Fehlerspeicher ausgelesen, HILFE
Hallo Leute,
hab heute nochmal mein Fehlerspeicher gelesen. Hab unten das Bild uber die Fehler.
Ware super wenn mir jemand helfen könnte.
18 Antworten
Ich tippe mal: Sollte alles über Gewährleistung laufen innerhalb der ersten 6 Monate, wenn der Wagen vom Händler gekauft wurde.
Ob die das freiwillig ohne etwas "Druck" und Hinweis auf Sachmängelhaftung machen ist ne andere Frage.
Kostet der wechsel des niederdrucksensors fast 200e? Wurde mir heute vom freundlichen gesagt..kommt mir zuviel vor fur ein teil das 60e kostet..freundliche hat gesagt das die 1 und halb Stunden arbeit haben um ihn zu wechseln
Zitat:
@justanicename schrieb am 7. Mai 2015 um 16:00:34 Uhr:
Ich tippe mal: Sollte alles über Gewährleistung laufen innerhalb der ersten 6 Monate, wenn der Wagen vom Händler gekauft wurde.
Ob die das freiwillig ohne etwas "Druck" und Hinweis auf Sachmängelhaftung machen ist ne andere Frage.
Wie lauft das uberhaupt uber gewahrleistung? Hab keine ahnung.. kann ich das in ner freien werkstatt manchen oder muss ich zum handler? Gibt was das der handler sagen kann das er es nicht wechselt?
Ich kann Dir das nur grob beantworten, da ich ersten juristischer Laie bin und zweitens eine öffentliche Rechtsberatung im Forum nicht erlaubt ist.
Am besten informierst Du Dich mal genau über den Unterschied zwischen Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) und Garantie.
Mal ganz grob:
Garantie ist eine freiwillige Leistung und nicht gesetzlich irgendwie vorgeschrieben.
Derjenige der die Garantie gibt kann auch die Leistungen und Bedingungen festlegen.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Privatperson bei einem Händler kauft. Für Geschäfte zwischen Händler und Firmen etc. (sog. Business to Business) gelten da teils andere Regeln.
Ein Händler muss einem Privatkäufer immer eine 24 monatige Gewährleistung geben. Beim Verkauf eines gebrauchten Artikels (z.B. Gebrauchtwagen) kann er das auf 12 Monate reduzieren. Ganz ausschließen kann er es nicht.
Mit der Gewährleistung wird im Prinzip "garantiert", dass der Artikel frei von versteckten Mängeln ist.
Wenn innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf der Käufer etwas reklamiert, dann muss der Verkäufer das auf seine Kosten reparieren oder aber, wenn er der Meinung ist, dass es sich nicht um einen Schaden handelt der bereits beim Kauf versteckt (nicht erkennbar für den Käufer) vorlag, den Beweis antreten, dass der Schaden / die Schadensursache nicht schon beim Kauf vorlag.
Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorlag aber eben nicht erkennbar war.
Ansprechpartner für die Gewährleistung ist immer der Verkäufer und nur der entscheidet, wo evtl. repariert wird, falls er die Kosten trägt. Du kannst also nicht einfach irgendwo reparieren lassen und dann das Geld zurückfordern.
Natürlich kann der Händler sagen, er repariert das nicht kostenlos. Dann bleibt Dir nur übrig mal einen Anwalt zu befragen. Was willst Du sonst machen.
Oder Du kennst jemanden der sich da besser auskennt und der dann mit Dir mal zum Händler geht und das versucht zu klären.
HTH