Felge zerkratzt bei Unfall, darf der Gegner die defekte Felge verlangen?

BMW 3er E92

Mich hat man vor einigen Wochen angefahren. Dabei ist mein Kotflügel geplatzt und die Felge wurde zerkratzt (nicht so schilmm aber doch sichbar). War beim Gutachter, der im Gutachten auch einen neue Felge berechnet hat. Nach der Reparatur Freigabe der Versicherung (Gegner) habe ich alles einwandfrei reparieren lassen. Nun will der andere meine alte "defekte" Felge haben (Als Souvinier) muss ich Ihm die defekte Felge überlassen ( Würde die gern als Ersatzrad weiter benutzen) oder hat er kein Recht auf Sie, da ja die Versicherung von Ihm gezahlt hat. Über eine schnelle Antwort wäre wirklich hilfreich :-)

Beste Antwort im Thema

Ja ja, die liebe Hobbyjuristerei... 😁

Anspruch hat wenn dann überhaupt die Versicherung des Unfallgegners und zwar auf Grund der Schadensregulierung. Die allerdings wird kein gesteigerten Wert auf die Herausgabe einer demolierten Felge legen. Würde der Unfallgegner den Schaden nun aus eigener Tasche zahlen und die Versicherung leistungsfrei stellen, so hätte dieser einen Anspruch gegen die Versicherung, nicht aber gegen den TE an sich.

Irgendwas findet sich dahingehend aber sicher auch in den AGB's bzw. Versicherungsbedingungen der Versicherung.

Aber das Klageverfahren würde ich gerne sehen... 😁

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Ja ja, die liebe Hobbyjuristerei... 😁

Anspruch hat wenn dann überhaupt die Versicherung des Unfallgegners und zwar auf Grund der Schadensregulierung. Die allerdings wird kein gesteigerten Wert auf die Herausgabe einer demolierten Felge legen. Würde der Unfallgegner den Schaden nun aus eigener Tasche zahlen und die Versicherung leistungsfrei stellen, so hätte dieser einen Anspruch gegen die Versicherung, nicht aber gegen den TE an sich.

Irgendwas findet sich dahingehend aber sicher auch in den AGB's bzw. Versicherungsbedingungen der Versicherung.

Aber das Klageverfahren würde ich gerne sehen... 😁

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