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fehler bei Neuwagen Bestellung!

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 22:07

Hallo Leute,

habe am 17. 06.2010 einen A5 SB 2,7 TDI Multitronic Bestellt.

Im Verkaufsgespräch habe ich eine Dekoeinlage vom A6 ausgewählt, da der freundliche bei einer Person X angerufen hat und da die zustimmung bekommen hat das dieses geht. Als die Auftragsbestätigung kam von meinem Freundlichen sah ich aber das da was anderes stamm. Es ist jetzt auch recht egal wie das Holz heist fakt ist das mein freundlichen auf eigene Initiative das Holz abgeändert hat.

Als ich auf diese Auftragsbestätigung gleich reagiert habe und diesen fehler meldete, kam die Antwort von meinem freundlichen das

diese änderung leider nicht mehr geht da das Auto schon in der Produktion sich befindet ca. 2 Wochen nach Bestellung.

Jetzt zahle ich für einen Holz 1000€ das ich eigentlich garnicht möchte und mein freundlicher sagt zu mir das man dieses auch später abändern kann und ich dann das von mir als änderung nach falsch bestellung von meinem freundlichen auf klavierlack schwarz abändern kann.

Aber ich die Kosten von der Nachbestellung übernehmen müsse! Ist das noch normal?

Wie kann ein freundlicher einfach eine Bestelung abändern und dann noch von mir die Kostenübernehme bei änderung anfordern???

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2010 um 8:30

Wie waers denn einfach mal mit der trivialsten Sache, der Auftragsbestaetigung schriftlich (Einschreiben Rueckschein) widersprechen und auf den Fehler hinweisen, ggf. mit Kopien der Bestellbestaetigung, der Rest regelt sich dann doch von selbst, weil die Auftragsbestaetigung extra dafuer da ist solche Fehler zu entdecken und zu beheben.

Da braucht man keinen Anwalt, typisch Deutschland.

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26 Antworten
am 12. Juli 2010 um 13:31

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Evtl ist das in der Schweiz anders, aber hier gibt es noch den Punkt mit der Auftragsbestaetigung und wenn man der nicht widerspricht hat man als Kunde quasi die Lieferung der falschen Dekoreinlagen akzeptiert.

Nein, hat man nicht. Es kommt schlicht kein Vertrag zustande, § 150 Abs. 2 BGB.

am 12. Juli 2010 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Evtl ist das in der Schweiz anders, aber hier gibt es noch den Punkt mit der Auftragsbestaetigung und wenn man der nicht widerspricht hat man als Kunde quasi die Lieferung der falschen Dekoreinlagen akzeptiert.

Nein, hat man nicht. Es kommt schlicht kein Vertrag zustande, § 150 Abs. 2 BGB.

Ich hab das Kleingedruckte gerade nicht zur Hand aber ich wuerde sagen da steht drin, wenn man der AB nicht widerspricht gilt das als Zustimmung und damit ist der Vertrag zustandegekommen.

am 12. Juli 2010 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

 

Nein, hat man nicht. Es kommt schlicht kein Vertrag zustande, § 150 Abs. 2 BGB.

Ich hab das Kleingedruckte gerade nicht zur Hand aber ich wuerde sagen da steht drin, wenn man der AB nicht widerspricht gilt das als Zustimmung und damit ist der Vertrag zustandegekommen.

Hab ich auch nicht zur Hand, aber wenn das Kleingedruckte in der Bestellung (nicht in der Auftragsbestätigung) das tatsächlich so vorsieht, dann ist das unwirksam, es sei denn, dass ausdrücklich eine angemessene Frist zum Widerspruch eingeräumt wurde und der Verkäufer sich verpflichtet, den Käufer bei Beginn der Frist (also in der Auftragsbestätigung) auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.

Ich hab jetzt meine Bestellung und meine Auftragebestätigung nicht zur Hand, aber es würde mich doch sehr wundern, wenn die o.g. Regelung in der Bestellung steht und in der Auftragsbestätigung auf den Beginn der Frist und die Folgen des Fristablaufs hingewiesen wird.

Und weiterhin würde ich eine Erklärungsfiktion in dem Sinne, dass ein Angebot als angenommen gilt, selbst unter den genannten Voraussetzungen für unwirksam halten, bin aber gerade zu faul, Literatur dazu zu wälzen.

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

 

Nein, hat man nicht. Es kommt schlicht kein Vertrag zustande, § 150 Abs. 2 BGB.

Ich hab das Kleingedruckte gerade nicht zur Hand aber ich wuerde sagen da steht drin, wenn man der AB nicht widerspricht gilt das als Zustimmung und damit ist der Vertrag zustandegekommen.

Ich hab ja Wiedersprochen, nach erhalt ca 3 Tage. Aber dann kam die Antwort das alle dinge von Audi Bestellt ist und sich das Auto in der Produktion sich befindet.

 

 

am 12. Juli 2010 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von cingenenem

Zitat:

Original geschrieben von stullek

 

Ich hab das Kleingedruckte gerade nicht zur Hand aber ich wuerde sagen da steht drin, wenn man der AB nicht widerspricht gilt das als Zustimmung und damit ist der Vertrag zustandegekommen.

Ich hab ja Wiedersprochen, nach erhalt ca 3 Tage. Aber dann kam die Antwort das alle dinge von Audi Bestellt ist und sich das Auto in der Produktion sich befindet.

Was sagt der Poststempel und das Datum von der Bestaetigung? Sind seitdem 14 Tage vergangen?

Hmm ohne zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommt kein Vertrag zustande. Und falls kein Geschäft zustandekommt, gelten auch keine AGBs :) Der Käufer hat den Verkäufer nach Feststellen der fehlerhaften Auftragsbestätigung umgehend auf den Fehler hingewiesen. Das reicht. Eine bestimmte Frist (z.B. sechs Stunden oder 14 Tage) ist hier nicht einzuhalten.

am 12. Juli 2010 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Was sagt der Poststempel und das Datum von der Bestaetigung? Sind seitdem 14 Tage vergangen?

Warum soll das relevant sein?

HINT: Es geht weder um ein Haustür- noch um ein Fernabsatzgeschäft.

OK, zugegeben, Verbraucherkreditgeschäft inkl. verbundenem Vertrag könnte vorliegen...

am 12. Juli 2010 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von dirty78

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Was sagt der Poststempel und das Datum von der Bestaetigung? Sind seitdem 14 Tage vergangen?

Warum soll das relevant sein?

HINT: Es geht weder um ein Haustür- noch um ein Fernabsatzgeschäft.

OK, zugegeben, Verbraucherkreditgeschäft inkl. verbundenem Vertrag könnte vorliegen...

Weil es mich interessiert und im kleingedruckten bestimmt drinsteht, dass innert 14 Tagen widersprochen werden muss sonst gilt der Kaufvertrag als zustandegekommen.

Zitat:

Original geschrieben von cingenenem

Ich hab ja Wiedersprochen, nach erhalt ca 3 Tage. Aber dann kam die Antwort das alle dinge von Audi Bestellt ist und sich das Auto in der Produktion sich befindet.

Lass Dir da echt kein X für ein O vormachen! Als ich meinen A5 SB bestellt habe, sagte mir mein Freundlicher extra noch, dass die AB innerhalb von 14 Tagen kommen (wie lang nach der Bestellung kam den Deine) soll und ich sie genau prüfen soll (auf Fehler). Ausserdem wäre das der letzte Moment, zu dem ich noch etwas ändern könnte, wenn mir dann doch noch was einfällt was ich ggfs. anders haben möchte.

Wenn Dein (Un)freundlicher darauf jetzt nicht reagiert und Du ne Sonderausstattung am Hals hast die Du nicht willst (und auch noch die Optik stört), dann würde ich damit jetzt echt zum Anwalt gehen. Hier geht es ja nicht um nen ISO-Fix den man zwar nicht braucht aber auch nicht weiter sieht sondern um ein Dekorelement mit dem Du die nächsten Jahre leben musst/anschauen musst!

Ich würde mal den Hersteller hinzuziehen.

Die Geschäftspraktiken des un:) sind bestimmt nicht im Interesse von Audi.

Da bestellt jemand für 1000€ Dekorelemte,

welche nicht verbaut werden können.

Ok, kann ja vorkommen,

aber das dann der un:) eigenmächtig irgendein Ersatz ohne Rücksprache ordert,

ist ne Frechheit.

Da zahlt man viel Geld und bekommt nicht das Gewünschte.

Soll Audi dir das Standarddekor einbauen und die 1000€ von der Rechnung streichen.

Gruß Cokefreak

am 13. Juli 2010 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von cingenenem

Zitat:

Original geschrieben von stullek

 

Ich hab das Kleingedruckte gerade nicht zur Hand aber ich wuerde sagen da steht drin, wenn man der AB nicht widerspricht gilt das als Zustimmung und damit ist der Vertrag zustandegekommen.

Ich hab ja Wiedersprochen, nach erhalt ca 3 Tage. Aber dann kam die Antwort das alle dinge von Audi Bestellt ist und sich das Auto in der Produktion sich befindet.

Moin, wann genau hast du denn nun bestellt und wann genau kam die Auftragsbestätigung bei dir an?

Hol den Beitrag mal wieder raus,

um zu fragen,

was draus geworden ist?

Edit:

Hat sich erledigt, er hat sich n A7 bestellt.

http://www.motor-talk.de/.../audi-a5-goodbyeeeeeee-t2832238.html?...

Beitrag kann gelöscht werden.

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