Fehlerhafte Lieferung XC70

Volvo XC60 D

Der Händler hat vergessen, bei XENON ein Kreuz zu setzen als er das Fahrzeug in Auftrag gab. Auto gebaut und geliefert, bei der Übergabe erst gemerkt dass nur Halogen verbaut ist. Ich hätte schon sehr gern das XENONKurvenlicht, weiß aber echt nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Eine Nachrüstungsmöglichkeit wird vehement bestritten. Was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

habe mich mal wieder köstlich darüber amüsiert, welche Rechtsauffassungen hier mit einer Überzeugung vertreten werden, dass es einem die Schuhe auszieht 😁 Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier mal wieder die Rechtsfindung.

§ 433 I Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§ 434 I BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 437 BGB (gekürzt): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen, 2. von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und 3. Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen verlangen.

1. Nacherfüllung, wenn denn eine Nachrüstung nicht möglich ist, würde die Lieferung eines neuen Autos bedeuten. Dies kann der Händler nach § 439 III BGB ablehnen: "...wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels..."

2a. Rücktritt vom Vertrag hängt von § 323 V Satz 2 BGB ab: "Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."

2b. Den Kaufpreis zu mindern ist in § 441 BGB regelt, wobei § 323 V Satz 2 BGB hier ausdrücklich nicht anzuwenden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach § 441 III BGB: "Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."

3a. Schadensersatz sprengt den Rahmen eines Posts, bei Bedarf "einfach" §§ 440, 280, 281, 283 und 311a und zehntausend Seiten Kommetierung lesen. 😁

3b. Vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, ginge zwar grundsätzlich auch, aber wäre evtl. schwer darzulegen und würde wahrscheinlich auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

Beim Rücktritt ist die Frage, ob fehlendes Xenon "unerheblich" ist. Bei einer falschen Autofarbe (schwarz statt "Le Mans Blue Metallic"😉 hat der BGH mal entschieden, dass dies "erheblich" sei, VIII ZR 70/07. Ob das für Xenon auch so gilt, kann man nicht sagen. Grundsätzlich könnte ein Richter aber zu der Auffassung kommen, dass fehlendes Xenon unerheblich ist und damit einen Rücktritt als unzulässig erklären.

Bei der Kaufpreisminderung wäre wohl der "Xenon-Preis" zu erstatten, aber ich vermute, dass Dir dies nicht genug wäre. Ob eine höhere Minderung zu begründen wäre, wage ich zu bezweifeln. (Muss aber bei einer Ferndiagnose dieser Art nicht unbedingt etwas heißen.)

Beim Schadensersatz müsstest Du darlegen, dass Dir (zusätzlich zu der Minderung) ein Schaden entstanden ist, der Dir erstattet werden müsste. Wie gesagt, Schadensersatz sprengt den Rahmen hier, aber grundsätzlich dürfte es schwierig werden, einen Schaden darzulegen.

Die Quitessenz: Versuche Dich mit dem Händler im Guten zu einigen. Einen langwierigen Prozess mit weiteren Kosten anzustreben, den man dann auch noch evtl. verliert oder nur teilweise gewinnt, ist nicht unbedingt die Variante, die dann zu einer Zufriedenheit führt. Aber, Du hast auf jeden Fall Ansprüche gegen den Händler, sofern ein Sachmangel vorliegt, und brauchst daher nicht eine ungünstige "Einigung" zu akzeptieren.

So. War doch ganz einfach.

Gruß
xc90er

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Zitat:

Original geschrieben von GrosserSpeyer


Zum Thema Kulanz sehe ich immer noch keinen Zusammenhang: Weshalb sollte der Hersteller einen Händlerfehler ausgleichen?

Schon gar nicht, wenn ihn sogar ein

komplett fehlendes Auto

kalt ließ....

Nein, "Kulanz" ist eine nette, aber völlig falsche Idee.

Gruß
xc90er

Zitat:

Zum Thema Kulanz sehe ich immer noch keinen Zusammenhang: Weshalb sollte der Hersteller einen Händlerfehler ausgleichen?

Nein, warum auch.

OK, dann hast Du es verstanden. Wir hatten hier schon sehr emotionale Diskussionspfade, wo man sich sehr unfreundlich über VCG auslies.

Zitat:

Original geschrieben von GrosserSpeyer


Zum Thema Kulanz sehe ich immer noch keinen Zusammenhang: Weshalb sollte der Hersteller einen Händlerfehler ausgleichen?

Fakt ist, dass das Auto über einen deutschen Händler/Importeur bestellt wurde;

so schreibst Du es

, oder habe ich da etwas überlesen? Dann gilt das Gewährleistungsrecht gegenüber diesem Händler/Importeur als Vertragspartner. Dieser hat eine Ware geliefert, die die vertraglich vereinbarten Kriterien nicht erfüllt. Volvo als Hersteller oder ein dänischer Zwischenhändler interessieren nicht. Rechtsansprüche gegen die hätte ggf. nur der Händler/Importeur.

Nach dem Gesetz hat der Kunde die Möglichkeit dem Händler Nachbesserung einzuräumen oder ggf. auf eine Wandlung des Vertrages zu bestehen, sollte man keine Einigung finden. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Wagen schon im Besitz des Käufers ist.

Dass sich der Händler darauf vermutlich nicht freiwillig einlässt, dürfte klar sein. Ich würde - Einigung ausgeschlossen - den Rechtsweg beschreiten.

Ich verstehe die Aufregung nicht. Er hat doch das Auto abgenommen, trotz des offensichtlichen Mangels. Warum soll dann noch irgendjemand dafür einstehen?

Mich würde mal interessieren, wie lange der Themenstarter das Auto jetzt schon hat. Denn offensichtlich hat er ja schon bei diversen Stellen bzgl. einer Xenon-Nachrüstung angefragt. Irgendwann ist ja auch die Frist des Widerrufs, so der denn bei diesem Hintergrund überhaupt möglich, ausgereizt.

Die ganze Konfiguration ist irgendwie komisch. Er hat kein Xenon, aber die Scheinwerferreinigung. Verstehe so einiges nicht an der Sache... 😕

Gibt es Fotos von dem Auto?

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Zitat:

Original geschrieben von filiushh


Er hat doch das Auto abgenommen, ...

Man kann einen Gegenstand nicht "abnehmen". Man kann nur ein Werk abnehmen. Ein Auto ist aber kein Werk, sondern eben ein Gegenstand. Demnach steht es einer Mängelanzeige auch nicht entgegen, wenn er das Auto bereits in seinen Besitz oder Eigentum übernommen hat. 🙄

Noch ein kurzer Hinweis im Sinne der Effektivität: Die rechtliche Situation ist und bleibt so, wie auf Seite eins dieses Freds beschrieben. Auch weitere "Meinungen" ändern nichts daran 😁 😛

Gruß
xc90er

Zitat:

Original geschrieben von filiushh



Die ganze Konfiguration ist irgendwie komisch. Er hat kein Xenon, aber die Scheinwerferreinigung. Verstehe so einiges nicht an der Sache... 😕

Das ist nicht so ungewöhnlich, wie es uns erscheint. Die SWRA gehört in bei Fahrzeugen für den skandinavischen Markt eigentlich immer dazu, egal ob Halogen oder Xenon. Auch bei Volvo konnte (kann immer noch? Ich bin zu faul nachzusehen) die SWRA, seit sie nicht mehr Serie war, auch zu Halogen immer bestellt werden.

Gruß

Jörg

So, nun noch ein paar Bilder vom Prachtstück. Ist ein D3 FWD GT mit ACC (+BLIS etc), Standheizung, Regensensor, autom. Innenspiegel, Highperf, wie man sieht helles Leder mit Flamencorot drumrum, keyless mit zwangsgekoppelte Alarmanlage, Liste hier (mit Kurvenlicht) 52irgendwas. Reguläre Händler lag dann mit dem Hauspreis irgendwo bei 46. Kein Navi und kein Telefon. Diverse Sitzheizungen und Alu sind auch noch dabei.
Hat nun schon 1200km runter, und liegt mit 7,1 (gemessen) doch erstaunlich nah am Normverbrauch von 6,9 (BC: 7,0). Allerdings sind wir damit noch in der zarten Einfahrphase.

Schönes Auto, sehr individuell. Oder, aus Händlersicht formuliert: schwer verkäuflicher Exot. Der Händler dürfte wissen, dass er das Auto nicht so schnell oder nur mit deutlichem Preisabschlag verkauft. Das wäre gut gewesen für einen "Deal" vor der Übernahme und Bezahlung. Jetzt hingegen macht es eine gütliche Einigung / Rücknahme eher unwahrscheinlich.

Ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn du eine Wandlung anstrebst (Händler nimmt Auto zurück und liefert neu), ist eine Einigung durch diese Farbkombi eher unwahrscheinlich.

PS: Magst du verraten, was er gekostet hat? Der Vergleich zum dt. Preis wäre interessant.

Zitat:

Original geschrieben von janmdl


Schönes Auto, sehr individuell. Oder, aus Händlersicht formuliert: schwer verkäuflicher Exot. Der Händler dürfte wissen, ...

Das dachte ich bei den Bildern auch. Ein evtl. zusätzlicher Wertverlust für fehlende Xenon dürfte später das kleinere Übel sein.

XC70, ein SEHR SCHÖNES Auto!!!! Gute, tolle Wahl!!!

Zum Preis: macht es euch doch nicht so schwer.

Auf dem ersten Blick sieht man: XC70 D3 FWD GT.
In D als kinetic: 41.880 als momentum: 45.680.

Dazu metallic: 900, Fahrerassistenzpaket, 2050, Sicherheits-Komfortpaket 1150, Winter-Paket: 390, Standheizung 1280. Beim kinetic kommt noch Leder, Radio high PF, Regensensor und der aut abbl. Innenspiegel dazu: 1690+ 610+150+100. Gesamt also: 50.200, als momentum: 51.450.

Der momentum in D kommt dann aber mit 17", der Alu-Innenausstattung, der el. Heckklappe, der Einparkhilfe hinten, dem Bluetooth, dem anderen Lenkrad, mehr Chrom, und dem Taschenhalter.

OK, er sagt, er hat 46.000E bezahlt. Hmm..... 50.200 -10% = 45.000E..... War der Preis wirklich so gut?

Oh dann darf er aber nicht hier schauen ..

http://www.mineurobil.de/eu-neuwagen/volvo/ 😁

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5



OK, er sagt, er hat 46.000E bezahlt. Hmm..... 50.200 -10% = 45.000E..... War der Preis wirklich so gut?

Lies nochmal genau..........

Er schrieb: "Reguläre Händler lag dann mit dem Hauspreis irgendwo bei 46."

Bedeutet für mich nicht, dass er 46 bezahlt hat, da der Wagen aus DK über einen Importeur oder Vermittler kam.

Gruß Andi

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5


XC70, ein SEHR SCHÖNES Auto!!!! Gute, tolle Wahl!!!

Zum Preis: macht es euch doch nicht so schwer.

Auf dem ersten Blick sieht man: XC70 D3 FWD GT.
In D als kinetic: 41.880 als momentum: 45.680.

Dazu metallic: 900, Fahrerassistenzpaket, 2050, Sicherheits-Komfortpaket 1150, Winter-Paket: 390, Standheizung 1280. Beim kinetic kommt noch Leder, Radio high PF, Regensensor und der aut abbl. Innenspiegel dazu: 1690+ 610+150+100. Gesamt also: 50.200, als momentum: 51.450.

Der momentum in D kommt dann aber mit 17", der Alu-Innenausstattung, der el. Heckklappe, der Einparkhilfe hinten, dem Bluetooth, dem anderen Lenkrad, mehr Chrom, und dem Taschenhalter.

OK, er sagt, er hat 46.000E bezahlt. Hmm..... 50.200 -10% = 45.000E..... War der Preis wirklich so gut?

Ich denke bei den ganzen Eckdaten kann man schönrechnen wie man will. Eine schöne Rechnung sieht, erst recht vor dem Hintergrund Importfahrzeug, anders aus.

Bitte jetzt nicht mit dem Schwachsinn kommen das ein "Importfahrzeug" sooooo schlecht zu verkaufen ist 😠 Das Thema hatten wir hier schon sehr oft .... Wenn man (wie vor einiger Zeit möglich) einen V70 aus Schweden mit über 30% Preisunterschied zum deutschen Modell kaufen konnte, kann man gar nichts falsch machen....
Meiner Meinung nach ist die Farbe, fehlendes Navi und BT eher das Problem als das Xenon Licht ... Aber das kann ja jeder denken wie er will ...

Es ging -mir- nicht um die Wiederverkaufschancen des Importwagens. Mir ging es um den Preis. Ich hatte falsch gelesen, und verstanden, dass er 46.000E bezahlt hat. (nochmal, ich bin in San Diego, es ist jetzt nicht mal 8....)

und das wäre verdammt viel. Viel zu viel. und, Arndt, zu Deiner Aufzählung, die ich auch so sehe, kommt noch die fehlende Alu-innenausstattung dazu.

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