Fehlerhafte Lieferung XC70

Volvo XC60 D

Der Händler hat vergessen, bei XENON ein Kreuz zu setzen als er das Fahrzeug in Auftrag gab. Auto gebaut und geliefert, bei der Übergabe erst gemerkt dass nur Halogen verbaut ist. Ich hätte schon sehr gern das XENONKurvenlicht, weiß aber echt nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Eine Nachrüstungsmöglichkeit wird vehement bestritten. Was würdet ihr tun?

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen,

habe mich mal wieder köstlich darüber amüsiert, welche Rechtsauffassungen hier mit einer Überzeugung vertreten werden, dass es einem die Schuhe auszieht 😁 Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier mal wieder die Rechtsfindung.

§ 433 I Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

§ 434 I BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 437 BGB (gekürzt): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen, 2. von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und 3. Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen verlangen.

1. Nacherfüllung, wenn denn eine Nachrüstung nicht möglich ist, würde die Lieferung eines neuen Autos bedeuten. Dies kann der Händler nach § 439 III BGB ablehnen: "...wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels..."

2a. Rücktritt vom Vertrag hängt von § 323 V Satz 2 BGB ab: "Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."

2b. Den Kaufpreis zu mindern ist in § 441 BGB regelt, wobei § 323 V Satz 2 BGB hier ausdrücklich nicht anzuwenden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach § 441 III BGB: "Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."

3a. Schadensersatz sprengt den Rahmen eines Posts, bei Bedarf "einfach" §§ 440, 280, 281, 283 und 311a und zehntausend Seiten Kommetierung lesen. 😁

3b. Vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, ginge zwar grundsätzlich auch, aber wäre evtl. schwer darzulegen und würde wahrscheinlich auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.

Beim Rücktritt ist die Frage, ob fehlendes Xenon "unerheblich" ist. Bei einer falschen Autofarbe (schwarz statt "Le Mans Blue Metallic"😉 hat der BGH mal entschieden, dass dies "erheblich" sei, VIII ZR 70/07. Ob das für Xenon auch so gilt, kann man nicht sagen. Grundsätzlich könnte ein Richter aber zu der Auffassung kommen, dass fehlendes Xenon unerheblich ist und damit einen Rücktritt als unzulässig erklären.

Bei der Kaufpreisminderung wäre wohl der "Xenon-Preis" zu erstatten, aber ich vermute, dass Dir dies nicht genug wäre. Ob eine höhere Minderung zu begründen wäre, wage ich zu bezweifeln. (Muss aber bei einer Ferndiagnose dieser Art nicht unbedingt etwas heißen.)

Beim Schadensersatz müsstest Du darlegen, dass Dir (zusätzlich zu der Minderung) ein Schaden entstanden ist, der Dir erstattet werden müsste. Wie gesagt, Schadensersatz sprengt den Rahmen hier, aber grundsätzlich dürfte es schwierig werden, einen Schaden darzulegen.

Die Quitessenz: Versuche Dich mit dem Händler im Guten zu einigen. Einen langwierigen Prozess mit weiteren Kosten anzustreben, den man dann auch noch evtl. verliert oder nur teilweise gewinnt, ist nicht unbedingt die Variante, die dann zu einer Zufriedenheit führt. Aber, Du hast auf jeden Fall Ansprüche gegen den Händler, sofern ein Sachmangel vorliegt, und brauchst daher nicht eine ungünstige "Einigung" zu akzeptieren.

So. War doch ganz einfach.

Gruß
xc90er

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Sehr schönes Auto!

Ich glaube nicht das die Farbe ein Problem beim Wiederverkauf darstellt.

Versucht mal so ein Auto zu finden, ist fast unmöglich. Daher sind die dann auch schnell weg, wenn denn mal auf dem Markt.

Gruß Jens
- kann das ewige schwarz-grau-silber-weiss nicht mehr sehen...

Farben, Import - alles halb so wild...

Ich habe meinen VW-Touran bei einem Volvo-Händler in Zahlung gegeben. Den hat weder die Farbe, noch der ursprüngliche Einkaufsort interessiert (Gebaut in Wolfsburg, dann nach Holland, von dort importiert). War seinerzeit etwas über 20 % beim Einkauf günstiger. Rabatte in dieser Größenordnung waren zu der damaligen Neueinführung des VW-Touran nicht erzielbar.

Der Volvo-Händler hat in den Computer lediglich die Daten eingegeben (Metallic, Ausstattung, Sonderzubehör) eingetickelt und mir dann einen Inzahlungsnahmepreis genannt. Der VW-Touran stand dann (mit einem geringen Aufpreis ausgepreist) gerade zwei Tage auf dem Hof, dann war er weg. Der Inzahlungnahmepreis war ganz nah an dem, was so in privaten Annoncen ausgepreist wurde.

Ach ja - für die Schlauberger - einen äußerst deftigen Nachlass beim XC 60 gab es außerdem.

Gruß Motemmel

Das sehe ich absolut nicht so, erst recht nicht in den Autohäusern meiner Umgebung. Größere Autos in unattraktiven Farben stehen unheimliche lange bei den Händlern und verkaufen sich nur über den Preis. Im Vergleich zu den dezenten gefragten Farben gehen sie für ca. 10-15% weniger weg.

Der Touran ist ein gefragtes Auto, das war vermutlich Dein Glück. In der Regel sehen Inzahlungnahmeangebote bei Importfahrzeugen schlechter aus als bei inländischen. Diese Erfahrung haben ich und 2 Freunde in den vergangenen Jahren gemacht.
Ob es sich um einen Import handelt ist in Brief/Zulassungsbescheinigung vermerkt und muss beim Kauf/Verkauf auch angegeben werden.

Aber wir sollten mal wieder zurück zum Thema kommen - Innen und Außen muss er dem Threadstarter gefallen - und GrosserSpeyer fragen, ob schon eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise gefallen ist.

Es wird Zeit, das Thema zu schließen: Vielen Dank für Eure Ratschläge. Nach nur einer E-mail und einem friedlichen Telefonat wanderten 1500 Euro zurück auf mein Konto. Für viele wird das zu wenig sein aber:
1. Bei einem (jetzt um die Lichter bereinigten) Nachlass von 30% ist denk ich wenig Spielraum für Importeur und kollaborierenden Händler.
2. Importeur bot Rückabwicklung an, kann jedoch wegen ausgelaufener Kampagne nicht neu zu diesem Preis beschaffen. Mehrere Monate auf ein anderes Auto warten? Alternative Angebote bewegten sich nicht im 30%-Bereich sondern deutlich drüber, d.h. die Xenonlichter hätten mich mehrere Tausend extra gekostet.
3. Rechtsstreit vermieden, Zeit gespart, Geld gespart.
4. Wiederverkaufswert irrelevant, wir fahren unsere Autos sehr sehr lange.

Import birgt Risiken und läuft nicht immer wunschgemäß, wenn ich mir jedoch den Nachlass anschaue, ... kann ich mit leben. Und während ihr mich jetzt munter blendet leg ich alles zurück für die kommenden LED-Lampen und überspringe die Xenongeneration. Letzter Trost unserer KFZ-Fachleute: Sei bloß froh über die H7, wenn die Xenons kaputtgehen wird’s richtig teuer.
Eine Autokritik kommt noch, vorab: jetziger Verbrauch liegt bei 6,3 (BC) und ich habe noch nichts zu meckern.

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Faire und sinnvolle Entscheidung, vor allem im Zusammenhang mit dem Angebot der Rückabwicklung. Danke, dass du uns nochmal informiert hast. Und mich bestärkt es darin, vor dem nächsten Autokauf auf jeden Fall mehrere Import-Angebote einzuholen.

Thema auf Wunsch de TE geschlossen

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