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fehler bei Neuwagen Bestellung!

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 22:07

Hallo Leute,

habe am 17. 06.2010 einen A5 SB 2,7 TDI Multitronic Bestellt.

Im Verkaufsgespräch habe ich eine Dekoeinlage vom A6 ausgewählt, da der freundliche bei einer Person X angerufen hat und da die zustimmung bekommen hat das dieses geht. Als die Auftragsbestätigung kam von meinem Freundlichen sah ich aber das da was anderes stamm. Es ist jetzt auch recht egal wie das Holz heist fakt ist das mein freundlichen auf eigene Initiative das Holz abgeändert hat.

Als ich auf diese Auftragsbestätigung gleich reagiert habe und diesen fehler meldete, kam die Antwort von meinem freundlichen das

diese änderung leider nicht mehr geht da das Auto schon in der Produktion sich befindet ca. 2 Wochen nach Bestellung.

Jetzt zahle ich für einen Holz 1000€ das ich eigentlich garnicht möchte und mein freundlicher sagt zu mir das man dieses auch später abändern kann und ich dann das von mir als änderung nach falsch bestellung von meinem freundlichen auf klavierlack schwarz abändern kann.

Aber ich die Kosten von der Nachbestellung übernehmen müsse! Ist das noch normal?

Wie kann ein freundlicher einfach eine Bestelung abändern und dann noch von mir die Kostenübernehme bei änderung anfordern???

Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2010 um 8:30

Wie waers denn einfach mal mit der trivialsten Sache, der Auftragsbestaetigung schriftlich (Einschreiben Rueckschein) widersprechen und auf den Fehler hinweisen, ggf. mit Kopien der Bestellbestaetigung, der Rest regelt sich dann doch von selbst, weil die Auftragsbestaetigung extra dafuer da ist solche Fehler zu entdecken und zu beheben.

Da braucht man keinen Anwalt, typisch Deutschland.

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am 11. Juli 2010 um 22:12

was steht denn in dem Kaufvertrag drin ?

Hast du das extra noch einmal fixiert?

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 22:19

Zitat:

Original geschrieben von kalum

was steht denn in dem Kaufvertrag drin ?

Hast du das extra noch einmal fixiert?

Im Kaufvertrag steht nur Audi Exclusiv, in der Auftragsbestätogung aber dieses Holz wo ich nicht möchte.

Aber in dem E-mail Verkehr ist alles niedergelgt, der freundliche hat die änderung die er gemecht hat zugegeben!!!!

Bei Audi gibt es keine Kaufverträge! Du unterschreibst eine verbindliche Bestellung und erhältst dann von Audi eine Auftragsbestätigung. Wenn diese von der Bestellung nicht abweicht, kommt durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertrag zustande.

Ich habe aber keine Ahnung, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn das geringfügig abweicht. Steht denn in der Bestellung das richtige Holz drinnen?

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 22:29

Zitat:

Original geschrieben von wastl_s5

Bei Audi gibt es keine Kaufverträge! Du unterschreibst eine verbindliche Bestellung und erhältst dann von Audi eine Auftragsbestätigung. Wenn diese von der Bestellung nicht abweicht, kommt durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertrag zustande.

Ich habe aber keine Ahnung, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn das geringfügig abweicht. Steht denn in der Bestellung das richtige Holz drinnen?

nein in der auftragsbestätigung steht das falsche drin. in der bestellung steht extra als info das holz drin das ivh gerne hätte!

am 11. Juli 2010 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von cingenenem

Zitat:

Original geschrieben von wastl_s5

Bei Audi gibt es keine Kaufverträge! Du unterschreibst eine verbindliche Bestellung und erhältst dann von Audi eine Auftragsbestätigung. Wenn diese von der Bestellung nicht abweicht, kommt durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertrag zustande.

Ich habe aber keine Ahnung, was die rechtlichen Konsequenzen sind, wenn das geringfügig abweicht. Steht denn in der Bestellung das richtige Holz drinnen?

nein in der auftragsbestätigung steht das falsche drin. in der bestellung steht extra als info das holz drin das ivh gerne hätte!

ich glaube da solltest du dir einen anwalt nehmen, hast du vllt eine rechtsschutzversicherung ?

Also dann ist nach meinem Verständnis als rechtlicher Laie zumindest in diesem Punkt der Vertrag nicht zustande gekommen. Ich würde auf jeden Fall schriftlich widersprechen und darauf hinweisen, dass du diese falschen Dekoreinlagen nicht bezahlen wirst.

am 12. Juli 2010 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von cingenenem

Zitat:

Original geschrieben von kalum

was steht denn in dem Kaufvertrag drin ?

Hast du das extra noch einmal fixiert?

Im Kaufvertrag steht nur Audi Exclusiv, in der Auftragsbestätogung aber dieses Holz wo ich nicht möchte.

Aber in dem E-mail Verkehr ist alles niedergelgt, der freundliche hat die änderung die er gemecht hat zugegeben!!!!

schick mir ne PN, ich bin rechtsanwalt

am 12. Juli 2010 um 8:21

Würde den Wagen so nicht annehmen

am 12. Juli 2010 um 8:30

Wie waers denn einfach mal mit der trivialsten Sache, der Auftragsbestaetigung schriftlich (Einschreiben Rueckschein) widersprechen und auf den Fehler hinweisen, ggf. mit Kopien der Bestellbestaetigung, der Rest regelt sich dann doch von selbst, weil die Auftragsbestaetigung extra dafuer da ist solche Fehler zu entdecken und zu beheben.

Da braucht man keinen Anwalt, typisch Deutschland.

desote]

Original geschrieben von stullek

Wie waers denn einfach mal mit der trivialsten Sache, der Auftragsbestaetigung schriftlich (Einschreiben Rueckschein) widersprechen und auf den Fehler hinweisen, ggf. mit Kopien der Bestellbestaetigung, der Rest regelt sich dann doch von selbst, weil die Auftragsbestaetigung extra dafuer da ist solche Fehler zu entdecken und zu beheben.

Da braucht man keinen Anwalt, typisch Deutschland.

Sehe ich ganz genauso.

Außerdem ist es Quatsch vom Händler zu behaupten, nach Eingang der AB könnte man keine Änderungen mehr durch führen " da der Wagen schon gebaut wird ".

1. ist gerade eine AB genau dafür da zu prüfen ob alles korrekt vom Kaufvertrag/der Bestellung in die AB umgesetzt wurde und

2. wird die Bestellung an Audi erst zeitgleich mit Erstellung der AB an Audi weitergegeben.

Wenn der Händler also die AB heute druckt und man Sie morgen oder übermorgen als Kunde hat und dann sofort selbiger widerspricht, was bitte soll dann in 2 -3 Tagen im Werk Produktionstechnisch schon passiert sein ??

Gar nichts !

Wenn der Händler natürlich die AB erst 2-3 Wochen später an den Kunden verschickt, könnte es tatsächlich für Änderungen zu spät sein. Aber dies liegt dann klar im Verschulden des Verkäufers.

Ohne AB läuft also gar nichts und nur diese und was dort drinsteht ist rechtlich massgebend und für alle Beteiligten bindend.

Wenn da was nicht passt oder fehlt, muss man schriftlich per Einschreiben mir Rückschein der AB sofort widersprechen und den Sachverhalt richtigstellen. Es liegt dann einzig und alleine im Verantwortungs - und Haftungsbereich des Verkäufers/Händlers dieses auch umzusetzen.

p.s.

Mein Audi Zentrum hat mich seinerzeit extra mehrmals darauf hingewiesen, das die AB genauestens von mir zu prüfen sei. Gerade bei vielen oder auch besonders " exotischen " Sonderausstattungen liegt da eine bekannte Fehlerquelle. Es käme schon mal vor, das die Kollegen bei der Weitergabe der Bestellung an Audi ( also beim Übertrag vom Kaufvertrag/ der Bestellung in die EDV - das muss manuell eingegeben werden ) Fehler machten. Selten zwar aber schon dagewesen. Und die AB ist eben deckungsgleich mit dem was an Audi zur Produkion gegeben wird und sollte darum genauestens kontrolliert und im Fall der Fälle sofort reklamiert werden.

 

am 12. Juli 2010 um 11:41

ich glaube da sollte der Themenstarter jetzt mal ganz genau sagen, wann er bestellt hat und wann er die AB bekommen hat und was er genau gemacht hat, wenn dies schon ein wenig her sein sollte... und ich meine, wenn der Verkäufer jetzt sagt, es geht nichts mehr zu ändern, und der Themenstarter sollte wirklich am WE erst die AB bekommen haben, dann hilft ja scheinbar nichts mehr außer ein Anwalt, wenn er es schon nett und freundlich versucht hat

Ist es denn nicht so, dass eine Abweichung in der AB der Zustimmung bedarf? Eine abweichende AB ist ein neues Angebot, dass erst angenommen werden muss, sonst ist kein Vertrag zustande gekommen.

 

Aber das Wichtigste ist: Kannst du alles schriftlich belegen? Dann ist es kein Problem.

Scheint ja so zu sein, dass er es aus der Email hervorgeht, dass er Dekorelemente abc bestellt hatte, der Verkaufsberater dies aber ohne ausdrückliche Zustimmung des Käufers in Dekorelemente xyz abgeändert hat.

 

Mein Verständnis sagt mir:

- Der Käufer hat abc bestellt.

- Der Verkäufer kann nun entweder diese Bestellung ablehnen oder annehmen.

- Wenn er sie ablehnt, dann ist (trotz anderslautender Bestätigung) kein Kaufvertrag zustanden gekommen und die Geschichte ist zu Ende.

- Wenn er annimmt, ist er zur Lieferung von abc verpflichtet.

- Liefert er aber trotzdem xyz, dann handelt es sich hierbei nicht um einen erheblichen Mangel.

- Konsequenz: Käufer muss das Auto mit Dekorelementen xyz abnehmen, hat aber Anspruch auf Minderung des Kaufpreises.

- Minderung wird wohl aus der Nichtzahlung der falsch gelieferten Dekorelemente plus Kosten für Material und Aufwand für die Verbauung anderer Elemente (unabhängig davon, ob diese tatsächlich verbaut werden - die Elemente abc scheinen ja für das gewünschte Modell nicht zu existieren) bestehen.

 

am 12. Juli 2010 um 12:43

Evtl ist das in der Schweiz anders, aber hier gibt es noch den Punkt mit der Auftragsbestaetigung und wenn man der nicht widerspricht hat man als Kunde quasi die Lieferung der falschen Dekoreinlagen akzeptiert.

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