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Felgen, EG-Typ-Genehmigung ??

Audi S5 8T & 8F

Hallo,

habe auf einer Homepage org. Audi Felgen gefunden die ich ggf. zulegen möchte. Auf die Frage ob es für die Felgen eine ABE gibt, habe ich folgende Antwort erhalten: "Sind in der EG-Typ-Genehmigung des Fahrzeugs beinhaltet" Kann es bitte einer genauer erläutern?

Wie stelle ich fest ob es tatsächlich so ist?
Wenn es so sein sollte, so brauche ich für die Felgen keinerlei Papiere die ich mitführen muss, oder?
Was ist wenn ich die Felgen eintragen lassen möchte?

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rob7900


Hallo,

habe auf einer Homepage org. Audi Felgen gefunden die ich ggf. zulegen möchte. Auf die Frage ob es für die Felgen eine ABE gibt, habe ich folgende Antwort erhalten: "Sind in der EG-Typ-Genehmigung des Fahrzeugs beinhaltet" Kann es bitte einer genauer erläutern?

Wie stelle ich fest ob es tatsächlich so ist?
Wenn es so sein sollte, so brauche ich für die Felgen keinerlei Papiere die ich mitführen muss, oder?
Was ist wenn ich die Felgen eintragen lassen möchte?

wenn die Felgen in der EG-Typ-Genehmigung sind, dann brauchst Du  weder eine ABE und mußt sie auch nicht eintragen

lassen, wenn ich nicht falsch informiert bin. Wie Du das herausbekommst...😕, aber ich glaube hier wissen

einige wie sich das verhält, oder Jungs ?

bei mir sind im zulassungschein nicht nur die 17" angeführt sondern auch die 18" und 19", und die auch in den unterschiedlichen originalbreiten.
somit könntest du felgen der gleiche dimension von einem andern Hersteller montieren (...denke ich)

Ich hätte mal ne zusätzliche Frage. Ich dacht es stehen auch die 20 Zoll Felgen in den Papieren. Oder stehen die nur drinnen wenn man die Felgen beim kauf gleich mitbestellt?

Denn ich bekomme meinen 3.0 er mit den 17" Zoll(Winter) und hab bei ebay die 7-Doppel-Speichen Felgen 20" ersteigert. Muss ich die nun eintragen weil ich die nicht bei der bestellung mitbestellt hab?

gruß

Daniel

Hi!

Ich hab gerade nachgeschaut, bei mir stehen auch auch nur die unterschiedlichen Dimansionen bis 19" drinnen, die 20er sind bei mir auch nicht dabei (warum auch immer).

lg
Michael

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Kurze Frage an die schon A5 Besitzer 🙂

Steht in der EG auch die Größe 225/45/18 drin ?

Zitat:

Original geschrieben von johro


somit könntest du felgen der gleiche dimension von einem andern Hersteller montieren (...denke ich)

Hallo johro.

Nicht ganz! Felgen eines anderen Herstellers müssen, zumindest bei uns in Ö, eingetragen werden. Da das aber kaum jemand weiß, werden das auch die wenigsten tun. Ich behaupte mal das 95% der Winterfelgen nicht eingetragen sind.
Im Normalfall wird das auch kaum jemanden (Polizei) stören. Versicherungstechnisch sollte das Gutachten genügen, da ja nirgends festgelegt ist, wann man die Felgen eintragen muß.

Auszug aus dem Gesetzestext:
....Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die im Typenschein eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig. Werden Felgen von anderen Herstellern verwendet, müssen diese von einem Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.....

P.S.: Das Interessante an dem Text ist: "...ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller)..." ein Widerspruch ins sich, da kein Fahrzeughersteller Felgen selbst produziert. So muß man eine BBS Felge eintragen, eine Audi Felge, die von BBS hergestellt, ist aber nicht 😕🙄 Da war einem Beamten wiedermal besonders fad.

lg hannes

weil bei uns manchmal die uhren anders ticken, habe ich immer original und/oder eingetragene felgen 😉

hehehe - und ich hab zumindest welche die aussehen wie originale 😎

Die EG-Typengenehmigung, EWG-Bauartgenehmigung oder EWG-Betriebserlaubnis ist in § 19 Abs. 3 Nr. 3 StVZO geregelt. Sie sagt aus, dass die Betriebserlaubnis i. S. d.
§ 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO nicht erlischt, wenn Fzg.-Teile am Fzg. angebaut werden, für die eine solche Typgenehmigung besteht. Darauf haben sich die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten der EU zu einer besseren Harmonisierung der verschiedenen Zulassungsvorschriften geeinigt. Es ist aber möglich, dass sich aus der Typengenhemigung usw. andere Pflichten, wie die Abnahme durch einen Sachverständigen/TÜV, ergeben.

Zur besseren Verdeutlichung habe ich die betreffenden Gesetesauszüge hier hinein gestellt:

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

(3) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

2.
für diese Teile

a)
eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht

oder

b)

eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind

Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von golf3forever


Kurze Frage an die schon A5 Besitzer 🙂

Steht in der EG auch die Größe 225/45/18 drin ?

AUDI EWG Übereinstimmung Punkt 50 Anmerkung :

No 32 : 225/R18 95H M+S 8J x 18 ET 31

Hoffe das hilft Dir weiter. EWG vom 2008
Gruß
Colonix

Wunderbar das wollte ich wissen.

Vielen Dank

Zitat:

Original geschrieben von golf3forever


Kurze Frage an die schon A5 Besitzer 🙂

Steht in der EG auch die Größe 225/45/18 drin ?

NO. 32 : 225/45 R 18 95 H M+S

da muß was verlorengegangen sein bei ersten Mail

Gruß Colonix

Hallo,

jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Da würde doch bedeuten, dass ich auf die S-Line 18 Zoll Felge, 225/45 (Winterreifen) aufziehen kann, oder? Dabei haben mir doch schon mehrere Personen bestätigt, dass bei der S-Line Felge nur eine Reifengröße erlaubt wäre, und zwar nur die 245/40. Hee??

Zitat:

Original geschrieben von Rob7900


Hallo,

jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Da würde doch bedeuten, dass ich auf die S-Line 18 Zoll Felge, 225/45 (Winterreifen) aufziehen kann, oder? Dabei haben mir doch schon mehrere Personen bestätigt, dass bei der S-Line Felge nur eine Reifengröße erlaubt wäre, und zwar nur die 245/40. Hee??

In deinen Papieren steht die Mindestgröße drin. Falls da 245 steht, darfst du 225er auf die Felge drauf machen, die dann aber nicht auf deinem Auto fahren. 😉

Andreas

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