sollte ein Fahrzeug nicht in der Lage sein, eine Kante von 50 mm zu meistern? Liegt es vielleicht daran, dass der Wagen viel zu hart ist und nur unzureichend einfedern kann?

Die öffentlichen Straßen sind halt keine Rennstrecken.

Gruß

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